Australische Medien gestehen Schuld im Fall Pell ein

Indirekte Genugtuung für den australischen Purpurträger


Schlagzeilen auf den Titelseiten australischer Medien: Für Verletzung der gerichtlichen Nachrichtensperre im Fall von Kardinal Pell stehen nun ein Dutzend Medien selbst vor Gericht.
Schlagzeilen auf den Titelseiten australischer Medien: Für Verletzung der gerichtlichen Nachrichtensperre im Fall von Kardinal Pell stehen nun ein Dutzend Medien selbst vor Gericht.

(Can­ber­ra) Spät, aber doch erfährt Kar­di­nal Geor­ge Pell zumin­dest eine indi­rek­te Genug­tu­ung: Ein Dut­zend austra­li­sche Medi­en gestan­den am Mon­tag mit einer öffent­li­chen Erklä­rung ihr Fehl­ver­hal­ten im Fall Pell ein. 

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„Vier Jah­re lang muss­te Geor­ge Kar­di­nal Pell Beschul­di­gun­gen, Ermitt­lun­gen, Pro­zes­se, öffent­li­che Demü­ti­gun­gen und Ruf­mord erdul­den“, schreibt der Ver­lag Media Maria, der sein Gefäng­nis­ta­ge­buch her­aus­gibt. Der Kar­di­nal war unschul­dig auch einer Medi­en­het­ze aus­ge­setzt, die 2017/​2018 in einer media­len Vor­ver­ur­tei­lung gip­fel­te, als die austra­li­sche Staats­an­walt­schaft ein straf­recht­li­ches Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen ihn ein­lei­te­te, das zu einer Ankla­ge­er­he­bung und einem Pro­zeß führte.

Tages­zei­tun­gen wie The Herald, The Age, der Syd­ney Mor­ning Herald und die Weekly Times, die zum Medi­en­kon­zern von Rupert Mur­doch bzw. dem Medi­en­un­ter­neh­men Fair­faix gehö­ren, sowie ande­re mehr ste­hen nun selbst im Staat Vic­to­ria vor Gericht. Am Mon­tag erkann­ten sie ihre Schuld für die ihnen zur Last geleg­ten Arti­kel an.

Die Staats­an­walt­schaft wird, wie die Pres­se­agen­tur EFE berich­te­te, der ein ent­spre­chen­des Doku­ment vor­liegt, auf­grund des Schuld­ein­ge­ständ­nis­ses ihre Ankla­ge gegen mehr als ein Dut­zend Jour­na­li­sten und Chef­re­dak­teu­re sowie gegen die Medi­en, für die sie tätig bzw. ver­ant­wort­lich sind, fal­len­las­sen. Ins­ge­samt war Ankla­ge gegen fast 30 phy­si­sche und juri­sti­sche Per­so­nen erho­ben wor­den. Haupt­an­kla­ge­punkt war die Ver­öf­fent­li­chung von Infor­ma­tio­nen, für die vom Gericht aus­drück­lich eine Nach­rich­ten­sper­re ver­hängt wor­den war. Bekannt­lich geste­hen Medi­en sel­ten eine Schuld ein. Auch im kon­kre­ten Fall gibt es einen trif­ti­gen Grund dafür: Die ange­klag­ten Medi­en ris­kie­ren bei einer Ver­ur­tei­lung eine Geld­stra­fe in der Höhe von je einer hal­ben Mil­li­on Austra­li­schen Dol­lar (fast 310.000 Euro). Rich­ter John Dixon wird am Mitt­woch der kom­men­den Woche sein Urteil fäl­len.

Pell wur­de in erster und zwei­ter Instanz nach einer in Austra­li­en bei­spiel­lo­sen media­len Vor­ver­ur­tei­lung des sexu­el­len Miß­brauchs schul­dig gespro­chen. In zwei­ter Instanz gab es aber unter den Rich­tern bereits eine abwei­chen­de Mei­nung. Der Kar­di­nal, der stets sei­ne Unschuld beteu­er­te, wei­ger­te sich einen Antrag auf Haus­ar­rest zu stel­len, solan­ge die Ver­ur­tei­lung nicht Rechts­kraft erlang­te. Er ver­brach­te mehr als ein Jahr im Gefäng­nis, bevor er im Früh­jahr 2020 vom Ober­sten Gerichts­hof von Austra­li­en ein­stim­mig frei­ge­spro­chen und die unte­ren Instan­zen für ihre Ver­ur­tei­lung gerügt wurden.

Kar­di­nal Pells Gefängnistagebuch

Seit­her ist der Kar­di­nal wie­der ein frei­er Mann. Papst Fran­zis­kus emp­fing ihn erst vie­le Mona­te spä­ter in Pri­vat­au­di­enz, über­trug ihm aber weder sei­ne dama­li­gen noch ande­re Ämter. Pell amtier­te bis Mit­te 2017 im Vati­kan als Prä­fekt des Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats und war der Ver­tre­ter Ozea­ni­ens im damals noch neun­köp­fi­gen Kar­di­nals­rat, der Papst Fran­zis­kus bei der Kuri­en­re­form und der Lei­tung der Welt­kir­che berät. Im Zuge des im Herbst 2020 bekannt­ge­wor­de­nen vati­ka­ni­schen Finanz­skan­dals um Kar­di­nal Ange­lo Becciu wur­de von Pells Rechts­bei­stand der Ver­dacht geäu­ßert, eine Über­wei­sung von 700.000 Dol­lar aus dem Vati­kan nach Austra­li­en habe der Bestechung gegol­ten, um Kar­di­nal Pell zu dis­kre­di­tie­ren. Hin­ter­grund war eine inner­va­ti­ka­ni­sche Intri­ge gegen den austra­li­schen Pur­pur­trä­ger, da er als Prä­fekt des Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats zuviel über die Geld­ge­schäf­te bestimm­ter Kuri­en­ver­tre­ter wis­sen woll­te. Laut den austra­li­schen Ermitt­lungs­be­hör­den konn­te der Ver­dacht bis­her aber nicht erhär­tet wer­den. Es war bereits vor­her bekannt, daß Kar­di­nal Pell und Papst Fran­zis­kus in einer Rei­he von Fra­gen, vor allem auch dem Kir­chen­ver­ständ­nis, kei­ne deckungs­glei­chen Posi­tio­nen ver­tre­ten. So warn­te der Kar­di­nal im August 2019 noch aus dem Gefäng­nis vor der Ama­zo­nas­syn­ode.

Kar­di­nal Pell ver­öf­fent­lich­te über sei­ne Zeit im Gefäng­nis ein Tage­buch. Im kom­men­den März erscheint die deut­sche Aus­ga­be unter dem Titel: Unschul­dig ange­klagt und ver­ur­teilt: Das Gefäng­nis­ta­ge­buch (Ver­lag Media Maria, 384 Seiten). 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Bild­col­la­ge

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