Umgestaltung der Bistümer zu synodalen Räterepubliken

Der Synodale Weg zum BRUCH mit Bibel, Tradition und Lehramt (21)


Der "synodale" Weg in die Bürokratie führt zum Abwürgen der Kirche.
Der "synodale" Weg in die Bürokratie führt zum Abwürgen der Kirche.

Von Hubert Hecker

Anzei­ge

Das Syn­odal­fo­rum I leg­te kürz­lich zur Abstim­mung auf der Voll­ver­samm­lung des Syn­oda­len Wegs einen Hand­lungs­text mit dem harm­lo­sen Titel ‚Gemein­sam bera­ten und ent­schei­den‘ vor. Tat­säch­lich brach­ten die Syn­oda­len einen grund­stür­zen­den Beschluss­an­trag ein.

Transformation der bischöflichen Bistumsleitung in ein leitendes Laienkollektiv

Laut Syn­od­al­text ist in Zukunft in allen deut­schen Diö­ze­sen ein Syn­oda­ler Rat ein­zu­rich­ten. Deren Mit­glie­der wer­den in Ana­lo­gie zu poli­ti­schen Wah­len in „frei­en, glei­chen und gehei­men Wah­len gewählt“. In den so kon­sti­tu­ier­ten Gre­mi­en wer­den die Lai­en über eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit verfügen.

Gelei­tet wird der Syn­odal­rat durch einen Dop­pel­vor­sitz mit dem Orts­bi­schof und einer zwei­ten gewähl­ten Person.

Der Rat berät und ent­schei­det „zu allen Fra­gen und The­men von bis­tums­wei­ter Bedeu­tung“, ins­be­son­de­re zu wei­chen­stel­len­den Fest­le­gun­gen und Pla­nun­gen zu pasto­ra­len, per­so­na­len und finan­zi­el­len Komplexen.

Ein Mehr­heits­be­schluss des Syn­odal­rats wird durch die Zustim­mung des Bischofs rechts­wirk­sam. Des­sen mög­li­ches Veto kann mit einer Zwei­drit­tel­mehr­heit über­stimmt wer­den, ein zwei­tes bischöf­li­ches Veto wird mit einem Schlich­tungs­ver­fah­ren aufgehoben.

Der Syn­oda­le Lei­tungs­rat soll als höch­stes diö­ze­sa­nes Ent­schei­dungs­gre­mi­um zu „allen wesent­li­chen Fra­gen des kirch­li­chen Lebens und der kirch­li­chen Sen­dung“ Beschlüs­se fas­sen. Die bis­he­ri­gen bischöf­li­chen Lei­ter der Diö­ze­sen wer­den von der natio­na­len Syn­odal­ver­samm­lung auf­ge­for­dert, auf ihre apo­sto­lisch-epi­skopa­le Lei­tungs­voll­macht frei­wil­lig zu ver­zich­ten bzw. sich der neu­en, von Lai­en domi­nier­ten Lei­tungs­macht zu unterwerfen.

In Ana­lo­gie zu der diö­ze­sa­nen Rah­men­ord­nung stellt der Text die Grund­zü­ge einer Muster­ord­nung für den syn­oda­len Lei­tungs­rat der Pfar­rei­en vor. Dar­in wird eben­falls die „Selbst­bin­dung des Pfar­rers“ als Unter­wer­fung unter die neue Syn­odal­ord­nung mit ihrer kol­lek­ti­ven Lei­tungs­ver­ant­wor­tung eingefordert.

Verzicht auf bischöfliche Vollmacht hat weder theologische noch rechtliche Legitimität

Zu allen Fest­le­gun­gen des syn­oda­len Beschluss­an­trags wer­den cano­nes des kirch­li­chen Rechts­buchs ange­führt. Ob die­se Kir­chen­rechts­be­zü­ge trag­fä­hig oder win­di­ge Rechts­beu­gun­gen sind, wer­den die Kano­ni­sten des Vati­kans prüfen.

