Fastenzeit und Bußübungen

Das Beispiel von Papst Johannes Paul II.


Selbstgeißelung als alte freiwillige Bußübung
Selbstgeißelung als alte freiwillige Bußübung

Die Fasten­zeit steht bevor und damit auch die Fra­ge für Chri­sten, die ihren Glau­ben ernst­neh­men, wel­che Opfer sie brin­gen wol­len, um sich auf Ostern, das Fest der Auf­er­ste­hung, die den Tod über­win­det und das Tor zur ewi­gen Glück­se­lig­keit öff­net, vor­zu­be­rei­ten. Dazu eine Erin­ne­rung aus dem Leben von Papst Johan­nes Paul II.

Die Kir­che kennt offi­zi­ell zwei Fasten­zei­ten, die klei­ne und die gro­ße Fasten­zeit. Die klei­ne Fasten­zeit ist der Advent, der aller­dings aus dem Buß­be­wußt­sein vie­ler Gläu­bi­ger ver­schwun­den ist. Die gro­ße Fasten­zeit, die am Ascher­mitt­woch beginnt, ist noch deut­lich präsenter.

Im über­lie­fer­ten Römi­schen Ritus gibt es vor dem Ascher­mitt­woch bereits eine Vor­fa­sten­zeit. Sie dau­ert zwei­ein­halb Wochen und beginnt mit dem Sonn­tag von Sep­tuage­si­ma, in die­sem Jahr also mit dem 16. Febru­ar. Die­se Vor­fa­sten­zeit dient der Vor­be­rei­tung auf die Fasten­zeit, also gera­de auch dazu, sich einen festen Vor­satz zu neh­men, wel­che Opfer, Buße und Ver­zich­te man in der Fas­zen­zeit üben will.

Die gesam­te Fasten­zeit im über­lie­fer­ten Ritus umfaßt dem­nach ins­ge­samt 70 Tage, wobei die eigent­li­che Fasten­zeit wie im Novus Ordo 40 Tage ab dem Ascher­mitt­woch zählt. Der Unter­schied ergibt sich aus der ver­schie­de­nen Zähl­wei­se. Bei den 70 Tagen wird ab dem ersten Sonn­tag gezählt, der inner­halb der 70 Tage vor Ostern liegt. Es kön­nen also, je nach Jahr, auch weni­ger als 70 Tage sein. Bei den 40 Tagen wer­den hin­ge­gen ab dem Ascher­mitt­woch nur die tat­säch­li­chen Fast­ta­ge gezählt. Die Sonn­ta­ge in der Fasten­zeit sind davon aus­ge­nom­men, weil sie als Her­ren­ta­ge immer Aus­druck der Auf­er­ste­hung sind.

Nach dem Sonn­tag Quin­quage­si­ma und dem Ascher­mitt­woch fol­gen vier Sonn­ta­ge der Fasten­zeit, die als sol­che gezählt wer­den, dann der Sonn­tag Laet­a­re, der Pas­si­ons­sonn­tag und schließ­lich der Palm­sonn­tag. Auf die­sen folgt die Kar­wo­che.

Papst Johan­nes Paul II., wie erst nach sei­nem Tod bekannt wur­de, erleg­te sich selbst stren­ge Fasten- und Buß­übun­gen auf, dar­un­ter auch For­men der kör­per­li­chen Kastei­ung. Dies berich­te­te der Postu­la­tor Msgr. Sla­wo­mir Oder im Selig­spre­chungs­pro­zeß für den Papst aus Polen. Msgr. Oder ent­hüll­te, daß Johan­nes Paul II. einen spe­zi­el­len Gür­tel als Gei­ßel gebrauch­te, um sich selbst zu züchtigen.

Msgr. Oders Zeug­nis zufol­ge such­te der Papst, der von 1978 bis 2005 die Kir­che regier­te, die Erfah­rung des Schmer­zes, wenn ihn nicht die Fol­gen des Atten­tats und spä­ter Krank­hei­ten ihn die­se Erfah­rung nicht ohne­hin machen ließen.

Die­se Form der Buß­übun­gen spie­gelt die Lei­dens­ge­schich­te Jesu wider, den Pon­ti­us Pila­tus grau­sam gei­ßeln ließ. Die Gläu­bi­gen ver­su­chen dem Herrn auch dar­in nach­zu­fol­gen, indem sie das Lei­den auf­op­fern für ande­re und zur Selbstheiligung.

Johan­nes Paul II. befolg­te in der Fasten­zeit ein stren­ges Fasten, aber auch vor wich­ti­gen Ereig­nis­sen, so beson­ders auch vor Bischofs- oder Prie­ster­wei­hen. Er erfüll­te dabei nicht nur die von der Kir­che für alle Gläu­bi­gen vor­ge­schrie­be­nen Gebo­te, son­dern ging dar­über hin­aus, sowohl in der Ent­halt­sam­keit, dem Fasten als auch der phy­si­schen Züchtigung.

Wie Msgr. Oder berich­te­te, gei­ßel­te sich Johan­nes Paul II. im Ver­bor­ge­nen. Sei­nen eng­sten Mit­ar­bei­tern und Haus­an­ge­stell­ten blieb es aller­dings nicht ver­bor­gen. Die Öffent­lich­keit erfuhr erst nach sei­nem Tod davon. Damit tat er es einer Rei­he von Vor­gän­gern gleich, von denen man weiß, daß sie sich kasteiten.

Zu den Päp­sten, von denen stren­ge Aske­se und phy­si­sche Buß­übun­gen über­lie­fert sind, gehö­ren der hei­li­ge Leo der Gro­ße, der hei­li­ge Gre­gor der Gro­ße und eben­so Urban II., der die Chri­sten­heit zum ersten Kreuz­zug rief, um nur eini­ge zu nennen.

Zu die­sen Buß­übun­gen, die Johan­nes Paul II. pfleg­te, gehör­te es auch, daß er wie­der­holt nicht im Bett, son­dern auf dem har­ten Boden schlief. Er tat dies bereits als Erz­bi­schof von Kra­kau so und behielt die­se Pra­xis auch als Papst in Rom bei.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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1 Kommentar

  1. Apo­ka­ly­pe des Eli­as 23,3: „Wer aber fastet, ohne rein zu sein, erzürnt den Herrn und auch die Engel und fügt so sei­ner See­le Schmer­zen zu“ 

    Dies wider­spricht phy­si­schen Buß­übun­gen wie Johan­nes Paul II sie prak­ti­ziert hat. Da der Eli­as-Text nicht Teil des Bibel­ka­nons ist, kann er nur unter Vor­be­halt ange­nom­men werden.

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