Erzbischof Aguer: „Traditionis custodes ist ein beklagenswerter Rückschlag“

Lautet die Prämisse von Traditionis custodes: "Für den Freund alles, für den Feind keine Gerechtigkeit"?


Die Verteidigung des überlieferten Ritus durch einen Erzbischof, der selbst nie in diesem Ritus zelebriert hat.
Die Verteidigung des überlieferten Ritus durch einen Erzbischof, der selbst nie in diesem Ritus zelebriert hat.

„Immense Trau­er“ emp­fin­det Msgr. Héc­tor Ruben Aguer, der eme­ri­tier­te Erz­bi­schof von La Pla­ta, über das Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des. In dem töd­lich ange­leg­ten Angriff auf den über­lie­fer­ten Ritus und die ihm ver­bun­de­nen Gemein­schaf­ten und Gläu­bi­gen sieht der Erz­bi­schof einen „bekla­gens­wer­ten Rück­schlag“. Msgr. Aguer war bis 2018 Erz­bi­schof von La Pla­ta, dem zweit­wich­tig­sten Bischofs­sitz Argen­ti­ni­ens. Zusam­men mit Jor­ge Mario Berg­o­glio war er zuvor Weih­bi­schof von Bue­nos Aires und wur­de in der Argen­ti­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz zu Berg­o­gli­os Gegen­spie­ler, bis die­ser zum Papst gewählt wur­de. Kaum war Kar­di­nal Berg­o­glio als Papst Fran­zis­kus in Rom inthro­ni­siert, übte er Ver­gel­tung, indem er der Rei­he nach die „kon­ser­va­ti­ven“ Bischö­fe, die sich um Erz­bi­schof Aguer geschart hat­ten, aus ihren Ämtern ent­fern­te. Msgr. Aguer selbst beließ er im Amt, eme­ri­tier­te ihn aber, sobald die­ser das 75. Lebens­jahr voll­endet hat­te. Als demon­stra­ti­ve Unfreund­lich­keit ernann­te Fran­zis­kus einen über­zeug­ten Berg­o­glia­ner, den päpst­li­chen Ghost­wri­ter Vic­tor Ema­nu­el Fer­nan­dez, zu Aguers Nach­fol­ger, immer­hin einen Mann, den 2016 der dama­li­ge Prä­fekt der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, Kar­di­nal Ger­hard Mül­ler, als „häre­tisch“ gebrand­markt hat­te. Msgr. Fer­nan­dez nahm kurz nach sei­ner Amts­ein­füh­rung vor­weg, was Fran­zis­kus mit Tra­di­tio­nis cus­to­des inzwi­schen der gan­zen Kir­che ver­ord­ne­te: Er eli­mi­nier­te in sei­nem Bis­tum das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum. Am 24. August schrieb Msgr. Aguer auf Info­Ca­to­li­ca die nach­fol­gen­de Kri­tik an der päpst­li­chen Maßnahme.

Beklagenswerter Rückschlag

Anzei­ge

von Erz­bi­schof Héc­tor Aguer

Am 25. Novem­ber 1972 wur­de ich für die Erz­diö­ze­se Bue­nos Aires zum Prie­ster geweiht. Am näch­sten Tag zele­brier­te ich mei­ne erste Mes­se in der Pfar­rei San Isidro Labra­dor, wo ich das gan­ze Jahr gewohnt und das Dia­ko­nat aus­ge­übt hat­te. Natür­lich habe ich nach dem 1970 ver­kün­de­ten Novus Ordo gefei­ert. Ich habe nie „die Mes­se von frü­her“ gefei­ert, nicht ein­mal nach dem Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum. Ich müß­te den Ritus erler­nen, da ich an ihn nur eine fer­ne Erin­ne­rung habe, weil ich als Kind als Mini­strant gedient habe. Vor kur­zem, als ich an der Gött­li­chen Lit­ur­gie der Syrisch-Ortho­do­xen Kir­che teil­nahm, schien mir aber eine gewis­se Ähn­lich­keit mit der fei­er­li­chen latei­ni­schen Mes­se mit Dia­kon und Sub­dia­kon auf­zu­fal­len, bei der ich oft mini­striert habe, ins­be­son­de­re bei Beer­di­gun­gen, die in mei­ner Pfar­rei mit beson­de­rer Fei­er­lich­keit zele­briert wur­den. Ich bestehe dar­auf: Ich habe den gegen­wär­ti­gen Ritus in der Welt­kir­che immer mit der größt­mög­li­chen Hin­ga­be gefei­ert. Als Erz­bi­schof von La Pla­ta sang ich jeden Sams­tag im Prie­ster­se­mi­nar San José das eucha­ri­sti­sche Gebet auf Latein, wobei ich das kost­ba­re vom Hei­li­gen Stuhl ver­öf­fent­lich­te Meß­buch ver­wen­de­te. Wir haben auf Emp­feh­lung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils, in der Kon­sti­tu­ti­on Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um Nr. 114, eine Scho­la Can­torum ins Leben geru­fen, die nach mei­ner Eme­ri­tie­rung abge­schafft wurde. 

