„Gott würde Ja stimmen“ – Nachlese und Sittenbild eines Schweizer Urnengangs

"Ehe für alle", Erosion des Rechtsstaates und Drang zur Selbstauflösung in den Kirchen


Kampagne der Schweizer Freidenker für die "Ehe für alle" als Angriff auf die Kirche und das Priestertum: Die Volksabstimmung betraf den Staat, doch damit wurde zugleich der Druck auch auf die Kirche erhöht.
Kampagne der Schweizer Freidenker für die "Ehe für alle" als Angriff auf die Kirche und das Priestertum: Die Volksabstimmung betraf den Staat, doch damit wurde zugleich der Druck auch auf die Kirche erhöht.

Am 26. Sep­tem­ber 2021 stimm­ten die Schwei­zer über die Geset­zes­vor­la­ge „Ehe für alle“ ab. Bei einer Wahl­be­tei­li­gung von 52,6 Pro­zent stimm­ten 64,1 Pro­zent dafür. Damit wird die Ehe nicht nur auf gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re aus­ge­dehnt, son­dern im glei­chen Atem­zug auch die Samen­spen­de für Les­ben­paa­re unter Inan­spruch­nah­me der Repro­duk­ti­ons­me­di­zin legalisiert.

Anzei­ge

Von Niklaus Herzog

„Gott wür­de ein Ja in die Urne legen“ weiss Pri­scil­la Schwen­di­mann. Ärger­lich nur, dass der mit ihr an Lehr­amt und Kir­che vor­bei mit einer direk­ten Fern­lei­tung ver­bun­de­ne Gott nicht stimm­be­rech­tigt ist. Sie, Pri­scil­la Schwen­di­mann, wur­de unlängst als erste Pfar­re­rin von der pro­te­stan­ti­schen Stadt­zür­cher Kir­che zur Lei­te­rin des spe­zi­ell für Homos und Les­ben geschaf­fe­nen Pfarr­amts beru­fen. „Holy shit“ – „hei­li­ge Schei­sse“ heisst der pas­sen­de Titel des Social-Media-Pro­jekts, mit wel­chem die Regen­bo­gen­pfar­re­rin die Kir­che „bun­ter, diver­ser und offe­ner“ machen und damit den ‚Gott der Gleich­stel­lung‘ gnä­dig stim­men will.

Pfar­re­rin Schwen­di­mann ist bei­lei­be nicht die ein­zi­ge, wel­che mit gera­de­zu mis­sio­na­ri­schem Eifer an der Demon­ta­ge des christ­li­chen Men­schen­bil­des arbei­tet. An vor­der­ster Front mit dabei ist auch der Schwei­ze­ri­sche Katho­li­sche Frau­en­bund (SKF), der so ziem­lich das pure Gegen­teil des­sen ver­tritt, was nach Leh­re und Tra­di­ti­on das Selbst­ver­ständ­nis der katho­li­schen Kir­che aus­macht. Mehr noch: Der SKF for­dert nicht nur die ‚Ehe für alle‘ nach staat­li­chem Recht, son­dern auch die Aner­ken­nung bzw. Sen­dung gleich­ge­schlecht­li­cher Paa­re durch die Kir­che. Begrün­det wird die­se Per­ver­tie­rung der Schöp­fungs­ord­nung aus­ge­rech­net mit dem „Kin­des­wohl“ und des­sen recht­li­cher Absi­che­rung. Dabei wird geflis­sent­lich über­se­hen, dass die Schweiz bereits seit 2007 ein für gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re geschaf­fe­nes Part­ner­schafts­ge­setz kennt. Es war just das durch die Geset­zes­vor­la­ge „Ehe für alle“ gefähr­de­te Kin­des­wohl, das die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz (SBK) nach anfäng­li­chem Zögern zu einem Nein zur ‚Ehe für alle‘ bewog. Die SBK weist zurecht dar­auf hin, dass es zwi­schen Dif­fe­ren­zie­rung und Dis­kri­mi­nie­rung zu unter­schei­den gilt. In der Tat ist die Ver­bin­dung von Mann und Frau die ein­zi­ge, wel­che aus sich her­aus zur Wei­ter­ga­be des Lebens, also zur Zeu­gung von Kin­dern, fähig ist. Es bedeu­tet des­halb durch­aus kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung, wenn die­ser essen­ti­el­le Unter­schied auch im Recht abge­bil­det wird. Damit wird auch dem all­ge­mein gül­ti­gen Rechts­grund­satz „Glei­ches gleich und Unglei­ches ungleich behan­deln“ Rech­nung getra­gen. Eben die­sen Rechts­grund­satz bestä­tig­te der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te jüngst in einem Urteil vom 13. Juli 2021. Er hält dar­in fest, dass ein Staat kon­form zur Euro­päi­schen Kon­ven­ti­on für Men­schen­rech­te die Ehe aus­schliess­lich als eine Ver­bin­dung von Mann und Frau defi­nie­ren kann, sofern gleich­ge­schlecht­li­che Paa­re in ande­rer Form juri­stisch abge­si­chert wer­den. Genau dies ist im aktu­el­len schwei­ze­ri­schen Recht der Fall. Es spricht Bän­de, dass die Main­stream-Medi­en die­sen für die Abstim­mung über die ‚Ehe für alle‘ höchst rele­van­ten Fakt tot­ge­schwie­gen haben, wird doch damit der im ermü­den­den Repe­tier­mo­dus auf­ge­tisch­ten Behaup­tung der Dis­kri­mi­nie­rung gleich­ge­schlecht­li­cher Paa­re der Boden entzogen.

