(Washington) Das unsägliche Motu proprio Traditionis custodes von Papst Franziskus, das seit dem 16. Juli 2021 in Kraft ist, ist kein Endpunkt. Soviel steht nach zwei Jahren fest. Es verlangt jedoch Klugheit und Ideenreichtum. Dies zeigt das Beispiel des Bischofs von Cleveland in den USA.
Msgr. Edward Malesic, Bischof von Cleveland im Staat Ohio, errichtete am vergangenen 28. Juli die Kirche zur heiligen Elisabeth von Ungarn zu einem Diözesanheiligtum für den überlieferten Ritus und der Spendung aller Sakramente in der traditionelle Form. Auf diese Weise erfüllt der Bischof Traditionis custodes, das er zugleich umgeht.
Msgr. Malesic, der aus der Diözese Harrisburg im Staat Pennsylvania stammt, ist ein studierter Kirchenrechtler, was im konkreten Fall sicher von Vorteil ist. 1987 wurde er für seine Heimatdiözese zum Priester geweiht. Nach Jahren in der Pfarr- und Hochschulseelsorge und verschiedenen Funktionen, in denen er als Kanonist zum Einsatz kam, ernannte ihn Papst Franziskus 2015 zum Bischof von Greensburg und Suffragan von Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia, der unter Papst Benedikt XVI. als sicherer Anwärter für die Kardinalswürde galt, dem sie von Franziskus jedoch vorenthalten wurde. Kaum hatte er das 75. Lebensjahr vollendet, wurde Msgr. Chaput vom regierenden Papst emeritiert.
Msgr. Malesic wurde 2020 auf den Bischofsstuhl von Cleveland befördert. Dort ging er nun einen eigenen Weg der Interpretation von Traditionis custodes. Da das Motu proprio zur Abwürgung des überlieferten Ritus dessen Zelebration in Pfarrkirchen untersagt, ebenso die Spendung aller Sakramente außer der Eucharistie und der Beichte, änderte Bischof Malesic den Rechtsstatus der Kirche zur heiligen Elisabeth von Ungarn in den eines diözesanen Heiligtums und stattete sie mit dem Privileg einer faktischen Pfarrkirche aus, weshalb dort auch Taufen, Firmungen, Trauungen und Beerdigungen stattfinden können.
Der Kirchenrechtler Malesic schöpft dafür alle Möglichkeiten aus, die in Traditionis custodes selbst enthalten sind, vor allem die Entscheidungsbefugnisse, die den Diözesanbischöfen zuerkannt werden. Das Motu proprio schreibt vor, daß der überlieferte Ritus nicht in Pfarrkirchen zelebriert werden darf und keine neuen Personalpfarreien des überlieferten Ritus errichtet werden dürfen. Beide Bestimmungen werden von Msgr. Malesic erfüllt, da er die ungarische Nationalkirche seines Bistums zu einem diözesanen Heiligtum erhob.
Derzeit gibt es in der Diözese Cleveland zwölf Meßorte des überlieferten Ritus. Das neue Dekret tritt am kommenden 15. August, dem Hochfest Mariä Himmelfahrt, in Kraft. Im Artikel 1 des Dekrets heißt es, daß „das Heiligtum der heiligen Elisabeth von Ungarn als Diözesanheiligtum zur Förderung des christlichen Erbes des ungarischen Volkes sowie für den Gottesdienst nach den vor der Reform von 1970 verwendeten liturgischen Büchern (d. h. dem Missale Romanum von 1962 und den anderen damals verwendeten liturgischen Texten) errichtet“ wird als „eine öffentliche juristische Person diözesanen Rechts“.
Im Artikel 2 geht Bischof Malesic ganz offen mit Traditionis custodes um: Da „das Heiligtum derzeit nicht als Pfarrei errichtet werden kann (can. 516, § 1, CIC; vgl. Traditionis custodes art. 3, § 2)“, wird es von ihm einer Pfarrei „gleichgestellt“. Dementsprechend ist es von der Diözesankurie und den Pfarreien „analog zu einer Pfarrei zu behandeln“. Entsprechend erhält das Heiligtum auch mit der Nr. 1428 „seine Nummer nach dem von der Diözesankanzlei verwendeten Pfarrnummernsystem“. Die bisherige Pfarrei zur heiligen Elisabeth von Ungarn wurde dazu mit einer anderen Pfarrei zusammengelegt, sodaß das neuerrichtete Heiligtum die bisherige Pfarrei „nicht ersetzt“.
„Das Heiligtum hat das Vorrecht, die Sakramente und andere gottesdienstliche Handlungen zu feiern, die den Pfarrkirchen eigen sind, wie Taufe, Firmung, Trauung und Beerdigung.“ Zudem erhält das Heiligtum „das Privileg, eigene Register für Taufe, Firmung, Erstkommunion, Trauung und Todesfälle zu führen“.
Die Kirche zur heiligen Elisabeth von Ungarn ist die älteste kanonisch errichtete ungarische Kirchengemeinde in den USA. Ihr erster Seelsorger war 1892 der aus Ungarn stammende Charles Böhm. Er errichtete 1893 die erste Kirche, dazu ein Pfarrhaus und eine Schule. Da die Pfarrei durch Zuwanderung rasch wuchs, wurde 1900 ein größeres Schulgebäude und 1918–1922 auch eine größere Kirche errichtet, die im neobarocken Stil gehalten ist.
Besorgte Stimmen hegen die Befürchtung, die Errichtung des Heiligtums könnte die Schaffung eines zentralen Meßortes im überlieferten Ritus für die ganze Diözese bedeuten und damit das Abwürgen der anderen bestehenden Meßorte. Dafür scheint es aber, jedenfalls derzeit, keine Anzeichen zu geben.
Grundsätzlich gilt: Das Motu proprio Traditionis custodes ist nicht die Lösung des Problems, wie Papst Franziskus vorgibt, sondern selbst Teil des Problems, das es verschärft. Im Umkehrschluß ließe sich hingegen sagen: Der überlieferte Ritus ist nicht das Problem, sondern die Lösung des Problems.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: St. Elizabeth of Hungary (Screenshots)
Stante pede wird Rom mit einer Visitation kontern, und wehe ihm, wenn das Priesterseminar viele Männer zu Priestern ausbildet. Dann ist seine Absetzung gewiss.
Genau so ist es, alle Glaubengemeinschaften,
die viel Zuchwachs haben werden vernichtet.
Man kann langsam ein ungläubiger Katholik
werden, weil die Hirten sich nicht wehren.
und alles zulassen, was Bergolio anordnet.
Aber das würde den Fürsten und seinen
Handlanger gefallen.
Bleiben wir durchs Gebet stark!