Rußlands Verfassung bekommt einen Gottesbezug

Verfassungsänderung schiebt der Homo-Agenda einen Riegel vor


Rußland bekommt eine neue Verfassung mit Gottesbezug und Verankerung der Ehe als Verbindung von einem Mann und einer Frau.
Rußland bekommt eine neue Verfassung mit Gottesbezug und Verankerung der Ehe als Verbindung von einem Mann und einer Frau.

(Mos­kau) Ruß­lands neue Ver­fas­sung wird zwei sen­sa­tio­nel­le Neue­run­gen ent­hal­ten. Sie wird einen Got­tes­be­zug haben und die Ehe wird als Bund zwi­schen einem Mann und einer Frau festgeschrieben.

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Wäh­rend es in West­eu­ro­pa man­chen Bischö­fen gefällt, Poli­ti­ker zu kri­ti­sie­ren, denen es noch ein Anlie­gen ist, Bezug auf das Chri­sten­tum oder christ­li­che Sym­bo­le zu neh­men, weil sie das „fal­sche“ Par­tei­buch haben, freu­en sich die rus­sisch-ortho­do­xen Bischö­fe über die anste­hen­de Ver­fas­sungs­än­de­rung im größ­ten Flä­chen­staat der Welt. Wla­di­mir Putin macht es möglich.

Der Kontrast

2004 wur­de von den Staats- und Regie­rungs­chefs der EG eine „Ver­fas­sung“ unter­zeich­net, die natür­lich kei­ne ist, weil es kei­nen Staat EU gibt, wes­halb das Gan­ze auch nur „Ver­trag über eine Ver­fas­sung für Euro­pa“ hieß. Nur in zwei der 28 Mit­glieds­staa­ten durf­te das Volk dar­über bin­dend abstim­men, in Frank­reich und in den Nie­der­lan­den, und in bei­den Staa­ten wur­de die „Ver­fas­sung“ prompt abge­lehnt. Dar­aus zogen die Poli­ti­ker Kon­se­quen­zen: Im zwei­ten Anlauf wur­de der Ver­fas­sungs­ent­wurf in der Sub­stanz unver­än­dert als Ver­trag von Lis­sa­bon vor­ge­legt, sodaß sich das Inkraft­tre­ten zwar um drei Jah­re ver­zö­ger­te; und im neu­en Anlauf ließ sicher­heits­hal­ber kein Staat mehr sei­ne Bür­ger mit­ent­schei­den. Dar­aus ist 2009 die seit 1992 auf den Weg gebrach­te EU mit allen damit zusam­men­hän­gen­den Pro­ble­men ent­stan­den, ein­schließ­lich des inzwi­schen erfolg­ten Aus­tritts von Groß­bri­tan­ni­en, weil aus einem erfolg­rei­chen Pro­jekt der Frie­dens­si­che­rung und der wirt­schaft­li­chen Zusam­men­ar­beit ein poli­ti­sches Ein­heits­pro­jekt gemacht wur­de mit dem Ziel, die Natio­nal­staa­ten durch einen EU-Staat zu ersetzen.

Im 2009 in Kraft getre­te­nen Text fehlt jeder Got­tes­be­zug. Argu­men­tiert wur­de, daß Gott kei­ne Ver­fas­sung brau­che, was mit Sicher­heit stimmt. Nicht Gott braucht eine Ver­fas­sung, son­dern die Ver­fas­sung braucht Gott, will sagen, Euro­pa braucht Gott und sei­nen Schutz und Bei­stand. Die bewuß­te Ver­ban­nung Got­tes aus dem Grund­ge­setz der euro­päi­schen Koope­ra­ti­on wur­de zur bewuß­ten Ver­leug­nung Got­tes. Dem EU-Werk fehlt jeder höhe­re Bezug, der über die gera­de han­deln­den Per­so­nen und Mehr­hei­ten hinausgeht.

17 Jah­re nach­dem sich auf dem soge­nann­ten Euro­päi­schen Kon­vent die anti­christ­li­chen Kräf­te durch­ge­setzt und Gott wie zu Zei­ten der Fran­zö­si­schen Revo­lu­ti­on oder der kom­mu­ni­sti­schen Sowjet­uni­on „gestürzt“ haben, geht Ruß­land den gegen­tei­li­gen Weg.

Hat­te das Reichs­grund­ge­setz des Zaren­rei­ches einen Got­tes­be­zug, vor allem in allen Eides­for­meln, ver­schwand die­ser nach der bol­sche­wi­sti­schen Okto­ber­re­vo­lu­ti­on. Kei­ne der drei sowje­ti­schen Ver­fas­sun­gen erwähn­te Gott. Eben­so­we­nig die seit 1993 gel­ten­de Ver­fas­sung der Rus­si­schen Föde­ra­ti­on. Nun will Staats­prä­si­dent Wla­di­mir Putin das ändern.