All­fäl­li­ge berech­tig­te Postu­la­te wie die Ver­bes­se­rung der Rechts­stel­lung gleich­ge­schlecht­li­cher Paa­re im Bereich des Bür­ger- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­rechts las­sen sich ohne wei­te­res im Rah­men des gel­ten­den Part­ner­schafts­ge­set­zes umset­zen. Vor allem aber lehnt die Schwei­zer Bischofs­kon­fe­renz die ‚Ehe für alle‘ auch des­halb ab, weil mit der Geset­zes­vor­la­ge die Rech­te des Kin­des im Kern ver­letzt wer­den. In der Tat hat die mit der Geset­zes­vor­la­ge eo ipso ver­bun­de­ne Erlaub­nis der Samen­spen­de für Les­ben­paa­re zur Fol­ge, dass auf die­se Wei­se gezeug­te Kin­der bis zur Voll­endung des 18. Alters­jah­res bzw. der Mün­dig­keit vater­los auf­wach­sen müs­sen und zudem nicht wis­sen, von wem sie abstammen.

Inexistenter Vater

Der Ent­wick­lung einer eige­nen, die psy­chisch-intel­lek­tu­el­len und emo­tio­na­len Ele­men­te inte­grie­ren­den Iden­ti­täts­bil­dung ist es extrem abträg­lich, wenn die bio­lo­gi­sche und sozia­le Eltern­schaft ent­zwei­ge­hackt wird. Die Exi­stenz vater­los auf­wach­sen­der Kin­der ist zwar bedau­er­li­cher­wei­se eine gesell­schaft­li­che Rea­li­tät. Dies kann aber nicht hei­ssen, die­sen dem Kin­des­wohl schäd­li­chen Zustand per Gesetz noch zu för­dern und ihn gleich­sam als zukünf­ti­ges Bezie­hungs­mo­dell zu pro­pa­gie­ren. Eine auf Vater­lo­sig­keit hin pro­gram­mier­te Gesell­schaft ist nicht zukunfts­fä­hig. Es ist in die­sem Zusam­men­hang von kaum zu über­schät­zen­der Sym­bo­lik, dass in der Geset­zes­vor­la­ge zwar von der „Ehe“, von „Eltern­teil“ und von „Mut­ter“ die Rede ist, das Wort „Vater“ aber kein ein­zi­ges Mal vor­kommt! Von einem gera­de­zu schwind­sucht­ar­ti­gen Gedächt­nis­ver­lust heim­ge­sucht wur­de die lin­ke Sze­ne. Ziem­lich genau vor einem Jahr hat­ten ihre Expo­nen­ten im Abstim­mungs­kampf um den Vater­schafts­ur­laub plakatiert: 

