„Nicht ein Jota abrücken“

Piusbruderschaft bekräftigt die Erklärung von Erzbischof Lefebvre von 1974


Pater Davide Pagliarani, Generaloberer der Piusbruderschaft, und seine beiden Assistenten Bischof Alfonso de Galarreta und Pater Christian Bouchacourt bekräftigten die Erklärung von Erzbischof Lefebvre von 1974. Daran gebe es "nicht ein Jota" zu ändern.
Pater Davide Pagliarani, Generaloberer der Piusbruderschaft, und seine beiden Assistenten Bischof Alfonso de Galarreta und Pater Christian Bouchacourt bekräftigten die Erklärung von Erzbischof Lefebvre von 1974. Daran gebe es "nicht ein Jota" zu ändern.

Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. (FSSPX) bekräf­tig­te zum 50. Jah­res­tag, daß die Erklä­rung von Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re vom 21. Novem­ber 1974 auch heu­te noch gilt. Die­se Grund­satz­er­klä­rung wur­de „zum Leit­bild“ der Pius­bru­der­schaft, wie ihr Gene­ral­obe­rer Pater Davi­de Pagli­a­ra­ni betont. „Daher kann die Bru­der­schaft nicht ein Jota von ihrem Inhalt und Geist abwei­chen, die auch nach fünf­zig Jah­ren noch voll­kom­men ange­mes­sen für die gegen­wär­ti­ge Zeit sind.“ Es gehe um eine „prin­zi­pi­el­le Posi­ti­on“, wie Erz­bi­schof Lefeb­v­re es am 2. Dezem­ber 1974 in einem Vor­trag an die Semi­na­ri­sten in Écô­ne sagte.

Anzei­ge

Die Mit­tei­lung trägt die Über­schrift „Sem­per idem“ und kann gele­sen wer­den als Selbst­be­kennt­nis der Prie­ster­bru­der­schaft, daß sie immer die glei­che ist, weil die Situa­ti­on in der Kir­che noch immer die glei­che ist.

Erz­bi­schof Lefeb­v­re woll­te eine tra­di­tio­nel­le Prie­ster­aus­bil­dung sicher­stel­len, die vor den von ihm erkann­ten Fehl­ent­wick­lun­gen durch das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil und der Leug­nung unver­än­der­li­cher Wahr­hei­ten bewah­ren soll­te. Die durch Papst Paul VI. Ende 1969 ein­ge­führ­te radi­ka­le Lit­ur­gie­re­form zog jedoch eine unüber­wind­li­che Trenn­li­nie. Die Aner­ken­nung der neu­en Meß­ord­nung wur­de zum Gehor­sam­stest. Lefeb­v­re war es gelun­gen, für die Semi­na­ri­sten, die sich um ihn gesam­melt hat­ten, um wei­ter­hin in der Tra­di­ti­on aus­ge­bil­det zu wer­den, Auf­nah­me beim Bischof von Lau­sanne, Genf und Frei­burg zu fin­den. Die­ser appro­bier­te 1970 die Sta­tu­ten der soeben gegrün­de­ten Pius­bru­der­schaft. Als Lefeb­v­re öffent­lich erklär­te, die soeben erlas­se­ne „ver­gif­te­te“ Lit­ur­gie­re­form nicht aner­ken­nen zu kön­nen, son­dern strikt an der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus fest­hal­ten zu wol­len, wur­de dies von Rom als Akt des Unge­hor­sams ausgelegt.

So wur­den von Rom for­mal­recht­li­che Aspek­te gegen die Pius­bru­der­schaft in Stel­lung gebracht. Die Neu­grün­dung habe kei­ne aus­rei­chen­de kano­ni­sche Aner­ken­nung, wes­halb Lefeb­v­re zwar gül­ti­ge, aber kei­ne recht­mä­ßi­gen Prie­ster­wei­hen spen­den und die Bru­der­schaft nie­mand inkar­di­nie­ren kön­ne. Da nur Rom den gefor­der­ten Rechts­sta­tus ver­lei­hen konn­te, dies aber ver­wei­ger­te, woll­te man die Pius­bru­der­schaft gegen die Wand ren­nen las­sen, bis sie sich unter­wirft oder auf­löst. Die Span­nun­gen nah­men zu. 1972 hat­te Papst Paul VI. Lefeb­v­re nicht mehr als Con­sul­tor der römi­schen Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on bestätigt.

