Prozeß gegen Bischof Zanchetta erneut verschoben

Auch nach drei Jahren wird die Anklage nicht verhandelt


Bischof Gustavo Zanchetta mit Papst Franziskus, seinem Mentor.
Bischof Gustavo Zanchetta mit Papst Franziskus, seinem Mentor.

(Bue­nos Aires) Der für Okto­ber geplan­te Pro­zeß gegen Kuri­en­bi­schof Gustavo Oscar Zan­chet­ta, einen Pro­te­gé von Papst Fran­zis­kus, wur­de auf das Jahr 2022 ver­scho­ben. 2019 hat­te die argen­ti­ni­sche Staats­an­walt­schaft einen inter­na­tio­na­len Haft­be­fehl gegen den eme­ri­tier­ten Bischof von Orán erlassen.

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Nach­dem das Ver­fah­ren gegen Emi­lio Lamas wegen Ver­jäh­rung ein­ge­stellt wor­den war, folg­te nun die Ver­schie­bung des Pro­zeß­be­ginns gegen Kuri­en­bi­schof Gustavo Zan­chet­ta, vor­erst um mehr als vier Mona­te. In Opfer­krei­sen lösten die­se bei­den Nach­rich­ten im Zusam­men­hang mit der straf­recht­li­chen Ahn­dung von sexu­el­lem Miß­brauch an Min­der­jäh­ri­gen erheb­li­chen Unmut aus.

Lamas wur­de 2017 bzw. 2018 von Män­nern, die zur Tat­zeit puber­tie­ren­de Jugend­li­che sei­ner Pfar­rei waren, des sexu­el­len Miß­brauchs beschul­digt. In bei­den Fäl­len han­del­te es sich um homo­se­xu­el­len Miß­brauch. Bei­de Jun­gen waren zur Tat­zeit zwölf bis vier­zehn Jah­re alt. Einer von ihnen nennt sich heu­te Car­la Mora­les Rios und ist ein mili­tan­ter Trans­se­xu­el­len-Akti­vist. Lamas wur­de 2020 nach einem kirch­li­chen Ver­fah­ren aus dem Kle­ri­ker­stand aus­ge­schlos­sen und lai­siert. Straf­recht­lich belangt wird er viel­leicht nie. Staats­an­walt­schaft und Neben­klä­ger wol­len gegen die Ver­jäh­rungs­ent­schei­dung Ein­spruch einlegen.

Der Fall Zanchetta

Der Pro­zeß gegen Kuri­en­bi­schof Zan­chet­ta soll­te am 12. Okto­ber begin­nen, zwei Jah­re nach­dem ein inter­na­tio­na­ler Haft­be­fehl gegen den Bischof aus­ge­stellt wor­den war. Eine lan­ge Zeit, wie Kri­ti­ker mei­nen. Nun kommt es zu einer wei­te­ren Ver­zö­ge­rung. Das Ver­fah­ren soll­te bis Ende Febru­ar 2022 abge­schlos­sen sein. Der Antrag auf Ver­fah­rens­er­öff­nung ist bereits drei Jah­re anhängig.

Nun wur­de eine Ver­schie­bung beschlos­sen, was den Pro­zeß­be­ginn um min­de­stens vier Mona­te ver­zö­gert. Die zwei­te Kam­mer des zustän­di­gen Gerichts von Orán gab dem Antrag der Ver­tei­di­gung von Bischof Zan­chet­ta statt. Die­se hat­te gel­tend gemacht, daß die von ihr wie auch von der Staats­an­walt­schaft ange­for­der­ten Akten des kano­ni­schen Ver­fah­rens gegen Zan­chet­ta bis heu­te nicht ein­ge­gan­gen sind. Argen­ti­ni­en hat­te dafür auf Anfor­de­rung der Gerichts­be­hör­de auf diplo­ma­ti­scher Ebe­ne den Hei­li­gen Stuhl kontaktiert.

Als neu­er Ter­min für den Pro­zeß­be­ginn wur­de der 21. Febru­ar fest­ge­legt. Eine erneu­te Ver­schie­bung ist jedoch nicht aus­ge­schlos­sen. Über den Fall wird ein drei­köp­fi­ger Rich­ter­se­nat entscheiden.

Der eme­ri­tier­te Bischof von Orán, Gustavo Oscar Zan­chet­ta, ist wegen des sexu­el­len Miss­brauchs von G.G.F.L. und C.M. angeklagt.

