
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat gestern einstimmig zugunsten einer Frau aus dem Staat Ohio entschieden, die vor einem untergeordneten Gericht dagegen geklagt hatte, diskriminiert worden zu sein, weil eine staatliche Behörde ihr eine Beförderung verweigerte, weil sie sich nicht als homo- oder transsexuell oder sonst irgendwie verquer „identifiziert“.
Marlean Ames arbeitete seit 2004 beim Amt für Jugenddienste in Ohio. Im Jahr 2019 fand ihre Anhörung für eine Führungsposition statt, doch sie erhielt den Posten nicht, weil stattdessen eine Lesbe eingestellt wurde.
Nur wenige Tage später wurde Ames zudem von ihrer damaligen Position als Programmverantwortliche abgesetzt und durch einen Schwulen ersetzt, was für sie eine erhebliche Gehaltskürzung bedeutete.
Ames klagte gegen die Behörde unter Berufung auf das Bürgerrechtsgesetzes (Titel VII ) und machte geltend, daß sie aufgrund ihrer Heterosexualität sowohl von der Beförderung ausgeschlossen als auch herabgestuft wurde.
Titel VII untersagt Arbeitgebern jegliche Diskriminierung von Beschäftigten aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft.
Der Fall gelangte bis zum Obersten Gerichtshof, nachdem sowohl ein Bezirksgericht als auch das Berufungsgericht zugunsten der homoideologisch agierenden Behörde entschieden hatten.
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs hat weitreichende Folgen, da bislang von Personen, die nicht tatsächlichen oder ideologisch erfundenen Minderheiten angehören – in diesem Fall normal heterosexuellen Menschen –, ein höherer Nachweisstandard verlangt wurde, um ihre Diskriminierung geltend zu machen.
Einstimmiger Richterspruch
Im Namen des Obersten Gerichtshofs der USA betonte selbst die progressive Richterin Ketanji Brown Jackson, daß es verfassungswidrig sei, unterschiedliche Maßstäbe auf verschiedene Gruppen von Menschen anzuwenden. Die sogenannte positive Diskriminierung zugunsten von Homosexuellen hat damit ihr Ende.
„Der Kongreß hat den Gerichten keinen Spielraum gelassen, spezielle Anforderungen nur für Kläger der Mehrheitsgruppe festzulegen“, schrieb Jackson. „Wir kommen zu dem Schluß, daß Titel VII keinen strengeren Maßstab für Kläger aus der Mehrheitsgesellschaft vorsieht.“
In einer getrennten, aber zustimmenden Meinung, der sich auch Richter Neil Gorsuch anschloß, kritisierte der konservative Richter Clarence Thomas, daß die Entscheidungen der unteren Instanzen auf „von Richtern erfundenen Rechtsnormen“ beruhen, die „Verwirrung und Fehlurteile“ verursachten.
Thomas erklärte, er sehe deutliche Hinweise darauf, daß „einige der größten und angesehensten Arbeitgeber des Landes offen Personen diskriminiert haben, die sie als Angehörige der sogenannten Mehrheitsgruppe betrachten“. Seit geraumer Zeit seien amerikanische Arbeitgeber „besessen“ von Programmen für „Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion“ sowie von homophilen Fördermaßnahmen.
Laut der Nachrichtenagentur Associated Press betrifft die Entscheidung Klagen in 20 Bundesstaaten sowie im District of Columbia, wo bislang ein höherer Beweismaßstab galt, wenn Kläger zur Mehrheitsbevölkerung gehörten – etwa Weiße oder Heterosexuelle.
Die gestrige Entscheidung beendet auch die Diskriminierung Weißer zugunsten anderer Rassen.
Erstaunlich ist weniger der höchstrichterliche Schlußstrich unter eine Diskriminierung der Normalität zugunsten von Sondergruppen, sondern die Tatsache, daß diese Frage bis zum Obersten Gerichtshof gehen mußte, um geklärt zu werden, weil untergeordnete Richter offensichtlich ihre Pflicht nicht erfüllen, sondern ideologisch gefärbte Urteile fällen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
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