(Buenos Aires) Der Bischof von San Luis, Msgr. Pedro Daniel Martinez Perea, untersagte den Einsatz von Ministrantinnen. Das Bistum umfaßt den gleichnamigen Staat (Provinz) Argentiniens, der Heimat von Papst Franziskus.
Die Diözese ist ein Suffragan des Erzbistums San Juan de Cuyo. Bischof Martinez erließ am vergangenen 29. Oktober ein Dekret, mit dem er festlegte:
„(…) in der Diözese von San Luis den liturgischen Brauch beizubehalten, nur männliche Ministranten für den Altardienst zu akzeptieren.“
Zugleich bestimmte der Bischof, daß jede gegenteilige Praxis zu unterbleiben habe und dort, wo sie Einzug gehalten habe, wieder aufzugeben ist.
Der Bischof verweist im Dekret auf seine im Kirchenrecht verankerte Jurisdiktion im Bereich der Liturgie und die entsprechende Auslegung durch die Päpstliche Kommission für die Interpretation der Gesetzestexte, auf die einschlägigen Rundschreiben und Instruktionen der römischen Gottesdienstkongregation von 1994 und 2004 sowie auf seine Amtsvorgänger.
Der Altardienst steht in direktem Zusammenhang mit dem Altarsakrament und damit dem Weihesakrament. Das kapillare Netz an Meßorten, das im Laufe der Geschichte entstand, machte es unmöglich, den Altardienst überall von Klerikern verrichten zu lassen. Bis zur Liturgiereform (im überlieferten Ritus bis heute) übten den Altardienst in der Eucharistiefeier des Bischofs und der Priester Akolythen aus. Bis 1972 erfolgte die Beauftragung zum Akolythen im Rahmen der Niederen Weihen als deren höchste Stufe. Da ein Priester nicht alleine die Heilige Messe zelebrieren sollte, hatte früher zumindest ein Meßdiener anwesend zu sein. Ein Bedarf, der durch die geweihten Akolythen seit dem Frühmittelalter nicht mehr gedeckt werden konnte. So entstand die Figur des Ministranten, meist Kinder oder Jugendliche männlichen Geschlechts. Ihr Altardienst wurde von der Kirche als Vorstufe und Hinführung zum Priestertum gesehen und verstanden worden. Deshalb auch ihr jugendliches Alter.
Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigte, daß Ministranten einen „wahrhaft liturgischen Dienst“ ausüben.
Dazu gehörte, daß im überlieferten Ritus, der Altarraum als heiliger Boden, während der Liturgie nur von jenen betreten werden durfte, die an der Eucharistiefeier mitwirkten, also Kleriker und Ministranten. Frauen, Sinnbild der gläubigen Gemeinde, des Leibes Christi, während der Priester als Stellvertreter Christi das Haupt der Gemeinde repräsentiert, waren damit vom Betreten des Altarraumes ausgeschlossen.
Aus diesem Grund gibt es in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus auch heute keine weiblichen Meßdiener.
Im Widerspruch zu diesem Verständnis des Ministranten als Vorstufe zum Priesterdienst steht das Heranziehen von Mädchen im Novus Ordo, wie es im deutschen Sprachraum seit den 70er Jahren erfolgte und sich immer mehr durchsetzte. 1994 erlaubte Rom dem jeweiligen Ortsbischof, indem eine in manchen Ländern bereits vorherrschende Praxis nachträglich abgesegnet wurde, auch Mädchen zum Altardienst zuzulassen. Damit wurde aber nicht außer Kraft gesetzt, daß der Altardienst im Normalfall von Ministranten männlichen Geschlechts ausgeübt werden sollte. Um einer gegenläufigen Entwicklung entgegenzuwirken, bekräftigte Rom 2001 Vorbehalte gegen Ministrantinnen, indem die Gottesdienstkongregation erklärte, daß männliche Ministranten nicht durch weibliche verdrängt werden dürften. Genau das zeigt aber die Praxis: je mehr Mädchen den Altardienst verrichten, desto weniger Jungen finden sich dafür.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Frage des Einsatzes von Mädchen zu einem Gleichberechtigungsdiskurs im Sinne eines weltlichen, feministischen Kampfplatzes. Bereits am Beginn des 21. Jahrhunderts gab es in Deutschland mehr weibliche als männliche Ministranten.
Als Papst Benedikt XVI. 2011 seinen letzten Deutschlandbesuch absolvierte, wurden Frauen auch bei der Papstmesse als Meßdiener eingesetzt, was von Beobachtern als unfreundlicher Akt und als Zwangsgeste der deutschen Ortskirche gegenüber dem Kirchenoberhaupt gewertet wurde.
Ganz anders entschied nun Bischof Martinez von San Luis. Er machte von seinem Recht als Ortsbischof Gebrauch, die Möglichkeit von Meßdienerinnen auszuschließen.
Das Bistum San Luis stellt in mehrerlei Hinsicht eine Ausnahme dar. Von 1971–2001 war dort der Kapuziner und Kirchenrechtler Juan Rodolfo Laise Bischof. Msgr. Laise wurde international als Verteidiger der knienden Mundkommunion bekannt. 1997 veröffentlichte er dazu ein Buch.
Bischof Laise, Nachkomme deutscher Einwanderer, ein besonderer Verehrer seines heiligen Ordensmitbruders Pater Pio von Pietrelcina, zog sich nach seiner Emeritierung in den Kapuzinerkonvent von San Giovanni Rotondo in Italien zurück. Am Grab von Pater Pio war er bis zu seinem Tod am 22. Juli 2019 im Alter von 92 Jahren in mehreren Sprachen als Beichtvater tätig. Mehrmals meldete er sich zur Verteidigung des überlieferten Ritus und gegen Bestrebungen zur Interkommunion zu Wort.
Bischof Martinez verweist in seinem Dekret ausdrücklich auf seine Amtsvorgänger, Bischof Laise und Bischof Jorge Luis Lona (2001–2011), die sich „ausdrücklich“ für die Beibehaltung von ausschließlich männlichen Meßdiener ausgesprochen hatten.
Privat zelebrierte Bischof Laise in San Giovanni Rotondo täglich die heilige Messe im überlieferten Ritus. Wegen der Widerstände seiner italienischen Ordensmitbrüder verzichtete er auf eine öffentliche Zelebration.
Als Bischof hatte Msgr. Laise im Bistum San Luis die Handkommunion untersagt und allein die ehrfürchtige Mundkommunion erlaubt. Auf dieser Linie erfolgte durch seinen Nachnachfolger nun das Dekret mit dem Verbot von Ministrantinnen und der alleinigen Zulassung von Ministranten zu sehen.
Der amtierende Bischof Martinez wurde 2009 von Papst Benedikt XVI. ernannt.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Diócesis de San Luis/Secretum meum mihi (Screenshots)