Die „Vatikanisierung“ des Heiligen Stuhls

Steht die Rehabilitierung von Kardinal Becciu bevor?


Staats- und Kirchenrecht. Im Vatikan stehen beide Rechtsordnungen nebeneinander. Sich darin zurechtzufinden, ist nicht so leicht. Papst Franziskus hat es noch etwas erschwert.
Staats- und Kirchenrecht. Im Vatikan stehen beide Rechtsordnungen nebeneinander. Sich darin zurechtzufinden, ist nicht so leicht. Papst Franziskus hat es noch etwas erschwert.

(Rom) Kar­di­nal Ange­lo Becciu, der in Ungna­de gefal­le­ne Ver­trau­te von Papst Fran­zis­kus, könn­te vor sei­ner Reha­bi­li­tie­rung ste­hen, wäh­rend die Rechts­ord­nung der Kir­che durch ein Erd­be­ben namens „Vati­ka­ni­sie­rung“ in ihren Grund­mau­ern erschüt­tert sein könnte.

Der Fall Becciu in umgekehrter Abwicklung?

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Kar­di­nal Becciu war von Mai 2018 bis Sep­tem­ber 2020 Prä­fekt der römi­schen Kon­gre­ga­ti­on für die Selig- und Hei­lig­spre­chungs­pro­zes­se. Zuvor hat­te er sie­ben Jah­re lang das Amt des Sub­sti­tu­ten im vati­ka­ni­schen Staats­se­kre­ta­ri­at beklei­det. Seit 2019 ermit­telt die vati­ka­ni­sche Staats­an­walt­schaft gegen ihn wegen eines Finanz­skan­dals rund um den Kauf und die Ver­wal­tung von Lon­do­ner Luxus­im­mo­bi­li­en. Als die Ermitt­lun­gen publik wur­den, trat der Kar­di­nal von sei­nem Amt zurück und ver­zich­te­te auf die Aus­übung sei­ner Kardinalsrechte.

Becciu beteu­er­te wie­der­holt sei­ne Unschuld. In der Zwi­schen­zeit ist es etwas ruhi­ger um ihn gewor­den. Nun meh­ren sich Gerüch­te, daß ihn Papst Fran­zis­kus reha­bi­li­tie­ren könn­te. Das erstaunt, da die Vor­rech­te der Pur­pur­trä­ger von Papst Fran­zis­kus mas­siv beschnit­ten wur­den. Die Kar­di­nä­le, die bis­her kei­ner staat­li­chen Juris­dik­ti­on unter­wor­fen waren, konn­ten nur vom Papst selbst gerich­tet wer­den – was in der Regel nicht geschah. Dadurch wur­de der Rang der Kar­di­nä­le betont, aus deren Rei­hen der Papst erwählt wird.

„Das Berg­o­glio-Lehr­amt schickt zwi­schen Hoch­si­cher­heits­trakt und Homo-Uni­ver­sum auch das tau­send­jäh­ri­ge Kir­chen­recht in die Kata­kom­ben“, so der schil­lern­de Jour­na­list Lui­gi Bisigna­ni in einem Kom­men­tar in der römi­schen Tages­zei­tung Il Tem­po.

Bisigna­ni wäre fast in die Ermitt­lun­gen zu Vatileaks‑2 gera­ten, weil Msgr. Lucio Ángel Val­le­jo Bal­da, einer der Ange­klag­ten, ihn bela­ste­te. Die vati­ka­ni­sche Justiz erach­te­te die Aus­sa­gen aber als nicht glaub­wür­dig. In sei­nem am Sams­tag ver­öf­fent­lich­ten Bei­trag schreibt Bisigna­ni weiter:

„Und als wür­de das nicht schon rei­chen, scheint aus den Kata­kom­ben, wohin er gewor­fen wur­de, bald auch Kar­di­nal Becciu wie­der auf­zu­tau­chen, der den Vor­sitz im Komi­tee für das Hei­li­ge Jahr 2025 über­neh­men soll.“

Wäh­rend dem sar­di­schen Kar­di­nal, folgt man den Gerüch­ten, eine bal­di­ge Rück­kehr bevor­ste­hen könn­te, blicken die Ange­hö­ri­gen des Kar­di­nals­kol­le­gi­ums ins­ge­samt einer unge­wohn­ten Zukunft entgegen.