Druck kam vor allem aus Frank­reich, „wo die Bischö­fe wütend waren über das ‚wil­de Semi­nar‘, das bald einen tra­di­tio­nel­len Kle­rus her­vor­brin­gen soll­te.“ Im Novem­ber 1974 ent­sand­te Rom zwei Apo­sto­li­sche Visi­ta­to­ren, um das von Erz­bi­schof Lefeb­v­re gegrün­de­te und inzwi­schen nach Ecô­ne ins Wal­lis ver­leg­te Prie­ster­se­mi­nar zu visi­tie­ren. Sie han­del­ten im Auf­trag von gleich drei römi­schen Kon­gre­ga­tio­nen. Wäh­rend der Tage ihres Auf­ent­halts mach­ten die Visi­ta­to­ren „abwei­chen­de und skan­da­lö­se theo­lo­gi­sche Aus­sa­gen“, so Pater Chri­sti­an Boucha­court, der­zei­ti­ger zwei­ter Assi­stent des Gene­ral­obe­ren der Pius­bru­der­schaft, in einem Inter­view von Mai­ke Hick­son für Life­Si­teNews. „Sie hiel­ten die Ordi­na­ti­on ver­hei­ra­te­ter Män­ner für unaus­weich­lich. Sie erkann­ten kei­ne unver­än­der­li­che Wahr­heit an und stell­ten sogar die phy­si­sche Rea­li­tät der Auf­er­ste­hung Chri­sti in Fra­ge. Sie zogen sich schließ­lich zurück, ohne jedoch dem Obe­ren der Gesell­schaft ein Pro­to­koll oder einen Bericht über ihren Besuch vor­zu­le­gen.“ Das „ver­är­ger­te“ Erz­bi­schof Lefeb­v­re so sehr, wie Pater Franz Schmid­ber­ger in einem Vor­trag am 14. Novem­ber sag­te, daß er nach Rom rei­ste, um dage­gen zu pro­te­stie­ren. Schmid­ber­ger, der die Visi­ta­ti­on als Semi­na­rist per­sön­lich mit­er­leb­te, war von 1982 bis 1994 zwei­ter Gene­ral­obe­rer der Pius­bru­der­schaft. Zuletzt war er bis 2000 Regens des Prie­ster­se­mi­nars der Bru­der­schaft in Zaitzkofen.

Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re zusam­men mit Papst Pius XII.

In die­ser sich zuspit­zen­den Situa­ti­on ver­faß­te Erz­bi­schof Lefeb­v­re in Rom, wo er offen­bar wenig offe­ne Ohren fand, die Grund­satz­er­klä­rung, da er zum Schluß gelang­te, daß „im Moment“ aus Rom „nicht mehr viel zu erwar­ten war“, so Pater Boucha­court. Der Erz­bi­schof habe das Doku­ment in einem Moment der „Empö­rung in einem Guß, ohne Strei­chun­gen“ als Zusam­men­fas­sung sei­ner Posi­ti­on ver­faßt. Dar­in bekräf­tig­te er sei­ne „uner­schüt­ter­li­che Hal­tung“ an der Tra­di­ti­on und dem über­lie­fer­ten Ritus fest­zu­hal­ten, denn: „Wir spü­ren, daß unser Glau­be durch die nach­kon­zi­lia­ren Refor­men und Ori­en­tie­run­gen gefähr­det ist“.

Zugleich gab er dar­in ein uner­schüt­ter­li­ches Grund­satz­be­kennt­nis ab:

„Wir hän­gen mit gan­zem Her­zen am ewi­gen Rom“.