Das ein­sti­ge „Reich der Gott­lo­sen“, wie die Bol­sche­wi­ken genannt wur­den und sich spöt­tisch auch selbst nann­ten, wird im 21. Jahr­hun­dert den Got­tes­be­zug wie­der in die Ver­fas­sung auf­neh­men. Zugleich will Putin der Homo-Agen­da einen Rie­gel vor­schie­ben, indem die Ehe als Bund zwi­schen einem Mann und einer Frau fest­ge­schrie­ben wird.

Im Westen wur­de von Poli­ti­kern ein Wett­lauf unter­nom­men, wer bereit­wil­li­ger die Insti­tu­ti­on Ehe preis­gibt. Es wur­de auch ein Wett­ren­nen ver­an­stal­tet, wer unter den Ver­ant­wor­tungs­trä­gern und zahl­rei­chen Kul­tur- und Medi­en­ver­ant­wort­li­chen am wenig­sten Ahnung vom Rechts­in­sti­tut der Ehe hat und dar­über, war­um ein Staat die Ver­bin­dung zwi­schen einem Mann und einer Frau aus gutem Grund beson­ders schützt und wei­ter­hin schüt­zen sollte.

Kaum woan­ders hat der Anti-Dis­kri­mi­nie­rungs­dis­kurs grö­ße­ren Scha­den ange­rich­tet als im Bereich von Ehe und Familie. 

Wie der Prä­si­dent des rus­si­schen Par­la­ments Wjat­sches­law Wolo­din bekannt­gab, wird in der neu­en Ver­fas­sung unter ande­rem zu lesen sein: 

„Die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on, ver­eint durch eine tau­send­jäh­ri­ge Geschich­te, bewahrt die Erin­ne­rung an die Vor­fah­ren, die uns die Idea­le und den Glau­ben an Gott über­mit­telt haben.“

Die Idee, die Ehe in der Ver­fas­sung zu defi­nie­ren, wur­de von Wla­di­mir Putin mehr­fach öffent­lich ver­tre­ten und löste empör­te Reak­tio­nen in west­li­chen Links­krei­sen aus. Putin hat­te gesagt: Solan­ge er Prä­si­dent ist, wer­de es kei­ne „Eltern 1“ und „Eltern 2“ geben, son­dern Vater und Mutter.

Vor Putin hat­te bereits Ungarns Mini­ster­prä­si­dent Vik­tor Orbán 2011 mit einer neu­en Ver­fas­sung den Got­tes­be­zug fest­ge­schrie­ben. Die unga­ri­sche Ver­fas­sung, „Grund­ge­setz“ genannt, beginnt mit den Worten:

Gott, seg­ne die Ungarn!

WIR, DIE MITGLIEDER DER UNGARISCHEN NATION, erklä­ren zu Beginn des neu­en Jahr­tau­sends in der Ver­ant­wor­tung für alle Ungarn Fol­gen­des:
Wir sind stolz dar­auf, daß unser König, der Hei­li­ge Ste­phan I., den unga­ri­schen Staat vor tau­send Jah­ren auf festen Fun­da­men­ten errich­te­te und unse­re Hei­mat zu einem Bestand­teil des christ­li­chen Euro­pas mach­te.
Wir sind stolz auf unse­re Vor­fah­ren, die für das Bestehen, die Frei­heit und Unab­hän­gig­keit unse­res Lan­des gekämpft haben.
Wir sind stolz auf die groß­ar­ti­gen gei­sti­gen Schöp­fun­gen unga­ri­scher Men­schen.
Wir sind stolz dar­auf, daß unser Volk Jahr­hun­der­te hin­durch Euro­pa in Kämp­fen ver­tei­digt und mit sei­nen Bega­bun­gen und sei­nem Fleiß die gemein­sa­men Wer­te Euro­pas ver­mehrt hat.
Wir erken­nen die Rol­le des Chri­sten­tums bei der Erhal­tung der Nati­on an. Wir ach­ten die unter­schied­li­chen reli­giö­sen Tra­di­tio­nen unse­res Landes.

Die Polen ihrer­seits voll­zo­gen einen offi­zi­el­len Staats­akt, mit dem Jesus Chri­stus zum König von Polen gekrönt wurde.

Es gibt Kräf­te, die die Kon­stan­ti­ni­sche Wen­de des 4. Jahr­hun­derts rück­gän­gig machen wol­len. Es gibt aber auch Kräf­te, die sie ver­tei­di­gen. Jedes Land wird sich ent­schei­den müs­sen, auf wel­cher Sei­te es ste­hen will.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: MiL

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