Erz­bi­schof Héc­tor Aguer

In Tra­di­tio­nis cus­to­des (Art. 3 § 4) ist die Rede von einem vom Bischof dele­gier­ten Prie­ster, dem die Zustän­dig­keit für die Meß­fei­ern und die Seel­sor­ge für die Gläu­bi­gen in den Grup­pen über­tra­gen wird, die zum Gebrauch des Meß­bu­ches vor der Reform von 1970 berech­tigt sind. Es wird gesagt, daß er über eine gute „Kennt­nis der latei­ni­schen Spra­che“ ver­fü­gen soll. Es sei dar­an erin­nert, daß es mög­lich ist, die in der gan­zen Kir­che der­zeit gel­ten­de Mes­se in latei­ni­scher Spra­che zu zele­brie­ren. Das Kon­zil bestä­tig­te in Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um 36 § 1: „Der Gebrauch der latei­ni­schen Spra­che soll in den latei­ni­schen Riten erhal­ten blei­ben, soweit nicht Son­der­recht ent­ge­gen­steht.“ Lei­der scheint das „Son­der­recht“, wie es geschieht, Latein zu ver­bie­ten. Wenn jemand es wagt, in latei­ni­scher Spra­che zu zele­brie­ren, gilt er als fehl am Platz, wie ein untrag­ba­rer Höhlenmensch.

Latein war jahr­hun­der­te­lang das Band der Ein­heit und der Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Kir­che des Westens. Heu­te wird es nicht nur auf­ge­ge­ben, son­dern gehaßt. In den Semi­na­ren wird sein Stu­di­um ver­nach­läs­sigt, weil man kei­ne Nütz­lich­keit dar­in sieht. Es wird nicht erkannt, daß auf die­se Wei­se der direk­te Zugang zu den Kir­chen­vä­tern des Abend­lan­des ver­schlos­sen wird, die sehr wich­tig für das Theo­lo­gie­stu­di­um sind: Ich den­ke zum Bei­spiel an den hei­li­gen Augu­sti­nus und den hei­li­gen Leo den Gro­ßen, an mit­tel­al­ter­li­che Autoren wie den hei­li­gen Anselm und den hei­li­gen Bern­hard. Die­se Situa­ti­on scheint mir ein Zei­chen von kul­tu­rel­ler Armut und vor­sätz­li­cher Igno­ranz zu sein.

Die­se Noti­zen über mei­ne Anfän­ge im Wei­he­amt habe ich geschrie­ben, um zu zei­gen, daß ich in mei­nem prie­ster­li­chen Leben nie Nost­al­gie emp­fun­den habe, weil ich den vor­he­ri­gen Ritus nicht anwen­den durf­te, den so vie­le Prie­ster und vie­le Hei­li­ge durch die Jahr­hun­der­te zele­briert hat­ten. Mei­ne theo­lo­gi­schen Stu­di­en, viel Lek­tü­re und die stän­di­ge Refle­xi­on über die kirch­li­che Lit­ur­gie erlau­ben mir jedoch zu beur­tei­len und zu sagen, daß die vor­he­ri­ge Mes­se in einer beschei­de­nen Reform hät­te aktua­li­siert wer­den kön­nen, die sich durch eine star­ke Kon­ti­nui­tät aus­zeich­net, anstatt eine neue zu schaffen.