„Kin­der brau­chen bei­de Eltern­tei­le von Anfang an. Haben sie mehr als eine ver­läss­li­che und ver­füg­ba­re Ver­trau­ens­per­son, stärkt das ihr Bin­dungs­ver­trau­en… Kin­der brau­chen bei­de Eltern und haben gemäss UNO-Kin­der­kon­ven­ti­on auch ein Recht dar­auf. Dafür braucht es die Prä­senz bei­der Eltern­tei­le von Anfang an. Dafür braucht es einen Vater­schafts­ur­laub. Die For­schung zeigt: Kin­der von enga­gier­ten Vätern sind gesün­der, glück­li­cher und erfolg­rei­cher. Ein frü­hes väter­li­ches Enga­ge­ment stärkt die Bezie­hung zum Kind ein Leben lang. Fragt man die Kin­der selbst, sagen sie klar: Wir wol­len Mama und Papa nahe sein in uns­rem Leben.“

Wie wahr! Es macht fast den Anschein, hier habe jemand von einem päpst­li­chen Lehr­schrei­ben abge­kup­fert. Und doch: Gera­de die­sel­ben lin­ken und liber­tä­ren Krei­se wol­len just dann, wenn es um die Durch­set­zung der Gen­der-Ideo­lo­gie geht, von ihren eige­nen, nur all­zu zutref­fen­den Aus­sa­gen par­tout nichts mehr wissen.

Die Schweiz stimmte am 26. September für die "Ehe für alle". Eine Nachlese zur Volksabstimmung zeichnet ein Sittenbild der tonangebenden Kreise.
Die Schweiz stimm­te am 26. Sep­tem­ber für die „Ehe für alle“. Eine Nach­le­se zur Volks­ab­stim­mung zeich­net ein Sit­ten­bild der ton­an­ge­ben­den Kreise.

Verfassungsbruch

Art. 119 der Schwei­zer Bun­des­ver­fas­sung hält unzwei­deu­tig fest, dass die medi­zi­nisch unter­stütz­te Fort­pflan­zung nur bei Unfrucht­bar­keit oder der Gefahr der Über­tra­gung einer schwe­ren Krank­heit erlaubt ist. Dem­zu­fol­ge müss­te für die Inan­spruch­nah­me der Fort­pflan­zungs­me­di­zin für Les­ben­paa­re wie in der Geset­zes­vor­la­ge geplant die Ver­fas­sung geän­dert wer­den. Doch nichts von alle­dem! Die Homo- und Les­ben-Lob­by hat sich im links­la­sti­gen Par­la­ment mit ihrer Rechts­ver­dre­hung durch­ge­setzt: Ein „uner­füll­ter Kin­der­wunsch“ von Les­ben lau­fe im Ergeb­nis auf eine Unfrucht­bar­keit hin­aus, wes­halb es kei­ner Anpas­sung der Bun­des­ver­fas­sung bedür­fe. Der Trick hin­ter die­ser Begriffs­ma­ni­pu­la­ti­on: Eine Ände­rung der Bun­des­ver­fas­sung kommt nur zustan­de, wenn die Mehr­heit der Abstim­men­den und die Mehr­heit der Kan­to­ne zustim­men. Bei blo­ssen Geset­zes­vor­la­gen genügt hin­ge­gen die blo­sse Volks­mehr­heit. Eine paten­te Sache: Weil die Schweiz auf natio­na­ler Ebe­ne kei­ne Ver­fas­sungs­ge­richts­bar­keit kennt, kön­nen Bun­des­ge­set­ze nicht auf ihre Ver­fas­sungs­mä­ssig­keit über­prüft wer­den: Ein Eldo­ra­do für Rechts- und Wortverdreher.