Eine erste Ein­schät­zung liegt vom Kir­chen­recht­ler Peter Josef Mett­ler vor. Er schreibt zu der gefor­der­ten „Selbst­bin­dung“ bzw. Über­tra­gung bischöf­li­cher Voll­macht auf ein Lai­en-Gre­mi­um als Angel­punkt der syn­oda­len Neu­ord­nung:
Sie „besitzt weder theo­lo­gi­sche noch recht­li­che Legi­ti­mi­tät. Denn das Amt des Bischofs, über­tra­gen durch die Fül­le des Wei­he­sa­kra­ments, wird als ein per­sön­li­ches und unver­lier­ba­res Prä­ge-Mal und als per­sön­li­che Voll­macht ver­lie­hen, die nicht abge­ge­ben oder an ein Gre­mi­um weg­de­le­giert wer­den kann. Damit wür­de sich ein Bischof sei­ner grund­le­gen­den Ver­ant­wor­tung ent­zie­hen und sich zum Büt­tel eines Gre­mi­ums degra­die­ren. Trotz aller Beteue­run­gen (Bischof) Bät­zings wäre die dog­ma­ti­sche Sub­stanz des Bischofs­am­tes nicht nur mas­siv tan­giert, son­dern zer­stört und die Kir­che nicht mehr die apo­sto­li­sche Kir­che Christi.“

Unter­gra­bung und Ver­wir­rung um das bischöf­li­che Amt wird schon seit län­ge­rem durch deut­sche Theo­lo­gen und selbst Bischö­fe betrie­ben. Augu­sti­nus hat­te vor 1600 Jah­re die kla­re und tref­fen­de Unter­schei­dung gege­ben: „Mit euch bin ich Christ, für euch bin ich Bischof“. Im Bis­tum des lang­jäh­ri­gen stell­ver­tre­ten­den Bischofs der DBK, Franz-Josef Bode, wur­de dage­gen die luthe­ri­sche For­mel ver­brei­tet: „Wir (alle) sind Bischof“.

Synodalbeschluss als Affront gegen Papst und Weltkirche

Der päpst­li­che Nun­ti­us für Deutsch­land, Dr. Nico­la Etero­vic, hat in sei­nem Gruß­wort an die Früh­jahrs­ta­gung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz deut­li­che Wor­te zu den Pla­nun­gen des Syn­oda­len Wegs gefun­den. Er bezog sich dabei auf das Schrei­ben von drei Kuri­en­kar­di­nä­len vom 16.1.2023 an die deut­schen Bischö­fe beim Ad-limi­na-Besuch in Rom. In dem Doku­ment wird ein natio­na­ler Syn­odal­rat als Per­p­etu­ie­rung des Syn­oda­len Wegs aus­drück­lich unter­sagt. Der Nun­ti­us wur­de „von Amts wegen beauf­tragt, das vom Hei­li­gen Vater Fran­zis­kus appro­bier­te Schrei­ben“ dahin­ge­hend zu prä­zi­sie­ren, dass auch ein „Diö­ze­san­bi­schof kei­nen syn­oda­len Rat auf diö­ze­saner oder pfarr­li­cher Ebe­ne errich­ten kann“ und darf.

Die­se Aus­sa­ge des päpst­li­chen Lega­ten bezieht sich offen­sicht­lich auf die vor­lie­gen­de Beschluss­vor­la­ge. Wenn eine Zwei-Drit­tel-Mehr­heit der Bischö­fe dem Text zustimm­te, wür­de das ein Votum gegen das aus­drück­li­che Ver­bot des Pap­stes bedeu­ten. Die­ser schwer­wie­gen­de Affront wäre auch ein Schlag gegen die welt­kirch­li­che Ein­heit der petri­nisch-epi­skopa­len katho­li­schen und apo­sto­li­schen Kirche.

