Das Wort Schisma geht um wie ein Gespenst – ein Gespenst aus Deutschland. Nähern wir uns einem zweiten 1517 „mit großen Schritten“ (Kardinal Brandmüller) oder ist alles „der Größenordnung nach nur halb so wild“ (Leserzuschrift)? Was aber, wenn es wirklich kommt? Wie ist damit umzugehen, wie die Diskussion zu führen, um möglicherweise nicht über Nacht davon erwischt zu werden? Wir laden hiermit ein, sich an dieser Diskussion zu beteiligen, um die Sachverhalte in ihrem realen Ausmaß abzustecken und in ihren Schattierungen auszuleuchten, aber auch, um nicht überrascht zu werden. Heute veröffentlichen wir einen ersten Gastbeitrag. Die Diskussion ist eröffnet.
Das Schisma ist ein psychologisches
Ein Beitrag von Clemens Victor Oldendorf.
Die Veröffentlichung des nachstehenden Diskussionsbeitrages wurde auf kathnews.de vollständig verweigert. Da sie hier nun integral erfolgt, wurde der Text leicht bearbeitet. Er möchte die Debatte versachlichen und auf diese Weise sowohl der sachgerechten Einschätzung der kirchenrechtlichen Lage als auch dem Verständnis und der konstruktiven Aufnahme des jüngsten Responsums der Glaubenskongregation auf die Frage nach der Möglichkeit, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen, dienen:
Gerade als langjähriger ständiger Mitarbeiter des katholischen Internetportals Kathnews beobachtete ich in den letzten Wochen mit wachsender Besorgnis dort eine übermäßig sich niederschlagende Präsenz des Themas der Segnung homosexueller Partnerschaften, die jüngst ein Responsum der Glaubenskongregation ausgeschlossen hatte und die dann rund um den vergangenen 10. Mai 2021 sozusagen erst recht an allerdings lediglich hundert Orten in ganz Deutschland von Priestern und anderen Seelsorgern und Seelsorgerinnen angeboten wurde. Ganz so war es strenggenommen nicht, denn die Einladung richtete sich an alle Paare, die aus unterschiedlichen Gründen nicht kirchlich heiraten können oder derzeit noch nicht kirchlich heiraten möchten, aber auch Beziehungen zweier Frauen oder Männer konnten sich angesprochen fühlen und zu diesen Feiern kommen. Ganz deutlich möchte ich vorausschicken, dass auch ich klar und eindeutig aufseiten der Antwort bin, die die Glaubenskongregation auf die ihr vorgelegte Zweifelsfrage (dubium) gegeben hat, ob solche gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gesegnet werden können.
Die Kirche segnet überhaupt nur Sünder
Alle Menschen, Jesus und Maria allein ausgenommen, sündigen und sind Sünder. Das ändert sich auch durch die Taufe und nach der Taufe nicht. Daher ist es selbstverständlich, dass die Kirche alle Sünderinnen und Sünder segnet, da sie, wenn sie auch selbst heilig ist, auf Erden nur aus solchen besteht. Ebenso selbstverständlich ist es, dass es niemals die Sünden sind, die Menschen begehen, welche gesegnet werden. In diesem Zusammenhang ist eine unscheinbare Anweisung plötzlich sehr aussagekräftig, die die Kirche stets den Beichtvätern gegeben hat. Wenn die sakramentale Absolution verweigert werden muss, was ein Priester natürlich nicht leichtfertig und vorschnell oder oft tut, dann soll dem Pönitenten, der gebeichtet hat, dennoch der Segen erteilt werden. Dies dient zwar dem Schutz des Beichtgeheimnisses, wozu der Persönlichkeitsschutz des Beichtenden zählt, denn viele alte Beichtstühle waren von außen insoweit einsehbar, dass die Verweigerung der Lossprechung anderen hätte bekannt werden können, wenn jedes Kreuzzeichen ganz unterbleibt. Ob aber der Priester das Kreuzzeichen macht, um loszusprechen oder zu segnen und ob derjenige, der gebeichtet hat, sich bekreuzigt, um die Absolution oder den Segen zu empfangen, ist für die, die es auch nur zufällig und ohne jede falsche Neugierde mitbekommen, nicht zu unterscheiden. Und doch: Es ist dies kein vorgetäuschtes Segenszeichen, nicht bloß die Fassade eines Segens. Die Kirche segnet also sogar den Sünder, dem das notwendige Mindestmaß an Reue oder der Vorsatz fehlt, die gleichen Sünden nicht wieder zu begehen. Die Kirche segnet den unbußfertigen Sünder, der für die Vergebung seiner Sünden noch nicht empfänglich ist.
