Abtreibung: Gute Nachrichten aus England und den USA, schlechte aus Frankreich

"Die Abtreibung kann überwunden werden", aber dazu braucht es eine Erneuerung


Marie Stopes International wirbt damit, in Abtreibung zu "investieren"
Marie Stopes International wirbt damit, in Abtreibung zu "investieren"

Kevin Duffy war ehe­ma­li­ger Direk­tor und Bera­ter des mul­ti­na­tio­na­len Abtrei­bungs­kon­zerns Marie Sto­pes Inter­na­tio­nal, jetzt umbe­nannt in MSI Repro­duc­ti­ve Choices, mit Sitz in Lon­don und 13.000 Ange­stell­ten. Mit der Ver­hin­de­rung und Tötung unge­bo­re­ner Kin­der läßt sich viel Geld machen. Im März 2019 ver­ließ Duffy das Unter­neh­men und wur­de ein über­zeug­ter Lebens­rechts­ak­ti­vist. Mehr noch: Er ist heu­te Geschäfts­füh­rer der Socie­ty for the Pro­tec­tion of Unborn Child­ren (SPUC), der Gesell­schaft zum Schutz der unge­bo­re­nen Kin­der, im Bereich For­schung und Bil­dung. Die­ser Sei­ten­wech­sel „ist nicht ganz wie die Geschich­te im Film ‚Unplan­ned‘, aber nahe dran“, so der Psy­cho­lo­ge, akti­ve Lebens­schüt­zer und Jour­na­list Mau­ro Faverzani.

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Kevin Duffy war sechs Jah­re lang für den Auf­bau von Abtrei­bungs­zen­tren in Afri­ka und Süd­asi­en verantwortlich:

„Ich wuß­te immer, daß es sich bei einer Abtrei­bung um die Tötung eines Men­schen­le­bens han­delt, aber damals ging ich davon aus, daß sich die Frau­en ohne­hin die­sem Ein­griff unter­zie­hen wür­den und es daher bes­ser sei, wenn er unter hygie­ni­schen und siche­ren Bedin­gun­gen durch­ge­führt würde.“

Als das inter­na­tio­na­le Abtrei­bungs­un­ter­neh­men, für das er arbei­te­te, zusätz­lich zu den chir­ur­gi­schen Abtrei­bun­gen auch phar­ma­ko­lo­gi­sche Abtrei­bun­gen in Eigen­re­gie durch­führ­te, kamen in ihm die ersten Zwei­fel auf. Es gab kei­ne Unter­stüt­zung für die Frau­en, sodaß selbst deren Gesund­heit nicht mehr sicher war, ganz zu schwei­gen von ihrem Wohl­erge­hen und dem des Kin­des. Als Insi­der weiß er:

„Immer mehr Frau­en kom­men mit unvoll­stän­di­gen Abtrei­bun­gen in die medi­zi­ni­schen Zen­tren, nach­dem sie in der ört­li­chen Apo­the­ke gekauf­te Abtrei­bungs­pil­len in Eigen­re­gie ein­ge­nom­men haben.“

Im Früh­jahr 2020 wur­de im Ver­ei­nig­ten König­reich bekannt­ge­macht, daß Abtrei­bungs­pil­len auch auf dem Post­weg bezo­gen wer­den kön­nen, aber es stell­te sich bald her­aus, daß sich die­se Vor­ge­hens­wei­se jeg­li­cher Kon­trol­le ent­zieht. Ein Anruf genügt, um Abtrei­bungs­pro­duk­te an fik­ti­ve Per­so­nen zu schicken. Wich­tig ist nur, daß ein Frau­en­na­me ange­ge­ben wird:

„Und sie nann­ten dies einen fan­ta­sti­schen Fort­schritt im Gesund­heits­we­sen“, so Duffy.

Die gan­ze Ent­wick­lung löste in Duffy einen Umdenk­pro­zeß ein. Der ein­zi­ge Grund, wes­halb er mit­ge­macht hat­te, war weggefallen.