„In die­ser Peri­ode wer­den im Vati­kan nicht Altä­re für das Gebet errich­tet, son­dern Gerichts­sä­le her­ge­rich­tet, um Pur­pur­trä­gern und Prä­la­ten in einem neu­en Kli­ma der Inqui­si­ti­on den Pro­zeß zu machen.“

Unterwirft Franziskus den Heiligen Stuhl staatlichem Recht?

Mit einem der vie­len Rechts­ak­te motu pro­prio, die von Fran­zis­kus bis­her ergin­gen, wur­de vom Papst im Febru­ar fest­ge­legt, daß das Gericht Erster Instanz der Vati­kan­stadt künf­tig auch für Straf­ver­fah­ren gegen Kar­di­nä­le und Bischö­fe zustän­dig ist, die an der Römi­schen Kurie Dienst tun.

Ver­fah­ren gegen Kar­di­nä­le und Bischö­fe bedurf­ten bis­her der Geneh­mi­gung durch den Papst. Er allein konn­te dadurch ent­schei­den, ob und wofür jemand vor Gericht gestellt wur­de. Zudem konn­te nur ein Rich­ter­se­nat des Ober­sten Gerichts­hofs unter dem Vor­sitz eines Kar­di­nals über ande­re Pur­pur­trä­ger urtei­len. Aller­dings waren die­se Bestim­mun­gen toter Buch­sta­be, da es kei­ne sol­che Ver­fah­ren gab.

Der sprin­gen­de Punkt dabei ist nicht, daß sich künf­tig auch die Kir­chen­für­sten vor einem dem Rang nach unter­ge­ord­ne­ten Gericht ver­ant­wor­ten müs­sen. Der sprin­gen­de Punkt ist, daß sie von Fran­zis­kus einem staat­li­chen Gericht aus­ge­lie­fert wer­den. Das nun zustän­di­ge Gericht ist eine Ein­rich­tung der Rechts­pfle­ge des Staa­tes der Vati­kan­stadt und nicht des Hei­li­gen Stuhls. Die Kar­di­nä­le und Prä­la­ten wer­den nicht mehr vor ein Kir­chen­ge­richt, son­dern vor ein staat­li­ches Gericht gestellt. Dar­an ändert nichts, daß es sich um ein Gericht des Kir­chen­staa­tes han­delt. Papst Fran­zis­kus hebelt durch die Neu­re­ge­lung das Kir­chen­recht aus.

Im Gegen­satz zur bis­he­ri­gen Rege­lung sind die Rich­ter nicht mehr unbe­dingt Kle­ri­ker. Vor­sit­zen­der des Gerichts Erster Instanz der Vati­kan­stadt ist der ehe­ma­li­ge ita­lie­ni­sche Anti-Mafia-Staats­an­walt und Laie Alber­to Pigna­to­ne. Pigna­to­ne war von 2012 bis zu sei­ner Pen­sio­nie­rung 2019 Lei­ten­der Staats­an­walt von Rom. Noch im sel­ben Jahr berief ihn Papst Fran­zis­kus in den Vati­kan. Pigna­to­ne ist auch Kolum­nist der füh­ren­den lin­ken Tages­zei­tung La Repubbli­ca, der bekannt­lich ein­zi­gen Tages­zei­tung, die Fran­zis­kus täg­lich liest.

Die von Fran­zis­kus an den Gerichts­hof beru­fe­nen Rich­ter erhal­ten für die Dau­er ihrer Amts­zeit die vati­ka­ni­sche Staats­bür­ger­schaft und unter­ste­hen allein dem Papst.

„Sie wer­den ganz schön etwas zu tun haben, da für die­sen neu­en päpst­li­chen Kreuz­zug in der Mehr­zweck­hal­le der Vati­ka­ni­schen Muse­en ein gro­ßer Hoch­si­cher­heits­ge­richts­saal ein­ge­rich­tet und mit teu­ren Appa­ra­tu­ren zur Video­über­wa­chung aus­ge­stat­tet wird, die des Mos­sad wür­dig sind.“

Der­zeit gibt es min­de­stens sechs hoch­ran­gi­ge Vati­kan­mit­ar­bei­ter, die auf ihren Pro­zeß war­ten, vier vom Staats­se­kre­ta­ri­at und zwei von der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on. Sie wur­den kur­zer­hand ent­las­sen und in ihre Hei­mat­diö­ze­sen zurück­ge­schickt. Das erste Ver­fah­ren wird die Lon­do­ner Luxus­im­mo­bi­lie betref­fen, die den Hei­li­gen Stuhl dem Ver­neh­men nach mehr als 300 Mil­lio­nen Euro kostete.

