[Update] Segensfeiern mit Kollateralschaden für die sakramentale Ehe

Bistum Limburg


In Frankfurt am Main wird die Anerkennung der Scheidung und der Homosexualität durch die Hintertür betrieben.
In Frankfurt am Main wird die Anerkennung der Scheidung und der Homosexualität durch die Hintertür betrieben.

[Update, 21.06.2019] Wie sich lei­der her­aus­stell­te, waren auch bei die­sem Bei­trag Tei­le des Tex­tes in der ursprüng­li­chen Ver­öf­fent­li­chung ver­lo­ren­ge­gan­gen. Sie wur­den ergänzt. Wie ersu­chen Leser­schaft und Autor um Nach­sicht. Es wird nach dem tech­ni­schen Grund des Pro­blems gesucht. Vor allem emp­feh­len wir, den Bei­trag in der nun voll­stän­di­gen Fas­sung erneut zu lesen, um die gan­ze Aus­sa­ge zu erfahren.

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Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker. 

Das Bis­tum Lim­burg orga­ni­sier­te am 4. Mai 2019 eine zwei­te Wer­be­ver­an­stal­tung zu „Segens­fei­ern“ für Zweit­ver­hei­ra­te­te und homo­se­xu­el­le Paa­re. Auch die­se Tagung mit 70 Teil­neh­mern dien­te dazu, den The­sen vom Frank­fur­ter Stadt­de­kan Johan­nes zu Eltz Akzep­tanz zu verschaffen. 

Die ange­streb­ten Segens­fei­ern stün­den in star­ker Span­nung zur kirch­li­chen Leh­re, hieß es erneut im Bericht auf der Bis­tums­sei­te. Aber wie bei der ersten Ver­an­stal­tung am 21. März (sie­he Segens­fei­ern als nie­der­schwel­li­ger Zugang zu Ersatz-Ehen) spiel­ten die „kirch­li­chen Gegen­grün­de“ nur eine mar­gi­na­le Rol­le. Stadt­de­kan zu Eltz postu­lier­te ein­fach ein „Den­noch fr Segen­fei­ern“. Die­se Wen­dung gegen die kirch­li­che Leh­re wur­de mit einem Dut­zend State­ments bewor­ben, indem man

  • durch „bewe­gen­de“ Zeug­nis­se („Ich hat­te Trä­nen in den Augen“) Stim­mung machte,
  • sich „mit ein­dring­li­chen Wor­ten“ und „lei­den­schaft­li­chen“ Bei­trä­gen für Segens­fei­ern ein­setz­te und
  • „ein­drück­lich ver­mit­tel­te“ Wün­sche der Betrof­fe­nen vortrug.

Für die Aus­wir­kun­gen der kirch­li­chen Leh­re fand man dage­gen „har­sche Wor­te“. Die Kir­che wür­de die gegen­wär­ti­ge Seel­sor­ge­pra­xis von nicht-öffent­li­chen Segens­fei­ern in „Dun­kel­zo­nen und Dop­pel­mo­ral“ treiben. 

Die Ver­an­stal­tung ver­lief pha­sen­wei­se wie  eine eifern­de Mei­nungs­ma­che für Segens­fei­ern. Die Tagungs­stra­te­gie, die Teil­neh­mer mit emo­tio­na­ler Über­wäl­ti­gung auf das The­sen­pa­pier ein­zu­schwö­ren, ent­sprach nicht dem Auf­trag der Vor­be­rei­tungs­grup­pe, in einer sach­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung den The­sen­vor­schlag auf die Ver­ein­bar­keit mit der kirch­li­chen Leh­re zu prü­fen. Ein „belast­ba­res Ergeb­nis“ wird man bei die­ser Art von Stim­mungs­ma­che mit Sicher­heit nicht „hin­be­kom­men“. Jeden­falls wur­den in den bei­den Ver­an­stal­tun­gen nicht die vom Bischof ange­kün­dig­te „Kon­tro­ver­se“ prak­ti­ziert, in der man nach den klas­si­schen Regeln sine ira et stu­dio Argu­men­te aus­tauscht. Statt­des­sen wur­de ein ein­sei­ti­ger Mei­nungs­kampf geführt. 

Bei­de Bis­tums­ver­an­stal­tun­gen für Segens­fei­ern waren ein­sei­tig ausgerichtet: 

  • Der kirch­li­chen Leh­re gab man kei­ne ech­te Chan­ce zur Ent­fal­tung und Wür­di­gung. Dage­gen wur­den die Bedürf­nis­se der Homo­se­xu­el­len und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten in den Mit­tel­punkt gestellt.
  • Der Wil­le Got­tes bzw. die bibli­schen Wei­sun­gen Jesu Chri­sti zu Ehe und Ehe­bruch wur­den auf der kirch­li­chen Tagung regel­recht tabui­siert. An ihre Stel­le tra­ten die Wün­sche der Genannten.
  • Den christ­li­chen Nor­men zum Ehe-Kom­plex wur­de nicht das zukom­men­de Gewicht bei­gemes­sen. Man woll­te vor allem der fak­ti­schen „Lebens­wirk­lich­keit der Men­schen gerecht“ werden. 