Ich erin­ne­re mich übri­gens an eine bezeich­nen­de Anek­do­te. Der ange­se­he­ne Theo­lo­ge Lou­is Bouy­er berich­te­te, daß der Vor­sit­zen­de des Con­si­li­um ad exse­quen­dam Con­sti­tu­tio­nem de Sacra Lit­ur­gia, Mgr. Anni­ba­le Bug­nini (häu­fig und weit­hin als Frei­mau­rer erach­tet), die Mit­glie­der die­ser Kom­mis­si­on beauf­trag­te, als Übung Pro­jek­te für das eucha­ri­sti­sche Hoch­ge­bet vor­zu­stel­len. Bouy­er erzähl­te, daß er zusam­men mit dem Bene­dik­ti­ner-Lit­ur­gen Dom Bot­te in einer Trat­to­ria in Tra­ste­ve­re einen Text ver­faß­te, der zu sei­nem Erstau­nen als Eucha­ri­sti­sches Hoch­ge­bet II in das neue Meß­buch auf­ge­nom­men wur­de. Es ist jenes, das die mei­sten Prie­ster nor­ma­ler­wei­se wäh­len, weil es auf­grund sei­ner Kür­ze ihnen den Ein­druck ver­mit­telt, die Mes­se um eini­ge Sekun­den zu ver­kür­zen. Es scheint mir ein sehr schö­ner Text zu sein, ich bedau­re aber, daß das Wort sacri­fi­ci­um dar­in nicht vor­kommt, son­dern der Begriff des Gedächt­nis­ses, und indi­rekt, weil es nach der Wei­he memo­res heißt: Die Gläu­bi­gen kön­nen das Gedächt­nis nicht mit dem dar­ge­brach­ten Opfer identifizieren.

Das bis­her Geschrie­be­ne ist eine Art Pro­log zur Recht­fer­ti­gung mei­nes kur­zen kri­ti­schen Kom­men­tars zum Motu pro­prio Tra­di­tio­nis cus­to­des vom 16. Juli die­ses Jah­res, das neue Bestim­mun­gen für den Gebrauch des 1962 von Johan­nes XXIII. her­aus­ge­ge­be­nen Meß­buchs fest­legt. Es wird aner­kannt, daß der hei­li­ge Johan­nes Paul II. und Bene­dikt XVI. die „Ein­tracht und die Ein­heit der Kir­che för­dern“ woll­ten und daß sie mit väter­li­cher Für­sor­ge“ gegen­über jenen vor­ge­gan­gen sind, die den lit­ur­gi­schen For­men vor dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil ver­bun­den sind. Der amtie­ren­de Papst erklärt, daß er die stän­di­ge Suche nach der kirch­li­chen Gemein­schaft noch inten­si­ver fort­set­zen möch­te (Pro­log von Tra­di­tio­nis cus­to­des), und um die­sen Zweck wirk­sam zu machen, besei­tigt er das Werk sei­ner Vor­gän­ger, indem er will­kür­li­che Gren­zen und Hin­der­nis­se gegen das errich­tet, was jene mit inner­kirch­li­cher öku­me­ni­scher Absicht und Respekt vor der Frei­heit der Prie­ster und Gläu­bi­gen fest­ge­legt haben! Er för­dert die kirch­li­che Gemein­schaft in umge­kehr­ter Rich­tung. Die neu­en Maß­nah­men bedeu­ten einen bedau­er­li­chen Rückschlag.

Grund­la­ge für die­sen Ein­griff – so heißt es im Pro­log – ist eine im Jahr 2020 an die Bischö­fe gerich­te­te Kon­sul­ta­ti­on durch die Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re über die Anwen­dung des Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum von Bene­dikt XVI., deren Ergeb­nis­se „sorg­sam erwo­gen“ wur­den. Es wäre inter­es­sant zu wis­sen, wel­che „Wün­sche“ von den Bischö­fen for­mu­liert wurden.

So wird im ersten Arti­kel die außer­or­dent­li­che Form des Römi­schen Ritus eli­mi­niert. Die Absicht von Bene­dikt XVI., den frei­en Gebrauch des Mis­sa­les von 1962 zu insti­tu­tio­na­li­sie­ren, war die – wie ich es ver­ste­he –, jene anzu­zie­hen oder in der Ein­heit der Kir­che zu hal­ten, die sich, empört über die uni­ver­sel­len lit­ur­gi­schen Ver­wü­stun­gen, zurück­ge­zo­gen hat­ten oder in Gefahr waren, sich zurück­zu­zie­hen, weil sie eine sol­che Situa­ti­on nicht akzep­tie­ren woll­ten; die Lie­be zur kirch­li­chen Gemein­schaft bestimm­te die Öff­nung eines ver­nünf­ti­gen Weges für die lit­ur­gi­sche Erfah­rung. Nun liegt es an den Diö­ze­san­bi­schö­fen, die Geneh­mi­gung zur Ver­wen­dung des frü­he­ren Meß­bu­ches zu ertei­len. Alles beginnt von neu­em, und es ist zu befürch­ten, daß die Bischö­fe bei der Ertei­lung von Geneh­mi­gun­gen gei­zig sein wer­den. Vie­le Bischö­fe sind kei­ne Tra­di­tio­nis cus­to­des [Wäch­ter der Tra­di­ti­on] , son­dern Tra­di­tio­nis igna­ri (unwis­send), obli­vio­si (ver­ges­sen) und noch schlim­mer Tra­di­tio­nis ever­so­res (Zer­stö­rer der Tradition).