Die Neue Zür­cher Zei­tung kom­men­tier­te die­sen Ver­fas­sungs­bruch wie folgt:

„Aller­dings hat es sich das Par­la­ment auch bei der Samen­spen­de zu ein­fach gemacht. Laut Ver­fas­sung ist die medi­zi­nisch unter­stütz­te Fort­pflan­zung bei Unfrucht­bar­keit zuge­las­sen – dies ist der Fall, wenn Paa­re trotz regel­mä­ssi­gem Geschlechts­ver­kehr kein Kind zeu­gen kön­nen. Les­bi­sche Paa­re sind nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung nicht unfrucht­bar. Doch das Par­la­ment ist leicht­fü­ssig über die­sen Punkt hin­weg­ge­gan­gen… Damit dürf­te der Damm­bruch bei der Fort­pflan­zungs­me­di­zin nicht mehr weit sein. Denn nimmt man den Kin­der­wunsch zum Mass­stab, wird man bald allen, die sich danach seh­nen, zu einem Kind ver­hel­fen müs­sen, Bio­lo­gie hin oder her, der Sin­gle-Frau eben­so wie den sieb­zig­jäh­ri­gen Rent­nern, dem schwu­len Paar eben­so wie dem Eltern­grup­pen­pro­jekt. Sicher, man kann über alles dis­ku­tie­ren… Man kann auch über ein Grund­recht auf ein Kind nach­den­ken und über die Kom­mer­zia­li­sie­rung von Zeu­gung und Schwan­ger­schaft. Aber man soll­te zumin­dest die Ehr­lich­keit und den Mut haben, sol­che Fra­gen Volk und Stän­den vor­zu­le­gen – und die Ver­fas­sung nicht ein­fach so zurecht­bie­gen, wie es gera­de dem Zeit­geist ent­spricht. Hier liegt die wah­re Crux: Wer will schon ein trocke­ner Ver­fas­sungs­hü­ter sein, wenn er sich als pro­gres­si­ver Macher insze­nie­ren kann? Bei der Ehe für alle mag das weni­ge stö­ren, weil es sich um ein popu­lä­res Anlie­gen han­delt, des­sen Rea­li­sie­rung an der Zeit ist. Staats­po­li­tisch gese­hen ist die­se Hal­tung indes ver­hee­rend, denn sie macht die Ver­fas­sung letzt­lich zum belie­bi­gen Wisch.“

Etikettenschwindel

Der Begriff „Ehe für alle“ ist gleich in zwei­fa­cher Hin­sicht irre­füh­rend. Zum einen, weil die­se Geset­zes­vor­la­ge rich­ti­ger­wei­se „Kin­der für alle“ hei­ssen müss­te. Zum andern, weil die ‚Ehe für alle‘ kei­nes­wegs, wie ihr Name sug­ge­riert, für ‚alle‘ gel­ten soll, son­dern in eigen­ar­ti­ger Inkon­se­quenz am letzt­lich im Chri­sten­tum wur­zeln­den mono­ga­men Bezie­hungs­mo­dell fest­hal­ten will: Die ‚Ehe für alle‘ soll gleich­ge­schlecht­li­chen und hete­ro­se­xu­el­len ‚Zwei­er­ki­sten‘ vor­be­hal­ten blei­ben. Poly­ga­mie, Poly­an­drie und Poly­amo­rie blei­ben wei­ter­hin aus­ge­schlos­sen. Aus rein säku­la­rer Optik gese­hen unlo­gisch und inkon­se­quent. Aber so funk­tio­niert die Sala­mi­tak­tik des links-liber­tä­ren Estab­lish­ments. Eini­ge ihrer Expo­nen­ten gaben unum­wun­den zu, dass sie je nach Abstim­mungs­re­sul­tat wei­te­re ‚Locke­rungs­schrit­te‘, sprich die Eizel­len­spen­de und mit­tel­fri­stig die Leih­mut­ter­schaft, ein­for­dern wollen.