Die Begründung des Laien-Mitbestimmungsrechts aus Konzilstexten …

In der ein­lei­ten­den Begrün­dung für die radi­ka­le Trans­for­ma­ti­on der bischöf­li­chen Bis­tums­lei­tung auf ein von Lai­en domi­nier­tes Gre­mi­um behaup­ten die Autoren des Syn­od­al­tex­tes, die Gläu­bi­gen hät­ten durch ihre gewähl­ten Ver­tre­ter ein Recht zur „Mit­be­stim­mung auf­grund ihrer Ver­ant­wor­tung in allen wesent­li­chen Fra­gen des kirch­li­chen Lebens“.

Ihr Ver­such, den Mitbestimmungs‑, Mit­ent­schei­dungs- und Mit­lei­tungs­an­satz aus dem Kon­zils­do­ku­ment Lumen gen­ti­um her­zu­lei­ten, schei­tert jedoch kläg­lich. Aus den zitier­ten Stel­len ergibt sich ein­deu­tig, dass aus­schließ­lich den Bischö­fen die „hei­li­ge Voll­macht zur Lei­tung der ihnen anver­trau­ten Teil­kir­chen“ auf­ge­ge­ben ist (LG 27; Text S.1).

Auf­grund der engen Bezie­hung der Hir­ten mit den Gläu­bi­gen erge­be sich aber die Ver­pflich­tung des Bischofs, alle Wer­ke des Lai­en-Apo­sto­lats unter sei­ner Lei­tung zu för­dern und zu koor­di­nie­ren. Wenn aus die­ser Aus­sa­ge unmit­tel­bar das Recht der Lai­en auf Teil­ha­be an der Bis­tums­lei­tung gefor­dert wird, ist das offen­sicht­lich argu­men­ta­ti­ver Unsinn.

…scheitert kläglich

Nach LG 21 wird durch „die Bischofs­wei­he das Amt der Hei­li­gung, der Leh­re und Lei­tung“ über­tra­gen und als „hei­li­ge Prä­ge­ma­le ver­lie­hen“. Damit haben die Bischö­fe „die Auf­ga­be Chri­sti inne, des Leh­rers, Hir­ten und Prie­sters, und han­deln in sei­ner Per­son“. Aus die­sen – von den Syn­oda­len nicht zitier­ten – Kon­zils­aus­sa­gen ergibt sich ein­deu­tig, dass ein geweih­ter Bischof unmög­lich auf sein ver­lie­he­nes und per­so­nal über­tra­ge­nes Lei­tungs­amt ganz oder teil­wei­se ver­zich­ten kann zugun­sten eines Laiengremiums.

Der Syn­od­al­text stellt dem eine Kon­zils­aus­sa­ge ent­ge­gen, nach dem „alle Gläu­bi­gen Anteil an den drei Ämtern Chri­sti, des Hir­ten, Prie­sters und Pro­phe­ten“, hät­ten. Das zusam­men­ge­stückel­te Zitat ist in zwei­fa­cher Wei­se feh­ler­haft. Unter der ange­ge­be­nen Stel­le LG 10–12 ist nir­gend­wo eine Lai­en-Teil­ha­be am Hir­ten­amt Chri­sti zu fin­den. Denn es ist den „geweih­ten Amts­trä­gern“ vor­be­hal­ten, „in Chri­sti Auto­ri­tät die Fami­lie Got­tes durch Leh­re, Hei­li­gung und Lei­tung zu wei­den“. Die Gläu­bi­gen aber „sol­len voll Eifer mit den Hir­ten und Leh­rern zusam­men­ar­bei­ten“ (LG 32) – und nicht in kle­ri­ka­li­sti­schem Stre­ben die Lei­tungs­auf­ga­ben der Hir­ten über­neh­men wollen!

