Malteserorden
Hintergrund

Wer will den Malteserorden zertrümmern?

Von Rober­to de Mat­tei* „Lan­ge Zeit bevor die zivi­li­sier­ten Staa­ten dazu gelang­ten, ein Völ­ker­recht zu eta­blie­ren, lan­ge bevor sie den – noch nicht umge­setz­ten – Traum einer gemein­sa­men Kraft zum Schutz der gesun­den Frei­heit des Men­schen, der Unab­hän­gig­keit der Völ­ker und einem fried­li­chen Gleich­ge­wicht in ihren gegen­sei­ti­gen Bezie­hun­gen for­mu­lier­ten, hat­te der Johan­ni­ter­or­den in einer reli­giö­sen

Die Ordensleitung des Souveränen Malteserordens in Audienz bei Papst Franziskus vor Bekanntwerden des Verhütungsskandals und der Absetzung von Großkanzler Albrecht von Boeselager. Großmeister Fra Matthew Festing (links von Papst Franziskus), der inzwischen abgesetzte Großkanzler Boeselager (zweiter rechts von Franziskus).
Lebensrecht

Der Papst und der Malteserorden – und wieder geht der Kommissar um

von Rober­to de Mat­tei* Hat der Papst den Mal­te­ser­or­den unter kom­mis­sa­ri­sche Auf­sicht gestellt? Die Stra­te­gie mit dem Kom­mis­sar gefällt Papst Fran­zis­kus zwei­fels­oh­ne. Er hat die­se dra­ko­ni­sche Maß­nah­me bereits gegen zwei reli­giö­se Orden ange­wandt, die er für „zu tra­di­tio­nell“ hält: gegen die Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta (FI) und gegen das Insti­tut des fleisch­ge­wor­de­nen Wor­tes (IVE). Es ist

Souveräner Malteserorden setzte seinen Großkanzler, den deutschen Freiherren von Boeselager ab. Papst Franziskus setzte Untersuchungsausschuß ein und will über Hintergründe informiert werden.
Nachrichten

Großkanzler des Maltserordens wegen Kondomverteilung abgesetzt – Papst Franziskus setzte überraschend Untersuchungskommission ein

(Rom) Papst Fran­zis­kus setz­te eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on aus fünf Per­so­nen ein, um im Fall Albrecht Frei­herr von Boe­se­la­ger zu ermit­teln und ihm zu berich­ten. Boe­se­la­ger war am 8. Dezem­ber ohne Nen­nung eines Grun­des als Groß­kanz­ler des Sou­ve­rä­nen Mal­te­ser­or­dens abge­setzt wor­den. Das Amt des Groß­kanz­lers ent­spricht dem des Mini­ster­prä­si­den­ten, Außen­mi­ni­sters und Innen­mi­ni­sters einer Regie­rung. Es sei ein