(New York) Die USA haben ein UNO-Abkommen für humanitäre Hilfe blockiert, das die Abtreibung als Teil des „Hilfspakets“ vorgesehen hätte. Ein wichtiger Sieg für das Lebensrecht ungeborener Kinder.
Am 4. Juni erklärte die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Kelly Craft:
„Die USA können die Begriffe ‚sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste‘ und ‚sexuelle und reproduktive Gesundheit‘ nicht akzeptieren.“
Diese Erklärung der US-Regierung richtet sich gegen mehrdeutige Begriffe, die von UNO-Agenturen zur Förderung der Abtreibung verwendet werden. Es handelt sich um Tarnbegriffe der Abtreibungslobby, die erfunden wurden, um ihre Agenda zur Tötung ungeborener Kinder durch die Hintertür in internationale Dokumente zu mogeln. Erstmals gelang ihr das 1994 bei der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo. Wo diese Begriffe auftauchen, ist Abtreibung damit gemeint. Konkret geht es um massive weltweite Abtreibungs- und Verhütungskampagnen durch die verschiedenen UNO-Agenturen.
1994 saß der Linksdemokrat Bill Clinton im Weißen Haus, der diese Agenda tatkräftig unterstützte. 2020 regiert der Republikaner Donald Trump die USA. Der Unterschied ist offenkundig. US-Botschafterin Kelly stellte klar:
„Es existiert weder ein internationales Recht auf Abtreibung noch eine Pflicht der Staaten, Abtreibung zu finanzieren oder zu erleichtern.“
UN-Organisationen versuchen, Abtreibung zu einem humanitären Recht zu machen. Nicht nur UN Women und der UN Population Fund (UNPF) wurden von der Abtreibungslobby gekapert.
Die US-Diplomatie stößt sich an den Provokationen von UN-Agenturen, die die Pro-Life-Haltung der US-Regierung offen attackieren. Zudem vor allem am Inter-agency Field Manual On Reproductive Health in Humanitarian Settings, dem Interinstitutionellen Praxishandbuch zur reproduktiven Gesundheit im humanitären Rahmen. Darin enthalten ist ein ganzes Kapitel zur „umfassenden Abtreibungsbetreuung“. Die Forderungen der Abtreibungslobby werden immer dreister. Es wird die Forderung erhoben, daß „das Gesetz“ Abtreibung „in vollem Umfang“ ermöglichen müsse. Nach den seit Jahren anhaltenden Versuchen, Abtreibung als „Frauenrecht“ zu etablieren, heißt es in diesem UNO-Handbuch sogar, Abtreibung sei ein „humanitäres Recht“. Doch nicht genug: Es wird darin offen ein Zwang gefordert. Humanitäre Helfer und medizinisches Personal hätten in humanitären Notsituationen Frauen gegen ihr Gewissen zur Abtreibung zu führen bzw. zu unterstützen.
Durch das US-Veto wurde verhindert, daß das Abkommen wie beabsichtigt am 9./10. Juni vorgelegt werden konnte. Im Juli steht der nächste Termin bevor.
Unter dem Vorwand des Corona-Notstandes hatte der weltgrößte Abtreibungskonzern Planned Parenthood 80 Millionen US-Dollar erhalten, die für humanitäre Notstandmaßnahmen im Gesundheitsbereich vorgesehen waren. Eine Gruppe von US-Abgeordneten haben mit einer Eingabe das US-Justizministerium aufgefordert, die Angelegenheit dringend zu untersuchen und zu klären, wie der Abtreibungskonzern an diese Mittel gelangen konnte.
Senator Marco Rubio kündigte an, daß der gesamte Rechtsweg ausgeschöpft werde, um Planned Parenthood dieses Geld wieder zu entziehen und zur Rückzahlung zu zwingen.
Text: Andreas Becker
Bild: C‑Fam (Screenshot)