Es scheint mir sehr gut, daß die Gül­tig­keit und Legi­ti­mi­tät der Dekre­te des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils, der Lit­ur­gie­re­form und des Lehr­amts der Päp­ste nicht aus­ge­klam­mert wer­den dür­fen. Genüg­te für jene, die bereits die außer­or­dent­li­che Form des Römi­schen Ritus ver­wen­det haben, nicht die nor­ma­le Wach­sam­keit der Bischö­fe und die even­tu­el­le Kor­rek­tur der Zuwi­der­han­deln­den? Es wäre not­wen­dig, mit den Rebel­len Näch­sten­lie­be und Geduld zu üben; an guten Argu­men­ten man­gelt es nicht. Dadurch wäre die in Art. 3 § 1 for­mu­lier­te ange­mes­se­ne Anfor­de­rung erfüllt.

Die Begren­zung der Orte und der Tage für die Zele­bra­ti­on nach dem Mis­sa­le von 1962 (Art. 3 § 2 und § 3) sind unge­rech­te und unfreund­li­che Restrik­tio­nen. Jeder Prie­ster soll­te in der Lage sein, die außer­or­dent­li­che Form des Römi­schen Ritus zu ver­wen­den (dies impli­ziert, vom Ver­bot Abstand zu neh­men), in erster Linie, wenn er allein zele­briert und auch in der Öffent­lich­keit, wo die Gläu­bi­gen es so bereits haben, wenn der Prie­ster erklärt hat, daß er die­sen Ordo durch Beto­nung sei­nes ehr­wür­di­gen Alters und sei­nes reli­giö­sen Wer­tes ver­wen­den will. Die Wach­sam­keit des Bischofs wür­de aus­rei­chen, damit die­se Befug­nis nicht gegen den pasto­ra­len Nut­zen der Gläu­bi­gen aus­ge­übt wird.

§ 6 von Arti­kel 3 stellt eine unge­rech­te und schmerz­haf­te Ein­schrän­kung dar, wenn er ande­ren Grup­pen von Gläu­bi­gen die Teil­nah­me an der nach dem Mis­sa­le von 1962 zele­brier­ten Mes­se ver­wehrt. Es ist merk­wür­dig, daß offi­zi­ell eine „poly­edri­sche“ Struk­tur der Kir­che geför­dert wird, mit der Leich­tig­keit, die die­se Hal­tung für die Ver­brei­tung von abwei­chen­den Mei­nun­gen und Irr­tü­mern gegen die katho­li­sche Tra­di­ti­on bedeu­tet, dann aber eine lit­ur­gi­sche Ein­heit­lich­keit auf­er­legt wird, die nur gegen die Tra­di­ti­on gerich­tet zu sein scheint. Ich weiß, daß vie­le jun­ge Leu­te in unse­ren Pfar­rei­en die lit­ur­gi­schen Miß­bräu­che satt haben, die die Hier­ar­chie zuläßt, ohne sie zu kor­ri­gie­ren. Sie wol­len eine Eucha­ri­stie­fei­er, die eine ernst­haf­te und tief­re­li­giö­se Teil­nah­me sicher­stellt. Die­ses Stre­ben hat nichts Ideo­lo­gi­sches. Unsym­pa­thisch fin­de ich auch, daß der Prie­ster, der schon die Erlaub­nis besitzt und sie rich­tig aus­ge­übt hat, eine neue erbit­ten muß (Art. 5). Ist das nicht eine List, um sie ihnen weg­zu­neh­men? Ich den­ke, daß es wahr­schein­lich nicht weni­ge (z. B. neue) Bischö­fe gibt, die sie nur ungern gewähren.