„Ich habe beschlos­sen, mein Wis­sen und mei­ne Erfah­rung in den Dienst der Lebens­rechts­be­we­gung zu stel­len. Ich bin zuver­sicht­lich, daß die fal­schen Nar­ra­ti­ve der Abtrei­bungs­in­du­strie besiegt wer­den kön­nen und daß eine Kul­tur des Lebens wie­der­her­ge­stellt wer­den kann, die sich wirk­lich um das Wohl­erge­hen der Frau­en und den Schutz der Men­schen­rech­te küm­mert. Die Arbeit bei dem Abtrei­bungs­rie­sen hat mir gezeigt, wie gewalt­tä­tig die­se Pra­xis ist und wie kalt und gefühl­los die Frau­en behan­delt wer­den. Die Mit­glied­schaft in der SPUC, der größ­ten bri­ti­schen Pro-Life-Grup­pe, ist eine groß­ar­ti­ge Gele­gen­heit, mei­nen Bei­trag dazu zu lei­sten, daß Abtrei­bung eines Tages undenk­bar wird.“

Und noch eine gute Nach­richt gibt es: In den letz­ten Tagen hat der Ober­ste Gerichts­hof des Staa­tes Geor­gia (USA) die Heart­beat Bill wie­der in Kraft gesetzt, die von einem ört­li­chen Rich­ter blockiert wor­den war. Das bedeu­tet, daß eine Abtrei­bung nach der sech­sten Schwan­ger­schafts­wo­che, wenn man den Herz­schlag des Babys im Mut­ter­leib hören kann, wie­der ver­bo­ten ist. Die gro­ße Wen­de brach­te das Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs der USA vom ver­gan­ge­nen Juni, mit dem das unsäg­li­che Abtrei­bungs­ur­teil Roe gegen Wade von 1973 auf­ge­ho­ben und fest­ge­stellt wur­de, daß Abtrei­bung kein ver­fas­sungs­mä­ßi­ges Recht ist. Seit­her ist eine Heart­beat-Bill in vier Staa­ten der USA in Kraft getre­ten und in wei­te­ren drei Staa­ten gericht­lich blockiert, was aber bald fal­len dürf­te. In sie­ben Staa­ten ist die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der seit­her grund­sätz­lich ver­bo­ten. In zwei wei­te­ren Staa­ten gibt es kei­ne Abtrei­ber mehr. Und im Staat New Mexi­co dis­ku­tier­te das Par­la­ment über die Ein­füh­rung des Gesetzes.

Mal­ta ist das ein­zi­ge Land in der EU, in dem die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der völ­lig ver­bo­ten ist. Es wird damit gerech­net, daß sich das Par­la­ment noch in die­sem Win­ter mit einem Gesetz­ent­wurf befas­sen wird, der Abtrei­bung für zuläs­sig erklärt, wenn das Leben der Mut­ter in Gefahr ist. Der Erz­bi­schof von Mal­ta, Msgr. Charles Sci­clu­na, rief die Poli­ti­ker des Lan­des auf, dem Druck der inter­na­tio­na­len Abtrei­bungs­lob­by stand­zu­hal­ten, und sag­te in einem Appell, die katho­li­sche Leh­re über das Leben „ist weder käuf­lich noch verhandelbar“:

„Ich bit­te im Namen Got­tes, die Tür zur Abtrei­bung nicht mit einer Klau­sel auf­zu­sto­ßen, die so ent­stellt wer­den kann, daß die Aus­nah­me zur Regel wird. Das Recht auf Leben ist eng mit der Ver­tei­di­gung eines jeden ande­ren Men­schen­rechts verbunden.“

„Erhaltung des Planeten“ schließt Schutz von Menschenleben aus

Eine schlech­te Nach­richt kommt hin­ge­gen aus Frank­reich. Die Natio­nal­ver­samm­lung, das ist die erste Kam­mer des fran­zö­si­schen Par­la­ments, hat den ersten Schritt unter­nom­men, die Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des als „Recht“ in der Ver­fas­sung zu ver­an­kern. Im Par­la­ment ver­fügt nicht Staats­prä­si­dent Emma­nu­el Macron über eine Mehr­heit, son­dern die Oppo­si­ti­on. Die Initia­ti­ve zur Ver­fas­sungs­än­de­rung geht von der radi­ka­len Lin­ken La France inso­u­mi­se (LFI) von Jean-Luc Mélen­chon aus. Erst­un­ter­zeich­ne­rin ist die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Mat­hil­de Panot, die vom Main­stream als Abge­ord­ne­te gelobt wird, die sich „am mei­sten für die Erhal­tung des Pla­ne­ten ein­setzt“. Der Schutz von Men­schen­le­ben ist dar­in aber offen­sicht­lich nicht enthalten. 

