
Am 26. September 2021 stimmten die Schweizer über die Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ ab. Bei einer Wahlbeteiligung von 52,6 Prozent stimmten 64,1 Prozent dafür. Damit wird die Ehe nicht nur auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt, sondern im gleichen Atemzug auch die Samenspende für Lesbenpaare unter Inanspruchnahme der Reproduktionsmedizin legalisiert.
Von Niklaus Herzog
„Gott würde ein Ja in die Urne legen“ weiss Priscilla Schwendimann. Ärgerlich nur, dass der mit ihr an Lehramt und Kirche vorbei mit einer direkten Fernleitung verbundene Gott nicht stimmberechtigt ist. Sie, Priscilla Schwendimann, wurde unlängst als erste Pfarrerin von der protestantischen Stadtzürcher Kirche zur Leiterin des speziell für Homos und Lesben geschaffenen Pfarramts berufen. „Holy shit“ – „heilige Scheisse“ heisst der passende Titel des Social-Media-Projekts, mit welchem die Regenbogenpfarrerin die Kirche „bunter, diverser und offener“ machen und damit den ‚Gott der Gleichstellung‘ gnädig stimmen will.
Pfarrerin Schwendimann ist beileibe nicht die einzige, welche mit geradezu missionarischem Eifer an der Demontage des christlichen Menschenbildes arbeitet. An vorderster Front mit dabei ist auch der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF), der so ziemlich das pure Gegenteil dessen vertritt, was nach Lehre und Tradition das Selbstverständnis der katholischen Kirche ausmacht. Mehr noch: Der SKF fordert nicht nur die ‚Ehe für alle‘ nach staatlichem Recht, sondern auch die Anerkennung bzw. Sendung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Kirche. Begründet wird diese Pervertierung der Schöpfungsordnung ausgerechnet mit dem „Kindeswohl“ und dessen rechtlicher Absicherung. Dabei wird geflissentlich übersehen, dass die Schweiz bereits seit 2007 ein für gleichgeschlechtliche Paare geschaffenes Partnerschaftsgesetz kennt. Es war just das durch die Gesetzesvorlage „Ehe für alle“ gefährdete Kindeswohl, das die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) nach anfänglichem Zögern zu einem Nein zur ‚Ehe für alle‘ bewog. Die SBK weist zurecht darauf hin, dass es zwischen Differenzierung und Diskriminierung zu unterscheiden gilt. In der Tat ist die Verbindung von Mann und Frau die einzige, welche aus sich heraus zur Weitergabe des Lebens, also zur Zeugung von Kindern, fähig ist. Es bedeutet deshalb durchaus keine Diskriminierung, wenn dieser essentielle Unterschied auch im Recht abgebildet wird. Damit wird auch dem allgemein gültigen Rechtsgrundsatz „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln“ Rechnung getragen. Eben diesen Rechtsgrundsatz bestätigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jüngst in einem Urteil vom 13. Juli 2021. Er hält darin fest, dass ein Staat konform zur Europäischen Konvention für Menschenrechte die Ehe ausschliesslich als eine Verbindung von Mann und Frau definieren kann, sofern gleichgeschlechtliche Paare in anderer Form juristisch abgesichert werden. Genau dies ist im aktuellen schweizerischen Recht der Fall. Es spricht Bände, dass die Mainstream-Medien diesen für die Abstimmung über die ‚Ehe für alle‘ höchst relevanten Fakt totgeschwiegen haben, wird doch damit der im ermüdenden Repetiermodus aufgetischten Behauptung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare der Boden entzogen.
Allfällige berechtigte Postulate wie die Verbesserung der Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Bereich des Bürger- und Sozialversicherungsrechts lassen sich ohne weiteres im Rahmen des geltenden Partnerschaftsgesetzes umsetzen. Vor allem aber lehnt die Schweizer Bischofskonferenz die ‚Ehe für alle‘ auch deshalb ab, weil mit der Gesetzesvorlage die Rechte des Kindes im Kern verletzt werden. In der Tat hat die mit der Gesetzesvorlage eo ipso verbundene Erlaubnis der Samenspende für Lesbenpaare zur Folge, dass auf diese Weise gezeugte Kinder bis zur Vollendung des 18. Altersjahres bzw. der Mündigkeit vaterlos aufwachsen müssen und zudem nicht wissen, von wem sie abstammen.
