
Von Wolfram Schrems*
Dieser Teil schließt unmittelbar an den 1. Teil vom 5. Mai 2025 an. In diesem ging es um den vom Volk gegen den Corona-Wahnsinn gerichteten Widerstand, der ausgerechnet durch das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) schlechtgeredet wurde. Wie sinnig.
Anlaß unserer Betrachtungen ist jedoch vor allem, daß das DÖW in seinem „Rechtsextremismusbericht“ nunmehr auch Katholiken als solche zum Gegenstand seiner Verdächtigungen macht. Das ist neu. Die sichtbare Beteiligung von Katholiken an den Corona-Demonstrationen, aber besonders der Marsch für die Familie (jeweils gegen die gleichzeitig stattfindende Homosexuellenparade Vienna Pride) und der Marsch fürs Leben (gegen Abtreibung) wurden vom DÖW in einem weiten Sinn in Zusammenhang mit Rechtsextremismus gebracht. Da der Bericht von Innenministerium (ÖVP) und Justizministerium (Grüne) in Auftrag gegeben worden war, haben diese Beurteilungen wohl amtlichen oder doch „offiziösen“ Charakter und sind somit gewissermaßen Regierungslinie. –
Um den „Rechtsextremismusbericht“ richtig einordnen zu können, ist es wichtig, ihn als eine Art PSYOP zu verstehen, als politische Manipulation im Dienst der Macht. Es geht hier selbstverständlich nicht um „neutrale Wissenschaft“. Man will ja etwas mit dem „Bericht“. –
Damit nähern wir uns dem titelgebenden Thema:
Rechtgläubige Katholiken als „rechtstendenziöse Subkultur“?
Im „Rechtsextremismusbericht“ werden Katholiken, manche sogar namentlich, Lebensschützer und Familienaktivisten unter das Etikett „rechtstendenziöse Subkultur“ eingeordnet:
Besonders prominent wird etwa Pachamama-Versenker Alexander Tschugguel erwähnt. Dieser hatte während der schändlichen Lockdowns Rosenkranzzüge in der Wiener Innenstadt organisiert (die übrigens sogar nach den Richtlinien der Corona-Tyrannei völlig legal waren, was zeigt, wie schändlich die Kirchenhierarchie ihre Gläubigen im Stich ließ).
Diese Rosenkranzzüge sind erstaunlicherweise auch Thema im Bericht („Streben nach einer Rekatholisierung des öffentlichen Raums“, 117).
Moniert wird aber besonders seine Rede auf einer Coronademonstration (114) und daß er Anfang 2021 zu einer „Demonstration für die Freiheit“ aufgerufen habe.
„Freiheit“ ist den Repräsentanten des DÖW also ganz offensichtlich ein Dorn im Auge. –
Der Bericht wird in seinen Vorwürfen gegen den „Rechtskatholizismus“ sehr spezifisch:
Lebensschutz als „demokratiegefährdend“?
Unter „6.5.6 Rechtskatholizismus“ schreibt das DÖW im Bericht:
„Unter Rechtskatholizismus wird hier das konservative bis reaktionäre, autoritäre und in Randbereichen rechtsextreme Spektrum des politischen Katholizismus gefasst. Im Kontext des vorliegenden Berichts sind dabei nicht Positionierungen in theologischen Fragen, private Religiosität oder demokratiekompatibler Aktivismus aus religiösen Motiven von Belang. Gegenstand ist vielmehr, analog zum Islamismus, religiös begründete politische Betätigung, die mit Grundelementen der österreichischen Demokratie (wie insbesondere der Trennung von Kirche und Staat, der freien Religionsausübung auch für Nicht-Christ*innen und der republikanischen Verfasstheit des Gemeinwesens) in Konflikt steht und sohin als demokratiegefährdend einzustufen ist […]. Konkrete politische Anliegen umfassen u. a. die Ablehnung von Abtreibung, Feminismus, Homo- und Transsexuellenrechten bzw. das Eintreten für heteronormative Familienverhältnisse, traditionelle Geschlechterrollen und eine rigide Sexualmoral. […] Zentrale Events des Milieus im Jahreskreis sind der seit 2021 als Gegenveranstaltung zur Wiener Regenbogenparade („Vienna Pride“) veranstaltete „Marsch für die Familie“ sowie der „Marsch fürs Leben“‘ (116, Kürzungen in eckigen Klammern durch WS).