Die­se Erklä­rung wur­de von Rom jedoch gegen ihn ein­ge­setzt und als Hand­ha­be gese­hen, ein Unter­su­chungs­ver­fah­ren gegen ihn ein­zu­lei­ten. Zugleich wur­de der neue Bischof von Lau­sanne, Genf und Frei­burg ange­wie­sen, der Pius­bru­der­schaft die kirch­li­che Aner­ken­nung zu entziehen.

Der Gene­ral­obe­re der Pius­bru­der­schaft, Pater Davi­de Pagli­a­ra­ni, hat­te am 1. Novem­ber in einem Inter­view mit Ange­lus Press die Situa­ti­on ana­ly­siert und dabei auf den gro­ßen Anteil an der Ent­wick­lung hin­ge­wie­sen, den Paul VI. durch „eine Lawi­ne von Dekre­ten“ (Pater Boucha­court) zur Durch­set­zung der Neue­run­gen auf sich gela­den hatte:

„Papst Paul VI. selbst sprach bereits von der Selbst­zer­stö­rung der Kir­che. Die­se ist lei­der dar­auf zurück­zu­füh­ren, daß die höch­sten Auto­ri­tä­ten der Kir­che die moder­nen Irr­tü­mer ermu­tig­ten, die wäh­rend des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils und der dar­aus resul­tie­ren­den Refor­men tief in die gesam­te Kir­che ein­ge­drun­gen sind und unzäh­li­ge Gläu­bi­ge dazu gebracht haben, ihren Glau­ben auf­zu­ge­ben. Anstatt das Glau­bens­gut für die Ret­tung der See­len und das Gemein­wohl der gesam­ten Kir­che zu bewah­ren, stell­te der Papst sei­ne Auto­ri­tät in den Dienst der Zer­stö­rung der Kir­che. Zu sei­ner ewi­gen Ehre hat Erz­bi­schof Lefeb­v­re die­se Selbst­zer­stö­rung abge­lehnt und mutig die Tra­di­ti­on der Kir­che bewahrt, indem er die zer­stö­re­ri­schen Neue­run­gen ablehn­te und den See­len wei­ter­hin die über­na­tür­li­chen Güter der Leh­re, der Mes­se und der Sakra­men­te anbot. Genau aus die­sem Grund ent­schie­den sich die kirch­li­chen Auto­ri­tä­ten, ihn zu sank­tio­nie­ren, sein Werk zu unter­drücken und ihm so die Aner­ken­nung zu entziehen.“

Die Aus­sa­ge über die „Selbst­zer­stö­rung der Kir­che“ mach­te Paul VI. übri­gens am 7. Dezem­ber 1968, und damit eini­ge Mona­te bevor er am 3. April 1969 mit dem Apo­sto­li­schen Schrei­ben Mis­sa­le Roma­num die neue Meß­ord­nung erließ, die am 29. Novem­ber 1970, am ersten Advents­sonn­tag, in Kraft trat.

Die Erklä­rung von 1974 ent­hält das Bekennt­nis zur Tra­di­ti­on und die Auf­for­de­rung zur Ver­tei­di­gung der Glau­bens­leh­re und des Kul­tus „gegen einen ein­deu­tig benann­ten Feind: näm­lich die Reform durch das Kon­zil“. Die Reform des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils wird in der Erklä­rung als „ein ver­gif­te­tes Gan­zes gezeigt, das aus dem Irr­tum fließt und zum Irr­tum führt“, so der heu­ti­ge Gene­ral­obe­re und sei­ne Assi­sten­ten in ihrer Mit­tei­lung zum 50. Jah­res­tag der Erklä­rung. Erz­bi­schof Lefeb­v­re sag­te es vor einem hal­ben Jahr­hun­dert so:

„Die­se Reform geht vom Libe­ra­lis­mus und vom Moder­nis­mus aus und ist völ­lig ver­gif­tet. Sie stammt aus der Häre­sie und führt zur Häresie“.

