Segensfeiern als niederschwelliger Zugang zu Ersatz-Ehen

Bistum Limburg


Frankfurts Stadtdekan und das Bistum Limburg und die „Segnung für alle“.
Frankfurts Stadtdekan und das Bistum Limburg und die „Segnung für alle“.

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker. 

Anzei­ge

Der Frank­fur­ter Dom­ka­pi­tu­lar und Stadt­de­kan Johan­nes zu Eltz hat im Janu­ar 2018 ein Posi­ti­ons­pa­pier erstellt, um für nicht-ehe­fä­hi­ge Paa­re kirch­li­che „Segens­fei­ern“ zu ermög­li­chen. Bischof Georg Bät­zing von Lim­burg hält das The­sen­pa­pier für „stim­mig“, möch­te aber den Vor­schlag „ergeb­nis­of­fen und kon­tro­vers dis­ku­tie­ren“ lassen. 

I.

Zu Eltz zählt drei Paar-Kon­stel­la­tio­nen auf, die für die kirch­li­che Segens­fei­ern in Fra­gen kommen:

  • gleich­ge­schlecht­li­che Partnerschaften
  • Paa­re, die bei bestehen­dem sakra­men­ta­lem Ehe­band eine zwei­te Zivil­ehe ein­ge­gan­gen sind,
  • sol­che Paa­re, die für die „Hoch­form eines Sakra­ments nicht hin­rei­chend dis­po­niert sind“. 

Es geht bei allen drei Paar-Typen um sexu­ell basier­te Part­ner­schaf­ten, die aber aus ver­schie­de­nen Grün­den eine sakra­men­ta­le Ehe nicht ein­ge­hen kön­nen oder wol­len. Gleich­wohl wünsch­ten die­se Paa­re für sich die kirch­li­che Aner­ken­nung durch öffent­li­che Segens­fei­er. Dabei soll die Kir­che den jewei­li­gen Part­ner­be­zie­hun­gen Got­tes Segen und damit Gut­hei­ßung (Bene-dik­ti­on) zusprechen. 

Wie tragfähig sind die Argumente des Stadtdekans?

Zu Eltz ord­net das Ver­lan­gen nach Segens­fei­ern dem „urmensch­li­chen Bedürf­nis“ zu, für die Sehn­sucht nach Heil, Schutz, Glück und Erfül­lung Got­tes Segen zu bekom­men. Aber Gott kann nur das seg­nen und gut­hei­ßen, was er durch sei­ne Gebo­te und Wei­sun­gen als sitt­lich gut geof­fen­bart hat. Für sexu­el­le Part­ner­schaft ist das die Ehe­form zwi­schen Mann und Frau in unver­brüch­li­cher Lie­be und Treue. Außer­dem muss bei christ­li­chen Segens­fei­ern – wie bei allen kirch­li­chen Hand­lun­gen – die Vater­un­ser­bit­te: „Dein Wil­le gesche­he“vor den Wün­schen und Bedürf­nis­sen der Men­schen beach­tet werden.

Stadtdekan zu Eltz: „Segen für alle“.
Stadt­de­kan zu Eltz: „Segen für alle“.

Nach Mt 19,9 und 1 Kor 7,10f sagt der Herr, dass die Wie­der­ver­hei­ra­tung von Geschie­de­nen Ehe­bruch bedeu­tet. Ohne auf die­se kla­ren bibli­schen Aus­sa­gen ein­zu­ge­hen, möch­te Johan­nes zu Eltz grund­sätz­lich dem Wunsch von wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen nach einer kirch­li­chen Segens­fei­er nach­kom­men. Damit wür­de die Kir­che Got­tes Segen und Heils­zu­sa­ge für eine sexu­el­le Bezie­hungs­form erbit­ten, die von der Bibel als ehe­bre­che­risch ange­se­hen wird. Sicher­lich kann man über Her­me­neu­tik und Kon­text der erwähn­ten  neu­te­sta­ment­li­chen Stel­len dis­ku­tie­ren. Es ist aber für Chri­sten und Kir­che kein gang­ba­rer Weg, die ein­schlä­gi­gen Aus­sa­gen der Bibel zu Ehe­bruch und Zweit­ehe voll­stän­dig zu igno­rie­ren, um kirch­li­che Segens­fei­ern einzuführen. 