Antrag zur Ände­rung der fran­zö­si­schen Ver­fas­sung, um Abtrei­bung als „Grund­recht“ festzuschreiben

Ihre Ini­ti­tia­ti­ve wird nicht nur von den 151 Abge­ord­ne­ten der Links­ra­di­ka­len, Grü­nen, Kom­mu­ni­sten und Sozia­li­sten unter­stützt, son­dern auch von Macrons links­li­be­ra­ler Par­tei Renais­sance (110 Abge­ord­ne­te). Für eine Mehr­heit hät­te das noch nicht gereicht. Macron ver­fügt jedoch über eine Rei­he von Unter­stüt­zer­par­tei­en. Für die Initia­ti­ve stimm­ten 337 Abge­ord­ne­te, nur 32 dage­gen. Auch zahl­rei­che Abge­ord­ne­te der rechts­bür­ger­li­chen Répu­bli­cains und die Mehr­heit der Abge­ord­ne­ten von Le Pens Ras­sem­blem­ent Natio­nal stimm­ten dafür, was wie­der ein­mal bestä­tigt, daß eine Rech­te, die über kei­ne soli­den kul­tu­rel­len und gei­sti­gen Grund­la­gen ver­fügt, wenn es dar­auf ankommt, wenig taugt und zur Lin­ken mutiert. In der zen­tra­len Lebens­rechts­fra­ge posi­tio­nier­te sich Le Pens Par­tei im poli­tisch kor­rek­ten lin­ken Main­stream.

Ziel ist es, Arti­kel 66 der fran­zö­si­schen Ver­fas­sung um einen Absatz zu ergän­zen, der ganz in der Tra­di­ti­on des Anti-Sprech besa­gen soll, daß nie­mand „das Recht auf eine frei­wil­li­ge Abtrei­bung ver­let­zen“ darf. Über­setzt meint er: Nie­mand darf sich der Tötung eines unge­bo­re­nen Kin­des in den Weg stel­len, wenn die Mut­ter die­se will. Der­glei­chen ist bei­spiel­los in der an Grau­sam­keit nicht armen Mensch­heits­ge­schich­te. Bei­spiel­los ist, den sub­jek­ti­ven Tötungs­wil­len einer Ein­zel­per­son nicht nur recht­lich zu kodi­fi­zie­ren, son­dern sogar als Ver­fas­sungs­recht fest­schrei­ben zu wol­len. Nicht das bru­tal­ste Schreckens­re­gime ist auf einen sol­chen Gedan­ken gekom­men. Als Demo­kra­ti­sie­rung ver­brämt, soll es durch eine töd­li­che Über­stei­ge­rung der Indi­vi­du­al­rech­te mög­lich gemacht wer­den. Dafür ist jedoch die tota­le Aus­blen­dung des Kin­des und sei­ner Rech­te not­wen­dig. Das Kind muß völ­lig ent­mensch­licht und ver­ding­licht wer­den, um einen sol­chen Ter­ror in einem Rechts­staat denk­bar zu machen. Des­sen Prä­mis­sen müs­sen dafür in der Lebens­rechts­fra­ge, der ersten aller Men­schen­rechts­fra­gen, bis zur Unkennt­lich­keit ver­zerrt wer­den. In Frank­reich scheint man 50 Jah­re nach der Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung so weit zu sein. Das zugrun­de­lie­gen­de Den­ken rührt von noch wei­ter her.

Die Mehr­heit in der Natio­nal­ver­samm­lung reicht aller­dings nicht aus, um die Ver­fas­sung zu ändern. Der Ände­rungs­vor­schlag muß wort­gleich auch vom Senat gebil­ligt wer­den und dann ent­we­der durch eine Volks­ab­stim­mung oder eine Drei­fünf­tel-Mehr­heit der in gemein­sa­mer Sit­zung tagen­den bei­den Par­la­ments­kam­mern ange­nom­men wer­den. Frank­reichs Lebens­schüt­zern steht ein lan­ger, har­ter Weg bevor, um den frei­en Fall eines euro­päi­schen Kern­lan­des in die Bar­ba­rei abzuwenden.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: msichoices​.org/​a​s​s​e​m​b​l​e​e​-​n​a​t​i​o​n​a​l​e​.fr (Screen­shots)




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