Damit will ich keineswegs sagen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften doch gesegnet werden sollten oder könnten, sondern nur verdeutlichen, dass sie an sich nicht wegen der homosexuellen Praktiken, die damit verbunden sind oder sein können und die die Kirche objektiv und ihrer Materie nach als schwer sündhaft einstuft, nicht gesegnet werden, sondern wegen einer Verwechslungsgefahr mit dem Ehesakrament und dem Brautsegen und weil es eine sakramentale Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts tatsächlich und erst recht nicht geben kann.
Durchaus denkbar ist, dass die Kirche bei der Beurteilung der subjektiven Ebene homosexuellen Verhaltens zu einer modifizierten Haltung übergeht, wie sie das bei Selbstmördern getan hat oder wie Papst Franziskus es in der Frage der Todesstrafe tut, wobei man seine Begründung dafür in ihrer Ausdrucksweise kritisieren kann, da sie sich auch auf alle Vergangenheit zurückbezieht. Ebenfalls hat der Papst sich positiv dafür ausgesprochen, vonseiten der Staaten Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Personen vorzusehen, um ihnen eine rechtliche Anerkennung und Absicherung ihrer Situation zu ermöglichen. Damit geht der regierende Heilige Vater eindeutig über die Vorgaben hinaus, die die Glaubenskongregation 2003 unter Kardinal Ratzinger als Präfekten in einem eigenen Dokument, den Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (vatican.va), gegeben hat. Franziskus fordert diese Eingetragenen Partnerschaften jedenfalls nicht nur als kleineres Übel zur Vermeidung der Öffnung der Ehe für alle, sondern bejaht sie im staatlichen Bereich als positiv, wünschenswert und sogar als notwendig, denn er sagt: „Wir brauchen sie.“ Nach der Argumentation von 2003 verstößt das Institut solcher Eingetragenen Partnerschaften bereits auf für Katholiken nicht hinnehmbare Weise gegen Naturrecht, vgl. in diesen Erwägungen besonders die Nrn. 5, 8 und 10. Papst Franziskus befürwortet sie jetzt.
Doch zurück zur sakramentalen Ehe: Auch in ihr sind Sünden – einschließlich schwerer sexueller Verfehlungen – jederzeit möglich und kommen vor, aber natürlich sind nicht sie es, die gesegnet und damit auch nur indirekt von der Kirche gutgeheißen oder gebilligt werden.
Die Frage nach dem Eintritt des Schismas
Gero P. Weishaupt hat auf Kathnews und auch bei nahezu allen anderen irgendwie in Frage kommenden deutsch- und fremdsprachlichen katholischen Medien in letzter Zeit gefühlt seine gesamte Energie darauf verwendet, bei den Befürwortern und jedenfalls bei den Hauptamtlichen und Geistlichen, die trotz römischen Verbots gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesegnet haben, die Verwirklichung des Tatbestandes des Schismas nachzuweisen. Wenn Pfarrer Wolfgang F. Rothe aus München gleichsam das mediale Gesicht der Befürworter der Segensfeiern war, hat Weishaupt eilfertig die Rolle des kategorischen Gegners übernommen. Bei beiden Priestern wirkt dieses Engagement etwas skurril. Bei Rothe deshalb, weil er eigentlich von früher her selbst einen konservativen Ruf hat und auch jetzt noch in seinem ganzen Auftreten und Äußeren einen konservativen klerikalen Habitus beibehält. Mich selbst hat es erstaunt, dass er bei ARD und ZDF in der ersten Reihe stehen wollte, um die Segnungen vor der Öffentlichkeit zu präsentieren, da er doch sicher einkalkulieren musste, von früheren Weggefährten, die ihn jetzt kritisieren, gezielt auf St. Pölten 2004 angesprochen zu werden, um es ganz zurückhaltend zu sagen.
Bei Gero P. Weishaupt ist die Skurrilität vordergründig eine andere. Er weiß sehr wohl, dass der Tatbestand des Schismas, selbst wenn er vorliegen sollte, allein nicht genügt, solange die zuständigen Ortsbischöfe sowie letztlich Rom und der Papst dies nicht verbindlich feststellen.
