(Rom) Am 19. Januar 2019 wurde die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei von Papst Franziskus aufgehoben. Sie war am 2. Juli 1988 von Papst Johannes Paul II. errichtet worden. Ihr oblag die Zuständigkeit für die Gemeinschaften der Tradition, die sich in der vollen Einheit mit Rom befinden, und die Klärung von Fragen zur heiligen Liturgie in der überlieferten Form des Römischen Ritus. Im Motu proprio Summorum Pontificum von 2007 kündigte Papst Benedikt XVI. an, die Kommission mit weitreichenden Vollmachten ausstatten zu wollen, was mit der 2011 veröffentlichten Instruktion Universae Ecclesiae umgesetzt wurde. Der Papst delegierte der Kommission Ecclesia Dei mit allen ordentlichen Vollmachten die Aufsicht über die Einhaltung und Anwendung von Summorum Pontificum. Die von Benedikt XVI. gewollte Aufwertung kam in der Koppelung mit der Glaubenskongregation – seinem früheren Tätigkeitsbereich – und in der Ernennung von Msgr. Guido Pozzo, ab 2009 Sekretär der Kommission, zum Titularerzbischof zum Ausdruck.
Im Januar 2019 hob Papst Franziskus die Kommission nach dreißigjährigem Bestehen auf. Ihre Zuständigkeiten gingen direkt an die Glaubenskongregation über, die dafür die Sektion Vier einrichtete. Sie wird seit dem 30. März 2019 von Msgr. Patrick Descourtieux geleitet.
Keine zwei Jahre später werden in Rom Stimmen laut, die besagen, daß Papst Franziskus einstigen Kommission Ecclesia Dei den Gnadenstoß versetzen will. Laut dem Vatikanisten Marco Tosatti soll es im kommenden Oktober soweit sein. Die Sektion Vier soll aufgelöst und die Zuständigkeiten von der Glaubenskongregation entkoppelt werden. Die Gemeinschaften der Tradition sollen wie die neurituellen Gemeinschaften der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens, kurz Ordenskongregation genannt, unterstellt werden.
Damit würde der besondere Schutz, den die teils angefeindeten und verwundbaren Gemeinschaften der Tradition seit 1988 in der Kirche hatten, aufgehoben und restlos beseitigt werden. Wie die Ordenskongregation unter der Leitung des Brasilianers João Kardinal Bráz de Aviz und des Spaniers Erzbischof José Rodríguez Carballo OFM mit traditionsverbundenen Gemeinschaften umgeht, wurde durch die Drangsalierung der Franziskaner der Immakulata deutlich.
Wörtlich schrieb Tosatti gestern:
„Ecclesia Dei, die 1988 von Johannes Paul II. geschaffene und der Verteidigung des Vetus Ordo gewidmete Kommission, dürfte nach einem Plenum, in dem die Kardinäle ihre endgültige Aufhebung auch in der reduzierten Form als Sektion der Glaubenskongregation beschließen werden, endgültig verschwinden.
Das sagen maßgebliche Stimmen in den Heiligen Palästen – was natürlich noch der Bestätigung harrt. Das Verschwinden von Ecclesia Dei wird jedoch schwerwiegende Konsequenzen für jene religiösen Institute haben, die den Vetus Ordo, die Messe aller Zeiten, in ihr Leben und ihre Praxis aufgenommen haben. Sie sollen der Ordenskongregation unterstellt werden, die nominell von Kardinal Bráz de Aviz, in Wirklichkeit aber vom Sekretär, dem Franziskaner Carballo, geleitet wird.
Es handelt sich nicht um einen kleinen Schritt: Tatsächlich werden die Institute, die derzeit päpstliches Recht haben, zu Instituten diözesanen Rechts und unterliegen damit vollständig den Präferenzen – oder Nicht-Präferenzen – des Bischofs. Mit allen damit verbundenen Konsequenzen. Wenn Ecclesia Dei vor der Änderung eine Art Schutzschirm für sie darstellte, bliebe nach vollzogener Neuordnung in einem Streitfall mit dem Diözesanbischof als einzige Möglichkeit nur mehr die Anrufung der Apostolischen Signatur.
Diese wird von dem ‚Löwenherzen’ eines Kardinals Dominique Mamberti geleitet … der sich bereits mehrfach vom päpstlichen Hof lenken ließ.”
Text: Giuseppe Nardi
Bild: MiL
Tatsächlich werden die Institute, die derzeit päpstliches Recht haben, zu Instituten diözesanen Rechts und unterliegen damit vollständig den Präferenzen – oder Nicht-Präferenzen – des Bischofs.
Das ist zumindest für Deutschland eine Katastrophe. Müssen wir jetzt alle umziehen und dann mit jedem Bischofswechsel erneut?
Falls sich die Gerüchte bestätigen sollten und im Oktober 2020 die Kommission Ecclesia Dei tatsächlich aufgelöst wird, dann wäre das nach meiner Einschätzung noch vor dem Abwarten bzw. der Auswertung der Antworten aus den Diözesen im Rahmen der Umfrage zum Motu Proprio Summorum Pontificum. (Zur Erinnerung: 13 Jahre nach Summorum Pontificum brachte die Glaubenskongregation eine Umfrage in den Diözesen auf den Weg, wie die Umsetzung des Motu Proprio von Papst Benedikt XVI. verläuft.)
Fest steht bis jetzt allerdings, dass das Missale Romanum von 1962 nach der von Papst Benedikt XVI. eingeführten neuen Karfreitagsfürbitte noch weitere, tiefgreifendere Änderungen erfährt. Die Glaubenskongregation hat am 25. März 2020 zwei Dekrete vom 22. Februar über die Alte Messe veröffentlicht.
Das erste, „Quo magis“, erlaubt sieben neue Präfationen, vier davon aus dem Neuen Ritus. Das zweite Dekret „Cum sanctissima“ erlaubt die Feier von Heiligen, die nach 1962 kanonisiert wurden.
Diese Änderungen bleiben hier aber nicht stehen, sondern schreiten immer weiter fort. Das geht so lange, bis vom liturgischen Gegenstand des Motu Proprio Summorum Pontificum so gut wie nichts mehr übrig bleibt.
So lautet eine wesentliche Bestimmung im Moto Proprio: „Auch die „Liturgie von 1962“ soll demnach eine Liturgiereform erfahren, doch in einer anderen Weise, als sie für die „ordentliche Form“ durch die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. durchgeführt wurde. Längerfristig unverändert darf der „1962er Usus“ deshalb nicht bleiben, weil das Zweite Vatikanische Konzil seine Erneuerung ausdrücklich vorgeschrieben hat (Sacrosanctum Concilium Nr. 25)“ (Zitiert nach Wikipedia)
Vor diesem Hintergrund wundert es mich nicht, wenn die Kommission Ecclesia Dei gänzlich abgeschafft würde, da ja auch der „1962er Uses“ zumindest offiziell künftig nicht mehr existent wäre.
Das Ergebnis dieser Entwicklung hängt jetzt ganz vom Widerstand der Traditionsgemeinschaften ab.
Gewinnen können meiner Ansicht nach nur noch diejenigen Priester und Gläubigen, die jede Änderung zurückweisen und jeden Gehorsam den Vertretern des II. Vatikanischen Konzils konsequent verweigern.
Für Haltungen wie „wenn der Papst mich ruft, komme ich gelaufen“ gibt es jetzt keine Entschuldigung mehr.