Das The­sen­pa­pier ver­weist dar­auf, dass auch in ande­ren Sexu­al­part­ner­schaf­ten als der Ehe „Treue, Für­sor­ge, Ver­ant­wor­tung, Ver­pflich­tung“ prak­ti­ziert wür­den. Aber legi­ti­mie­ren ein­zel­ne Tugen­den die Segens­wür­dig­keit von Bezie­hungs­for­men, wenn die­se selbst unge­ord­net oder ehe­bre­che­risch sind? Kann die Treue in einer Zweit­ehe einen Treue­bruch in Bezug auf die sakra­men­ta­le Erste­he ver­ges­sen machen? Die der obi­gen Argu­men­ta­ti­on zugrun­de­lie­gen­de ethi­sche Maxi­me, nach der mensch­li­che Tugen­den unter allen sozia­len Umstän­den sitt­lich gut und segens­wür­dig wären, ist nicht über­zeu­gend. In die­sem Zusam­men­hang sei an die jid­di­sche Geschich­te erin­nert, in der ein Rab­bi die Tugen­den einer Räu­ber­ban­de als Han­deln in Soli­da­ri­tät, Freund­schaft, gerech­ter Beu­te­ver­tei­lung etc. in iro­ni­scher Wei­se zum Vor­bild erhebt. 

Johan­nes zu Eltz behaup­tet, dass der kirch­li­che Segen zu den drei genann­ten Sexu­al­part­ner­schaf­ten nicht ver­gleich­bar mit der kirch­lich-sakra­men­ta­len Ehe­schlie­ßung sei. Die Unter­schie­de lägen ein­mal in den ver­schie­de­nen lit­ur­gi­schen Voll­zugs­for­men und zum ande­ren dar­in, dass bei Segens­hand­lun­gen für die gelin­gen­de Zukunft einerbestehen­den Part­ner­schaft gebe­tet wür­de, nicht eine sol­che kon­sti­tu­iert wer­de. Dage­gen zeigt die Erfah­rung, dass die Teil­neh­mer von kirch­lich nicht-erlaub­ten Fei­ern zur Ein­seg­nung einer Zweit­ehe die Zere­mo­nie als Ersatz­trau­ung für eine Ersatz-Ehe anse­hen. Für die öffent­li­che Wahr­neh­mung spie­len die genann­ten lit­ur­gi­schen und begriff­li­chen Unter­schie­de kei­ne wesent­li­che Rolle. 

Segnung von homosexuellen Partnerschaften in Analogie zu Trauung und Ehe

In sei­nem nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia bestä­tigt Papst Fran­zis­kus in Nr. 251 die kirch­li­che Leh­re, nach der es kein Fun­da­ment dafür gibt, „zwi­schen den homo­se­xu­el­len Lebens­ge­mein­schaf­ten und dem Plan Got­tes über Ehe und Fami­lie Ana­lo­gien her­zu­stel­len, auch nicht in einem wei­te­ren Sin­ne“. Doch genau die­se wei­ten Ana­lo­gien stellt der Frank­fur­ter Dom­ka­pi­tu­lar für Homo­se­xu­el­le (und auch für Zweit­ehe­part­ner) her: Er ver­langt als Vor­aus­set­zung für kirch­li­che Segens­fei­ern eine „ver­bind­li­che öffent­li­che Erklä­rung der Part­ner, dass die Part­ner­schaft auf Lebens­zeit ange­legt“ ist. Das kön­ne durch den Nach­weis einer „staat­li­chen Ehe­schlie­ßung“ erbracht wer­den. Bei die­sem stan­des­amt­lich geschlos­se­nen Ehe­bund fürs Leben ist die Ana­lo­gie mit dem sakra­men­ta­len Ehe­bund „bis zum Tod“ offen­sicht­lich. Eben­falls benutzt zu Eltz das Argu­ment der part­ner­schaft­li­chen Treue bei homo­se­xu­el­len Bezie­hun­gen als ein Ana­lo­gon zur ehe­li­chen Treue der sakra­men­ta­len Ehe. 

