Bischof schafft Ministrantinnen ab – Papst Franziskus schickt den Visitator

Disziplinierung


Der Apostolische Visitator Troccolli Cebedio, den Papst Franziskus dem Bischof von San Luis entsendet, der auf den Einsatz von Ministrantinnen verzichtete.
Der Apostolische Visitator Troccolli Cebedio, den Papst Franziskus dem Bischof von San Luis entsendet, der auf den Einsatz von Ministrantinnen verzichtete.

(Rom/​Buenos Aires) Am 29. Okto­ber erließ der Bischof von San Luis in Argen­ti­ni­en, Msgr. Pedro Dani­el Mar­ti­nez Perea, ein Dekret, mit dem er den Ein­satz von Mini­stran­tin­nen in sei­nem Bis­tum unter­sag­te. Papst Fran­zis­kus schickt ihm dafür einen Apo­sto­li­schen Visitator 

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1994 hat­te Rom unter Papst Johan­nes Paul II. nach­träg­lich eine vor allem im deut­schen Sprach­raum eigen­mäch­tig durch­ge­setz­te Pra­xis aner­kannt, daß im Novus Ordo auch Mäd­chen den Altar­dienst ver­rich­ten dürfen.

Zur Erin­ne­rung: Obwohl Papst Bene­dikt XVI. bemüht war, lit­ur­gi­sche Brü­che, die seit 1969 auf­ge­tre­ten waren, abzu­mil­dern, wur­den ihm bei sei­nem letz­ten Deutsch­land­be­such vom Orga­ni­sa­ti­ons­ko­mi­tee der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz demon­stra­tiv Mini­stran­tin­nen aufgezwungen.

Es geht also nicht nur um eine behaup­te­te „Not“, son­dern um Ideologie. 

Die Rege­lung von 1994 sieht kei­ne gene­rel­le Geneh­mi­gung vor, erlaubt aber dem Orts­bi­schof, die Mög­lich­keit von Mini­stran­tin­nen in sei­nem Bis­tum zuzu­las­sen. Zugleich schärf­te Rom ein, daß es sich um eine Aus­nah­me han­delt und Meß­die­ne­rin­nen eigent­lich nicht erwünscht sind, da der Altar­dienst bei der Meß­fei­er dem sakra­men­ta­len Prie­ster­tum vor­be­hal­ten ist. Die Mini­stran­ten stel­len eine logi­sche Vor­stu­fe zum Prie­ster­tum dar. Sie wur­den selbst erst im Lau­fe der Kir­chen­ge­schich­te als Aus­nah­me von der Regel erlaubt, weil in den Pfarr­kir­chen nicht aus­rei­chend Kle­ri­ker vor­han­den waren, um den Altar­dienst zu ver­rich­ten wie es an den Bischofs- und Klo­ster­kir­chen der Fall war. Die Aus­nah­me zur Aus­nah­me bedeu­tet der Logik nach eine immer wei­te­re Ent­fer­nung von dem, was sein sollte.

Was hat­te Bischof Mar­ti­nez also getan? 

Er erklär­te von der Aus­nah­me­re­ge­lung von 1994 kei­nen Gebrauch mehr zu machen und bekräf­tig­te nur mehr männ­li­che Altar­die­ner ein­zu­set­zen, was immer­wäh­ren­de Pra­xis der Kir­che bis zum eigen­mäch­ti­gen Vor­stoß eini­ger Bischofs­kon­fe­ren­zen in jüng­ster Zeit war.

Nur 37 Tage spä­ter muß­te Bischof Mar­ti­nez in einem neu­en Schrei­ben an die Prie­ster, Ordens­leu­te und Gläu­bi­gen sei­nes Bis­tums mit­teil­ten, daß von Papst Fran­zis­kus „eine Apo­sto­li­sche Visi­ta­ti­on des Bis­tums San Luis“ ange­ord­net wurde.

Zum Apo­sto­li­schen Visi­ta­tor ernann­te Fran­zis­kus Msgr. Mil­ton Luis Troc­col­li Cebe­dio, Bischof von Mal­do­na­do-Pun­ta del Este in Uru­gu­ay. Er wird vom 10.–13. Dezem­ber das argen­ti­ni­sche Bis­tum visitieren.

So schnell geht das – wenn man will.

Bischof Troc­col­li wur­de 2009 zum Weih­bi­schof des Erz­bis­tums Mon­te­vi­deo ernannt. Als sol­cher beriet er 2016 die Para­gu­ay­ische Bischofs­kon­fe­renz bei der Ent­wick­lung eines Prä­ven­ti­ons­pro­gramms gegen sexu­el­len Miß­brauch. Im Juli 2019 mach­te ihn Papst Fran­zis­kus zum Bischof von Mal­do­na­do-Pun­ta del Este. 

In dem Schrei­ben ruft Bischof Mar­ti­nez alle „Prie­ster, Ordens­leu­te, Gott­ge­weih­ten und Gläu­bi­gen“ auf, den Visi­ta­tor freund­lich zu begrü­ßen und ihm zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Wer mit ihm spre­chen wol­le, kön­ne dies tun. Mit wem er spre­chen wol­le, sol­le sich zur Ver­fü­gung halten.

