Japan erteilt Homo-Lobby einen Dämpfer

Die "Homo-Ehe" nicht anerkennen ist nicht verfassungswidrig


Am Gericht von Osaka wurde ein richtungsweisendes Urteil zur angeblichen Diskriminierung von Homosexuellen gefällt.
Am Gericht von Osaka wurde ein richtungsweisendes Urteil zur angeblichen Diskriminierung von Homosexuellen gefällt.

(Tokio) Im Homo-Monat der poli­ti­schen Kor­rekt­heit sorgt ein rich­tungs­wei­sen­des japa­ni­sches Gerichts­ur­teil für Auf­se­hen: Es erklär­te das Ver­bot der „Homo-Ehe“ für nicht verfassungswidrig.

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Am Mon­tag, 20. Juni, ent­schied ein japa­ni­sches Gericht, daß das Ver­bot einer gleich­ge­schlecht­li­chen „Ehe“ in Japan nicht gegen die Ver­fas­sung ver­stößt, und wies die Ent­schä­di­gungs­kla­gen drei­er Homo-Paa­re zurück, die ihre Rech­te ver­letzt sahen und wegen „Dis­kri­mi­nie­rung“ geklagt hatten.

Das Urteil des Gerichts Osa­ka ist das zwei­te, das in die­ser Ange­le­gen­heit ergan­gen ist. Es wider­spricht dem Urteil eines Gerichts in Sap­po­ro aus dem ver­gan­ge­nen Jahr, das ein Ver­bot gleich­ge­schlecht­li­cher „Ehen“ für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt hatte.

Bei­de Urtei­le spie­geln die Unei­nig­keit in die­ser Fra­ge in Japan wider, dem ein­zi­gen Mit­glied der G7-Staa­ten, der wich­tig­sten Indu­strie­län­der der Welt, das Homo-Ver­bin­dun­gen recht­lich nicht in spe­zi­el­ler Form aner­kennt. Sexua­li­tät gilt als Pri­vat­sa­che. Die Homo­se­xua­li­sie­rung der Gesell­schaft ist ein pri­mär euro­päi­sches, ein west­li­ches Problem.

Die Ange­le­gen­heit wird nun wahr­schein­lich vor den Ober­sten Gerichts­hof Japans, den Sai­kō-Sai mit Sitz in Chi­yo­da, Tokio, kom­men. Ihm obliegt die höchst­rich­ter­li­che Zustän­dig­keit eines Verfassungsgerichtshofs.

In sei­nem Urteil wies das Gericht in Osa­ka die For­de­rung der Klä­ger nach einer Mil­li­on Yen (7.400 US-Dol­lar) Scha­dens­er­satz pro Paar für die „erlit­te­ne Dis­kri­mi­nie­rung“ zurück.

Die Klä­ger – zwei männ­li­che Paa­re und ein weib­li­ches Paar – gehö­ren zu den 14 Homo-Paa­ren, die 2019 in fünf Groß­städ­ten – Sap­po­ro, Tokio, Nago­ya, Fuku­o­ka und Osa­ka – Kla­ge gegen den Staat wegen Ver­let­zung der Rech­te auf Ver­ei­ni­gungs­frei­heit und der Gleich­stel­lung ein­ge­bracht hat­ten. Sie argu­men­tier­ten, unrecht­mä­ßig dis­kri­mi­niert wor­den zu sein, da ihnen die glei­chen wirt­schaft­li­chen und recht­li­chen Vor­tei­le vor­ent­hal­ten wur­den, die hete­ro­se­xu­el­le Paa­re durch die Ehe genießen.

Japa­ni­sche Homo-Orga­ni­sa­tio­nen hat­ten mit Unter­stüt­zung der inter­na­tio­na­len Homo­lob­by die Olym­pi­schen Som­mer­spie­le 2021 in Tokio genützt, als die inter­na­tio­na­le Auf­merk­sam­keit auf Japan gerich­tet war, um auch im „Land der auf­ge­hen­den Son­ne“ Homo-Pri­vi­le­gi­en durch­zu­set­zen. Die regie­ren­den Kon­ser­va­ti­ven lehn­ten den Vor­stoß jedoch ab.

Die angeb­li­che „Dis­kri­mi­nie­rung“ beruht auf einem Unver­ständ­nis dafür, wes­halb der Staat die Ehe för­dert. Die sta­bi­le Ver­bin­dung von Mann und Frau in der Ehe bie­tet die besten Vor­aus­set­zun­gen für die Zeu­gung von Kin­dern und deren Erzie­hung zu voll­wer­ti­gen Mit­glie­dern des Gemein­we­sens. Wegen die­ser exi­stenz­er­hal­ten­den Rele­vanz für Staat und Volk pri­vi­le­giert der Staat die Ehe. Er nimmt den ande­ren Bür­gern nichts, dis­kri­mi­niert also nie­man­den, son­dern begün­stigt jene, die sei­ne Zukunft sichern. In die­sem Zusam­men­hang von „Dis­kri­mi­nie­rung“ zu spre­chen, wie es die Homo­lob­by tut, geht an der Rea­li­tät vor­bei. Es miß­ach­tet die Rele­vanz der Ehe, der Kin­der­zeu­gung und Kin­der­er­zie­hung. Homo­se­xu­el­le schlie­ßen durch ihre freie Ent­schei­dung für ihren Lebens­stil die Fort­pflan­zung aus. Ihr Lebens­stil, an dem sie nie­mand hin­dert, bringt dem Gemein­we­sen kei­nen Nut­zen. Es besteht daher kein Grund, sie mit der Ehe zwi­schen Mann und Frau gleich­zu­stel­len. Ein sol­ches Pro­jekt hie­ße allein den Ego­is­mus einer klei­nen Min­der­heit fördern. 

Das Gericht in Osa­ka erklär­te am Mon­tag, daß sich die in der Ver­fas­sung von 1947 ver­an­ker­te Frei­heit der Ehe­schlie­ßung nur auf Ver­bin­dun­gen zwi­schen einem Mann und einer Frau bezieht und homo­se­xu­el­le Ver­bin­dun­gen nicht ein­schließt, sodaß das Ver­bot gleich­ge­schlecht­li­cher Ehen nicht ver­fas­sungs­wid­rig ist.

Rich­te­rin Fumi Doi erklär­te, daß die Ehe für hete­ro­se­xu­el­le Paa­re ein von der Gesell­schaft geschaf­fe­nes System ist, um eine Bezie­hung zwi­schen Mann und Frau zu schüt­zen, die Kin­der zeu­gen, gebä­ren und aufziehen.

Tai­wan ist das ein­zi­ge asia­ti­sche Land, das die „Homo-Ehe“, einen Wider­spruch in sich, lega­li­siert hat.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Info­Ca­to­li­ca

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