Papst kündigt Einführung der „Ökosünde“ an

Päpstlicher Segen für Bürgerbestrafung durch Klima- oder CO2-Steuer


Papst Franziskus kündigte am 15. November die Einführung der „Ökosünde“ an.
Papst Franziskus kündigte am 15. November die Einführung der „Ökosünde“ an.

(Rom) In sei­ner Anspra­che an die Teil­neh­mer des Welt­kon­gres­ses der Asso­cia­ti­on Inter­na­tio­na­le de Droit Pénal sag­te Papst Fran­zis­kus gestern, er habe die Absicht, „die Sün­de gegen die Öko­lo­gie, die ‚öko­lo­gi­sche Sün­de‘“ ein­zu­füh­ren. Auch die Staa­ten soll­ten eine neue Kate­go­rie von Straf­tat­be­stän­den einführen.

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Vom 13.–16. Novem­ber tag­te in Rom der XX Inter­na­tio­nal Con­gress of Penal Law 2019. Die Straf­rechts­exper­ten wur­den am 15. Novem­ber von Papst Fran­zis­kus in Audi­enz emp­fan­gen. Als ersten Punkt in sei­ner lan­gen Anspra­che, kri­ti­sier­te Fran­zis­kus die „Ver­göt­zung des Mark­tes“. Gleich anschlie­ßend sprach er über „den straf­recht­li­chen Schutz der Umwelt“.

Sei­nen Aus­füh­run­gen schick­te Fran­zis­kus eine Prä­mis­se vor­aus, die sich wie ein Fron­tal­an­griff auf das Straf­recht anhört.

„Es ist rich­tig, daß die straf­recht­li­che Reak­ti­on erfolgt, wenn das Ver­bre­chen bereits began­gen wur­de, daß damit der Scha­den nicht beho­ben oder eine Wie­der­ho­lung ver­hin­dert wird, und daß es sel­ten abschrecken­de Wir­kun­gen hat. Es ist auch rich­tig, daß die Sank­ti­ons­funk­ti­on auf­grund ihrer struk­tu­rel­len Selek­ti­vi­tät in der Regel die am ver­wund­bar­sten Sek­to­ren trifft. Mir ist auch bewußt, daß es eine bestra­fen­de Strö­mung gibt, die behaup­tet, die unter­schied­lich­sten sozia­len Pro­ble­me durch das Straf­sy­stem zu lösen.“

Die Art der Kri­tik erin­nert, wenn auch in ande­rer Spra­che, ver­blüf­fend an jene der radi­ka­len Lin­ken. „Struk­tu­rel­le Selek­ti­vi­tät“ meint, daß die „klei­nen Gau­ner“ ins Gras bei­ßen, wäh­rend die „gro­ßen Gau­ner“, die Rei­chen aus den obe­ren Schich­ten, straf­frei blei­ben. In die­sel­be „struk­tu­rel­le“ Ker­be schlägt auch ein im letz­ten Satz anklin­gen­des, grund­sätz­li­ches Miß­trau­en gegen­über dem Strafrecht.

Papst forderte vor Strafrechtlern die Staatsführer auf, Strafen gegen die Ökologie ins Strafgesetzbuch aufzunehmen
Papst for­dert vor Straf­recht­lern die Staats­füh­rer auf, Ver­bre­chen gegen die Öko­lo­gie als neue Kate­go­rie ins Straf­ge­setz­buch aufzunehmen

Doch soweit nur die Prä­mis­se, denn dann erst folg­te, was der Papst wirk­lich sagen woll­te und dabei durch­aus eine Gül­tig­keit des Straf­rechts erken­nen ließ, wenn auch für einen geän­der­ten Kontext.

