
Der Finanzwissenschaftler und ehemalige Präsident der Vatikanbank IOR, Ettore Gotti Tedeschi, übermittelte dem Vatikanisten Marco Tosatti einen Vergleich der Eidesformeln für die im Konklave wahlberechtigten Kardinäle. In einem Büchlein über den heiligen Pius X. aus dem Jahr 1951 fand Gotti Tedeschi die feierliche Eidesformel der Kardinäle, wie er im Konklave von 1903 und vorhergehend geleistet wurde. Diese Formel vergleicht er mit jener, welche die Kardinäle gestern in der Sixtinischen Kapelle vor dem „Extra omnes“ leisten mußten.
Dieser Vergleich erfolgt durch Gotti Tedeschi weitgehend kommentarlos, da die beiden Formeln den Unterschied bereits deutlich machen. Dabei fällt nicht nur die eklatant unterschiedliche Länge der Eidesformeln auf.
Während früher eine Berufung auf Jesus Christus als Richter erfolgte, erfolgt er nun auf die Konstitution Universi Dominici Gregis; während damals die Verpflichtung genannt wurde, den „vor Gott Würdigsten“ zu wählen, befaßt sich der aktuelle Eid vordringlich mit der Frage der Geheimhaltung.
Hier die Eidesformel von 1903:
„Christus, der mich eines Tages richten wird, bezeugt, daß ich mein Gelübde demjenigen gebe, den ich vor Gott für den Würdigsten halte, gewählt zu werden.“
Dazu schreibt Gotti Tedeschi: „Dieser Eid scheint etwas aktualisiert worden zu sein“. Hier die aktuellen Bestimmungen samt Eidesformel von 2025:
„Wir, alle und jeder einzelne bei dieser Wahl des Papstes anwesende Kardinal-Wähler, versprechen, verpflichten uns und schwören, alle in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis des Papstes Johannes Paul II. vom 22. Februar 1996 enthaltenen Vorschriften treu und gewissenhaft zu beachten. Ebenso versprechen, verpflichten uns und schwören wir, daß derjenige von uns, der durch göttliche Fügung zum Römischen Papst gewählt wird, sich verpflichten wird, das Munus Petrinum des Hirten der Universalkirche treu zu erfüllen, und es nicht versäumen wird, die geistlichen und weltlichen Rechte und die Freiheit des Heiligen Stuhls mit Nachdruck zu bekräftigen und zu verteidigen. Vor allem versprechen und schwören wir, mit äußerster Treue und mit allen, Klerikern wie Laien, über alles, was in irgendeiner Weise mit der Wahl des Papstes zusammenhängt, und über alles, was am Ort der Wahl geschieht und direkt oder indirekt mit der Wahl zusammenhängt, Stillschweigen zu bewahren; diese Geheimhaltung weder während noch nach der Wahl des neuen Papstes in irgendeiner Weise zu verletzen, es sei denn mit ausdrücklicher Erlaubnis des Papstes selbst; niemals irgendeine Einmischung, Opposition oder irgendeine andere Form der Intervention zu unterstützen oder zu begünstigen, durch die weltliche Autoritäten, gleich welcher Ordnung und welchen Grades, oder irgendeine Gruppe von Personen oder Einzelpersonen in die Wahl des Papstes eingreifen wollen.
Die einzelnen Kardinalwahlmänner legen entsprechend der Rangordnung der drei Orden – Bischöfe, Presbyter, Diakone – den Eid ab, wiederum in lateinischer Sprache, mit folgender Formel: ‚Und ich, Kardinal N., verspreche, verpflichte mich und schwöre‘, und indem sie ihre Hand auf das Evangelium legen, fügen sie hinzu: ‚So wahr mir Gott helfe und dieses heilige Evangelium ich mit meiner Hand berühre‘.“
Text/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: VaticanMedia (Screenshot)
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