Dabei „hat Erz­bi­schof Lefeb­v­re“, so Pater Boucha­court, „nie behaup­tet, daß die Tex­te des Kon­zils eine ‚for­ma­le Häre­sie‘ ent­hal­ten wür­den. Aller­dings, daß eini­ge von ihnen mit schwer­wie­gen­den Män­geln behaf­tet sei­en und zur Häre­sie führ­ten, indem sie die­se begünstigen“.

Die­ser Ent­wick­lung stell­te der Grün­der der Pius­bru­der­schaft ein Postu­lat entgegen:

„Die ein­zi­ge Hal­tung der Treue gegen­über der Kir­che und der katho­li­schen Leh­re besteht, um unse­res Hei­les wil­len, in der kate­go­ri­schen Wei­ge­rung der Annah­me der Reform“.

Die Geschich­te der ver­gan­ge­nen 50 Jah­re habe „die Rich­tig­keit die­ser Ana­ly­se ganz und gar bestä­tigt“, heißt es in der Mit­tei­lung des heu­ti­gen Gene­ral­obe­ren und sei­ner Assistenten.

Da die Reform an sich „ver­dor­ben“ sei, kön­ne dar­aus unmög­lich eine Erneue­rung der Kir­che her­vor­ge­hen. Das zei­ge sich „offen­kun­dig“. Ohne ihn nament­lich zu nen­nen, betrach­tet die Pius­bru­der­schaft auch den Ver­such von Bene­dikt XVI. einer Her­me­neu­tik der Kon­ti­nui­tät als geschei­tert, um „sowohl die Tra­di­ti­on als auch die Reform zu bewah­ren, sie zu ver­mäh­len oder sie gegen­sei­tig zu berei­chern“. Die­ser Ver­such sei „zwangs­läu­fig gescheitert“.

Auch der der­zeit regie­ren­de Papst wird nicht beim Namen genannt, doch heißt es weiter:

„Im sel­ben Zuge haben jedoch Ver­ach­tung und der Haß auf die Tra­di­ti­on und die über­lie­fer­te Mes­se zuge­nom­men. Dies ist ein greif­ba­rer Beweis, daß zwei unver­ein­ba­re Leh­ren zwei unver­ein­ba­ren Kult­for­men ent­spre­chen, zwei unver­söhn­li­che Auf­fas­sun­gen von der Kir­che und ihrer Mis­si­on zum Wohl der Seelen“.

Im Abstand von 50 Jah­ren bekräf­tig­te die Pius­bru­der­schaft, „nicht ein Jota“ von der „prin­zi­pi­el­len Posi­ti­on“ abzu­rücken, die Erz­bi­schof Lefeb­v­re am 24. Novem­ber 1974 for­mu­liert hatte.

Erz­bi­schof Lefeb­v­re zeig­te sich ent­täuscht, wie die Erklä­rung als Waf­fe gegen ihn und vor allem gegen die Pius­bru­der­schaft ein­ge­setzt wur­de, denn wenn etwas in der Erklä­rung nicht rich­tig sei, dann müs­se er als Ver­fas­ser ver­ur­teilt wer­den, aber nicht die Pius­bru­der­schaft. In Rom war jedoch die orga­ni­sier­te Form des Wider­spruch der eigent­li­che Dorn im Auge. Pater Schmid­ber­ger faß­te vor weni­gen Tagen die Reak­ti­on des Erz­bi­schofs wie folgt zusammen:

„Wir wer­den ver­ur­teilt, weil wir an der über­lie­fer­ten Mes­se fest­hal­ten, weil wir an der über­lie­fer­ten Leh­re fest­hal­ten. Des­halb wer­den wir ver­ur­teilt. Das ist aber eine unrecht­mä­ßi­ge Ver­ur­tei­lung. Des­halb mache ich weiter.“