Dann folgt im Bericht die Nennung der Lebensschutzorganisationen Ja zum Leben/Human Life International und #fairändern:
„Gerade in der Abtreibungsthematik sind zudem international agierende Organisationen auch für Österreich relevant, darunter Human Life International, dessen Österreich-Direktor Dietmar Fischer sich mit der Christlichen Wählergemeinschaft (CWG) auch parteipolitisch zu betätigen suchte, Agenda Europe, das die Kampagne „#fairändern“ in Österreich initiierte, und die spanische Lobbying-Stiftung Citizen Go“ (117).
Daß die Ablehnung der Abtreibung und das Eintreten für die Familie von den Verfassern als „demokratiegefährdend“ eingestuft werden, zeigt die unüberwindliche Feindschaft säkularistischer Kräfte gegen das Christentum und ihren Rückgriff auf die Lüge als politisches Mittel.
Es ist hier auch eine Verleumdung der Katholiken im Spiel, sie wären gegen die Demokratie.1
Bekanntlich lebt die Demokratie aber von Voraussetzungen, die sie selbst nicht hervorbringen kann. Anders gesagt: Nur die Wahrheit über den Menschen kann Freiheit bringen. Wenn man analysiert, welch krasse Verstöße gegen die Freiheit das Corona-Regime und die Gleichschaltung in allen relevanten Themen wie „Europa“, Ukraine und Israel nach sich zog bzw. zieht, dann muß man konstatieren, daß die Gefährdung der Demokratie wahrlich nicht von den Katholiken ausgeht. –
Den Autoren ist in ihrem Furor zudem ein Recherchefehler passiert: Den Marsch für die Familie gibt es nicht erst seit 2021, sondern bereits seit 2012.
Daß dieser jeweils von enthemmten und gewaltbereiten Horden bedroht, genötigt und behindert wird, daß jeweils fürchterliche Blasphemien ausgespien und die Teilnehmer gerade in ihrem Glauben beleidigt werden2, daß im Jahr 2022 von Gegendemonstranten eine Polizistin mit einer Flasche blutig verletzt wurde, daß es Festnahmen gab, interessiert die Rechtsextremismusjäger natürlich nicht.
Es ist ziemlich unverschämt, daß im Zusammenhang mit dem Marsch für die Familie so honorige Persönlichkeiten wie der syrisch-orthodoxe Chorepiskopos Dr. Emanuel Aydin, vor über fünfzig Jahren als Flüchtling aus der Türkei nach Österreich gekommen, und der frühere slowakische Ministerpräsident Dr. Ján Čarnogurský, einst Rechtsanwalt, Bürgerrechtler in der ČSSR, Organisator des historischen Kerzenmarsches von Bratislava/Pressburg (1988) und zeitweilig politischer Häftling, namentlich in einem „Rechtsextremismusbericht“ genannt werden.
