Der Gnadenstoß für Ecclesia Dei

Werden die Gemeinschaften der Tradition der Ordenskongregation unterstellt?


2019 wurde die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei von Papst Franziskus aufgehoben. Nun könnten auch ihre letzten Reste beseitigt werden - und damit auch der Schutz für die Gemeinschaften der Tradition.
2019 wurde die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei von Papst Franziskus aufgehoben. Nun könnten auch ihre letzten Reste beseitigt werden – und damit auch der Schutz für die Gemeinschaften der Tradition.

(Rom) Am 19. Janu­ar 2019 wur­de die Päpst­li­che Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei von Papst Fran­zis­kus auf­ge­ho­ben. Sie war am 2. Juli 1988 von Papst Johan­nes Paul II. errich­tet wor­den. Ihr oblag die Zustän­dig­keit für die Gemein­schaf­ten der Tra­di­ti­on, die sich in der vol­len Ein­heit mit Rom befin­den, und die Klä­rung von Fra­gen zur hei­li­gen Lit­ur­gie in der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus. Im Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum von 2007 kün­dig­te Papst Bene­dikt XVI. an, die Kom­mis­si­on mit weit­rei­chen­den Voll­mach­ten aus­stat­ten zu wol­len, was mit der 2011 ver­öf­fent­lich­ten Instruk­ti­on Uni­ver­sae Eccle­siae umge­setzt wur­de. Der Papst dele­gier­te der Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei mit allen ordent­li­chen Voll­mach­ten die Auf­sicht über die Ein­hal­tung und Anwen­dung von Sum­morum Pon­ti­fi­cum. Die von Bene­dikt XVI. gewoll­te Auf­wer­tung kam in der Kop­pe­lung mit der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on – sei­nem frü­he­ren Tätig­keits­be­reich – und in der Ernen­nung von Msgr. Gui­do Poz­zo, ab 2009 Sekre­tär der Kom­mis­si­on, zum Titu­lar­erz­bi­schof zum Ausdruck.

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Im Janu­ar 2019 hob Papst Fran­zis­kus die Kom­mis­si­on nach drei­ßig­jäh­ri­gem Bestehen auf. Ihre Zustän­dig­kei­ten gin­gen direkt an die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on über, die dafür die Sek­ti­on Vier ein­rich­te­te. Sie wird seit dem 30. März 2019 von Msgr. Patrick Des­cour­ti­eux geleitet.

Kei­ne zwei Jah­re spä­ter wer­den in Rom Stim­men laut, die besa­gen, daß Papst Fran­zis­kus ein­sti­gen Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei den Gna­den­stoß ver­set­zen will. Laut dem Vati­ka­ni­sten Mar­co Tosat­ti soll es im kom­men­den Okto­ber soweit sein. Die Sek­ti­on Vier soll auf­ge­löst und die Zustän­dig­kei­ten von der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on ent­kop­pelt wer­den. Die Gemein­schaf­ten der Tra­di­ti­on sol­len wie die neu­ri­tu­el­len Gemein­schaf­ten der Kon­gre­ga­ti­on für die Insti­tu­te geweih­ten Lebens und für die Gesell­schaf­ten apo­sto­li­schen Lebens, kurz Ordens­kon­gre­ga­ti­on genannt, unter­stellt werden.

Damit wür­de der beson­de­re Schutz, den die teils ange­fein­de­ten und ver­wund­ba­ren Gemein­schaf­ten der Tra­di­ti­on seit 1988 in der Kir­che hat­ten, auf­ge­ho­ben und rest­los besei­tigt wer­den. Wie die Ordens­kon­gre­ga­ti­on unter der Lei­tung des Bra­si­lia­ners João Kar­di­nal Bráz de Aviz und des Spa­ni­ers Erz­bi­schof José Rodrí­guez Car­bal­lo OFM mit tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen Gemein­schaf­ten umgeht, wur­de durch die Drang­sa­lie­rung der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta deutlich.

Wört­lich schrieb Tosat­ti gestern:

Eccle­sia Dei, die 1988 von Johan­nes Paul II. geschaf­fe­ne und der Ver­tei­di­gung des Vetus Ordo gewid­me­te Kom­mis­si­on, dürf­te nach einem Ple­num, in dem die Kar­di­nä­le ihre end­gül­ti­ge Auf­he­bung auch in der redu­zier­ten Form als Sek­ti­on der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on beschlie­ßen wer­den, end­gül­tig verschwinden.

Das sagen maß­geb­li­che Stim­men in den Hei­li­gen Palä­sten – was natür­lich noch der Bestä­ti­gung harrt. Das Ver­schwin­den von Eccle­sia Dei wird jedoch schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen für jene reli­giö­sen Insti­tu­te haben, die den Vetus Ordo, die Mes­se aller Zei­ten, in ihr Leben und ihre Pra­xis auf­ge­nom­men haben. Sie sol­len der Ordens­kon­gre­ga­ti­on unter­stellt wer­den, die nomi­nell von Kar­di­nal Bráz de Aviz, in Wirk­lich­keit aber vom Sekre­tär, dem Fran­zis­ka­ner Car­bal­lo, gelei­tet wird.

