Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig
Das Gesetz zur Einführung der Homo-Ehe vom 20. Juli 2017 missachtet den unveränderlichen Wesensgehalt des grundgesetzlichen Ehe-Instituts, zu dem die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner gehört. Daher ist das Gesetz illegitim, weil verfassungswidrig. Ein Gastbeitrag von Hubert Hecker.