Das Schrei­ben von Bischof Mar­ti­nez nennt kei­ne Grün­de für die Visi­ta­ti­on. Sol­che wur­den ihm auch nicht mit­ge­teilt. Ein ver­gleich­ba­res Vor­ge­hen unter Papst Fran­zis­kus bedeu­te­te in eini­gen ande­ren Bis­tü­mern, daß auf den Visi­ta­tor der Kom­mis­sar folgte.

Die zeit­li­che Abfol­ge der Ereig­nis­se läßt wenig Spiel­raum für ande­re Inter­pre­ta­tio­nen. Obwohl Bischof Mar­ti­nez nur bekräf­tig­te, was die Kir­che lehrt, wird ihm weni­ge Tage spä­ter der Visi­ta­tor geschickt. Ein ein­deu­ti­ges Signal, daß sein Han­deln von Rom offen­sicht­lich nicht gewünscht ist. 

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: ICM (Screen­shot)

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5 Kommentare

  1. Der Bischof kann dazu ein­la­den und ermu­ti­gen, der lit­ur­gi­schen Tra­di­ti­on gemäß nur männ­li­che Mini­stran­ten ein­zu­set­zen. Er kann, wie jeder Zele­brant, für sich per­sön­lich ent­schei­den, sich nicht von Mäd­chen mini­strie­ren zu las­sen. Mess­die­ne­rin­nen zu ver­bie­ten, ist ihm seit 1994 kir­chen­recht­lich nicht mehr möglich.

  2. Die Argu­men­ta­ti­on, dass Mess­die­ner die Vor­stu­fe zum Prie­ster­tum sind, mag viel­leicht vor 200 Jah­ren noch gegol­ten haben. Heu­te kann man das schwer­lich noch behaup­ten. Die Mess­die­ner gehen dem Prie­ster wäh­rend der Mes­se zur Hand. Sie sind Assi­sten­ten. Der Mini­stran­ten­dienst ist kein sakra­les Wei­he­amt. Inso­fern scheint es mir unschlüs­sig, war­um man Mäd­chen von die­sem Dienst aus­schlie­ßen soll­te. Selbst Erz­bi­schof Johan­nes Dyba hat­te nichts gegen Mäd­chen als Mess­die­ner einzuwenden.

  3. Mini­stran­ten am Altar in näch­ster Nähe zum Eucha­ri­sti­schen Herrn, lässt ggf. Beru­fe­ne dies leich­ter erken­nen. Mäd­chen erhal­ten nie eine Beru­fung zum Prie­ster­tum, hier kann nur eine Ein­bil­dung geför­dert wer­den. Mini­stran­tin­nen am Altar füh­ren nicht in eine hier­ar­chi­sche Kir­che, deren Prie­ster von Gott beru­fe­ne sind, sie füh­ren in eine Gleich­be­rech­ti­gungs­kir­che, gar femi­ni­sti­sche Ideo­lo­gie-Kir­che, sind aber in jedem Fall Betrug an den Mäd­chen. Die Müt­ter (heu­te wür­de man sagen grü­ne Aka­de­mi­ke­rin­nen) for­der­ten den Mini­stran­ten­dienst für ihre Töch­ter, die­se Müt­ter woll­ten nicht mehr die­nen, sie woll­ten Macht aus­üben und sie woll­ten auf kei­nen Fall, dass ihre Töch­ter ihre Beru­fung zur Ehe zur viel­fa­chen Fami­li­en­mut­ter erken­nen – denn wozu haben sie die­se stu­die­ren lassen?

  4. Zu den 2 ersten Kommentaren:
    Der deutsch­spra­chi­ge Raum hat im Unge­hor­sam gegen das gel­ten­de Kir­chen­recht und gegen Rom vor Jahr­zehn­ten Mini­stran­tin­nen „zuge­las­sen“. Rom hat dies ledig­lich nach­träg­lich abge­seg­net, nach­dem es erkannt hat, dass die­se „Zulas­sung“ (ein­mal ein­ge­führt) fak­tisch nicht mehr abzu­schaf­fen war.
    Mei­ner Ansicht nach war es in der Tat eine Zulas­sung Gottes.
    Dar­aus jetzt aber die Schluss­fol­ge­rung zu zie­hen, dass nach gel­ten­dem Kir­chen­recht weib­li­che Mini­stran­tin­nen nicht mehr abge­schafft wer­den kön­nen, bzw. dass man einen Aus­schluß der Mäd­chen vom Mini­stran­ten­dienst (sie waren eh nie ein­ge­schlos­sen) über­haupt nicht recht­fer­ti­gen kön­ne, dem kann ich mich nicht anschließen.
    Noch ein­mal, Mini­stran­tin­nen wur­den ent­ge­gen dem damals gel­ten­den Kir­chen­recht im Unge­hor­sam eingeführt.
    Die­ssen Unge­hor­sam jetzt aber wie­der rück­gän­gig zu machen, das soll angeb­lich nicht mehr mög­lich sein, das schlägt schon dem Fass den Boden aus.

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