„Ein ele­men­ta­rer Gerech­tig­keits­sinn wür­de statt­des­sen bedeu­ten, daß eini­ge Ver­hal­tens­wei­sen, für die Unter­neh­men nor­ma­ler­wei­se ver­ant­wort­lich sind, nicht unge­straft blei­ben. Ins­be­son­de­re alle, die als ‚Öko­zid‘ ange­se­hen wer­den kön­nen: die mas­si­ve Ver­schmut­zung der Luft, der Boden- und Was­ser­res­sour­cen, die groß­flä­chi­ge Zer­stö­rung von Flo­ra und Fau­na sowie alle Maß­nah­men, die zu einer öko­lo­gi­schen Kata­stro­phe füh­ren kön­nen oder ein Öko­sy­stem zer­stö­ren. Wir müs­sen – wir sind dabei – die Sün­de gegen die Öko­lo­gie in den Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che ein­füh­ren, die ‚öko­lo­gi­sche Sün­de‘ gegen das gemein­sa­me Haus, weil eine Pflicht auf dem Spiel steht.“

Nach dem Prin­zip, sich gegen­sei­tig die Bäl­le zuzu­wer­fen, fährt Fran­zis­kus fort:

„In die­sem Sinn haben kürz­lich die Syn­oden­vä­ter für die Ama­zo­nas­re­gi­on vor­ge­schla­gen, öko­lo­gi­sche Sün­de als eine Hand­lung oder Unter­las­sung gegen Gott, gegen ande­re, die Gemein­schaft und die Umwelt zu defi­nie­ren. Es ist eine Sün­de gegen zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen und mani­fe­stiert sich in den Hand­lun­gen und Gewohn­hei­ten der Ver­schmut­zung und Zer­stö­rung der Har­mo­nie der Umwelt, in den Über­tre­tun­gen gegen die Grund­sät­ze der gegen­sei­ti­gen Abhän­gig­keit und im Zer­bre­chen von Netz­wer­ken der Soli­da­ri­tät zwi­schen Kreaturen.“

Was aber genau meint „Öko­zid“?

„Wie im Rah­men Ihrer Tagung auf­ge­zeigt, bedeu­tet ‚Öko­zid‘ den Ver­lust, die Beschä­di­gung oder die Zer­stö­rung von Öko­sy­ste­men eines bestimm­ten Gebiets, sodaß sein Nut­zen für einen Teil der Ein­woh­ner stark beein­träch­tigt wur­de oder wer­den könn­te. Dies ist eine fünf­te Kate­go­rie von Ver­bre­chen gegen den Frie­den, die von der inter­na­tio­na­len Gemein­schaft als sol­che aner­kannt wer­den sollte.“

Das ist einen Ebe­nen­sprung: Zunächst sprach Papst Fran­zis­kus von einer Sün­de, also einer reli­giö­sen Ebe­ne, plötz­lich spricht er vom welt­li­chen Straf­recht und erhebt die For­de­rung, die inter­na­tio­na­le Staa­ten­ge­mein­schaft, also die Staa­ten der Welt, soll­ten eine neue Kate­go­rie von Straf­ta­ten ein­füh­ren, die in Ana­lo­gie zu den „Sün­den gegen die Öko­lo­gie“ wohl als „Ver­bre­chen gegen die Öko­lo­gie“ zu bezeich­nen sind.

Daher schloß das Kir­chen­ober­haupt die­ses Kapi­tel mit der Aufforderung:

„Bei die­ser Gele­gen­heit und durch Sie möch­te ich alle Füh­rungs­kräf­te in die­sem Bereich auf­for­dern, mit ihren Bemü­hun­gen zu einem ange­mes­se­nen recht­li­chen Schutz unse­res gemein­sa­men Hau­ses beizutragen.“

Fran­zis­kus sprach zwar von Unter­neh­men, den­noch las­sen sich sei­ne Aus­füh­rung als kirch­li­chen Segen für das poli­tisch gewoll­te und in Ansät­zen bereits umge­setz­te Straf­sy­stem durch die Ein­füh­rung einer Kli­ma- oder CO2-Steu­er lesen. Die straf­recht­li­che Bedeu­tung wäre dann auch klar. Durch die Ein­füh­rung von Straf­steu­ern, sol­len die Bür­ger nach fik­ti­ven Regeln in einem fik­ti­ven Spiel, aber mit rea­len Buß­zah­lun­gen bestraft werden. 

Ist es das, was Papst Fran­zis­kus will?

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Vati​can​.va (Screen­shot)

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