Noch deut­li­cher ist eine Ana­lo­gie von Segens­fei­er und sakra­men­ta­ler Trau­ung bei der drit­ten Sexu­al­part­ner­schaft erkenn­bar, also bei jun­gen Paa­ren, die eine Zivil­ehe ein­ge­gan­gen sind, aber sich nicht für die „Hoch­form der sakra­men­ta­len Ehe dis­po­niert“ füh­len. Der Begriff Hoch­form der Ehe impli­ziert eine nie­de­re Form des Ehe-Insti­tuts. Bei einer Bene­dik­ti­ons­fei­er für die­se Paa­re wür­de die Kir­che Got­tes Gut­hei­ßung über eine ana­lo­ge Gestalt von Ehe aus­spre­chen, gewis­ser­ma­ßen eine Ehe light als Sakra­men­ta­lie einführen. 

Zusammenfassende Bewertung

Die Ein­füh­rung von Segens­fei­ern für nicht-ehe­li­che Sexu­al­be­zie­hun­gen wür­de den Kern christ­li­cher Anthro­po­lo­gie berüh­ren. Sie ste­hen im Gegen­satz zur bibli­schen Leh­re, wonach Gott durch sein Schöp­fungs­han­deln das Geschenk der Sexua­li­tät exklu­siv dem unscheid­ba­ren Ehe­bund von Mann und Frau anver­traut hat – ver­bun­den mit dem Auf­trag, das Leben wei­ter­zu­ge­ben. Das The­sen­pa­pier des Frank­fur­ter Prä­la­ten wider­spricht auch den neu­te­sta­ment­li­chen Wei­sun­gen zu die­sem Kom­plex, eben­so der dar­auf auf­bau­en­den katho­li­schen Sexualethik. 

Wenn die Kir­che Segens­fei­ern für die oben genann­ten Grup­pen anbö­te, wäre damit eine tief­grei­fen­de Ver­än­de­rung der kirch­li­chen Leh­re ver­bun­den. Denn die Kir­che wür­de Got­tes Gut­hei­ßung fürdie sexu­el­len Bezie­hungs­for­men behaup­ten, die sie nach ihrem Lehr­ver­ständ­nis als unge­ord­net oder ehe­bre­che­risch ansieht. Doch die­ser schwer­wie­gen­de Ein­griff in die katho­li­sche Leh­re ist in dem The­sen­pa­pier nicht ein­mal ange­spro­chen. Auch auf die bibli­schen Aus­sa­gen gegen­über homo­se­xu­el­len Bezie­hun­gen und zum Ver­bot von Wie­der­ver­hei­ra­tung wird nicht eingegangen. 

II.

In einer Erklä­rung des Bis­tums Lim­burg vom 21. März heißt es: 

„Bischof Georg (Bät­zing) sah das Papier (des Stadt­de­kans) als stim­mig an und beauf­trag­te eine Arbeits­grup­pe damit, einen ergeb­nis­of­fe­nen Pro­zess zum Papier und zu der Fra­ge­stel­lung (der Segens­fei­ern) zu gestalten.“ 