Die Ereig­nis­se über­schlu­gen sich dann: 1975 wur­de durch Rom auch die Aner­ken­nung des Prie­ster­se­mi­nars auf­ge­ho­ben, der über­lie­fer­te römi­sche Ritus für „ver­bo­ten“ erklärt, Erz­bi­schof Lefeb­v­re sus­pen­diert und die Pius­bru­der­schaft als eine Art „Sek­te“ gebrand­markt. Auf die­se Wei­se hoff­ten die pro­gres­si­ven Kräf­te in der Kir­che den Erz­bi­schof und sei­ne Grün­dung zu zer­mür­ben und zu zertreten.

Mit der Wahl von Papst Johan­nes Paul II. begann sich Rom etwas ver­söhn­li­cher zu zei­gen. Die Bemü­hun­gen um eine Aus­söh­nung schei­ter­ten jedoch am feh­len­den Ver­trau­en, sodaß Erz­bi­schof Lefeb­v­re, der sei­ne Kräf­te alters­be­dingt schwin­den sah, 1988 vier Prie­ster der Pius­bru­der­schaft zu Bischö­fen weih­te, um den Fort­be­stand der Pius­bru­der­schaft zu sichern. 

„Das war aber nicht der Haupt­grund, son­dern der Haupt­grund war, die über­lie­fer­te hei­li­ge Mess­se der Kir­che zu erhal­ten. Es war also kein diplo­ma­ti­sches Spiel, das er betrie­ben hat. Es war die Sor­ge um die über­lie­fer­te hei­li­ge Mes­se und die über­lie­fer­te Leh­re. Das war sei­ne gro­ße Sorge.“

Die Bischofs­wei­hen waren zwar gül­tig, aber unrecht­mä­ßig, da der Papst die Aner­ken­nung ver­wei­ger­te. Damit kam es nicht zu einer erhoff­ten Aus­söh­nung, son­dern zum voll­stän­di­gen Bruch, indem Rom die fak­ti­sche Exkom­mu­ni­ka­ti­on Lefeb­v­res und der von ihm geweih­ten Bischö­fe postu­lier­te. Der Erz­bi­schof starb 1991 im Stand der Exkom­mu­ni­ka­ti­on, wäh­rend die Wahl von Papst Bene­dikt XVI. am 21. Janu­ar 2009 zur Auf­he­bung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on für die vier 1988 geweih­ten Bischö­fe führte.

Erz­bi­schof Lefeb­v­re und Bischof Castro May­er (links) mit den vier neu­ge­weih­ten Bischö­fen der Piusbruderschaft

Erz­bi­schof Lefeb­v­re hat­te die Not­wen­dig­keit für vier Bischö­fe gese­hen, um das Werk der Pius­bru­der­schaft welt­weit fort­füh­ren zu kön­nen. Dabei kam es auch zu einer Auf­tei­lung der Kon­ti­nen­te unter den vier Bischö­fen, um die Rei­se­tä­tig­keit eini­ger­ma­ßen über­schau­bar und zumut­bar zu machen.

Am 4. Juli 2012 wur­de einer von ihnen, Bischof Richard Wil­liam­son, wegen dis­zi­pli­na­ri­scher Fra­gen aus der Pius­bru­der­schaft aus­ge­schlos­sen. Nach 24 Jah­ren, in denen sie zu viert gewirkt hat­ten, stan­den nur mehr drei Bischö­fe für die­sel­ben Auf­ga­ben zur Verfügung.

Am 8. Okto­ber 2024 ver­starb nach län­ge­rer Krank­heit Bischof Ber­nard Tis­sier de Mal­ler­ais. 36 Jah­re nach ihrer Wei­he – in denen sie ent­spre­chend älter gewor­den sind – ver­fügt die Pius­bru­der­schaft nur mehr über zwei Bischö­fe, obwohl das Arbeits­pen­sum seit 1988 grö­ßer gewor­den ist, da die Pius­bru­der­schaft ihr Wachs­tum und ihre welt­wei­te Aus­brei­tung fortsetzte.

