
Es ist allgemein bekannt, daß die Informationspolitik des vatikanischen Presseamtes restriktiv ist. Hört man jedoch genau hin, kann man bei den vatikanischen Medien immer ein wenig mehr erfahren, als das Presseamt bekanntgibt.
Der Unterschied besteht darin, daß Erklärungen des Presseamtes offiziellen Charakter haben, die der vatikanischen Medien aber nicht. Direktor des Presseamtes ist seit 2019 der in England geborene Matteo Bruni, ein Mitglied der Gemeinschaft von Sant’Egidio. Die Rolle eines Vatikansprechers, die der Direktor unter den vorherigen Päpsten innehatte, wurde unter Papst Franziskus zurückgedrängt und mit der Ernennung Brunis faktisch gestrichen.
Bruni gab gestern, am 17. Tag, den Franziskus im Krankenhaus verbrachte, offiziell bekannt, daß Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und dessen Substitut Erzbischof Edgar Peña Parra Papst Franziskus in der Gemelli-Klinik besuchten. Dazu schrieb Vatican News inoffiziell und im Tonfall der gewohnten Kommunikationslinie: „Nach dem Aufwachen soll der Papst gefrühstückt, Kaffee getrunken und einige Zeitungen gelesen haben. Die Therapien werden fortgesetzt“.
Das war gestern jedoch bereits der zweite Besuch des Staatssekretärs und seines Stellvertreters. Der erste war von Bruni nicht bekanntgegeben worden. Er wurde nur indirekt am 25. Februar verlautbart im Zusammenhang mit einem Dekret des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Darin heißt es:
„Am 24. Februar 2025 hat der Heilige Vater Franziskus bei der Audienz von S.E. Kardinal Pietro Parolin, Staatssekretär, und S.E. Mons. Edgar Peña Parra, Stellvertreter für Allgemeine Angelegenheiten, das Dikasterium für die Heiligsprechungen ermächtigt, die Dekrete zu verkünden“.
Am 26. Februar bestätigte der Präfekt des Dikasteriums für die Heiligsprechungsprozesse, Kardinal Marcello Semeraro, in einem Interview mit dem Corriere della Sera vom 26. Februar 2025, daß bereits zuvor und angesichts der Umstände vereinbart worden war, daß die Unterlagen zu diesen Dekreten Franziskus über das Staatssekretariat übermittelt werden sollten. Das war am 24. Februar geschehen.
Die Dekrete betreffen die Anerkennung als Diener Gottes: in zwei Fällen aufgrund des Martyriums und in drei weiteren durch Zuerkennung des heroischen Tugendgrades.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
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