Alle Bestim­mun­gen von Tra­di­tio­nis cus­to­des wären ger­ne akzep­ta­bel, wenn der Hei­li­ge Stuhl sich um das küm­mern wür­de, was ich die Ver­wü­stung der Lit­ur­gie nen­ne, die in vie­len Fäl­len vor­kommt. Ich kann dar­über spre­chen, was in Argen­ti­ni­en pas­siert. Im All­ge­mei­nen ist es üblich, daß die Eucha­ri­stie­fei­er einen bana­len Ton annimmt, als ob es sich um ein Gespräch han­delt, das der Prie­ster mit den Gläu­bi­gen führt und bei dem deren Sym­pa­thien wesent­lich sind. An man­chen Orten wird sie zu einer Art Show unter dem Vor­sitz des Zele­bran­ten, der der „Enter­tai­ner“ ist. Und die Kin­der­mes­se wird zu einer klei­nen Par­ty wie bei einem Geburts­tag. Unter uns gibt es etwas, von dem ich hof­fe, daß es eine Aus­nah­me ist. Mir ist nicht bekannt, daß so etwas in ande­ren Tei­len der Welt pas­siert. Ein Bischof zele­brier­te am Strand die Mes­se in Strand­klei­dung, über der er eine Sto­la trug, eine Tisch­decke auf dem Sand und statt des Kel­ches einen Mate-Becher. Zur Klar­stel­lung für Aus­län­der: Mate ist ein ent­leer­ter und getrock­ne­ter Kür­bis, der als Gefäß ver­wen­det wird, um einen Auf­guß mit Blät­tern des Mate-Strauchs zu trin­ken; Mate wird auch der Auf­guß selbst genannt, den man durch ein Metall­trink­rohr, eine Bom­bil­la, trinkt. In der Regel han­delt es sich um einen gemein­schaft­li­chen Brauch: Der Mate wird unter den Anwe­sen­den her­um­ge­reicht und jemand küm­mert sich, nach­zu­gie­ßen. Ande­re Fäl­le, die sich aus­ge­brei­tet haben, zei­gen die Zele­bra­ti­on wie eine Ver­samm­lung. Auf dem Tisch lie­gen Papie­re und ste­hen Glä­ser und Erfri­schungs­ge­trän­ke. Die Gläu­bi­gen neh­men sich die Kom­mu­ni­on selbst.

All­ge­mein könn­te man aus die­sem geo­gra­phi­schen Blick­win­kel sagen, daß jeder Prie­ster „sei­ne“ eige­ne Mes­se hat. Die Gläu­bi­gen kön­nen wäh­len: „Ich gehe zur Mes­se von Pater NN“. Die Bischö­fe set­zen sich mit die­ser Rea­li­tät nicht aus­ein­an­der, sind aber schnell, wenn es dar­um geht, auf einen Prie­ster zu reagie­ren, der mit größ­ter Fröm­mig­keit in latei­ni­scher Spra­che zele­briert: „Das“ ist ver­bo­ten … Ist die­ses Ver­bot das „Son­der­recht“, auf das sich die Kon­sti­tu­ti­on Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um 36 § 1 bezieht, wo von der Erhal­tung des Latei­ni­schen gespro­chen wird? So sind die latei­ni­schen Gesän­ge, die gewöhn­li­che Leu­te in den Pfar­rei­en gesun­gen haben, wie das Tan­tum ergo zum eucha­ri­sti­schen Segen, aus dem Gebrauch ver­schwun­den. Die feh­len­de Kor­rek­tur der Miß­bräu­che führt zur Über­zeu­gung, daß „jetzt die Lit­ur­gie so ist“. Es wür­de genü­gen, ein­fach nur durch­zu­set­zen, was das Kon­zil mit pro­phe­ti­scher Weis­heit beschlos­sen hat: „Des­halb darf durch­aus nie­mand sonst, auch wenn er Prie­ster wäre, nach eige­nem Gut­dün­ken in der Lit­ur­gie etwas hin­zu­fü­gen, weg­neh­men oder ändern“ (Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um 22 § 3).

Es ist nicht zu bestrei­ten, daß die Eucha­ri­stie­fei­er an Genau­ig­keit, Fei­er­lich­keit und Schön­heit ver­lo­ren hat. Und die Stil­le ist in sehr vie­len Fäl­len ver­schwun­den. Ein eige­nes Kapi­tel wür­de die Kir­chen­mu­sik, die Sakral­mu­sik (sakral?), nach Kapi­tel VI von Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um ver­die­nen. Ich bestehe dar­auf: Rom soll­te sich damit befas­sen und sich zu die­sen Stö­run­gen äußern.