Die Fra­ge nach neu­en Bischofs­wei­hen beant­wor­tet der Gene­ral­obe­re Pater Davi­de Pagli­a­ra­ni mit dem Hin­weis, daß die Pius­bru­der­schaft – soll­te es dazu kom­men – den glei­chen Weg gehen wer­de, den Erz­bi­schof Lefeb­v­re gegan­gen ist, womit er sagen woll­te, daß die Bru­der­schaft den Papst um die Geneh­mi­gung bit­ten wer­de, neue Bischö­fe wei­hen zu können.

Wei­ter äußer­te sich der Gene­ral­obe­re nicht. Impli­zit lie­ße sich dar­aus schlie­ßen, daß im Fal­le einer erneu­ten Ableh­nung durch Rom, wie 1988, den­noch neue Bischö­fe geweiht wer­den könn­ten. Die Mit­tei­lung des Gene­ral­obe­ren und sei­ner Assi­sten­ten zum 50. Jah­res­tag der Erklä­rung von Erz­bi­schof Lefeb­v­re zeigt, daß die aktu­el­le Situa­ti­on nicht anders ein­ge­schätzt wird als 1988: Die „äußer­ste Not“, die „Not­si­tua­ti­on“ besteht fort. Dann, so Pater Schmid­ber­ger in sei­nem Vor­trag, blei­be nichts ande­res übrig, als Bischö­fe zu weihen:

„Wenn man wei­ter die über­lie­fer­te Mes­se erhal­ten wis­sen will, dann braucht man Prie­ster, die die­se fei­ern. Wenn man Prie­ster haben will, die die­se fei­ern, dann muß man Bischö­fe haben, die sol­che Prie­ster weihen.“

Um den Kon­text zu ver­deut­li­chen, ergänz­te Schmidberger:

„Wenn der Erz­bi­schof damals die Bischö­fe nicht geweiht hät­te, dann gäbe es kei­ne Petrus­bru­der­schaft, dann gäbe es die gan­zen ande­ren Gemein­schaf­ten nicht, die sich alle im Schat­ten der Pius­bru­der­schaft da irgend­wo bewe­gen. Die gäbe es alle nicht.“

Die Aner­ken­nung hät­ten die­se Gemein­schaf­ten heu­te nur, weil es die Pius­bru­der­schaft gibt. Als „Beweis dafür“, nann­te Schmid­ber­ger, daß die 1988 neu­ge­grün­de­te Petrus­bru­der­schaft über­all dort Nie­der­las­sun­gen grün­den konn­te, wo es die Pius­bru­der­schaft gab, denn nur dort, so der ehe­ma­li­ge Gene­ral­obe­re, hät­ten die Diö­ze­san­bi­schö­fe die Erlaub­nis dazu erteilt mit dem Ziel, der Pius­bru­der­schaft „die Leu­te wegzuziehen“. 

Vor allem in Über­see gibt es ver­mehrt Stim­men, bald neue Wei­hen durch­zu­füh­ren, um die bei­den ver­blie­be­nen Bischö­fe zu ent­la­sten und die näch­ste Gene­ra­ti­on von Bischö­fen zu for­men, um das Werk von Erz­bi­schof Lefeb­v­re wei­ter aus­bau­en zu können.

In der Lei­tung der Bru­der­schaft scheint man den Zeit­punkt aber nicht für sehr gün­stig zu erach­ten, da der über­lie­fer­te Ritus in der Kir­che seit dem Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des wie­der mas­siv unter Druck gera­ten ist. Eini­ge schei­nen daher mit dem Gedan­ken zu lieb­äu­geln, die Wahl des näch­sten Pap­stes abzu­war­ten, um durch die­se Rich­tungs­ent­schei­dung kla­rer zu sehen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Fsspx​.org/​Y​o​u​t​u​b​e​/​f​s​s​p​x​.at (Screen­shots)

Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!