Zu der „Pro­zess­grup­pe“ gehört ein Dut­zend hoch­ran­gi­ge Haupt­amt­li­che des Bis­tums. Füh­rend dar­in sind der Frank­fur­ter Dom­ka­pi­tu­lar Johan­nes zu Eltz und Prof. Dr. Ans­gar Wucher­pfen­nig von der Jesui­ten­hoch­schu­le St. Geor­gen. Die bei­den sind die Initia­to­ren des Frank­fur­ter Pro­jekts: Seel­sor­ge und Seg­nun­gen für Homo­se­xu­el­le. Der Jesui­ten­pa­ter Wucher­pfen­nig seg­net schon seit Jah­ren homo­se­xu­el­le Paa­re in nicht-öffent­li­chen lit­ur­gi­schen Fei­ern. Auf die­sem Hin­ter­grund ist eine Len­kung des Gesprächs­pro­zes­ses durch die Steue­rungs­grup­pe anzu­neh­men. Als ange­ziel­tes Resul­tat des Gesprächs­pro­zes­ses dürf­te eine Emp­feh­lung der vor­ge­schla­ge­nen Seg­nungs­fei­ern anzu­se­hen sein. Auch Bischof Bät­zing geht von die­sem Akzep­tanz-Ergeb­nis aus, wenn er die Per­spek­ti­ve aus­gibt: In der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz wer­de er in der Fra­ge der Segens­fei­ern „auf Alli­an­zen und auf gemein­sa­me Ant­wor­ten“ setzen. 

Der Bis­tums­be­richt von einem ersten Gesprächs­fo­rum am 21. März bestä­tigt die Annah­me, dass die Len­kungs­grup­pe die Segens­fei­ern für nicht-ehe­fä­hi­ge Paa­re vor­an­trei­ben will. In der Ver­an­stal­tung für Gre­mi­en­ka­tho­li­ken wur­de zwar die „Span­nung zwi­schen dem Lehr­amt der Kir­che“ einer­seits und den „Anfor­de­run­gen der Pasto­ral und der Lebens­wirk­lich­keit“ ande­rer­seits erwähnt. Die­se Gegen­satz­be­schrei­bung schien einen ergeb­nis­of­fe­nen Dis­kurs zu ver­spre­chen. In Wirk­lich­keit aber war die Tagung auf Zustim­mung zu den vor­ge­ge­be­nen The­sen vor­struk­tu­riert. Die besag­te „Span­nung“ soll ein­sei­tig zugun­sten der „Lebens­wirk­lich­keit“ von Homo­se­xu­el­len und den Wün­schen von Zweit­ver­hei­ra­te­ten auf­ge­löst werden. 

Man hat­te für die Ver­an­stal­tung sechs Per­so­nen auf­ge­bo­ten, die Segens­fei­ern für alle wünsch­ten und bewar­ben. Eine kri­ti­sche Stim­me am Schluss fiel bei dem Über­ge­wicht an Befür­wor­tern nicht ins Gewicht. Zunächst erzähl­ten zwei Homo­se­xu­el­le und drei wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne von ihren lebens­ge­schicht­li­chen Erfah­run­gen – alle mit dem Wunsch oder der abschlie­ßen­den For­de­rung, dass die Kir­che ihre und alle Part­ner­schaf­ten seg­nen soll­te. Die les­bi­sche Luit­gard und der schwu­le Tho­mas rede­ten in ehe-ana­lo­gen Wor­ten von ihrer „Hei­rat“ sowie von „ihrer Frau“ und  „sei­nem Mann“. In Homo­grup­pen wie „Netz­werk katho­li­scher Les­ben“ oder „schwul + katho­lisch“ lern­ten sie eine les­bisch-schwu­le Recht­fer­ti­gungs­spi­ri­tua­li­tät ken­nen. Danach wäre ihre homo­se­xu­el­le Art gott­ge­schaf­fen und ihre Lebens­wei­se gottgewollt. 

Auch ein prie­ster­li­che Seel­sor­ger aus dem Bis­tum befür­wor­te­te die Seg­nung aller: „Ich wün­sche mir, den Segen zuspre­chen zu kön­nen und damit zu sagen, so wie ihr seid, seid ihr gut.“ Bei allen sechs State­ments wur­de die All­seg­nungs­pa­sto­ral aus Wün­schen und Bedürf­nis­sen der Bitt­stel­ler abgeleitet. 