Auf der Ankla­ge­bank wer­den drei bekann­te Namen Platz neh­men: der amtie­ren­de Sub­sti­tut Erz­bi­schof Edgar Peña Par­ra, der italo-argen­ti­ni­sche CL-Ver­tre­ter und Chef der Sozi­al­ge­nos­sen­schaft OSA Giu­sep­pe Mila­no und der frü­he­re Sub­sti­tut und „Mann der Foko­lar­be­we­gung“ im Vati­kan Ange­lo Kar­di­nal Becciu.

Für Kar­di­nal Becciu scheint den­noch die Rück­fahr­kar­te in den Vati­kan bereits gelöst wor­den zu sein. Für den Amts­ver­lust und ähn­li­che Unan­nehm­lich­kei­ten soll er eine „Wie­der­gut­ma­chung“ erhal­ten, die dar­in bestehen soll, daß er den Vor­sitz im Komi­tee für das Hei­li­ge Jahr 2025 erhält. 

Kuri­en­erz­bi­schof Rino Fisi­chel­la, der die Vor­ar­bei­ten lei­stet und mit dem Vor­sitz rech­net, soll nur Sekre­tär des Komi­tees wer­den. Msgr. Fisi­chel­la, der bereits Weih­bi­schof von Rom, Rek­tor der Päpst­li­chen Late­ran­uni­ver­si­tät und kurz­zei­tig auch Vor­sit­zen­der der Päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben war, wur­de 2010 von Papst Bene­dikt XVI. zum Vor­sit­zen­den des Päpst­li­chen Rates zur För­de­rung der Neue­van­ge­li­sie­rung ernannt, einem Dik­aste­ri­um, das ohne nach­hal­ti­ge Wir­kung blieb und unter Fran­zis­kus bedeu­tungs­los gewor­den ist.

Msgr. Fisi­chel­la wird sich auch im Peters­dom mit dem zwei­ten Platz begnü­gen müs­sen. Fran­zis­kus schick­te den bis­he­ri­gen Sekre­tär der Dom­bau­hüt­te von St. Peter, Kuri­en­bi­schof Vitto­rio Lan­za­ni, als Dom­herrn an die Late­ran­ba­si­li­ka. Msgr. Fisi­chel­la soll sei­nen Platz über­neh­men. Zum Erz­prie­ster des Peters­do­mes und Lei­ter der Dom­bau­hüt­te hat­te Fran­zis­kus bereits am 29. März Mau­ro Kar­di­nal Gam­bet­ti OFMConv, den vor­ma­li­gen Gene­ral­ku­stos des Hei­li­gen Kon­vents von Assi­si, ernannt.

Statt Weitergabe des Lebens „erotische Dimension“ der Ehe?

Letzt­lich, so Bisigna­ni, wis­se man bei Fran­zis­kus aber bis zum letz­ten Moment nicht sicher, wer auf­steigt und wer absteigt. Sei­ne jüng­sten Ände­run­gen des Kir­chen­rechts sei­en nicht nur ange­tan, die Kir­chen­recht­ler in Unru­he zu ver­set­zen, son­dern auch die Zahl der Papst­kri­ti­ker zu ver­meh­ren. Fran­zis­kus scheint den­noch ent­schlos­sen wei­ter­zu­ge­hen. Nach der Kom­mu­ni­on für Geschie­de­ne sei nun die Rede, die Grund­la­gen des Ehe­sa­kra­ments umzu­schrei­ben: Nicht mehr die Wei­ter­ga­be des Lebens sei deren Sinn und Zweck, son­dern die „ero­ti­sche Dimension“.