Da sind die Jung-Libe­ra­len und Jung-Sozia­li­sten ehr­li­cher, haben den Ent­christ­li­chungs­pro­zess kon­se­quent zu Ende gedacht. Kon­kret for­dern sie die Abschaf­fung von Ehe, Ver­löb­nis und ein­ge­tra­ge­ner Part­ner­schaft. Sie sol­len durch die sog. „Ver­ant­wor­tungs­ge­mein­schaft“ (sic!) ersetzt wer­den. Dar­un­ter fal­len auch poly­ga­me Bezie­hun­gen. Gene­rell sol­len geschlechts­spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen und sol­che, die an die sexu­el­le Ori­en­tie­rung anknüp­fen, grund­sätz­lich abge­schafft wer­den. Pass­ge­nau zu die­sem Trend der auf rück­sichts­lo­se Selbst­ver­wirk­li­chung fixier­ten Ich-Gesell­schaft for­dern Jusos und Jung-Libe­ra­le die Erset­zung der Fami­li­en­be­steue­rung durch die Indi­vi­du­al­be­steue­rung und die Abschaf­fung des Pflicht­teils im Erbrecht. Damit ist klar, wohin die Rei­se gehen soll: Die letzt­lich bezie­hungs- und bin­dungs­un­fä­hi­ge Ein­zel­mas­ke, die in stets wech­seln­der, kurz­fri­sti­gen Inter­es­sen unter­wor­fe­ner Zusam­men­set­zung ihr Ego aus­lebt, soll zum gesell­schaft­li­chen Nor­mal­fall werden.

‚Ehe für alle‘-Lobby: aggressiv und militant

Von den Main­stream-Medi­en und poli­ti­schen Opi­ni­on Lea­ders insze­niert schwapp­te eine bei­spiel­lo­se Pro­pa­gan­da­wel­le über Hel­ve­ti­as Lan­de. Es ver­ging vor dem Urnen­gang prak­tisch kein Tag ohne gross auf­ge­mach­tes ‚Coming out‘ von Schwu­len- und Les­ben­paa­ren. Auch die Wirt­schaft mischt kräf­tig mit, allen vor­an der Möbel­kon­zern IKEA. Die Schein­hei­lig­keit die­ser Pro­fit­ma­xi­mie­rer kennt kei­ne Gren­zen, geht man doch über­all dort auf Tauch­sta­ti­on, wo wie bei­spiels­wei­se in isla­mi­schen Län­dern mit Gleich­stel­lungs-Slo­gans kein mone­tä­rer Bene­fit zu erwar­ten ist. Dem­ge­gen­über haben die Geg­ner der ‚Ehe für alle‘ einen aus­ge­spro­chen schwe­ren Stand. So ver­gin­gen regel­mä­ssig nur weni­ge Stun­den, bis ihre Pla­ka­te vom LGBT-Pöbel ver­schmiert oder gar ganz zer­stört wur­den. Auch die Goog­le-Toch­ter Face­book sperrt immer wie­der State­ments von Geg­nern, ohne dafür plau­si­ble Grün­de gel­tend machen zu kön­nen. Abge­se­hen von der „Welt­wo­che“ wagt es kein Redak­tor oder Jour­na­list, gegen die ‚Ehe für alle‘ Stel­lung zu bezie­hen. Äussert er gleich­wohl ein gewis­ses Ver­ständ­nis für die Argu­men­te der Geg­ner, geschieht dies nie ohne Glau­bens­be­kennt­nis zugun­sten der ‚Ehe für alle‘. Stell­ver­tre­tend für die­sen arbeits­platz­si­chern­den Kotau vor dem Zeit­geist steht die Kolum­ne des neu­en Chef­re­dak­tors der Neu­en Zür­cher Zei­tung am Sonn­tag, Jonas Pro­jer: Er bat sei­ne Leser­schaft um Ver­ständ­nis für die Geg­ner der Geset­zes­vor­la­ge: „Vie­le Geg­ner der Ehe für alle sind nicht homo­phob“, um sogleich sein hym­ni­sches Cre­do nach­zu­schie­ben: „So bin ich etwa ein über­zeug­ter Befür­wor­ter der Ehe für alle… Selbst die eige­ne Ehe gewinnt an Glanz, wenn sie ein­zig auf Lie­be, Für- und Vor­sor­ge, gemein­sam durch­leb­te hel­le und dunk­le Stun­den abstützt statt auf die Vor­lie­be fürs kon­trä­re Geschlecht. Noch nie waren Bür­ger­rech­te so roman­tisch“ (sic!). Die Mehr­heit sei­ner Berufs­kol­le­gen sieht dies, fast möch­te man sagen, natur­ge­mäss ganz anders, setzt die­ser rea­li­täts­fer­nen ‚Schön­heit der Theo­rie‘ viel­mehr die ‚Saue­rei der Pra­xis‘ ent­ge­gen. Für David Schä­rer in der Welt­wo­che ist die Ehe ein klein­bür­ger­li­ches Relikt, geprägt von einer „patri­ar­cha­li­schen Struk­tur mit geschlechts­spe­zi­fi­scher Auf­ga­ben­tei­lung“ (Titel sei­nes Bei­tra­ges: „Kei­ne Ehe für nie­man­den“). Eine ech­te Ver­än­de­rung der Gesell­schaft wäre des­halb nicht die Öff­nung der Ehe, son­dern deren Abschaf­fung. Gleich­wohl stim­me er für die ‚Ehe für alle‘ und hof­fe auf eine „kolos­sa­le Mehr­heit“, denn ein Ja bedeu­te im End­ef­fekt einen Gewinn an Gleich­heit. Nils Pickert blies im Tages-Anzei­ger ins glei­che Horn: Die Ehe soll­te man sowie­so abschaf­fen: „Aber dar­über reden wir dann noch mal, wenn die Ehe für alle durch­ge­setzt wur­de. Wenn wir dann alle gleich­be­rech­tigt mit­ein­an­der ent­schei­den, dass das eine über­kom­me­ne Insti­tu­ti­on ist, die abge­schafft gehört, ist das nur fair. Vor­her nicht.“ Die Bot­schaft ist klar: Unter­schie­de wel­cher Art auch immer sind des Teu­fels. Tref­fen­der kann das destruk­ti­ve, letzt­lich tota­li­tä­re Men­schen­bild, das dar­in zum Aus­druck kommt, wohl kaum auf den Punkt gebracht werden.