Direkt gegen die­se Her­lei­tung rich­te­te sich eine kri­ti­sche Prie­ster­stim­me: „Moral bestimmt sich nicht von der Bedürf­tig­keit des Men­schen her“. Die­ser Lehr­grund­satz hat Kon­se­quen­zen für die Pasto­ral: Nicht jedes Bedürf­nis ist segens­wür­dig. Die Fol­ge­rung stellt die Ablei­tung der Segens­fei­ern aus der mensch­li­chen Bedürf­tig­keit in Fra­ge, wie sie Johan­nes zu Eltz pro­pa­giert. Gegen­über den Behaup­tun­gen an selbst­ge­wis­ser Gott­ge­fäl­lig­keit von Sei­ten der Homo­se­xu­el­len und Wie­der­ver­hei­ra­te­ten führ­te der Pfar­rer an: Wich­tig vor allem sei die „geist­li­che Aus­ein­an­der­set­zung“ über die Fra­ge, „was der Wil­le Got­tes dazu ist“. 

Die Ver­an­stal­tung war struk­tu­riert wie eine schlech­te Talk­show, die gele­gent­lich im öffent­lich-recht­li­chen Fern­se­hen zu sehen ist: Statt eine aus­ge­wo­ge­ne Mei­nungs­bil­dung zu ermög­li­chen mit etwa drei Pro- und drei Kon­tra­stim­men zu einer Fra­ge­stel­lung, wer­den fünf Gäste einer bestimm­ten Mei­nungs­rich­tung ein­ge­la­den. Die eine Gegen­stim­me hat dabei kei­ne Chan­ce, gegen die Stim­mungs­ma­che der ande­ren anzu­kom­men. Nach die­sem Muster war auch die Tagung des Bis­tums kon­zi­piert – eine gelenk­te Ver­an­stal­tung als Zustim­mungs­ma­che für das vor­ge­setz­te Segens­fei­er­pa­pier. Die Zuhö­rer wur­den durch eine Über­zahl an Pro-Bei­trä­gen in eine Mei­nungs­rich­tung „gescho­ben /​ geschubst“ nach der poli­ti­schen Nud­ging-Metho­de. Die Plat­zie­rung der gefühls­be­ton­ten Erfah­rungs­be­rich­te ver­stärk­te noch den Ein­druck pater­na­li­sti­scher Gän­ge­lung durch emo­tio­na­le Über­wäl­ti­gung. Eine ech­te Kon­tro­ver­se, wie sie der Bischof ange­kün­digt hat­te, sieht jeden­falls anders aus. 

Der Len­kungs­aus­schuss war mit der ange­wand­ten Metho­de und dem ange­ziel­ten Ergeb­nis der Tagung offen­bar zufrie­den. Er hat eine wei­te­re Gesprächs­ver­an­stal­tung nach dem glei­chen Muster für den 4. Mai ange­setzt hat. Damit sol­len dann mög­lichst vie­le Gre­mi­en­ka­tho­li­ken aus 18 Syn­oda­len- und Berufs­grup­pen des Bis­tums auf die Bene­di­zie­rung von Homo­se­xu­el­len und Zweit­ver­ehe­lich­ten ein­ge­schwo­ren werden. 

III.

