Das ungeborene Kind, ein schutzbedürftiger, wehrloser Mensch. An ihnen tobt sich der menschenfeindliche Mob aus. Wie grausam.
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Nur „ein Stück weit Verantwortung“ für das ungeborene Kind?

Von Hubert Hecker Mit der Ver­zichts­er­klä­rung von Frau­ke Bro­­si­us-Ger­s­­dorf ist zwar aus­ge­schlos­sen, dass die links-libe­ra­­le Juri­stin für zwölf Jah­re den Kurs des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts mit­be­stimmt, was „mit unab­seh­ba­ren Fol­gen für die Aus­le­gung der Grund­rech­te“ (Dani­el Deckers) ver­bun­den wäre. Aber die Gefahr bleibt, dass die grund­ge­setz­li­chen Däm­me für den Lebens­schutz wei­ter­hin durch­lö­chert wer­den durch ein gro­ßes Zitier-Kar­tell
Wie konnte es überhaupt zur Nominierung umstrittener Kandidaten für das Amt eines Bundesverfassungsrichters kommen?
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Die SPD-Richterkandidatin Brosius-Gersdorf verschleiert ihre radikale Abtreibungsposition

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker* Ein wesent­li­ches Ele­ment unse­res Rechts­staats besteht in der kate­go­ri­schen Ver­pflich­tung der Rich­ter, unab­hän­gig, vor­ur­teils­los, unbe­fan­gen und neu­tral gegen­über Par­tei­en und Mei­nung zu sein sowie objek­tiv und ergeb­nis­of­fen Streit­fra­gen im Pro­zess der Urteils­bil­dung zu behan­deln. Ins­be­son­de­re Ver­fas­sungs­rich­tern ist es strikt unter­sagt, zu Rechts­po­si­tio­nen vor­ab öffent­lich ihre per­sön­li­chen Mei­nun­gen zu ver­brei­ten. Die­se
Die Banalität des Bösen. Mitglieder der 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK). Einzig Bayern widersetzte sich der Legalisierung der Tötung ungeborener Kinder.
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Eine Dammbruch-Argumentation gegen Lebensrecht und Menschenwürde

Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker Kürz­lich haben 15 der 16 Gleich­­stel­­lungs- und Fami­li­en­mi­ni­ste­rin­nen der Län­der auf einer Kon­fe­renz dem Vor­schlag einer Regie­rungs­kom­mis­si­on zuge­stimmt, Abtrei­bun­gen zumin­dest in der ersten Schwan­ger­schafts­pha­se aus dem straf­ge­setz­li­chen Rah­men zu ent­fer­nen, also eine neue Fri­sten­re­ge­lung ein­zu­füh­ren. Die 15 posi­ti­ven Voten stamm­ten von Par­tei­ver­tre­te­rin­nen der Grü­nen, SPD und Lin­ken, nur die bay­ri­sche CSU-Fami­­li­en­­mi­­ni­­ste­rin
Der einschlägige Paragraph des BGB zur Definition von Mutterschaft
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Die Regierung stellt Minderheitenwünsche von Erwachsenen über das Kindeswohl

Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker Die Bun­des­re­gie­rung hat Anfang des Jah­res ein Eck­punk­te­pa­pier für eine Reform des Abstam­mungs­rechts vor­ge­legt. Dabei sol­len schein­bar die bis­her tra­gen­den Grund­sät­ze des Abstam­mungs­rechts bei­be­hal­ten wer­den. Tat­säch­lich wird in dem Regie­rungs­pa­pier ein Para­dig­men­wech­sel ange­strebt, wie die Rechts­pro­fes­so­rin Dr. Judith Froe­se in ihrem FAZ-Bei­­trag vom 8. 2. 2024 in schlüs­si­ger Argu­men­ta­ti­on darlegt.
Gestern erlaubte das Bundesverfassungsgericht die geschäftsmäßige Sterbehilfe. Diese Worte stehen auf einem Denkmal für die Euthanasieopfer des Dritten Reichs in Neustadt.
Lebensrecht

Sterbehilfe-Urteil – Wer schützt das Grundgesetz vor den Verfassungsrichtern?

Am 26. Febru­ar wur­de vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts­hof in Karls­ru­he die „Ster­be­hil­fe“ erlaubt. So lau­tet der euphe­mi­sti­sche Aus­druck, mit dem das Wort Eutha­na­sie umgan­gen wird. Das Urteil wur­de von den Vor­sit­zen­den von Deut­scher Bischofs­kon­fe­renz (DBK) und Evan­ge­li­scher Kir­che in Deutsch­land (EKD) in einer gemein­sa­men Erklä­rung ver­ur­teilt. Nicht erst mit die­sem Urteil stellt sich eine drän­gen­de Fra­ge: Was
Ehe für alle
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Die ‚Ehe für alle‘ ist grundrechtswidrig

Das Gesetz zur Ein­füh­rung der Homo-Ehe vom 20. Juli 2017 miss­ach­tet den unver­än­der­li­chen Wesens­ge­halt des grund­ge­setz­li­chen Ehe-Insti­tuts, zu dem die Ver­schie­den­ge­schlecht­lich­keit der Ehe­part­ner gehört. Daher ist das Gesetz ille­gi­tim, weil ver­fas­sungs­wid­rig. Ein Gast­bei­trag von Hubert Hecker.