Hin­zu kom­men star­ke Span­nun­gen wegen der Homo-Seg­nun­gen, mit der vor allem die Kir­che im deut­schen Sprach­raum die kirch­li­che Moral- und Ehe­leh­re „revo­lu­tio­nie­ren“ will. Eine Grup­pe von Kar­di­nä­len ver­lang­te von Fran­zis­kus eine per­sön­li­che Erklä­rung gegen den deut­schen Homo-Vor­stoß, was die­ser aus­ge­rech­net sei­nem Glau­bens­prä­fek­ten Kar­di­nal Lada­ria SJ gegen­über ablehnte.

„Es scheint, daß Fran­zis­kus die Homo-Paa­re seg­nen will, um ‚pero­ni­stisch‘ zu noch mehr Popu­la­ri­tät zu gelangen.“

„Vatikanisiert“ Franziskus den Heiligen Stuhl?

Bisigna­ni macht noch auf einen ande­ren Aspekt auf­merk­sam, der seit zwei Wochen ver­schie­de­ne Kom­men­ta­to­ren umtreibt. Die Kir­che habe Jahr­hun­der­te gebraucht, die Tren­nung von Staat und Kir­che anzu­er­ken­nen. Nun sei Fran­zis­kus dabei, die­se wie­der, aller­dings unter umge­kehr­ten Vor­zei­chen, in Fra­ge zu stel­len. Die Lega­li­sie­rung ein­ge­tra­ge­ner Part­ner­schaf­ten für Homo­se­xu­el­le sei ein Bereich, der in die Eigen­stän­dig­keit des Staa­tes fal­le. Indem Fran­zis­kus aber hin­ter­her­lau­fe und die­se seg­net, wer­de die Tren­nung von Staat und Kir­che neu­tra­li­siert. Dies­mal aller­dings, indem die Kir­che als ver­län­ger­ter Arm des Staa­tes han­delt. Bisigna­ni erwähnt es nicht, doch dar­in liegt die Gefahr eines neu­en Staats­kir­chen­tums, von dem sich in der Ver­gan­gen­heit zwi­schen den Ortho­do­xen auf der einen und den Pro­te­stan­ten auf der ande­ren Sei­te nur die römi­sche Kir­che frei­hal­ten konnte.

Das ist aber nur ein Teilaspekt.

Bisigna­ni schluß­fol­gert, daß der Teu­fel bei den jüng­sten Ände­run­gen der Rechts­ord­nung „sei­nen Fuß“ im Spiel gehabt haben muß, denn fal­sche Schrit­te auf die­sem Par­kett bedro­hen mehr als 60 Kon­kor­da­te, die der Hei­li­ge Stuhl mit eben­so vie­len Staa­ten abge­schlos­sen hat. Der Rechts­ord­nung des Vati­kan­staa­tes, qua­si eine Belang­lo­sig­keit im Ver­gleich zum Hei­li­gen Stuhl, wur­de von Fran­zis­kus auch der Hei­li­ge Stuhl unter­wor­fen. Bei­de sind Völ­ker­rechts­sub­jek­te. Wäh­rend der Vati­kan­staat ein Staat wie jeder ande­re ist und über eine staat­li­che Rechts­ord­nung ver­fügt, unter­liegt der Hei­li­ge Stuhl dem Kir­chen­recht. Die staat­li­che Auto­ri­tät gegen­über der kirch­li­chen zu stär­ken, das hat­ten alle Päp­ste vor dem amtie­ren­den tun­lichst ver­mie­den, um die Unter­schei­dung zwi­schen den bei­den Gewal­ten zu ver­deut­li­chen. Fran­zis­kus för­dert die „Vati­ka­ni­sie­rung“ des Hei­li­gen Stuhls, wie der Vati­ka­nist Andrea Gagli­ar­duc­ci auf ACI Stam­pa im April schrieb.

Die Ver­schie­bung, mit der die geist­li­che Dimen­si­on der welt­li­chen unter­wor­fen wird, könn­te weit­rei­chen­de Fol­gen zei­ti­gen. Wenn die Kar­di­nä­le dem welt­li­chen Recht des Vati­kan­staa­tes unter­lie­gen, war­um dann nicht auch dem ande­rer Staa­ten? Kar­di­nä­le erhal­ten mit ihrer Kre­ierung die Bür­ger­schaft des Vati­kans, um sie der Straf­ver­fol­gung der Staa­ten zu ent­zie­hen. 2018 erfolg­te ein Damm­bruch, dem sich Fran­zis­kus nicht ent­ge­gen­stell­te. Erst­mals hat­ten sich Kar­di­nä­le vor einem welt­li­chen Gericht zu ver­ant­wor­ten. Kar­di­nal Bar­ba­rin in Frank­reich und Kar­di­nal Pell in Austra­li­en. In bei­den Fäl­len ging es um den The­men­kom­plex des sexu­el­len Miß­brauchs. Bei­de Ver­fah­ren ende­ten mit einem Frei­spruch. Den­noch wur­den histo­ri­sche Prä­ze­denz­fäl­le geschaf­fen. Fran­zis­kus scheint sie durch die Ände­rung der Rechts­ord­nung des Vati­kan­staa­tes zu unterstützen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Goog­le Maps (Screen­shot)