Inexistenter Vater
Der Entwicklung einer eigenen, die psychisch-intellektuellen und emotionalen Elemente integrierenden Identitätsbildung ist es extrem abträglich, wenn die biologische und soziale Elternschaft entzweigehackt wird. Die Existenz vaterlos aufwachsender Kinder ist zwar bedauerlicherweise eine gesellschaftliche Realität. Dies kann aber nicht heissen, diesen dem Kindeswohl schädlichen Zustand per Gesetz noch zu fördern und ihn gleichsam als zukünftiges Beziehungsmodell zu propagieren. Eine auf Vaterlosigkeit hin programmierte Gesellschaft ist nicht zukunftsfähig. Es ist in diesem Zusammenhang von kaum zu überschätzender Symbolik, dass in der Gesetzesvorlage zwar von der „Ehe“, von „Elternteil“ und von „Mutter“ die Rede ist, das Wort „Vater“ aber kein einziges Mal vorkommt! Von einem geradezu schwindsuchtartigen Gedächtnisverlust heimgesucht wurde die linke Szene. Ziemlich genau vor einem Jahr hatten ihre Exponenten im Abstimmungskampf um den Vaterschaftsurlaub plakatiert:
„Kinder brauchen beide Elternteile von Anfang an. Haben sie mehr als eine verlässliche und verfügbare Vertrauensperson, stärkt das ihr Bindungsvertrauen… Kinder brauchen beide Eltern und haben gemäss UNO-Kinderkonvention auch ein Recht darauf. Dafür braucht es die Präsenz beider Elternteile von Anfang an. Dafür braucht es einen Vaterschaftsurlaub. Die Forschung zeigt: Kinder von engagierten Vätern sind gesünder, glücklicher und erfolgreicher. Ein frühes väterliches Engagement stärkt die Beziehung zum Kind ein Leben lang. Fragt man die Kinder selbst, sagen sie klar: Wir wollen Mama und Papa nahe sein in unsrem Leben.“
Wie wahr! Es macht fast den Anschein, hier habe jemand von einem päpstlichen Lehrschreiben abgekupfert. Und doch: Gerade dieselben linken und libertären Kreise wollen just dann, wenn es um die Durchsetzung der Gender-Ideologie geht, von ihren eigenen, nur allzu zutreffenden Aussagen partout nichts mehr wissen.

Verfassungsbruch
Art. 119 der Schweizer Bundesverfassung hält unzweideutig fest, dass die medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur bei Unfruchtbarkeit oder der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit erlaubt ist. Demzufolge müsste für die Inanspruchnahme der Fortpflanzungsmedizin für Lesbenpaare wie in der Gesetzesvorlage geplant die Verfassung geändert werden. Doch nichts von alledem! Die Homo- und Lesben-Lobby hat sich im linkslastigen Parlament mit ihrer Rechtsverdrehung durchgesetzt: Ein „unerfüllter Kinderwunsch“ von Lesben laufe im Ergebnis auf eine Unfruchtbarkeit hinaus, weshalb es keiner Anpassung der Bundesverfassung bedürfe. Der Trick hinter dieser Begriffsmanipulation: Eine Änderung der Bundesverfassung kommt nur zustande, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und die Mehrheit der Kantone zustimmen. Bei blossen Gesetzesvorlagen genügt hingegen die blosse Volksmehrheit. Eine patente Sache: Weil die Schweiz auf nationaler Ebene keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt, können Bundesgesetze nicht auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüft werden: Ein Eldorado für Rechts- und Wortverdreher.