Eini­ge Äuße­run­gen von P. Wucher­pfen­nig zu Segens­fei­ern für homo­se­xu­el­le Paa­re beleuch­ten das wei­te­re stra­te­gi­sche Vor­ge­hen des Theo­lo­gen der Len­kungs­grup­pe: In sei­ner frü­he­ren Erklä­rung zur Nihil-obstat-Ver­zö­ge­rung sag­te er: Wo es sei­ne Ämter als Ordens­mann und Prie­ster ver­lang­ten, wür­de er die „Leh­re der Kir­che voll­stän­dig und umfas­send dar­le­gen“. Als Seel­sor­ger, Christ und Wis­sen­schaft­ler sei er jedoch mit bestimm­ten Lehr­amts­po­si­tio­nen der Kir­che „nicht ein­ver­stan­den“. Er wür­de ins­be­son­de­re die Leh­re der Kir­che zu Homo­se­xua­li­tät und Frau­en­dia­ko­nat in „krea­ti­ver Kon­ti­nui­tät wei­ter­ent­wickeln“ wol­len. Aus die­ser Absichts­er­klä­rung ist zu ent­neh­men, dass Wucher­pfen­nigs Ansatz auf eine Ver­än­de­rung der kirch­li­chen Leh­re zielt. Die Ein­füh­rung von Segens­fei­ern wäre dabei nur ein (pasto­ra­ler) Zwi­schen­schritt. Bei der vom Len­kungs­aus­schuss geplan­ten wis­sen­schaft­li­chen Fach­ta­gung wür­de er dann sei­ne Amts­pflich­ten als Prie­ster und Ordens­mann zurück­stel­len und in die Rol­le als Christ und Wis­sen­schaft­ler schlüp­fen, um die als „Mei­nun­gen“ degra­dier­te Lehr­amts­po­si­tio­nen in Rich­tung einer homo­freund­li­chen Neu­leh­re abzuändern.

Text: Hubert Hecker
Bild: FAZ​.net/​K​a​t​h​o​l​i​s​c​h​.de (Screen­shots)

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5 Kommentare

  1. Mitt­ler­wei­le ist es, jeden­falls in der katho­li­schen Kir­che hier­zu­lan­de, doch so, dass eigent­lich jeder Hans­wurst heut­zu­ta­ge irgend­ei­ne Seg­nung vor­schla­gen kann und dass es sich über nahe­zu jeden Unsinn schier end­los und unge­bremst dis­ku­tie­ren lässt. Und dabei das wesent­li­che und unver­än­der­ba­re Glau­bens­gut völ­lig außen vor bleibt.

    Mei­ne Fra­ge: War­um eigent­lich seg­nen sich die in Fra­ge kom­men­den Leut­chen eigent­lich nicht selbst – gegen­sei­tig? Gera­de in die­sen Krei­sen schwa­dro­niert man doch immer wie­der (oder sogar unauf­hör­lich) vom „all­ge­mei­nen Prie­ster­tum der Gläu­bi­gen“. Braucht es zu sol­chen „Segens­fei­ern“ eigent­lich immer einen Prie­ster und eine Kir­che? Kann’s nicht auch mal ein talen­tier­ter dörf­li­cher Allein­un­ter­hal­ter sein – im Bier­zelt viel­leicht – ganz nahe beim Volk.

  2. Gott wird nichts seg­nen, was Er Selbst als sün­dig geof­fen­bart hat. Wer sich erdrei­stet, von Gott einen Segen für Sün­de zu erbit­ten, schlägt Jesus wie­der ans Kreuz.

  3. Bei uns in Öster­reich gibt es schon sicher seit über 10 Jah­ren soge­nann­te Val­ten­tins­mes­sen wo in der Ankün­di­gung immer aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen wird, daß sich dort jedes Paar sei­nen Segen holen kann. Damit sind impli­zit sodo­mi­ti­sche, ehe­bre­che­ri­sche und unzüch­ti­ge Ver­bin­dun­gen mitgemeint.

  4. Stadt­de­kan Eltz und Bischof Bät­zing ver­brei­ten Häresien!
    Rote Kar­te! Soll­ten sie nicht davon ablas­sen, gehö­ren sie umge­hend aus dem prie­ster­li­chen und kirch­li­chen Dienst ent­las­sen und lai­siert! Die­se Her­ren sind eine Zumu­tung, Wöl­fe im Schafspelz!

    • Glau­ben Sie mir, die zwei (Eltz + Bät­zing) wer­den eher beför­dert als laisiert.

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