Beson­ders dreist trie­ben es die Schwei­zer Frei­den­ker. Auf dem öffent­li­chen Schie­nen­netz der Schweiz lie­ssen sie drei­tau­send (!) Pla­ka­te auf­hän­gen. Dar­auf tan­zen zwei als pro­te­stan­ti­scher Pfar­rer und katho­li­scher Prie­ster ver­klei­de­te Schau­spie­ler händ­chen­hal­tend die Kir­chen­trep­pe hin­un­ter und sprin­gen mit grin­sen­den Visa­gen den Zugs­pas­sa­gie­ren förm­lich ins Gesicht.

Die katholische Kirche im Visier

Ja, die Frei­den­ker. Gemäss Selbst­de­kla­ra­ti­on rich­tet sich ihre Kam­pa­gne aus­drück­lich gegen die katho­li­sche Kir­che, weil „von ihr der gröss­te Wider­stand kom­me“. Davon kann kei­ne Rede sein – das lau­te Schwei­gen nicht nur der Bischö­fe befrem­det viel­mehr gera­de prak­ti­zie­ren­de Katho­li­ken, im Unter­schied zu den Frei­kir­chen, die sich mutig dem Zeit­geist ent­ge­gen­stel­len. Aber klar: Wenn es gegen die katho­li­sche Kir­che geht, ist buch­stäb­lich jedes noch so ver­que­re, abstru­se Mit­tel recht.