Kirchliche Anerkennung von Homo-Ehe und Zweitehe durch die Hintertür 

Stadt­de­kan Johan­nes zu Eltz schreibt in sei­nem The­sen­pa­pier: „In der Segens­fei­er wird um Got­tes Segen gebe­ten für eine gelin­gen­de Zukunft von etwas, das es bereits gibt. … eine auf Lebens­zeit ange­leg­te (homo­se­xu­el­le) Part­ner­schaft, öffent­lich erklärt in einer staat­li­chen Ehe­schlie­ßung.“ Aus die­sem nach­ein­an­der von staat­li­cher Zivil­ehe­schlie­ßung und kirch­li­cher Segens­fei­ern für homo­se­xu­el­le Paa­re ergibt sich ein hoch­pro­ble­ma­ti­scher Rück­be­zug: Der kirch­li­che Zuspruch von gött­li­chem Segen für ein Homo-Paar wür­de nach­träg­lich die vor­an­ge­gan­ge­ne staat­li­che Homo-Trau­ung sank­tio­nie­ren. Eine sol­che Aner­ken­nung der Homo-Ehe steht aber im Wider­spruch zu jüng­sten Äuße­run­gen vom Papst und den deut­schen Bischö­fen Marx und Koch, dass die Ehe allein der Ver­bin­dung von Mann und Frau vor­be­hal­ten ist.

Bei Segens­fei­ern für geschie­de­ne Wie­der­ver­hei­ra­te­te wäre das rück­be­züg­li­che Ergeb­nis: Die Kir­che wür­de fak­tisch die Schei­dung einer sakra­men­tal geschlos­se­nen Ehe aner­ken­nen, indem sie der kirch­lich irre­gu­lä­ren Zweit­ehe Got­tes Gut­hei­ßung zus­prä­che. Eine sol­che Anma­ßung steht der Kir­che nicht zu.. 

Der Kollateralschaden für die sakramentale Ehe ist evident. 

Durch die Ein­füh­rung von Segens­fei­ern für nicht-ehe­fä­hi­ge Paa­re wür­de die „Hoch­form“ der sakra­men­ta­len Ehe nicht berührt, heißt es von Prot­ago­ni­sten der Pro­zess­grup­pe. Doch allein schon der Aus­druck „wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne“ ist eine Unter­mi­nie­rung der sakra­men­tal geschlos­se­nen Ehe, bei der es weder eine Schei­dung in der Lebens­zeit der Ehe­part­ner gibt noch eine regu­lä­re Wie­der­ver­hei­ra­tung. Auch die wie­der­hol­ten Aus­füh­run­gen von zweit­ver­hei­ra­te­ten Katho­li­ken, dass „Gott für uns immer dabei ist“, aber lei­der die Kir­che ihre Zweit­ehe nicht gut­hei­ße, ent­hiel­ten einen Angriff auf die Ehe: Die Kir­che soll­te end­lich die Mög­lich­keit des Schei­terns der (sakra­men­ta­len) Ehe aner­ken­nen und damit die Leh­re von der Unauf­lös­lich­keit der Ehe auf­ge­ben. Auch die For­de­rung nach grund­sätz­li­cher Akzep­tanz der Zweit­ehe geht in die­se Richtung. 

Recht auf Scheitern und Scheidung? 

Noch destruk­ti­ver waren die Äuße­run­gen von einem kirch­li­chen Ver­tre­ter auf der Tagung bezüg­lich der katho­li­schen Ehe­leh­re: Ein Mit­glied der Katho­li­schen Jun­gen Gemein­de for­der­te auch für kirch­lich geschlos­se­ne Ehen ein „Recht zu schei­tern“. Wenn der jun­ge Katho­lik mit die­ser Ein­stel­lung eine sakra­men­ta­le Ehe ein­ge­hen wür­de, dann wäre schon sein ehe­li­ches Treue­ge­löb­nis „bis der Tod uns schei­det“ unwahr­haf­tig. Das fak­ti­sche Schei­tern von Ehen wür­de nach die­ser Auf­fas­sung nicht ein von bei­den Ehe­part­nern unge­woll­tes Schei­dungs­dra­ma sein, son­dern ein ein­ge­plan­tes und ein­ge­for­der­tes Recht auf ein Bezie­hungs­en­de. Bei den Shell-Jugend­stu­di­en spricht sich regel­mä­ßig eine Drei­vier­tel­mehr­heit von Jugend­li­chen für Bezie­hungs­treue aus. Aus­ge­rech­net eine Füh­rungs­per­son der katho­li­schen Jugend will den Wert der ehe­li­chen Treue sabo­tie­ren und trägt die­se Auf­fas­sung in die Bis­tums­ju­gend hin­ein. Ange­sichts die­ser unka­tho­li­schen Ten­den­zen muss sich die Bis­tums­lei­tung fra­gen las­sen, wel­che Ver­säum­nis­se sie bei der Jugend­ka­te­che­se zu Ehe und Fami­lie zu ver­ant­wor­ten hat.

Text: Hubert Hecker
Bild: bis​t​umlim​burg​.de (Screen­shot)

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