Seinem Anliegen einen Bärendienst erwiesen
Von Anfang an hat Weishaupt sich in der Frage als kirchenrechtlicher Rigorist hervorgetan. Sein Interview mit CNA Deutsch „Das ist keine Erfindung des Katechismus“ (catholicnewsagency.com), von dem auch Übersetzungen in spanischer und englischer Sprache erschienen, hat ihm von konservativer Seite begeisterte Zustimmung und Applaus eingebracht, die er mit fast schon kindlicher Euphorie auch sichtlich genossen hat. Mit seinen Spekulationen und Prognosen recht behalten hat er bis jetzt nicht und in keinem einzigen Punkt. Das schon von allem Anfang an, denn das von ihm angeregte Monitum, mit dem Rom seiner Ansicht nach auf die Ankündigung der Segensfeiern hätte reagieren sollen, kam nicht. Dass es nicht zufällig unterblieben war, konnte man bei der Papstansprache zum Regina Caeli vom 9. Mai 2021 deutlich erkennen, weil die Thematik, unter die der Heilige Vater seine Worte gestellt hatte, er sprach über Liebe und falsche Lieben (im Plural!), es ihm leicht erlaubt hätte, unter seinen Beispielen auch Fehl‑, Zerr- und Schwundformen des menschlichen Geschlechtslebens anzuführen. Er sprach überhaupt nicht über die Ehe oder über Sexualität und nicht einmal ansatzweise über Homosexualität oder die Kirche in Deutschland.
Wenn Gero P. Weishaupt sich jetzt auch freut, von Kardinal Burke Zustimmung zu bekommen (Kardinal Burke: Schisma ist in Deutschland eingetreten – kathnews), so ist es auch dieser nicht, der in der Position wäre, den Eintritt des Schismas verbindlich festzustellen. Dass Burke als Papst alle möglichen und sogar sehr gegensätzliche Leute und Gruppen exkommunizieren würde, kann ich mir lebhaft vorstellen. Für ihn gehört z. B. die Piusbruderschaft laut jüngster Aussagen nicht zur Kirche und das, obwohl Papst Franziskus ihren Priestern die Vollmacht zur Eheassistenz ermöglicht hat und den Gläubigen, bei diesen Priestern (auch aus römischer Sicht) gültig zu beichten. Zwar existiert die Bruderschaft derzeit formalkanonistisch vielleicht nicht als Körperschaft, Institution und Inkardinationsverband in der Kirche, wird aber von Rom de facto als solche behandelt. Seitens des argentinischen Staates wird die Piusbruderschaft auf Veranlassung des Papstes schon jetzt ganz offiziell wie eine Ordensgemeinschaft diözesanen Rechts behandelt. Burke würde diese Priesterbruderschaft und alle Gläubigen, die ganz oder überwiegend bei ihr praktizieren, wohl insgesamt exkommunizieren, selbst ohne neuerliche Bischofsweihen. Bei Franziskus hingegen ist davon auszugehen, dass er schon allein aus pastoralen Gründen dazu vergleichsweise unkompliziert das Apostolische Mandat erteilen würde.
Auch wenn beide, Burke und Weishaupt, sich nicht nur in der gegenständlichen Frage der Segnungen homosexueller Partnerschaften als Verfechter des Naturrechts fühlen, zeigen sie in ihrer kirchenrechtlichen Argumentation, wie formalistisch und rechtspositivistisch sie vorgehen. Burke freut sich vielleicht überhaupt einmal über ein Responsum nach seinem Geschmack, da er in seiner Eigenschaft als Dubia-Kardinal von Amoris laetitia immer noch auf Antwort wartet.
Dem Münchner Kanonisten Elmar Güthoff ist zuzustimmen, der kürzlich in der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost das positive Anliegen Weishaupts, durch seinen Einsatz in dieser Sache den Glauben und die Ordnung der Kirche zu schützen, durchaus gewürdigt hat: Kirchenrechtler zu Segnungsfeiern: Verstöße, kein Schisma | Die Tagespost (die-tagespost.de), dabei aber genauso darauf hinwies, dass bei der Bewertung der Motive derer, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesegnet haben, nicht nur zu prüfen ist, ob sie sich damit gegen die Ordnung der Kirche auflehnen und dadurch von ihr trennen wollten, sondern auch in Erwägung gezogen werden muss, dass sie damit redliche Motive der Seelsorge an homosexuell empfindenden Gläubigen verfolgen wollten, selbst wenn man persönlich die dazu gewählte Form für falsch hält und die Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, mit dem römischen Responsum übereinstimmend, ablehnt. Dazu, auch solche Motive bei den Befürwortern in Betracht zu ziehen, scheint Weishaupt nicht nur nicht willens zu sein, sondern unfähig, und das stellt für mich seine Fähigkeit zu juristischer Objektivität zumindest gegenüber diesem Problem insgesamt, womöglich auch in anderen Bereichen wie etwa Ehenichtigkeitsprozessen, mit denen er in Köln befasst ist, in Frage.
Wenn all die von ihm irgendwie geradezu ersehnten Konsequenzen nach den Segensfeiern ausbleiben, dann ist dem Anliegen selbst in den Hinsichten ein Bärendienst erwiesen, in denen er und ich ja vollkommen einer Meinung sind.