Aber es geht noch schlimmer, und das ist der titelgebende Kern unserer Ausführungen:
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. und der „katholische Djihad“
Ein gewisser Höhepunkt der Verleumdung ist die Formulierung vom „katholischen Djihad“ durch die Autoren des Berichts. Damit wird natürlich der echte, islamische Djihad mit seinen vielen Toten, zuletzt am 15. Februar in Villach (Alexander hieß der ermordete Jugendliche übrigens, was praktisch überall verschwiegen wurde), kraß verharmlost. Aus der Fußnote geht hervor, daß im folgenden Zitat der Marsch für die Familie am 19. Juni 2021 gemeint sein muß (nicht die „Wiener Ausgabe“ des Marsches fürs Leben, wie irrtümlich im Text geschrieben):
‚Pater Stefan Frey, vorgestellt als „Distriktoberer“ der Priesterbruderschaft St. Pius X (Piusbruderschaft), rief in seiner Rede zu einer Art katholischem Djihad auf: „Jeder Christ“ sei verpflichtet, „zu kämpfen für unseren Herrn Jesus Christus, sein ewiges Gesetz und sein Reich, und zwar bis zur Hingabe seines Lebens [Applaus].“‘ (117)
Der Bericht zitiert hier einen Artikel auf der Netzseite des DÖW vom Juni 2021, der mit „Religiöse Extremisten demonstrieren im Zentrum Wiens“ betitelt wurde. Man beachte: Hier wurden keine islamischen Extremisten gemeint, die im Zentrum Wiens seit Jahren massiv präsent sind, sondern Katholiken (und andere Christen sowie vermutlich auch Nicht-Glaubende), die friedlich für das Selbstverständlichste der christlichen und naturrechtlichen Moral eintreten. Von „religiösen Extremisten“ zu schreiben, ist Lügenpropaganda.
Die Autoren sind zudem höchstwahrscheinlich nicht so ungebildet, daß sie den Unterschied zwischen dem Kampf des Christen „für unseren Herrn Jesus Christus, sein ewiges Gesetz und sein Reich“ mit seinem möglichen Martyrium einerseits und dem islamischen Angriffskrieg andererseits nicht kennen würden. Viel eher muß mit schlechter Absicht gerechnet werden: Der reale Terror durch den realen Islam soll aus dem Bewußtsein der Menschen verbannt werden, dafür soll durch die irrige Übertragung der Kategorie „Djihad“ auf das Christentum der Zorn der Leser auf gläubige Katholiken umgeleitet werden – aus welchen Gründen auch immer, aber aus verwerflichen.
Höchstwahrscheinlich ist auch die Piusbruderschaft, die seit 2021 die Wiener Minoritenkirche betreut und in den letzten Jahren viele neue Gläubige gewinnen konnte, manchen politischen Kreisen, die mit der fortgesetzten Unterwerfung der amtskirchlichen Strukturen rechneten, ein Dorn im Auge.
Das betrifft offenbar besonders die Pflege des historischen Bewußtseins. Demzufolge nimmt der überraschte Leser im Bericht folgende Stilblüte zur Kenntnis:
„Am 12. September [2021] veranstaltete die Piusbruderschaft in der von ihr betreuten Wiener Minoritenkirche eine Gedenkmesse am Jahrestag der Abwehr der Zweiten Türkenbelagerung 1683“ (117).
Nun, man sollte wissen, daß das Fest Mariä Namen jedes Jahr auf den 12. September fällt. Aufgrund der unglücklichen Kalenderreform von 1970 wurde es zwar aus dem gesamtkirchlichen Kalender gestrichen, verblieb aber im Kalender des deutschen Sprachraums.
Natürlich schwingt bei den DÖW-Autoren hier wieder unterschwellig der Vorwurf des Rechtsextremismus mit, wenn man beispielsweise die osmanischen Verheerungen Südost- und Mitteleuropas mit dem enormen Verlust an Menschenleben nicht gut findet und dem Allmächtigen für die Befreiung Wiens dankt. –
Im dritten und letzten Teil folgt ein Resümee.
*Wolfram Schrems, Wien, Mag. theol., Mag. phil., Katechist, Pro Lifer, reiche Erfahrung mit der linken Straßengewalt.
1 Papst Leo XIII. schrieb in Libertas praestantissimum (1888), §44, daß eine demokratische Regierungsform per se kein Problem sei, solange die katholische Lehre zu Ursprung und Ausübung von Macht gewahrt bleibe. (Nach der engl. Übersetzung: 44. Again, it is not of itself wrong to prefer a democratic form of government, if only the Catholic doctrine be maintained as to the origin and exercise of power. Of the various forms of government, the Church does not reject any that are fitted to procure the welfare of the subject; she wishes only – and this nature itself requires – that they should be constituted without involving wrong to any one, and especially without violating the rights of the Church.)
2 § 188 StGB: „Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ Wie wir alle wissen, ist das totes Recht, sofern es das Christentum betrifft.