Die mysteriöse Geschichte

Der Fall Zan­chet­ta gehört zu den dunk­len Kapi­teln des der­zei­ti­gen Pon­ti­fi­kats. Zan­chet­ta war 2013 von Fran­zis­kus zum Bischof von Orán ernannt wor­den und gilt als einer sei­ner Protegés.

2016 hat­ten meh­re­re Prä­la­ten des Bis­tums Orán, dar­un­ter der Regens des bischöf­li­chen Prie­ster­se­mi­nars und die bei­den Gene­ral­vi­ka­re, dem Apo­sto­li­schen Nun­ti­us ein Dos­sier über untrag­ba­res Fehl­ver­hal­ten von Diö­ze­san­bi­schof Zan­chet­ta über­mit­telt und um Inter­ven­ti­on des Hei­li­gen Stuhls ersucht.

Der Regens führ­te Kla­ge, daß er wegen des Umgangs des Bischofs mit den Semi­na­ri­sten besorgt sei. Im Juni 2015 waren zudem vom Kanz­ler der Diö­ze­se auf dem Smart­phone des Bischofs homo­se­xu­el­les Bild­ma­te­ri­al und Nackt-Sel­fies des Bischofs ent­deckt wor­den, die er auf Whats­App mit Drit­ten geteilt hat­te. Schließ­lich wur­de in infor­mier­ten Krei­sen auch der Vor­wurf des sexu­el­len Miß­brauchs ruch­bar. Da ver­schwand Bischof Zan­chet­ta in einer Nacht-und-Nebel-Akti­on aus sei­ner Diö­ze­se. Die Öffent­lich­keit wuß­te damals noch nichts über die Hin­ter­grün­de der Flucht. Es wur­den Unre­gel­mä­ßig­kei­ten in den Diö­ze­san­finan­zen ver­mu­tet, da Zan­chet­ta die­se in einem deso­la­ten Zustand hin­ter­las­sen hat­te. Papst Fran­zis­kus nahm, was nicht weni­ger erstaun­te, sofort den Rück­tritt Zan­chet­tas an, über des­sen Ver­bleib offi­zi­ell nichts bekannt war. Eine myste­riö­se Geschichte.

Ein hal­bes Jahr spä­ter, es war schon 2018, tauch­te Zan­chet­ta wie­der auf, dies­mal im Vati­kan, wo er, der „Fran­zis­kus-Freund“ (El Tri­bu­no), eine hohe Posi­ti­on in der Apo­sto­li­schen Güter­ver­wal­tung erhielt. Zum Jah­res­wech­sel 2018/​2019 wur­den durch argen­ti­ni­sche Medi­en die wah­ren Hin­ter­grün­de für den flucht­ar­ti­gen Abgang Zan­chet­tas aus Argen­ti­ni­en bekannt.

Inzwi­schen waren die Anzei­gen wegen sexu­el­len Miß­brauchs durch zwei Män­ner, die zum Tat­zeit­punkt min­der­jäh­rig waren, for­ma­li­siert. Als 2019 die Ermitt­lun­gen der argen­ti­ni­schen Staats­an­walt­schaft bekannt wur­den, reagier­te der Vati­kan zwar, indem Zan­chet­ta beur­laubt wur­de. Mehr geschah aber nicht. Da Zan­chet­ta im Vati­kan für die argen­ti­ni­sche Staats­an­walt­schaft uner­reich­bar war, erließ sie im Novem­ber 2019 einen inter­na­tio­na­len Haft­be­fehl. Zan­chet­ta erklär­te schließ­lich, der argen­ti­ni­schen Justiz zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Der Pro­zeß­be­ginn ver­zö­ger­te sich jedoch immer wie­der. Zan­chet­ta konn­te den­noch an sei­nen Arbeits­platz in der Apo­sto­li­schen Güter­ver­wal­tung zurück­keh­ren. Im Vati­kan wohnt er auch heu­te, wie Papst Fran­zis­kus, in San­ta Mar­ta.

Nun wird auch im Okto­ber der Pro­zeß gegen Zan­chet­ta nicht beginnen.

Im Juni 2020 schrieb Katho​li​sches​.info zur Sache Zan­chet­ta – Franziskus:

„Die Achil­les­ver­se der päpst­li­chen Stra­te­gie bleibt das will­kür­li­che Aus­blen­den der Homosexualität.“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati­can­Me­dia (Screen­shot)

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