(Rom) Der Heilige Stuhl hat wegen der Corona-Krise den Bischofskonferenzen auf der ganzen Welt Dispensen, Anordnungen und Empfehlungen für die Zelebration der Kar- und Osterliturgie übermittelt. Das unverhältnismäßige Corona-Narrativ, dem ein echtes Coronavirus, aber eine Fake-Pandemie zugrunde liegt, zieht damit bereits das zweite Osterfest in Mitleidenschaft.
Nach über einem Jahr Covid-19 ist bekannt, daß niemand am Coronavirus SARS-CoV‑2 stirbt, das Virus aber für Menschen mit schweren Vorerkrankungen und einem stark geschwächten Immunsystem zu jener Mehrbelastung werden kann, die zum Tod führt. Der Anteil der lebensgefährlich bedrohten Menschen ist gering. Die WHO bezifferte frühzeitig die bis heute nicht korrigierte Zahl der zu erwartenden Todesopfer auf 0,13 Prozent der Bevölkerung.
Anstatt diesen überschaubaren Bruchteil der Gesamtbevölkerung aufzufordern, notfalls den Zelebrationen fernzubleiben, um sich nicht zu gefährden, werden vom Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen zahlreiche Einschnitte angeordnet, auch Eingriffe in die Zelebration, und in manchen Gegenden könnte erneut den Gläubigen die Teilnahme verweigert werden.
Hinzu kommen Anordnungen der Bischofskonferenzen wie das Leeren der Weihwasserbecken, die Pflicht zum Maskentragen, Zugangsbeschränkungen, das Unbrauchbarmachen der Hälfte der Kirchenbänke, das Verbot des Chor- und Volksgesangs sowie im Novus Ordo der Zwang zur Handkommunion.
Nach einem ganzen Corona-Jahr akzeptiert Rom ohne Widerrede, daß „in vielen Ländern Lockdowns in Kraft sind, „die eine Anwesenheit der Gläubigen in der Kirche unmöglich machen“. So heißt es wörtlich in der jüngsten Note der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, die vom Präfekten Robert Kardinal Sarah und vom Sekretär Erzbischof Arthur Roche unterzeichnet ist. Der Haltung von Papst Franziskus folgend wird ebenso unkritisch übernommen und weitergegeben, daß eine „Pandemie“ herrsche.
In der Note werden die „sozialen Netzwerke“ hervorgehoben, die den Hirten „sehr geholfen“ haben, „ihren Gemeinschaften während der Pandemie Halt und Nähe zu bieten“. Wörtlich heißt es weiter:
„Für die Feierlichkeiten der Karwoche wird vorgeschlagen, die Verbreitung der vom Bischof geleiteten Zelebrationen durch die Medien zu erleichtern und zu bevorzugen, indem die Gläubigen, die nicht in der Lage sind, ihre Kirche zu besuchen, ermutigt werden, als Zeichen der Einheit den diözesanen Zelebrationen zu folgen.“
Bei allen Feierlichkeiten sei es im Einklang mit der Bischofskonferenz notwendig, „auf bestimmte Momente und Gesten zu achten und die Gesundheitsbedürfnisse zu respektieren“. Es wird auch zur „Vorbereitung geeigneter Hilfsmittel für das familiäre und persönliche Gebet“ ermutigt, indem empfohlen wird, „einige Teile des Stundengebets zu nützen“.
Die Note ruft in Erinnerung, daß das Dekret vom 25. März 2020 zur Zelebration von Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag und Osternacht nach wie vor gültig ist. Das bedeutet, daß auch 2021 die Palmprozessionen nur im Kircheninneren stattzufinden haben. An Kathedralkirchen soll nur die zweite vom Missale Romanum vorgesehene Form zelebriert werden, in den Pfarrkirchen und anderen Orten nur die dritte.
Die Chrisammesse am Vormittag des Gründonnerstags kann von den Episkopaten je nach Corona-Situation auf ein anderes Datum verlegt werden, da die Teilnahme einer „nennenswerten Vertretung von Hirten, Amtsträgern und Gläubigen“ geboten ist.
Am Gründonnerstag wird angeordnet, die ohnehin fakultative Fußwaschung zu unterlassen. Ebenso hat die Sakramentsprozession nach der Messe vom letzten Abendmahl zu unterbleiben. Ausnahmsweise wird den Priestern erlaubt, die Messe sogar ohne Teilnahme des Volkes zu zelebrieren.
Bei der Kreuzverehrung am Karfreitag soll gemäß dem Dekret vom 25. März 2020 der Zelebrant das Kreuz stellvertretend für alle Anwesenden küssen.
Die Osternacht, so die Anordnung, soll „ausschließlich in den Kathedral- und Pfarrkirchen“ zelebriert werden. Taufen sollen unterbleiben. Stattdessen soll man sich mit der Erneuerung des Taufversprechens begnügen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Die Chrisammesse darf also verlegt werden. Ostern ist dieses Jahr eine Woche vor Beginn der Fastenszeit einer anderen Religionsgemeinschaft. Plant Rom etwa so?
Es liegt eine graduelle Einschränkung der Gottesdienstausübung vor, die von Rom ausgeht. Nicht etwa von den einzelnen Ländern in denen Kultusfreiheit gesetzlich garantiert ist. Wir haben den Punkt erreicht, wo ein gläubiger Christ sagen kann: Gottesdienste sind von der Kirchenleitung verboten worden.
Nehmt die Bibel. Stellt die Frage, ob es jedem Christen erlaubt ist, eigenständig eine Gottesdienstfeier zu zelebrieren. Dann handelt danach.