Zweites Corona-Ostern steht bevor


Die Fastenzeit hat begonnen, Ostern naht – und noch immer gelten strenge Corona-Maßnahmen.
Die Fastenzeit hat begonnen, Ostern naht – und noch immer gelten strenge Corona-Maßnahmen.

(Rom) Der Hei­li­ge Stuhl hat wegen der Coro­na-Kri­se den Bischofs­kon­fe­ren­zen auf der gan­zen Welt Dis­pen­sen, Anord­nun­gen und Emp­feh­lun­gen für die Zele­bra­ti­on der Kar- und Oster­lit­ur­gie über­mit­telt. Das unver­hält­nis­mä­ßi­ge Coro­na-Nar­ra­tiv, dem ein ech­tes Coro­na­vi­rus, aber eine Fake-Pan­de­mie zugrun­de liegt, zieht damit bereits das zwei­te Oster­fest in Mitleidenschaft.

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Nach über einem Jahr Covid-19 ist bekannt, daß nie­mand am Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 stirbt, das Virus aber für Men­schen mit schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen und einem stark geschwäch­ten Immun­sy­stem zu jener Mehr­be­la­stung wer­den kann, die zum Tod führt. Der Anteil der lebens­ge­fähr­lich bedroh­ten Men­schen ist gering. Die WHO bezif­fer­te früh­zei­tig die bis heu­te nicht kor­ri­gier­te Zahl der zu erwar­ten­den Todes­op­fer auf 0,13 Pro­zent der Bevölkerung.

Anstatt die­sen über­schau­ba­ren Bruch­teil der Gesamt­be­völ­ke­rung auf­zu­for­dern, not­falls den Zele­bra­tio­nen fern­zu­blei­ben, um sich nicht zu gefähr­den, wer­den vom Hei­li­gen Stuhl und den Bischofs­kon­fe­ren­zen zahl­rei­che Ein­schnit­te ange­ord­net, auch Ein­grif­fe in die Zele­bra­ti­on, und in man­chen Gegen­den könn­te erneut den Gläu­bi­gen die Teil­nah­me ver­wei­gert werden.

Hin­zu kom­men Anord­nun­gen der Bischofs­kon­fe­ren­zen wie das Lee­ren der Weih­was­ser­becken, die Pflicht zum Mas­ken­tra­gen, Zugangs­be­schrän­kun­gen, das Unbrauch­bar­ma­chen der Hälf­te der Kir­chen­bän­ke, das Ver­bot des Chor- und Volks­ge­sangs sowie im Novus Ordo der Zwang zur Handkommunion.

Nach einem gan­zen Coro­na-Jahr akzep­tiert Rom ohne Wider­re­de, daß „in vie­len Län­dern Lock­downs in Kraft sind, „die eine Anwe­sen­heit der Gläu­bi­gen in der Kir­che unmög­lich machen“. So heißt es wört­lich in der jüng­sten Note der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung, die vom Prä­fek­ten Robert Kar­di­nal Sarah und vom Sekre­tär Erz­bi­schof Arthur Roche unter­zeich­net ist. Der Hal­tung von Papst Fran­zis­kus fol­gend wird eben­so unkri­tisch über­nom­men und wei­ter­ge­ge­ben, daß  eine „Pan­de­mie“ herrsche.

In der Note wer­den die „sozia­len Netz­wer­ke“ her­vor­ge­ho­ben, die den Hir­ten „sehr gehol­fen“ haben, „ihren Gemein­schaf­ten wäh­rend der Pan­de­mie Halt und Nähe zu bie­ten“. Wört­lich heißt es weiter:

„Für die Fei­er­lich­kei­ten der Kar­wo­che wird vor­ge­schla­gen, die Ver­brei­tung der vom Bischof gelei­te­ten Zele­bra­tio­nen durch die Medi­en zu erleich­tern und zu bevor­zu­gen, indem die Gläu­bi­gen, die nicht in der Lage sind, ihre Kir­che zu besu­chen, ermu­tigt wer­den, als Zei­chen der Ein­heit den diö­ze­sa­nen Zele­bra­tio­nen zu folgen.“