Es han­delt sich nicht um einen klei­nen Schritt: Tat­säch­lich wer­den die Insti­tu­te, die der­zeit päpst­li­ches Recht haben, zu Insti­tu­ten diö­ze­sa­nen Rechts und unter­lie­gen damit voll­stän­dig den Prä­fe­ren­zen – oder Nicht-Prä­fe­ren­zen – des Bischofs. Mit allen damit ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen. Wenn Eccle­sia Dei vor der Ände­rung eine Art Schutz­schirm für sie dar­stell­te, blie­be nach voll­zo­ge­ner Neu­ord­nung in einem Streit­fall mit dem Diö­ze­san­bi­schof als ein­zi­ge Mög­lich­keit nur mehr die Anru­fung der Apo­sto­li­schen Signatur.

Die­se wird von dem ‚Löwen­her­zen’ eines Kar­di­nals Domi­ni­que Mam­ber­ti gelei­tet … der sich bereits mehr­fach vom päpst­li­chen Hof len­ken ließ.”

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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2 Kommentare

  1. Tat­säch­lich wer­den die Insti­tu­te, die der­zeit päpst­li­ches Recht haben, zu Insti­tu­ten diö­ze­sa­nen Rechts und unter­lie­gen damit voll­stän­dig den Prä­fe­ren­zen – oder Nicht-Prä­fe­ren­zen – des Bischofs.

    Das ist zumin­dest für Deutsch­land eine Kata­stro­phe. Müs­sen wir jetzt alle umzie­hen und dann mit jedem Bischofs­wech­sel erneut?

  2. Falls sich die Gerüch­te bestä­ti­gen soll­ten und im Okto­ber 2020 die Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei tat­säch­lich auf­ge­löst wird, dann wäre das nach mei­ner Ein­schät­zung noch vor dem Abwar­ten bzw. der Aus­wer­tung der Ant­wor­ten aus den Diö­ze­sen im Rah­men der Umfra­ge zum Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum. (Zur Erin­ne­rung: 13 Jah­re nach Sum­morum Pon­ti­fi­cum brach­te die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on eine Umfra­ge in den Diö­ze­sen auf den Weg, wie die Umset­zung des Motu Pro­prio von Papst Bene­dikt XVI. verläuft.)

    Fest steht bis jetzt aller­dings, dass das Mis­sa­le Roma­num von 1962 nach der von Papst Bene­dikt XVI. ein­ge­führ­ten neu­en Kar­frei­tags­für­bit­te noch wei­te­re, tief­grei­fen­de­re Ände­run­gen erfährt. Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on hat am 25. März 2020 zwei Dekre­te vom 22. Febru­ar über die Alte Mes­se veröffentlicht.

    Das erste, „Quo magis“, erlaubt sie­ben neue Prä­fa­tio­nen, vier davon aus dem Neu­en Ritus. Das zwei­te Dekret „Cum sanc­tis­si­ma“ erlaubt die Fei­er von Hei­li­gen, die nach 1962 kano­ni­siert wurden.

    Die­se Ände­run­gen blei­ben hier aber nicht ste­hen, son­dern schrei­ten immer wei­ter fort. Das geht so lan­ge, bis vom lit­ur­gi­schen Gegen­stand des Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum so gut wie nichts mehr übrig bleibt.

    So lau­tet eine wesent­li­che Bestim­mung im Moto Pro­prio: „Auch die „Lit­ur­gie von 1962“ soll dem­nach eine Lit­ur­gie­re­form erfah­ren, doch in einer ande­ren Wei­se, als sie für die „ordent­li­che Form“ durch die Päp­ste Paul VI. und Johan­nes Paul II. durch­ge­führt wur­de. Län­ger­fri­stig unver­än­dert darf der „1962er Usus“ des­halb nicht blei­ben, weil das Zwei­te Vati­ka­ni­sche Kon­zil sei­ne Erneue­rung aus­drück­lich vor­ge­schrie­ben hat (Sacro­sanc­tum Con­ci­li­um Nr. 25)“ (Zitiert nach Wikipedia)

    Vor die­sem Hin­ter­grund wun­dert es mich nicht, wenn die Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei gänz­lich abge­schafft wür­de, da ja auch der „1962er Uses“ zumin­dest offi­zi­ell künf­tig nicht mehr exi­stent wäre.

    Das Ergeb­nis die­ser Ent­wick­lung hängt jetzt ganz vom Wider­stand der Tra­di­ti­ons­ge­mein­schaf­ten ab.
    Gewin­nen kön­nen mei­ner Ansicht nach nur noch die­je­ni­gen Prie­ster und Gläu­bi­gen, die jede Ände­rung zurück­wei­sen und jeden Gehor­sam den Ver­tre­tern des II. Vati­ka­ni­schen Kon­zils kon­se­quent verweigern.

    Für Hal­tun­gen wie „wenn der Papst mich ruft, kom­me ich gelau­fen“ gibt es jetzt kei­ne Ent­schul­di­gung mehr.

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