Die Neue Zürcher Zeitung kommentierte diesen Verfassungsbruch wie folgt:
„Allerdings hat es sich das Parlament auch bei der Samenspende zu einfach gemacht. Laut Verfassung ist die medizinisch unterstützte Fortpflanzung bei Unfruchtbarkeit zugelassen – dies ist der Fall, wenn Paare trotz regelmässigem Geschlechtsverkehr kein Kind zeugen können. Lesbische Paare sind nach allgemeiner Auffassung nicht unfruchtbar. Doch das Parlament ist leichtfüssig über diesen Punkt hinweggegangen… Damit dürfte der Dammbruch bei der Fortpflanzungsmedizin nicht mehr weit sein. Denn nimmt man den Kinderwunsch zum Massstab, wird man bald allen, die sich danach sehnen, zu einem Kind verhelfen müssen, Biologie hin oder her, der Single-Frau ebenso wie den siebzigjährigen Rentnern, dem schwulen Paar ebenso wie dem Elterngruppenprojekt. Sicher, man kann über alles diskutieren… Man kann auch über ein Grundrecht auf ein Kind nachdenken und über die Kommerzialisierung von Zeugung und Schwangerschaft. Aber man sollte zumindest die Ehrlichkeit und den Mut haben, solche Fragen Volk und Ständen vorzulegen – und die Verfassung nicht einfach so zurechtbiegen, wie es gerade dem Zeitgeist entspricht. Hier liegt die wahre Crux: Wer will schon ein trockener Verfassungshüter sein, wenn er sich als progressiver Macher inszenieren kann? Bei der Ehe für alle mag das wenige stören, weil es sich um ein populäres Anliegen handelt, dessen Realisierung an der Zeit ist. Staatspolitisch gesehen ist diese Haltung indes verheerend, denn sie macht die Verfassung letztlich zum beliebigen Wisch.“
Etikettenschwindel
Der Begriff „Ehe für alle“ ist gleich in zweifacher Hinsicht irreführend. Zum einen, weil diese Gesetzesvorlage richtigerweise „Kinder für alle“ heissen müsste. Zum andern, weil die ‚Ehe für alle‘ keineswegs, wie ihr Name suggeriert, für ‚alle‘ gelten soll, sondern in eigenartiger Inkonsequenz am letztlich im Christentum wurzelnden monogamen Beziehungsmodell festhalten will: Die ‚Ehe für alle‘ soll gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen ‚Zweierkisten‘ vorbehalten bleiben. Polygamie, Polyandrie und Polyamorie bleiben weiterhin ausgeschlossen. Aus rein säkularer Optik gesehen unlogisch und inkonsequent. Aber so funktioniert die Salamitaktik des links-libertären Establishments. Einige ihrer Exponenten gaben unumwunden zu, dass sie je nach Abstimmungsresultat weitere ‚Lockerungsschritte‘, sprich die Eizellenspende und mittelfristig die Leihmutterschaft, einfordern wollen.
Da sind die Jung-Liberalen und Jung-Sozialisten ehrlicher, haben den Entchristlichungsprozess konsequent zu Ende gedacht. Konkret fordern sie die Abschaffung von Ehe, Verlöbnis und eingetragener Partnerschaft. Sie sollen durch die sog. „Verantwortungsgemeinschaft“ (sic!) ersetzt werden. Darunter fallen auch polygame Beziehungen. Generell sollen geschlechtsspezifische Regelungen und solche, die an die sexuelle Orientierung anknüpfen, grundsätzlich abgeschafft werden. Passgenau zu diesem Trend der auf rücksichtslose Selbstverwirklichung fixierten Ich-Gesellschaft fordern Jusos und Jung-Liberale die Ersetzung der Familienbesteuerung durch die Individualbesteuerung und die Abschaffung des Pflichtteils im Erbrecht. Damit ist klar, wohin die Reise gehen soll: Die letztlich beziehungs- und bindungsunfähige Einzelmaske, die in stets wechselnder, kurzfristigen Interessen unterworfener Zusammensetzung ihr Ego auslebt, soll zum gesellschaftlichen Normalfall werden.