Weni­ger krud und vul­gär, aber in der Sache noch um eini­ge Dezi­bel per­fi­der offen­bar­te ein Bei­trag in der Neu­en Zür­cher Zei­tung am Sonn­tag, um was es in die­ser Abstim­mungs­kam­pa­gne rund um die ‚Ehe für alle‘ auch ging: Letz­te­re soll als Vehi­kel miss­braucht wer­den, um die Kir­chen zu zwin­gen, kir­chen­in­tern Homo- und Les­ben-Ehen zu seg­nen, ja gar als Sakra­ment anzuerkennen.Unter Beru­fung auf ein omi­nö­ses Gut­ach­ten wird da behaup­tet, die ‚Ehe für alle‘ wer­de für die katho­li­sche Kir­che „zum juri­sti­schen Kan­ten­gang“. Denn als öffent­lich-recht­li­che Kir­che sei sie an das ver­fas­sungs­recht­lich ver­an­ker­te Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot gebo­ten, wes­halb sie homo­se­xu­el­len Paa­ren „Trau­un­gen oder zumin­dest trau­ungs­ähn­li­che Seg­nun­gen“ ermög­li­chen müs­se. Im Wei­ge­rungs­fall hät­ten Geist­li­che womög­lich mit straf­recht­li­chen Sank­tio­nen zu rech­nen. Die­se Argu­men­ta­ti­on ist gleich dop­pelt schief. Zum einen ist die katho­li­sche Kir­che in den wenig­sten Kan­to­nen öffent­lich-recht­lich aner­kannt, son­dern ledig­lich deren staats­kir­chen­recht­li­che Par­al­lel­struk­tur (sprich die sog. Kan­to­nal­kir­chen, die auf­grund ihrer Finanz­ho­heit in Sachen Kir­chen­steu­ern ger­ne glau­ben, selbst Lehr­amt und Hier­ar­chie spie­len zu müs­sen, frei nach dem Grund­satz „Wer zahlt, befiehlt“). Zum andern scheint der Autor noch nicht mit­be­kom­men zu haben, dass – wie das jüng­ste Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes klar­ge­stellt hat – die auch staats­recht­li­che Unter­schei­dung von gleich­ge­schlecht­li­chen und hete­ro­ge­schlecht­li­chen Paa­ren kei­ne Dis­kri­mi­nie­rung, son­dern eine legi­ti­me Dif­fe­ren­zie­rung darstellt.

Ben­ja­min Kil­chör, evan­ge­li­scher Theo­lo­ge und Pro­fes­sor an der staats­un­ab­hän­gi­gen Hoch­schu­le Basel, gelangt in sei­nem Bei­trag „Die christ­li­che Ehe darf dem Staat egal sein (Schwei­zer­mo­nat, Sep­tem­ber 2021) zu einem bemer­kens­wer­ten Befund: 

„Wenn die Kir­che die Nähe zum Staat bei­be­hal­ten möch­te, hat sie nur zwei Optio­nen: Ent­we­der sie säku­la­ri­siert sich mit; dann wird die refor­mier­te Kir­che (die im Unter­schied zur katho­li­schen Kir­che nicht glo­bal ist) sich viel­leicht noch in die­sem Jahr­hun­dert ganz auf­lö­sen. Oder sie ver­sucht, die Säku­la­ri­sie­rung der Gesell­schaft auf­zu­hal­ten; dann führt sie ein ste­ti­ges Rück­zugs­ge­fecht und ver­liert lau­fend an Boden. Die Alter­na­ti­ve dazu ist, dass der Staat und die Kir­che unab­hän­gig von­ein­an­der wer­den – um der Frei­heit der säku­la­ri­sier­ten Gesell­schaft und der Kir­chen willen.“

Man braucht kein Pro­phet zu sein, um fest­zu­stel­len, dass die pro­te­stan­ti­sche Kir­che in der Schweiz sich für die erste Opti­on ent­schei­den wird bzw. sich bereits dazu ent­schie­den hat. Der Zusam­men­schluss der pro­te­stan­ti­schen Kan­to­nal­kir­chen, die „Evan­ge­li­sche Kir­che in der Schweiz“, hat sich getreu dem Dic­tum Luthers („Die Ehe ist ein welt­lich Ding“) für die inner­kirch­li­che Über­nah­me der „Ehe für alle“ aus­ge­spro­chen. Frag­lich ist nur noch, ob es ihr beim Pro­zess der Selbst­auf­lö­sung gelingt, auch noch die katho­li­sche Kir­che in der Schweiz mit in den Abgrund ziehen.

Bild: Autor/holy-shit.ch (Screen­shot)

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