Bei allen Fei­er­lich­kei­ten sei es im Ein­klang mit der Bischofs­kon­fe­renz not­wen­dig, „auf bestimm­te Momen­te und Gesten zu ach­ten und die Gesund­heits­be­dürf­nis­se zu respek­tie­ren“. Es wird auch zur „Vor­be­rei­tung geeig­ne­ter Hilfs­mit­tel für das fami­liä­re und per­sön­li­che Gebet“ ermu­tigt, indem emp­foh­len wird, „eini­ge Tei­le des Stun­den­ge­bets zu nützen“.

Die Note ruft in Erin­ne­rung, daß das Dekret vom 25. März 2020 zur Zele­bra­ti­on von Palm­sonn­tag, Grün­don­ners­tag, Kar­frei­tag und Oster­nacht nach wie vor gül­tig ist. Das bedeu­tet, daß auch 2021 die Palm­pro­zes­sio­nen nur im Kir­chen­in­ne­ren statt­zu­fin­den haben. An Kathe­dral­kir­chen soll nur die zwei­te vom Mis­sa­le Roma­num vor­ge­se­he­ne Form zele­briert wer­den, in den Pfarr­kir­chen und ande­ren Orten nur die dritte.

Die Chri­sam­mes­se am Vor­mit­tag des Grün­don­ners­tags kann von den Epi­sko­pa­ten je nach Coro­na-Situa­ti­on auf ein ande­res Datum ver­legt wer­den, da die Teil­nah­me einer „nen­nens­wer­ten Ver­tre­tung von Hir­ten, Amts­trä­gern und Gläu­bi­gen“ gebo­ten ist.

Am Grün­don­ners­tag wird ange­ord­net, die ohne­hin fakul­ta­ti­ve Fuß­wa­schung zu unter­las­sen. Eben­so hat die Sakra­ments­pro­zes­si­on nach der Mes­se vom letz­ten Abend­mahl zu unter­blei­ben. Aus­nahms­wei­se wird den Prie­stern erlaubt, die Mes­se sogar ohne Teil­nah­me des Vol­kes zu zelebrieren.

Bei der Kreuz­ver­eh­rung am Kar­frei­tag soll gemäß dem Dekret vom 25. März 2020 der Zele­brant das Kreuz stell­ver­tre­tend für alle Anwe­sen­den küssen.

Die Oster­nacht, so die Anord­nung, soll „aus­schließ­lich in den Kathe­dral- und Pfarr­kir­chen“ zele­briert wer­den. Tau­fen sol­len unter­blei­ben. Statt­des­sen soll man sich mit der Erneue­rung des Tauf­ver­spre­chens begnügen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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1 Kommentar

  1. Die Chri­sam­mes­se darf also ver­legt wer­den. Ostern ist die­ses Jahr eine Woche vor Beginn der Fastenszeit einer ande­ren Reli­gi­ons­ge­mein­schaft. Plant Rom etwa so? 

    Es liegt eine gra­du­el­le Ein­schrän­kung der Got­tes­dienst­aus­übung vor, die von Rom aus­geht. Nicht etwa von den ein­zel­nen Län­dern in denen Kul­tus­frei­heit gesetz­lich garan­tiert ist. Wir haben den Punkt erreicht, wo ein gläu­bi­ger Christ sagen kann: Got­tes­dien­ste sind von der Kir­chen­lei­tung ver­bo­ten worden. 

    Nehmt die Bibel. Stellt die Fra­ge, ob es jedem Chri­sten erlaubt ist, eigen­stän­dig eine Got­tes­dienst­fei­er zu zele­brie­ren. Dann han­delt danach.

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