(Kampala) Vom Erzbischof von Kampala wurde ein Verbot der Handkommunion ausgesprochen. Das umstrittene nachsynodale Schreiben Amoris laetitia legt er im überlieferten Sinn aus und lehrt, daß sich wiederverheiratete Geschiedene in einer irregulären Situation und im Stand schwerer Sünde befinden. Da sie bereits sakramental gültig verheiratet sind, können sie nicht zu den Sakramenten zugelassen werden.
Msgr. Cyprian Kizito Lwanga, seit 2006 Erzbischof von Kampala in Uganda, erließ am 1. Februar ein Dekret mit einer Klarheit, die nichts zu wünschen übrig läßt, aber in anderen Breiten kaum mehr anzutreffen ist.
Das Dekret enthält fünf Grundaussagen zum Kommunionempfang.
Im ersten Punkt verbietet Erzbischof Lwanga in seinem Erzbistum die Handkommunion, weil diese Praxis einen mangelnden Respekt vor dem Leib Christi fördert, so der Primas von Uganda.
Im zweiten Punkt stellt er klar, daß laut Kirchenrecht Bischof, Priester und Diakon „ordentliche Kommunionspender“ sind. Gleichzeitig ruft er das Verbot in Erinnerung, daß jemand die heilige Kommunion spenden darf, der nicht gemäß Kirchenrecht als „außerordentlicher Kommunionspender“ beauftragt ist. Ebenso dürfe der außerordentliche Kommunionspender die heilige Kommunion nur von einem ordentlichen Kommunionspender empfangen.
Im dritten Punkt verbietet Erzbischof Lwanga die Zelebration der heiligen Messe außerhalb von Kirchen, Kapellen und anerkannten Kultstätten. Vor allem wendet er sich gegen die Zelebration in Privathäusern oder anderen nicht ausdrücklich für den Kultus vorgesehenen Orten.
Im vierten Punkt behandelt Erzbischof Lwanga das achte Kapitel des umstrittenen nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Der Primas von Uganda legt es im Sinne der überlieferten Lehre aus und bekräftigt, daß Ehebrecher nicht zur heiligen Kommunion zugelassen sind.
„In Befolgung der klaren Normen von can. 915 wird bekräftigt, daß jene, die sich in einer illegitimen Lebensgemeinschaft befinden, und jene, die in einer schweren und offenkundigen Sünde verharren, nicht zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können.“
Im fünften und letzten Punkt schärft er die Bestimmungen laut Rubriken ein, daß die heilige Messe nur zelebrieren darf, wer ordnungsgemäße Meßgewänder trägt. Es ist verboten, wie der Erzbischof in Erinnerung ruft, daß ein Priester oder Diakon ohne ordnungsgemäße Gewandung die Messe zelebriert oder konzelebriert bzw. assistiert oder die heilige Kommunion austeilt.
Die ugandischen Medien haben dem Dekret breiten Raum gegeben, sich in der Berichterstattung allerdings vor allem auf zwei Punkte, das Verbot der Handkommunion und das Zelebrationsverbot an außerkultischen Orten, konzentriert, während der vierte Punkt zu Amoris laetitia kaum Erwähnung fand.
Erzbischof Lwanga wurde 1996 von Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Kasana-Luweero ernannt und 2006 von Papst Benedikt XVI. zum Erzbischof von Kampala berufen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Erzbistum Kampala (Screenshots)