‚Ehe für alle‘-Lobby: aggressiv und militant
Von den Mainstream-Medien und politischen Opinion Leaders inszeniert schwappte eine beispiellose Propagandawelle über Helvetias Lande. Es verging vor dem Urnengang praktisch kein Tag ohne gross aufgemachtes ‚Coming out‘ von Schwulen- und Lesbenpaaren. Auch die Wirtschaft mischt kräftig mit, allen voran der Möbelkonzern IKEA. Die Scheinheiligkeit dieser Profitmaximierer kennt keine Grenzen, geht man doch überall dort auf Tauchstation, wo wie beispielsweise in islamischen Ländern mit Gleichstellungs-Slogans kein monetärer Benefit zu erwarten ist. Demgegenüber haben die Gegner der ‚Ehe für alle‘ einen ausgesprochen schweren Stand. So vergingen regelmässig nur wenige Stunden, bis ihre Plakate vom LGBT-Pöbel verschmiert oder gar ganz zerstört wurden. Auch die Google-Tochter Facebook sperrt immer wieder Statements von Gegnern, ohne dafür plausible Gründe geltend machen zu können. Abgesehen von der „Weltwoche“ wagt es kein Redaktor oder Journalist, gegen die ‚Ehe für alle‘ Stellung zu beziehen. Äussert er gleichwohl ein gewisses Verständnis für die Argumente der Gegner, geschieht dies nie ohne Glaubensbekenntnis zugunsten der ‚Ehe für alle‘. Stellvertretend für diesen arbeitsplatzsichernden Kotau vor dem Zeitgeist steht die Kolumne des neuen Chefredaktors der Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag, Jonas Projer: Er bat seine Leserschaft um Verständnis für die Gegner der Gesetzesvorlage: „Viele Gegner der Ehe für alle sind nicht homophob“, um sogleich sein hymnisches Credo nachzuschieben: „So bin ich etwa ein überzeugter Befürworter der Ehe für alle… Selbst die eigene Ehe gewinnt an Glanz, wenn sie einzig auf Liebe, Für- und Vorsorge, gemeinsam durchlebte helle und dunkle Stunden abstützt statt auf die Vorliebe fürs konträre Geschlecht. Noch nie waren Bürgerrechte so romantisch“ (sic!). Die Mehrheit seiner Berufskollegen sieht dies, fast möchte man sagen, naturgemäss ganz anders, setzt dieser realitätsfernen ‚Schönheit der Theorie‘ vielmehr die ‚Sauerei der Praxis‘ entgegen. Für David Schärer in der Weltwoche ist die Ehe ein kleinbürgerliches Relikt, geprägt von einer „patriarchalischen Struktur mit geschlechtsspezifischer Aufgabenteilung“ (Titel seines Beitrages: „Keine Ehe für niemanden“). Eine echte Veränderung der Gesellschaft wäre deshalb nicht die Öffnung der Ehe, sondern deren Abschaffung. Gleichwohl stimme er für die ‚Ehe für alle‘ und hoffe auf eine „kolossale Mehrheit“, denn ein Ja bedeute im Endeffekt einen Gewinn an Gleichheit. Nils Pickert blies im Tages-Anzeiger ins gleiche Horn: Die Ehe sollte man sowieso abschaffen: „Aber darüber reden wir dann noch mal, wenn die Ehe für alle durchgesetzt wurde. Wenn wir dann alle gleichberechtigt miteinander entscheiden, dass das eine überkommene Institution ist, die abgeschafft gehört, ist das nur fair. Vorher nicht.“ Die Botschaft ist klar: Unterschiede welcher Art auch immer sind des Teufels. Treffender kann das destruktive, letztlich totalitäre Menschenbild, das darin zum Ausdruck kommt, wohl kaum auf den Punkt gebracht werden.
Besonders dreist trieben es die Schweizer Freidenker. Auf dem öffentlichen Schienennetz der Schweiz liessen sie dreitausend (!) Plakate aufhängen. Darauf tanzen zwei als protestantischer Pfarrer und katholischer Priester verkleidete Schauspieler händchenhaltend die Kirchentreppe hinunter und springen mit grinsenden Visagen den Zugspassagieren förmlich ins Gesicht.
Die katholische Kirche im Visier
Ja, die Freidenker. Gemäss Selbstdeklaration richtet sich ihre Kampagne ausdrücklich gegen die katholische Kirche, weil „von ihr der grösste Widerstand komme“. Davon kann keine Rede sein – das laute Schweigen nicht nur der Bischöfe befremdet vielmehr gerade praktizierende Katholiken, im Unterschied zu den Freikirchen, die sich mutig dem Zeitgeist entgegenstellen. Aber klar: Wenn es gegen die katholische Kirche geht, ist buchstäblich jedes noch so verquere, abstruse Mittel recht.
