
(Rom) Papst Franziskus ließ in diesen Tagen, neben seiner gewohnten Impf-Propaganda, erstmals seit anderthalb Jahren auch etwas andere Töne hören. Gleichzeitig verschärfte er jedoch die Sanktionen wegen „Mißachtung“ seiner Corona-Maßnahmen.
Das Kirchenoberhaupt betätigt sich seit 18 Monaten als global agierender Impf-Verfechter. Franziskus folgt darin den weltlichen Vorgaben. Faktenfrei werden die genmanipulierenden Covid-Wirkstoffe propagiert, die in der EU eine bedingte Zulassung durch die EMA erhalten haben. Wer anderer Meinung ist, wird vom Papst verbal als „selbstmörderischer Leugner“ attackiert und disziplinarisch in seiner Existenz bedroht. Dabei wird auf unangemessene Weise die Moralkeule geschwungen.
Franziskus verhängte für den Vatikan als weltweit ersten Staat eine Impfpflicht. Wer sich von den Angestellten und Mitarbeitern nicht fügt, wird mit Entlassung bedroht. Gleiches wiederholte er wegen der dritten Covid-Spritze, dem sogenannten „Booster“.
Am Montag sprach Franziskus, und das sind entschieden neue Töne, erstmals davon, daß es neben der Impfung auch andere Methoden der Corona-Bekämpfung geben sollte. Der Hinweis in seiner Ansprache an das Diplomatische Corps bezog sich auf die medikamentöse Behandlung, die von kritischen Ärzten seit dem Frühjahr 2020 gefordert, von den BigPharma-hörigen Regierungen aber abgelehnt wird. Die Behandlungsmethoden gibt es und sie sind sehr erfolgreich. Allerdings läßt sich damit nicht das große Geschäft machen und lassen sich nicht die Abhängigkeiten schaffen, die angestrebt werden. Wörtlich sagte Franziskus:
„Impfstoffe sind keine magischen Heilungswerkzeuge, aber sie stellen zusätzlich zu den Therapien, die entwickelt werden müssen, die vernünftigste Lösung zur Vorbeugung der Krankheit dar.“
Angesichts der eklatanten Wirkungslosigkeit der Covid-Präparate führt Papst Franziskus seine Zuhörer, die Regierungen der ganzen Welt, in die Irre. Niemand drängt ihn zu solchen Aussagen. Oder doch?
Ändert Papst Franziskus spät, aber doch seine Haltung? Zweifel sind angebracht. Die plötzliche Öffnung gegenüber medikamentösen Behandlungen geht einher mit neuen Pfizer-Produkten, die nach bisherigem Wissensstand genau das tun, was auch das vielgeschmähte Ivermectin tut, und das ungefährlicher als das Pfizer-Produkt. Vor allem aber kostet die Behandlung mit Ivermectin gerade einmal 12 Euro, jene mit dem neuen Pfizer-Produkt viele hunderte Euro.
Einer ernstgemeinten Öffnung widerspricht jedoch, daß von Papst Franziskus gleichzeitig die Strafen wegen Mißachtung der von ihm verhängten Coronamaßnahmen verschärft wurden. Franziskus steht als Oberhaupt und Souverän zwei Völkerrechtssubjekten vor, dem Heiligen Stuhl und dem Staat der Vatikanstadt. Als Staatsoberhaupt ist er für die Coronamaßnahmen zuständig, die in seinem Staatsgebiet, für dessen Bewohner, Angestellte und Besucher gelten.
Franziskus vergab bisher die einzigartige Chance als Kirchenoberhaupt andere Akzente zu setzen als die corona-fanatischen Regierungen der Republik Italien. Stattdessen folgt er im Vatikan genau dem italienischen Weg und verschärft diesen zum Teil sogar.
Parallel zur italienischen Regierung verordnete auch der Vatikan vor wenigen Tagen das Tragen von FFP2-Masken. Zudem wurden „Dienstreisen“ seiner Mitarbeiter bis zum 28. Februar ausgesetzt. Ein entsprechendes Dekret erging am 5. Januar von der Päpstlichen Kommission für den Staat des Vatikanstaates, wie die Regierung des Kirchenstaates etwas umständlich heißt. Unterzeichnet ist es von Kurienerzbischof Fernando Vérgez Alzaga, einem Legionär Christi, der seit 1. Oktober 2021 Regierungschef des Kirchenstaates ist.
