Öko-Fanatiker von vatikanischem Gericht verurteilt

Schaden anrichten "gegen den Klimawandel"


Detail der berühmten Laokoon-Gruppe, wahrscheinlich aus der Zeit um 40 v. Chr. auf Rhodos entstanden; sie wird heute in den Vatikanischen Museen gezeigt.
Detail der berühmten Laokoon-Gruppe, wahrscheinlich aus der Zeit um 40 v. Chr. auf Rhodos entstanden; sie wird heute in den Vatikanischen Museen gezeigt.

(Rom) Ein vati­ka­ni­sches Gericht ver­ur­teil­te am heu­ti­gen Mon­tag zwei Last-Gene­ra­ti­on-Mit­glie­der wegen schwe­rer Sach­be­schä­di­gung zu neun Mona­ten Haft und zur Zah­lung von mehr als 28.000 Euro Schadensersatz.

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Die bei­den Ver­ur­teil­ten, die sich selbst als „Öko-Akti­vi­sten“ bezeich­nen, hat­ten sich am 18. August 2022 in den Vati­ka­ni­schen Muse­en an den Sockel der berühm­ten, wohl aus dem ersten vor­christ­li­chen Jahr­hun­dert stam­men­den Lao­ko­on-Skulp­tur geklebt. Wäh­rend die Gas- und Strom­prei­se für die Ita­lie­ner wie in ganz Euro­pa explo­dier­ten, for­der­ten die Öko-Fana­ti­ker, daß die Ener­gie­prei­se „wegen des Kli­ma­wan­dels“ noch mehr stei­gen soll­ten. Sie hät­ten damit „war­nen“ wol­len, vor dem bevor­ste­hen­den Welt­un­ter­gang, zu dem die „men­schen­ge­mach­te Erd­er­wär­mung“ führe.

Fak­ten­frei­er und finan­zier­ter Öko-Fana­tis­mus schreckt nicht davor zurück, Scha­den anzu­rich­ten. Im Vati­kan kam es heu­te zu einer gericht­li­chen Verurteilung

Daß fak­tisch alle Behaup­tun­gen vom men­schen­ver­schul­de­ten Kli­ma­wan­del längst wider­legt sind, ficht die von Last Gene­ra­ti­on bezahl­ten „Akti­vi­sten“ nicht an.

Gui­do Vie­ro und Ester Gof­fi sind Mit­glie­der der öko­ter­ro­ri­sti­schen Grup­pie­rung Last Gene­ra­ti­on, die von links­li­be­ra­len Super­rei­chen finan­ziert wird. Sie wur­den heu­te zu neun Mona­ten Gefäng­nis und jeweils einer Geld­stra­fe von 1620 Euro ver­ur­teilt. Die Haft­stra­fe wur­de auf Bewäh­rung aus­ge­setzt. Hin­zu kom­men mehr als 28.000 Euro Scha­den­er­satz für die Beschä­di­gung der anti­ken Skulpturengruppe.

Eine drit­te Ange­klag­te, Lau­ra Zor­zi­ni, wur­de leich­ter bestraft, da sie sich nicht selbst an die Skulp­tur geklebt hat­te. Kei­ner der Ange­klag­ten war bei der Urteils­ver­kün­dung anwesend.

Der vati­ka­ni­sche Staats­an­walt­schaft hat­te zwei Jah­re Haft gefor­dert. Sie warf den Ange­klag­ten vor, die bekann­ten „öko­sen­si­blen“ Posi­tio­nen von Papst Fran­zis­kus aus­ge­nutzt zu haben, indem sie dem uner­setz­li­chen Kul­tur­er­be Scha­den zufüg­ten. Die­ser sei, laut dem Kunst­sach­ver­stän­di­gen der Vati­ka­ni­schen Muse­en, zwar gerin­ger aus­ge­fal­len, als zunächst befürch­tet, aber den­noch „blei­bend“.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Twit­ter (Screen­shot)

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