
(Buenos Aires) Der argentinische Priester Jorge Pliauzer, Rektor der Capilla Inmaculada Concepción von Elflein y Beschtedt im Departamento Bariloche im Staat Rio Negro kritisiert das Verbot öffentlicher Gottesdienste als „Totalitarismus”. Er fordert das Recht der Gläubigen, an der heiligen Liturgie teilnehmen zu können, und bezeichnet die Einschränkungen als „ungerechtfertigt und willkürlich”. Don Pliauzer verkörpert, was jeder Priester weltweit tun sollte: gegen die Einschränkung des heiligen Meßopfers protestieren.
Der Priester wendet sich gegen das Verbot der örtlichen Behörden, öffentliche Gottesdienste zu zelebrieren. Das Szenario, aus Europa bekannt, erreichte Argentinien zeitversetzt: Während Gaststätten geöffnet haben dürfen, müssen die Kirchen geschlossen bleiben. Das sei eine inakzeptable Willkür, so Don Pliauzer.
„Es gibt keine objektiven Gründe für das Verbot, doch wenn wir von den Behörden Auskunft wollen, erhalten wir keine Antwort.”
Don Pliauzer, dessen Verhalten emblematisch für alle Priester sein sollte, stellt allerdings eine Ausnahme dar. Ein bezeichnendes Beispiel für die Wirklichkeit lieferte zur selben Zeit die Österreichische Bischofskonferenz, die jüngst erklärte:
„Kirche wartet auf neue Regierungsvorgaben zu Corona”.
Diese Staatshörigkeit in den ureigensten Angelegenheiten der Kirche stieß in den vergangenen Monaten wiederholt auf Kritik. Die kirchliche Hierarchie schaffe bedenkliche Präzedenzfälle, die der gebotenen Trennung von Kirche und Staat widersprächen. Die heilige Messe gehe den Staat nichts an, weshalb die Kirche den Staat um keinerlei Erlaubnis oder „Vorgaben“ zu fragen habe.
Manche Bischofskonferenzen, wie die erwähnte, warten geradezu auf staatliche Vorgaben. Allerdings wurde bisher kein Land bekannt, dessen Staatsbehörden die Mundkommunion verboten oder die Handkommunion aufgezwungen hätten. Wenn dennoch die meisten Bischofskonferenzen entsprechende Anordnungen erließen, die dem Kirchenrecht widersprechen, so geht die Willkür erneut von den Bischöfen aus. Das Ausmaß solcher Anordnungen legt allerdings eine römische „Empfehlung” nahe, wenngleich bisher keine solche bekannt wurde.
Gleiches gilt für die Aussetzung der Beichte und andere Sakramente. Die Restriktionen, die die Gläubigen weltweit seit März erleben, sind zahlreich.
Ein Priester wird geweiht, um die Sakramente zu verwalten, eben die heilige Messe zu zelebrieren oder die Krankensalbung zu spenden. Ihm ohne kirchenrechtlichen Hinderungsgrund genau das zu untersagen, ob durch den Staat oder durch die kirchliche Hierarchie, ist ein offener Widerspruch und verlangt nach Auflehnung.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Informaciòn (Screenshot)