(Quito) Am 13. August erließ Msgr. Luis Cabrera Herrera OFM, der Erzbischof von Guayaquil in Ecuador, ein Dekret zur Anwendung des Motu proprio Traditionis Custodes. Es enthält massive Restriktionen und einen eigenwilligen bedenklichen Grundgedanken.
Das Motu proprio Traditionis custodes, das den überlieferten Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften und Gläubigen auf ein Minimum reduzieren will und ihre gänzliche Auslöschung billigend in Kauf nimmt, wurde von Papst Franziskus am 16. Juli erlassen. Am 13. August erließ Erzbischof Cabrera Durchführungsbestimmungen dazu.
Darin hebt er hervor, daß Franziskus mit seinem Motu proprio „die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgierten liturgischen Bücher zur einzigen Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus“ erklärt hat.
Da Franziskus den Ortsbischöfen zugleich die Vollmacht zur Umsetzung des Motu proprio erteilte, was die Meßorte und die wieder eingeführte Erlaubnis für Priester betrifft, im überlieferten Ritus zelebrieren zu dürfen, faßt der Erzbischof zunächst die ihm aufgetragenen Punkte zusammen:
- Sicherzustellen, daß diese Gruppen nicht die Gültigkeit und die Legitimität der Liturgiereform, der Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste ausschließen (Art. 3, 1).
- Einen oder mehrere Orte zu bestimmen, wo die Gläubigen, die zu diesen Gruppen gehören, sich zur Eucharistiefeier versammeln können, außer in den Pfarrkirchen und ohne neue Personalpfarreien zu errichten in Anbetracht dessen, daß die Lesungen in der Volkssprache vorgetragen werden, wobei die Übersetzungen der Heiligen Schrift zu verwenden sind, die von den jeweiligen Bischofskonferenzen für den liturgischen Gebrauch approbiert wurden (Art. 3, 2–4).
- Ernennung eines Priesters als Beauftragten, der „mit der Zelebration und der pastoralen Sorge für diese Gruppen von Gläubigen betraut wird“ (Art 3, 4).
Nach der Feststellung, daß es in seinem Erzbistum „keine Personalpfarrei“ gibt, erteilt Erzbischof Cabrera, ein Franziskaner, folgende Anweisungen für sein Erzbistum:
„(…) ernenne ich P. Alfonso Avilés SJS, als Beauftragter zu dienen und die Eucharistie nach dem 1962 von Johannes XXIII. verkündeten Römischen Meßbuch in der Kapelle El Espiritu Santo in Urdesa ab 1. September an am meisten geeignet erscheinenden Tagen und Stunden zu feiern, mit Ausnahme von Samstag (Abendmesse) und Sonntag“ (Hervorhebung im Original).
Natürlich besuchte auch in Guayaquil der Großteil der Gläubigen die heilige Messe im überlieferten Ritus am Sonntag und nicht an bestimmten Werktagen. Erzbischof Cabrera nahm ihnen nun diese Möglichkeit. Die Sonntagsmesse darf nicht mehr im überlieferten Ritus besucht werden. Dessen Nischendasein wird auf einige „geeignet erscheinende“ Werktage beschränkt.
Das Dekret enthält noch eine weitergehende Schlagseite: Indirekt deutet der franziskanische Erzbischof an, ohne es explizit zu sagen, daß mit dem Besuch der Sonntagsmesse im überlieferten Ritus die Sonntagspflicht nicht ausreichend erfüllt werde, da der Novus Ordo seit dem 16. Juli die „einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus“ sei.
Can. 1248 § 1 des Codex Iuris Canonici besagt jedoch:
„Dem Gebot zur Teilnahme an der Meßfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird.“
Allerdings scheinen nach acht Jahren des Pontifikats von Papst Franziskus selbst elementare Dinge nicht mehr ganz so sicher zu sein. Das Dekret von Erzbischof Cabrera von Guayaquil legt nahe, daß für ihn der überlieferte Ritus kein „katholischer Ritus“ zu sein scheint, da er dessen Zelebration „am Samstag (Abendmesse) und Sonntag“ ausschließt.
Msgr. Cabrera, Jahrgang 1955, trat 1975 in den Franziskanerorden ein und wurde 1983 zum Priester geweiht. Nach Studien an der Päpstlichen Universität Antonianum seines Ordens in Rom wurde er 2000 Provinzial der ecuadorianischen Franziskanerprovinz und 2004 Mitglied des Generalats des Franziskanerordens in Rom sowie Verantwortlicher für die Franziskanerprovinzen Lateinamerikas und der Karibik. Als „Ironie“ mag es angesehen werden, daß es Benedikt XVI. war, der ihn 2009 zum Erzbischof von Cuenca ernannte. Papst Franziskus beförderte ihn 2014 zum Erzbischof von Guayaquil. Seit November 2020 ist Msgr. Cabrera Vorsitzender der Ecuadorianischen Bischofskonferenz.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Arquidiocesisdeguayaquil.org.ec/Wikicommons (Screenshot)