Seit jenem 1. Oktober darf der Vatikan nur mehr unter Vorlage des Green Pass oder eines Äquivalents betreten werden. Das gilt sowohl für die Mitarbeiter als auch die Besucher. Nur wer einen gültigen Impfstatus vorweisen kann oder in den vergangenen maximal sechs Monaten behördlich festgestellt Corona-positiv getestet und abgesondert wurde, darf den Vatikan betreten.
Seit dem 13. Dezember werden Angestellte, die über keinen gültigen Impfpaß verfügen, nicht mehr an ihren Arbeitsplatz gelassen. Gemeint ist damit für die allermeisten Betroffenen, daß sie auch über die dritte Covid-Spritze verfügen müssen.

Ausgenommen davon sind einzig die Gläubigen, die an Messen teilnehmen. Diese sind seit März 2021 im Petersdom auf zwei Morgenstunden beschränkt. Das gilt an Werktagen auch für die Päpstliche Pfarrei St. Anna im Vatikan, die allerdings den wenigsten bekannt ist. Und die Ausnahme gilt auch, in einer akrobatischen Konstruktion, für die Mittwoch-Generalaudienzen des Papstes. Um die Corona-Bestimmungen nicht lockern zu müssen, aber auch gesunden Menschen den Zugang zu ermöglichen, die sich dem absurden Corona-Diktat nicht unterwerfen, wurden die Generalaudienzen den liturgischen Feiern des Papstes gleichgestellt.
Kein Wunder also, wenn angesichts solcher Maßnahmen erhebliche Verwirrung herrscht. Für die liturgischen Feiern gelten Ausnahmen, dennoch wurde am Montag einer Pilgergruppe der Zutritt zu einer Messe im Petersdom verweigert, weil sie nicht die „richtigen“ Masken trugen. Die Gläubigen hatten den bisher üblichen Mund-Nasen-Schutz, aber keine FFP2-Masken mit, wie sie ansonsten nun allgemein gefordert werden.
Auch im neuen Dekret vermerkte Kurienerzbischof Fernando Vérgez Alzaga LC im Artikel 7, daß die Verschärfungen „gemäß ausdrücklichem Willen des Heiligen Vaters“ erlassen wurden.
Die Vatikanischen Museen veröffentlichten den neuen Bußgeldkatalog bei Übertretungen von Coronamaßnahmen. Er richtet sich gegen Mitarbeiter und Besucher. Auch für die Vatikanischen Museen gilt seit Herbst 2021 die 3G-Regel. Verstöße werden geahndet mit:
- a) Ansammlungen an öffentlichen Orten oder Orten, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind: 25 bis 160 Euro.
- b) Wird die Maske nicht oder nicht korrekt getragen: 25 bis 50 Euro.
- c) Wird der Abstand zu anderen Menschen nicht eingehalten: 25 bis 50 Euro.
- d) Werden die vorgeschriebenen Verhaltensregeln an öffentlichen Orten oder Orten, die dem Publikum zugänglich sind, nicht eingehalten: 25 bis 160 Euro.
- e) Werden die Bestimmungen zu Zutrittsbeschränkungen, Bewegungen innerhalb des Staatsgebiets, Eintritt und Austritt nicht eingehalten: 80 bis 160 Euro.
- f) Wird die verhängte Quarantäne oder Einschränkung der Bewegungsfreiheit nicht eingehalten: 200 bis 1500 Euro.
Der oberste Rechtsherr im Kirchenstaat, Papst Franziskus, ist allerdings der erste, der sich nicht an die Regeln hält, nämlich an keine. In den Bestimmungen ist eine solche Ausnahme nicht vorgesehen, was bedeutet, daß Franziskus sich über dem erlassenen Recht sieht, das nur für die Untergebenen, das Fußvolk, den „Popolino“ gilt, wie im Italienischen ironisch abschätzig das gemeine Volk genannt wird.

Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican.va/MiL (Screenshots)