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1 Kommentar

  1. Wie lan­ge dul­den denn noch die Pur­pur­trä­ger den Toten­grä­ber des Papst­tums. Schon lan­ge ist die­ser zumin­dest im Stan­de der mate­ri­el­len Häre­sie, wenn nicht sogar der for­mel­len, inso­fern man die Able­gung des Titels „Vica­ri­us Chri­sti in Ter­ris“ als for­mel­le Auf­kün­di­gung des Papst­am­tes sehen mag. Wel­chen Rechts­ti­tel bean­sprucht eigent­lich Berg­o­glio noch für sich? Will­kür­lich stellt er auch das Leben sei­ner Staats­bür­ger zur Dis­po­si­ti­on, gefähr­det Hoch­ran­gi­ge Glie­der der Kir­che, ent­zieht ihnen das freie Wort gegen­über der Welt. Wenn er, Jor­ge Mario Berg­o­glio, Papst wäre, so hät­te er den Richt­spruch über den öku­me­ni­schen Kir­chen­tag, sie Homo-Seg­nun­gen, Prä­si­dent Biden getrof­fen, um des Evan­ge­li­ums wil­len. Nein! Kon­se­quent unter­wirft Berg­o­glio die Hei­li­ge Katho­li­sche und Apo­sto­li­sche Kir­che der Welt. Das kann ein Mensch nur machen, wenn er vom Glau­ben abge­fal­len ist, was ange­sichts des Pacha­ma­ma-Sakri­legs auf Hei­li­gem Boden nur noch eine logi­sche Kon­se­quenz ist. Seit „Mitis Judex“ ist die Abtrei­bung kei­ne so schwe­re Sün­de mehr, daß sie kei­ne Lösung erfah­ren konn­te, wie sie eigent­lich seit Apo­sto­li­scher Zeit immer die schwer­ste aller Sün­den war, die Men­schen ein­an­der antun konn­ten, son­dern kann in der regu­lä­ren Beich­te ohne die spe­zi­el­le Auf­he­bung der Exkom­mu­ni­ka­ti­on „inquan­tum pos­sum“, wie sie in der über­lie­fer­ten Form aus­ge­spro­chen wird, ein­fach ver­ge­ben wer­den. Wie­vie­le Tau­sen­de von See­len haben sol­che Prie­ster nun auf dem Gewis­sen, wenn sie Abtrei­bung die Abso­lu­tio aussprechen??
    Nein Berg­o­glio will aus der Kir­che eine NGO machen, die libe­ra­le­nen Hard­li­nern aus dem säku­la­ren Milieu gefällt, wie etwa einem Koe Biden, einer Anna­le­na Baer­bock, etc…
    Ich for­de­re die Kar­di­nä­le aller Welt auf, end­lich das Kapi­tel Berg­o­glio zu been­den und einen wenig­stens ansatz­wei­se Glau­bens­treu­en Prä­la­ten auf den Thron des Apo­stel­für­sten Petrus zu erhe­ben. Denn wo auch immer die Kir­che in Gefahr ist – und das ist der­zeit über­all auf der Welt – da ist ihr eige­nes Leben zur Dis­po­si­ti­on gestellt, stell man ihnen nach, will sie ver­ur­tei­len, inhaf­tie­ren phy­sisch und mora­lisch zer­stö­ren! Und wozu? Um end­gül­tig das Papst­amt zum Ver­schwin­den zu brin­gen und damit die Kir­che in der Welt von Grund auf zu ver­nich­ten. Das ist der sata­ni­sche Plan und Jor­ge Mario Berg­o­glio ist ein Teil davon!

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