Oberster Gerichtshof: „Faktische Ehe“ zwischen einem Polizisten und einem Priester?

Verwirrung: Homosexualität in der Kirche


Lebte ein Priester neun Jahre in einer "faktischen (Homo-)Ehe" mit einem Polizisten?
Lebte ein Priester neun Jahre in einer "faktischen (Homo-)Ehe" mit einem Polizisten? Mit dieser Frage hatte sich sogar der Oberste Gerichtshof Kolumbiens zu befassen.

(Bogo­ta) Es gibt Geschich­ten, die gibt es gar nicht oder, bes­ser gesagt, soll­te es gar nicht geben. In Kolum­bi­en bestä­tig­te der Ober­ste Gerichts­hof die Ent­schei­dun­gen eines Beru­fungs­ge­richts, daß sich eine „fak­ti­sche Ehe“ zwi­schen einem Poli­zi­sten und einem Prie­ster nicht nach­wei­sen las­se. Eine sol­che habe daher nicht existiert.

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Der Poli­zist hat­te auf Aner­ken­nung einer „fak­ti­schen Ehe“ zwi­schen ihm und einem 2012 ver­stor­be­nen katho­li­schen Prie­ster geklagt, offen­bar um als des­sen Erbe gel­ten zu kön­nen. Die damit befaß­ten Gerich­te gelang­ten jedoch zum Ergeb­nis, daß sich eine sol­che „ehe­li­che Gemein­schaft“ zwi­schen den genann­ten Per­so­nen nicht nach­wei­sen läßt. Die­se Ent­schei­dung wur­de ver­gan­ge­ne Woche in letz­ter Instanz vom Ober­sten Gerichts­hof bestätigt.

Der Poli­zist hat­te ange­ge­ben, in einer „lang­jäh­ri­gen ehe­ähn­li­chen Lebens­ge­mein­schaft“ mit dem ver­stor­be­nen Prie­ster gelebt zu haben. Er und der Prie­ster hät­ten „neun Jah­re lang Bett und Tisch, Aus­ga­ben und Unter­kunft“ geteilt, wie ein „nor­ma­les Paar“.

Der Ober­ste Gerichts­hof sah jedoch kei­ne aus­rei­chen­den Bewei­se vor­han­den, die die­se Behaup­tung stüt­zen. Wider­spruch und Leug­nung der Behaup­tun­gen durch ange­hör­te Zeu­gen haben für die Rich­ter über­wo­gen, die in ihrem Urteil schrei­ben: „Es gibt nur weni­ge Details über Erfah­run­gen eines kon­stan­ten Zusam­men­le­bens als Paar.“ Nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten laut Gericht nur „spo­ra­di­sche Begegnungen“.

Es sei­en zwar Bewei­se vor­ge­bracht wor­den, daß der Poli­zist und der Prie­ster gemein­sam Urlaub mach­ten, den­noch gelang­te das Gericht zum Schluß, daß es zu Leb­zei­ten der bei­den Per­so­nen kei­ne Hin­wei­se gab, ein „gemein­sa­mes Leben öffent­lich“ machen zu wol­len. Post­hum sei durch den Tod einer der bei­den Per­so­nen die­ser Man­gel nicht mehr zu beheben.

Das Gericht stell­te dabei nicht in Zwei­fel, daß eine homo­se­xu­el­le Bezie­hung zwi­schen den bei­den Per­so­nen bestan­den hat­te. Dar­aus las­sen sich aber kei­ne aus­rei­chen­den Ele­men­te ablei­ten, so die Rich­ter, daß die Vor­aus­set­zun­gen oder die Absicht zu einer „ehe­li­chen“ Gemein­schaft und einem ent­spre­chen­den Zusam­men­le­ben und „Lebens­pro­jekt“ gege­ben waren.

Kom­men­tar auf Twit­ter zum Urteil

Durch die „gerin­ge Kon­ti­nui­tät“ auf­grund bloß „spo­ra­di­scher Begeg­nun­gen“ sei­en die Anfor­de­run­gen für eine „fak­ti­sche Ehe“ nicht erfüllt gewe­sen. Dar­an ände­re auch nichts, daß sich die Begeg­nun­gen über neun Jah­re hin­zo­gen. Viel­mehr sahen die Rich­ter in der lan­gen Dau­er im Ver­gleich zu den gerin­gen Bele­gen die Behaup­tung des kla­gen­den Poli­zi­sten wider­legt. Die­ser habe nur weni­ge Fotos, aber sonst kei­ne Auf­zeich­nun­gen über eine Bezie­hung erbrin­gen kön­nen, die neun Jah­re gedau­ert habe. Das sei zu wenig, um dar­aus die gefor­der­ten Schluß­fol­ge­run­gen ablei­ten zu können.

Der Ober­ste Gerichts­hof bestä­tig­te damit das Urteil des Beru­fungs­ge­richts von Cun­di­na­mar­ca, das die erst­in­stanz­li­che Aner­ken­nung der homo­se­xu­el­len Ver­bin­dung als „fak­ti­sche Ehe“ annul­liert hatte.

Wenn die Staa­ten Geset­ze erlas­sen, die dem Natur­recht wider­spre­chen, und der Papst die kirch­li­che Moral­leh­re zur Homo­se­xua­li­tät abschwächt und vor dem Pro­blem der Homo­se­xua­li­tät im Kle­rus (sie­he sexu­el­ler Miß­brauchs­skan­dal) die Augen ver­schließt, wer­den die Öffent­lich­keit und die Gerich­te in Zukunft öfter mit sol­chen Fäl­len kon­fron­tiert wer­den – die das Anse­hen der Kir­che schä­di­gen sowie Men­schen ver­wir­ren und von der geof­fen­bar­ten Wahr­heit wegführen.

Auf Twit­ter wur­de die Ent­schei­dung mit dem Logo der kom­mu­ni­sti­schen kolum­bia­ni­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on FARC und deren Mot­to „Weder ver­ge­ben noch ver­ges­sen“ quittiert. 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Twit­ter (Screen­shots)

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