Sexueller Mißbrauch: Beschuldigter Priester ist unschuldig

Papst Franziskus hat ihn aber a divinis suspendiert - Parallele zum Fall Pell


Der Priester Jose Antonio Molina wurde von einem staatlichen Gericht rehabilitiert. Von Papst Franziskus wurde er aber „unwiderruflich“ a divinis suspendiert.
Der Priester Jose Antonio Molina wurde von einem staatlichen Gericht rehabilitiert. Von Papst Franziskus wurde er aber „unwiderruflich“ a divinis suspendiert.

(San Sal­va­dor) Nach einem drei­jäh­ri­gen Lei­dens­weg wur­de der sal­va­do­ria­ni­sche Prie­ster Jose Anto­nio Moli­na von einem staat­li­chen Gericht von der Ankla­ge des sexu­el­len Miß­brauchs Min­der­jäh­ri­ger frei­ge­spro­chen. Der Anklä­ger gestand, alles frei erfun­den zu haben, um dem Prie­ster zu scha­den. Papst Fran­zis­kus hat den Prie­ster in der Zwi­schen­zeit aber „unwi­derr­ruf­lich“ a divi­nis vom Prie­ster­tum sus­pen­diert, was jede Mög­lich­keit, Ein­spruch zu erhe­ben, aus­schließt. Der Fall erin­nert an jenen von Kar­di­nal Pell, der in Austra­li­en im Gefäng­nis sitzt.

Anzei­ge

Am 1. Novem­ber 2016 wur­de der Prie­ster Jose Anto­nio Moli­na ins Ordi­na­ri­at des Erz­bis­tums San Sal­va­dor zitiert. Ihm wur­de das von Papst Fran­zis­kus unter­zeich­ne­te Dekret vor­ge­legt, mit dem er wegen des Ver­bre­chens der Pädo­phi­lie a divi­nis vom Prie­ster­tum sus­pen­diert wur­de. Sei­ne Ent­schei­dung hat­te Fran­zis­kus für „unwi­der­ruf­lich“ erklärt. Gegen eine Ent­schei­dung einer Kon­gre­ga­ti­on kann Ein­spruch erho­ben wer­den, gegen eine direk­te Ent­schei­dung des Pap­stes nicht.

Drei Jah­re spä­ter erfolg­te nun der Frei­spruch durch ein staat­li­ches Gericht, an das sich der Prie­ster gewandt hat­te. Dar­aus ergibt sich die para­do­xe Situa­ti­on, daß ein Prie­ster im sel­ben Fall von der Kir­che ver­ur­teilt, vom staat­li­chen Gericht aber frei­ge­spro­chen wur­de. Theo­re­tisch wäre das sogar denk­bar, da Kir­che und Staat über eine je eige­ne, unab­hän­gi­ge Gerichts­bar­keit und unter­schied­li­che Rechts­ord­nun­gen ver­fü­gen. Im kon­kre­ten Fall führ­te die Kir­che aller­dings kein eige­nes Ver­fah­ren durch. Papst Fran­zis­kus ver­ur­teil­te den Prie­ster auf der blo­ßen Grund­la­ge der beim zustän­di­gen Bischof ein­ge­gan­gen Anschuldigung.

2016 war der Prie­ster von Isaí Erne­sto Men­do­za in einer Ein­ga­be an den Erz­bi­schof von San Sal­va­dor beschul­digt wor­den, ihn zwi­schen 1993 und 1996 sexu­ell miß­braucht zu haben, als er Mini­strant in der Pfar­rei von Don Moli­na war. Die Anzei­ge ent­hielt eine Rei­he von Unge­reimt­hei­ten, weil es zur genann­ten Zeit in der Pfar­rei kei­ne Mini­stran­ten­grup­pe gab und die Fami­lie des damals min­der­jäh­ri­gen Anklä­gers, die einer pro­te­stan­ti­schen Frei­kir­che anhängt, nie zur Pfar­rei gehört zu haben scheint. Weder das Erz­bis­tum San Sal­va­dor noch der Hei­li­ge Stuhl führ­ten eige­ne Ermitt­lun­gen zur Über­prü­fung des Wahr­heits­ge­halts der Anzei­ge durch. 

Die päpst­li­che Ent­schei­dung, die am 1. Novem­ber 2016 bekannt wur­de, fand in den sal­va­do­ria­ni­schen Medi­en aber gro­ßes Wohl­wol­len. Die Ver­ur­tei­lung sei ein „Schlag auf den Tisch“, ein kla­res Zei­chen für die „Null­to­le­ranz“, die schnel­le Ver­ur­tei­lung wur­de als „bei­spiel­haft“ gewür­digt. Die Schuld des Prie­sters stand für alle unge­prüft fest. Er war, wie sich nun zeig­te, Opfer einer Vor­ver­ur­tei­lung gewor­den in einem anti­kle­ri­ka­len Kli­ma, das Prie­ster unter einen Gene­ral­ver­dacht stellt.

Da Rom dem Prie­ster kei­ne Mög­lich­keit ließ, sich zu ver­tei­di­gen, blieb ihm nur die Anru­fung der staat­li­chen Gerichtsbarkeit.

Vor Gericht ver­si­cher­te der Prie­ster, sei­nen Anklä­ger nicht zu ken­nen. Die­ser gestand schließ­lich, alles frei erfun­den zu haben. Die Grün­de die­ser Ver­leum­dung blie­ben vage. Woll­te er ein­fach einem oder spe­zi­fisch die­sem Prie­ster scha­den, oder spiel­ten mög­li­cher­wei­se auch locken­de Schmer­zens­geld­zah­lun­gen eine Rol­le? Men­do­za ent­schul­dig­te sich öffent­lich bei Don Moli­na für die Ver­leum­dung und den ihm dadurch ent­stan­de­nen Schaden.

„Ich möch­te mich öffent­lich für die fal­schen Aus­sa­gen ent­schul­di­gen, die ich gegen­über dem Erz­bi­schof gemacht habe. Alles, was ich gesagt habe, ist falsch.“

Don Moli­na bat die Rich­ter, einen Bericht an den Erz­bi­schof und die Apo­sto­li­sche Nun­tia­tur zu schicken, damit sei­ne Wie­der­zu­las­sung als Prie­ster mög­lich werde.

Der Erz­bi­schof sag­te, von Medi­en zu den Aus­wir­kun­gen des Urteils befragt, daß er nicht wis­se, was er sagen sol­le. Das Ver­fah­ren sei von Rom durch­ge­führt wor­den, das Erz­bis­tum habe sich ledig­lich auf das Sam­meln und Wei­ter­lei­ten von Infor­ma­tio­nen beschränkt. Zum Ver­fah­ren in Rom kön­ne er nichts sagen.

Der Fall Moli­na erin­nert an den Fall des austra­li­schen Kar­di­nals Geor­ge Pell, der im ver­gan­ge­nen Früh­jahr auf der Grund­la­ge der Aus­sa­ge sei­nes Anklä­gers zur sechs Jah­ren Gefäng­nis ver­ur­teilt wur­de. Eine Anschul­di­gung, die auf wacke­li­gen Bei­nen ste­he, wie zahl­rei­che Beob­ach­ter meinen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: NBQ

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!