Abschlie­ßend stel­le ich fest, daß der Ton des Dekrets und die Anspra­che des Hei­li­gen Vaters vom ver­gan­ge­nen 7. Juni an die Prie­ster des Kol­legs San Lui­gi dei Fran­ce­si in Rom einen Zusam­men­hang auf­wei­sen. Ich neh­me in bei­den Tex­ten (ich kann mich natür­lich irren), von einem gewis­sen Anschein abge­se­hen, einen Man­gel an Zunei­gung wahr. Es stimmt, daß das Motu pro­prio auf­grund sei­ner Rechts­na­tur kei­ne pasto­ra­len Aus­flüs­se zuläßt. In sei­ner Prä­gnanz hät­te es jedoch als Zei­chen seel­sor­ger­li­cher Lie­be dar­ge­stellt wer­den kön­nen. Der Ver­gleich erscheint mir nicht will­kür­lich: In bei­den Fäl­len wäre es wün­schens­wert, jene barm­her­zi­ge Hal­tung zu bemer­ken, die im gegen­wär­ti­gen Papst so gefei­ert wird. Es scheint, daß die Kir­che in ihrer höch­sten Instanz, bei der Beur­tei­lung der Ent­wick­lung des kirch­li­chen Lebens, mit zwei­er­lei Maß mißt: Tole­ranz, ja sogar Wert­schät­zung, und Iden­ti­fi­ka­ti­on mit hete­ro­ge­nen Posi­tio­nen gegen­über der gro­ßen Tra­di­ti­on („pro­gres­siv“, wie sie genannt wer­den) und Distanz, ja Ver­ab­scheu­ung, gegen­über den Men­schen oder Grup­pen, die eine „tra­di­tio­nel­le“ Posi­ti­on pfle­gen. Mir fällt dazu ein, was ein berühm­ter argen­ti­ni­scher Poli­ti­ker bru­tal for­mu­lier­te: „Für den Freund alles, für den Feind kei­ne Gerech­tig­keit“.1 Ich sage dies mit größ­tem Respekt und größ­ter Lie­be, aber mit immenser Trauer.

+ Hec­tor Aguer
eme­ri­tier­ter Erz­bi­schof von La Plata

Einleitung/​Übersetzung: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: InfoCatolica/​La Ter­cera (Screen­shot)


1 Erz­bi­schof Aguer meint mit dem „berühm­ten argen­ti­ni­schen Poli­ti­ker“ Juan Dom­in­go Perón, der 1971, im Exil, in einem Film­in­ter­view mit Fer­nan­do Sol­a­nas und Octa­vio Geti­no die­sen Satz sag­te. Der Film wur­de ille­gal in Argen­ti­ni­en gezeigt und soll­te Peróns Rück­kehr an die Macht vorbereiten.

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

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2 Kommentare

  1. Herz­li­chen Dank an Erz­bi­schof Aguer. Er hat die gro­ßen Sor­gen von vie­len auf den Punkt gebracht. So wird erkenn­bar heu­te im Rom des Fran­zis­kus regiert: „Für den Freund alles, für den Feind kei­ne Gerechtigkeit“.

  2. Ein bemer­kens­wer­ter Text. Erz­bi­schof Aguer war mir schon frü­her durch ande­re Stel­lung­nah­men posi­tiv auf­ge­fal­len. Er wag­te sogar, der Selig­spre­chung sei­nes argen­ti­ni­schen Mit­bru­ders Angel­el­li zu wider­spre­chen, den Fran­zis­kus zum „Mär­ty­rer“ (was kein Wun­der für die Selig­spre­chung erfor­dert) erklär­te, obwohl er bei einem tra­gi­schen, aber bana­len Auto­un­fall ums Leben gekom­men ist.

    Beson­ders bemer­kens­wert ist, dass Erz­bi­schof Aguer sinn­ge­mäß sagt: 

    „Ich wur­de im Neu­en Ritus geweiht und habe nie im Alten Ritus zele­briert. Ich habe mich immer bemüht, den Neu­en Ritus mit der größ­ten Wür­de zu zele­brie­ren. Durch mein Stu­di­um der Lit­ur­gie bin ich aber zum Schluss gelangt, dass der Neue Ritus nie ein­ge­führt wer­den hät­te sollen.“

    Ein Wort, das durch die Ereig­nis­se in Stein gemei­ßelt ist. Dan­ke, Exzellenz.

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