(JF) Nach einem Urteil des Landgerichts München (Az. 28 O 5186/06) dürfen Lebensschützer vor Praxen und Kliniken, in denen Abtreibungen vorgenommen werden, Menschen direkt beraten. In dem Prozeß der im August 2005 geführt wurde, verlor ein Arzt aus München gegen einen Lebensschutzverein. Berater des Vereins hatten vor seinem Praxisgebäude mit 6 cm großen Embryomodellen aus Kunststoff (entspricht in etwa der zehnten Schwangerschaftswoche) Gespräche mit abtreibungswilligen Frauen und zum Teil auch mit deren Partnern und Familienangehörigen geführt. Der Arzt hat überraschend die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Frau Claudia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), die selbst Ärztin ist, sagte: »Wir hoffen nun, dass dieses Urteil auch eine Präjudizwirkung entfalten wird. Auf jeden Fall stärkt es den Beraterinnen der ALfA, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe mit großem ehrenamtlichen Engagement widmen, den Rücken. Da auf diese Weise nachweislich mehr als 300 Kinder in den vergangenen Jahren gerettet und den Eltern ein Leben mit dem Kind statt mit dem Post Abortion Syndrom ermöglicht werden konnte, wird die ALfA nun prüfen, inwieweit auch wir diese in Deutschland noch wenig verbreitete Form der Beratung weiter intensivieren können.«
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