Die Syn­odal­au­toren unter­schla­gen bei ihrem Kon­zil­s­zi­tat, dass die Lai­en-Gläu­bi­gen und Geweih­ten „auf je beson­de­re Wei­se am Prie­ster­tum Chri­sti Anteil haben“: „Der Amts­prie­ster bil­det das prie­ster­li­che Volk her­an und lei­tet es…“. Die Gläu­bi­gen hin­ge­gen sol­len sich „als leben­di­ge, Gott wohl­ge­fäl­li­ge Opfer­ga­be dar­brin­gen und über­all für Chri­stus Zeug­nis able­gen“ (LG 10).

Keine Oktroyierung von der Kirche wesensfremden Leitungsstrukturen!

Auf­grund der seit 2000 Jah­ren in der Kir­che gül­ti­gen Auf­ga­ben- und Amts­zu­tei­lung sowie wegen der Wesens­un­ter­schei­dung zwi­schen dem all­ge­mei­nen Prie­ster­tum und dem Wei­he­prie­ster­tum (LG 10) ist das Ein­set­zen von Lai­en in das prie­ster­li­che und bischöf­li­che Lei­tungs­amt kate­go­risch zu untersagen.

Die Voll­ver­samm­lung des Syn­oda­len Wegs hat nach den Kon­zils­be­stim­mun­gen kein Recht, der Kir­che eine tra­di­ti­ons- und wesens­frem­de Lei­tungs­struk­tur auf­zu­zwin­gen. Ins­be­son­de­re obliegt es den deut­schen Bischö­fen, die eigen­mäch­ti­ge Ver­ein­nah­mung des bischöf­li­chen und pfarr­li­chen Lei­tungs­am­tes durch macht­stre­ben­de Lai­en abzuwehren.

Bei der Debat­te des Vor­la­gen­tex­tes am Frei­tag, dem 10. März, zeich­ne­te sich ab, dass ein Groß­teil der Bischö­fe der Vor­la­ge nicht zustim­men wür­de. Um eine bischöf­li­che Ableh­nung des Tex­tes zu ver­mei­den, wur­de der Antrag gestellt und mit Mehr­heit beschlos­sen, Text und The­ma­tik im soge­nann­ten Syn­oda­len Aus­schuss zu behandeln.

Bild: MiL


Bis­her in der Rei­he „Der Syn­oda­le Weg zum BRUCH mit Bibel, Tra­di­ti­on und Lehr­amt“ erschienen:

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2 Kommentare

  1. Wel­chen Umgang hat ein deut­scher Bischof? Mit wem kommt er in Kon­takt und mit wem tauscht er sich aus?

    Das sind doch in erster Linie die Berufs­ka­tho­li­ken und die Kir­chen­funk­tio­nä­re in den Ordi­na­ten bzw. Gre­mi­en. Gläu­bi­ge Katho­li­ken sieht er – wenn über­haupt – bei fest­li­chen Got­tes­dien­sten aus beson­de­ren Anlaß aus der Distanz, da die­se in den hin­te­ren Kir­chen­rei­hen sit­zen, wäh­rend die vor­de­ren Rei­hen mit den Hono­ra­tio­nen und Funk­tio­nä­ren besetzt sind.

    Wer in so einer Bla­se lebt, kann nur die Boden­haf­tung und ggf. auch den Glau­ben verlieren.

  2. Es ist gut 100 Jah­re her, dass Deutsch­land die Spin­ne­rei­en von einer Räte­re­pu­blik über­wun­den hat. Die Ewig­gest­ri­gen haben sich nun also die Kir­che vor­ge­knüpft, um ihre untaug­li­chen Vor­stel­lun­gen vor­zu­knüp­fen. Es wird dies­mal wohl der Welt­kir­che bedür­fen, das deut­sche Irr­lich­tern zu been­den. Zuvie­le sind geblen­det wor­den, abhän­gig gemacht wor­den und emo­tio­nal mani­pu­liert und erpresst wor­den. Wer hät­te je gedacht, dass fast die gan­ze Kir­che eines Lan­des der­art irre wer­den kann? Die Deut­schen brau­chen drin­gend Hil­fe. Sie wer­den sie bekommen.

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