Weniger krud und vulgär, aber in der Sache noch um einige Dezibel perfider offenbarte ein Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung am Sonntag, um was es in dieser Abstimmungskampagne rund um die ‚Ehe für alle‘ auch ging: Letztere soll als Vehikel missbraucht werden, um die Kirchen zu zwingen, kirchenintern Homo- und Lesben-Ehen zu segnen, ja gar als Sakrament anzuerkennen.Unter Berufung auf ein ominöses Gutachten wird da behauptet, die ‚Ehe für alle‘ werde für die katholische Kirche „zum juristischen Kantengang“. Denn als öffentlich-rechtliche Kirche sei sie an das verfassungsrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot geboten, weshalb sie homosexuellen Paaren „Trauungen oder zumindest trauungsähnliche Segnungen“ ermöglichen müsse. Im Weigerungsfall hätten Geistliche womöglich mit strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen. Diese Argumentation ist gleich doppelt schief. Zum einen ist die katholische Kirche in den wenigsten Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt, sondern lediglich deren staatskirchenrechtliche Parallelstruktur (sprich die sog. Kantonalkirchen, die aufgrund ihrer Finanzhoheit in Sachen Kirchensteuern gerne glauben, selbst Lehramt und Hierarchie spielen zu müssen, frei nach dem Grundsatz „Wer zahlt, befiehlt“). Zum andern scheint der Autor noch nicht mitbekommen zu haben, dass – wie das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes klargestellt hat – die auch staatsrechtliche Unterscheidung von gleichgeschlechtlichen und heterogeschlechtlichen Paaren keine Diskriminierung, sondern eine legitime Differenzierung darstellt.
Benjamin Kilchör, evangelischer Theologe und Professor an der staatsunabhängigen Hochschule Basel, gelangt in seinem Beitrag „Die christliche Ehe darf dem Staat egal sein (Schweizermonat, September 2021) zu einem bemerkenswerten Befund:
„Wenn die Kirche die Nähe zum Staat beibehalten möchte, hat sie nur zwei Optionen: Entweder sie säkularisiert sich mit; dann wird die reformierte Kirche (die im Unterschied zur katholischen Kirche nicht global ist) sich vielleicht noch in diesem Jahrhundert ganz auflösen. Oder sie versucht, die Säkularisierung der Gesellschaft aufzuhalten; dann führt sie ein stetiges Rückzugsgefecht und verliert laufend an Boden. Die Alternative dazu ist, dass der Staat und die Kirche unabhängig voneinander werden – um der Freiheit der säkularisierten Gesellschaft und der Kirchen willen.“
Man braucht kein Prophet zu sein, um festzustellen, dass die protestantische Kirche in der Schweiz sich für die erste Option entscheiden wird bzw. sich bereits dazu entschieden hat. Der Zusammenschluss der protestantischen Kantonalkirchen, die „Evangelische Kirche in der Schweiz“, hat sich getreu dem Dictum Luthers („Die Ehe ist ein weltlich Ding“) für die innerkirchliche Übernahme der „Ehe für alle“ ausgesprochen. Fraglich ist nur noch, ob es ihr beim Prozess der Selbstauflösung gelingt, auch noch die katholische Kirche in der Schweiz mit in den Abgrund ziehen.
Bild: Autor/holy-shit.ch (Screenshot)
Lebensabschnittsverantwortungsgemeinschaften – ein bischen lang für Behördenformulare – noch keine Polygamie nebeneinander, vielleicht miteinander, auf jeden Fall aber nacheinander.
Welch eine Bereicherung für Kinder, wenn sie neben mehreren Müttern und Vätern dann noch 10–20 Großeltern haben, stärkt die Bindungsfähigkeit ungemein.
Welche Macht hat Satan, dass Menschen derart krank werden und dies noch nicht einmal merken.
Satan ist am Spinnen, denn er wird bald Bekanntschaften mit der Ferse der Frau machen.…
Duchhalten! Dieser ganze Unfug geht vorbei!