
(Tokio) Im Homo-Monat der politischen Korrektheit sorgt ein richtungsweisendes japanisches Gerichtsurteil für Aufsehen: Es erklärte das Verbot der „Homo-Ehe“ für nicht verfassungswidrig.
Am Montag, 20. Juni, entschied ein japanisches Gericht, daß das Verbot einer gleichgeschlechtlichen „Ehe“ in Japan nicht gegen die Verfassung verstößt, und wies die Entschädigungsklagen dreier Homo-Paare zurück, die ihre Rechte verletzt sahen und wegen „Diskriminierung“ geklagt hatten.
Das Urteil des Gerichts Osaka ist das zweite, das in dieser Angelegenheit ergangen ist. Es widerspricht dem Urteil eines Gerichts in Sapporo aus dem vergangenen Jahr, das ein Verbot gleichgeschlechtlicher „Ehen“ für verfassungswidrig erklärt hatte.
Beide Urteile spiegeln die Uneinigkeit in dieser Frage in Japan wider, dem einzigen Mitglied der G7-Staaten, der wichtigsten Industrieländer der Welt, das Homo-Verbindungen rechtlich nicht in spezieller Form anerkennt. Sexualität gilt als Privatsache. Die Homosexualisierung der Gesellschaft ist ein primär europäisches, ein westliches Problem.
Die Angelegenheit wird nun wahrscheinlich vor den Obersten Gerichtshof Japans, den Saikō-Sai mit Sitz in Chiyoda, Tokio, kommen. Ihm obliegt die höchstrichterliche Zuständigkeit eines Verfassungsgerichtshofs.
In seinem Urteil wies das Gericht in Osaka die Forderung der Kläger nach einer Million Yen (7.400 US-Dollar) Schadensersatz pro Paar für die „erlittene Diskriminierung“ zurück.
Die Kläger – zwei männliche Paare und ein weibliches Paar – gehören zu den 14 Homo-Paaren, die 2019 in fünf Großstädten – Sapporo, Tokio, Nagoya, Fukuoka und Osaka – Klage gegen den Staat wegen Verletzung der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und der Gleichstellung eingebracht hatten. Sie argumentierten, unrechtmäßig diskriminiert worden zu sein, da ihnen die gleichen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorteile vorenthalten wurden, die heterosexuelle Paare durch die Ehe genießen.
Japanische Homo-Organisationen hatten mit Unterstützung der internationalen Homolobby die Olympischen Sommerspiele 2021 in Tokio genützt, als die internationale Aufmerksamkeit auf Japan gerichtet war, um auch im „Land der aufgehenden Sonne“ Homo-Privilegien durchzusetzen. Die regierenden Konservativen lehnten den Vorstoß jedoch ab.
Die angebliche „Diskriminierung“ beruht auf einem Unverständnis dafür, weshalb der Staat die Ehe fördert. Die stabile Verbindung von Mann und Frau in der Ehe bietet die besten Voraussetzungen für die Zeugung von Kindern und deren Erziehung zu vollwertigen Mitgliedern des Gemeinwesens. Wegen dieser existenzerhaltenden Relevanz für Staat und Volk privilegiert der Staat die Ehe. Er nimmt den anderen Bürgern nichts, diskriminiert also niemanden, sondern begünstigt jene, die seine Zukunft sichern. In diesem Zusammenhang von „Diskriminierung“ zu sprechen, wie es die Homolobby tut, geht an der Realität vorbei. Es mißachtet die Relevanz der Ehe, der Kinderzeugung und Kindererziehung. Homosexuelle schließen durch ihre freie Entscheidung für ihren Lebensstil die Fortpflanzung aus. Ihr Lebensstil, an dem sie niemand hindert, bringt dem Gemeinwesen keinen Nutzen. Es besteht daher kein Grund, sie mit der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen. Ein solches Projekt hieße allein den Egoismus einer kleinen Minderheit fördern.
Das Gericht in Osaka erklärte am Montag, daß sich die in der Verfassung von 1947 verankerte Freiheit der Eheschließung nur auf Verbindungen zwischen einem Mann und einer Frau bezieht und homosexuelle Verbindungen nicht einschließt, sodaß das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen nicht verfassungswidrig ist.
Richterin Fumi Doi erklärte, daß die Ehe für heterosexuelle Paare ein von der Gesellschaft geschaffenes System ist, um eine Beziehung zwischen Mann und Frau zu schützen, die Kinder zeugen, gebären und aufziehen.
Taiwan ist das einzige asiatische Land, das die „Homo-Ehe“, einen Widerspruch in sich, legalisiert hat.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: InfoCatolica