Wesentlich konstruktiver ist da die Argumentation und Begründung, die der Görlitzer Oberhirte, Bischof Wolfgang Ipolt, gegeben hat und die sich in ihrer Substanz mit der von mir vertretenen Position decken (Ipolt bekräftigt Ablehnung von Segnung homosexueller Partnerschaften – katholisch.de), wenn ich auch die Theologie des Leibes, die er in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen hat und die auf Johannes Paul II. zurückgeht, aufgrund ihrer phänomenologischen Voraussetzungen persönlich selbst nicht für völlig unproblematisch halte.
Dass Ipolt so schwerwiegende Sanktionen gegen Priester und andere Seelsorger und Seelsorgerinnen in seiner Diözese ergriffen hätte, wie Weishaupt sie vorschlägt, ist bezeichnenderweise nicht bekanntgeworden. Zugegebenermaßen entzieht es sich allerdings ebenso meiner Kenntnis, ob es im Bistum Görlitz überhaupt Orte gegeben hat, wo solche Segnungen erfolgt sind.
Interkommunion beim Ökumenischen Kirchentag in Frankfurt
Viel schwerwiegender als die insgesamt doch sehr punktuell und überschaubar gebliebenen Verstöße gegen das Responsum zur Frage der Segnungen homosexueller Partnerschaften (hundert Orte, die sich auf siebenundzwanzig deutsche Diözesen verteilen, wobei eben nicht bekannt ist, ob tatsächlich in jedem Bistum solche Feiern stattfanden; vielerorts eine Teilnahme, die die Organisatoren nicht als quantitativen Erfolg werten konnten) sind die Fälle der Interkommunion beziehungsweise der Teilnahme von Katholiken am evangelischen Abendmahl, die öffentlichkeitswirksam im Rahmen des Ökumenischen Kirchentages in Frankfurt am Main erfolgt sind. Auch hier sieht Weishaupt wiederum das Schisma verwirklicht (Rebellion und Provokation in Frankfurt – kathnews), und ich füge hinzu: Hier kann man unstrittig auch Merkmale der Häresie erkennen. Doch in diesem Fall nehme ich ebenfalls nicht an, dass irgendwelche Sanktionen vom Ortsbischof zu befürchten sind. Noch weniger sogar von Rom. Dies schätze ich deshalb so ein, weil bei der Weihe des neuen Bischofs von Chur, die vor nicht allzu langer Zeit stattgefunden und die der aus der Schweiz gebürtige Ökumene-Kardinal Kurt Koch als Hauptkonsekrator, der eigens aus Rom anreiste, gespendet hat, der neugeweihte Bischof höchstpersönlich hochrangigen Protestanten die heilige Kommunion reichte. Kardinal Koch sagte danach, er habe das nicht registriert, da er nach seinem eigenen Kommunionempfang in Danksagung versunken gewesen sei, doch auch später ist nichts passiert.
Außerdem erinnere ich an das befremdliche Signal, das der Heilige Vater schon am 13. November 2015 beim Besuch der stark deutsch geprägten lutherischen Gemeinde von Rom ausgesandt hat, indem er dem Pastor als Gastgeschenk ein Exemplar des Messkelches mit Patene überreichte: Papst überreicht Lutheranern in Rom Abendmahlskelch als Gastgeschenk | Evangelischer Bund (evangelischer-bund.de), den er sonst immer katholischen Bischöfen schenkt, die er in ihren Diözesen besucht.
Abschließend möchte ich an Gero P. Weishaupt, mit dem ich in dieser Angelegenheit sachlich völlig einig bin, die Frage richten, ob er sich wirklich sicher ist, dass bei Katholiken, die nicht entweder seinem eigenen konservativen Lager angehören oder stark traditionsorientiert sind, also beim ganz normalen Durchschnittskatholiken, der Glaube an das Weihesakrament, an Transsubstantiation und Realpräsenz sowie an den Opfercharakter der Eucharistie und jeder heiligen Messe denn wirklich immer noch als inhaltlich intakt und in der persönlichen Glaubenszustimmung lebendig vorausgesetzt werden können. Wir stehen also nicht erst bei Interkommunion vor einem Problem, und das Schisma besteht psychologisch längst auch bei Konservativen, die nicht mehr in der Lage sind, sich in die Position und Beweggründe von Mitkatholiken zu versetzen, die bestimmte Dinge anders sehen als sie selbst und die kirchliche Autorität, auf deren Seite man sich fühlt.
Diese anderen Gläubigen, die wohl längst die zahlenmäßige Mehrheit bilden, sind für sie nur noch Gegner, als Priester nicht mehr Mitbrüder, sondern regelrecht Gegenkatholiken. Und Gero P. Weishaupt kam mir in den letzten Wochen wie ein nervös-gereizter Gegen-Rothe vor. So kann man niemanden überzeugen, der nicht ohnehin schon vorher der eigenen Meinung ist.
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