Vatikan bezeichnet Benedikt XVI. als regierenden Papst

Von zwei Päpsten


Schreiben des Staatssekretariats vom 18. Februar 2019.
Schreiben des Staatssekretariats vom 18. Februar 2019.

(Rom) Im Vati­kan gab es schon man­che Besorg­nis und auch Ärger dar­über, weil nicht weni­ge Gläu­bi­ge in Bene­dikt XVI. noch einen Papst oder sogar „den“ Papst sehen. Wun­dern soll­te sich der Hei­li­ge Stuhl aller­dings nicht dar­über, da er selbst dazu beiträgt.

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Bene­dikt XVI. leg­te den Grund­stein dazu, indem er noch als Papst fest­leg­te, wie sein Leben nach dem Amts­ver­zicht am 28. Febru­ar 2013 aus­se­hen wür­de. Er behielt den Namen und die Klei­dung des Pap­stes bei und unter­zeich­net auch als sol­cher, aller­dings mit dem in der Kir­chen­ge­schich­te bis­her unbe­kann­ten Zusatz eines Papa eme­ri­tus, eines eme­ri­tier­ten Pap­stes. Setzt man die Bezeich­nung ana­log zur Eme­ri­tie­rung von Bischö­fen, dann hie­ße es, daß er mit allen Rech­ten Papst geblie­ben ist, aber von den Lei­tungs­auf­ga­ben ent­bun­den wurde. 

Eine Schwie­rig­keit besteht dar­in, daß man nicht selbst eme­ri­tiert, son­dern eme­ri­tiert wird. Es han­delt sich auf den Betrof­fe­nen bezo­gen, um ein pas­si­ves Verb. Kann ein Papst also sich selbst emeritieren?

Für die Klä­rung nicht hilf­reich, viel­mehr erschwe­rend war die Deu­tung von zwei Päp­sten, die in unter­schied­li­cher Funk­ti­on gemein­sam das Petrus­amt aus­üben. Sie wur­de von Kuri­en­erz­bi­schof Georg Gäns­wein gebo­ten und war sicher gut gemeint, aber in der Sache irra­tio­nal ver­klä­rend. Der eme­ri­tier­te Kuri­en­kar­di­nal Wal­ter Brand­mül­ler ant­wor­te­te auf die Gesamt­fra­ge mit einer ern­sten War­nung und der Fest­stel­lung, daß es immer nur einen legi­ti­men Papst geben kön­ne. Dazu gab es in jün­ge­rer Zeit einen pri­va­ten Brief­wech­sel zwi­schen dem Kar­di­nal und Bene­dikt XVI. (sie­he dazu auch den Auf­satz „Die Gött­li­che Vor­se­hung zwingt Bene­dikt XVI. das Deba­kel mit­an­zu­se­hen, das er aus­ge­löst hat“ von Rober­to de Mattei.)

Nun för­dert aber aus­ge­rech­net der Hei­li­ge Stuhl die­se zwie­späl­ti­ge Aus­deu­tung einer Situa­ti­on, die als Anoma­lie wahr­ge­nom­men wird und auch wie­der­holt als sol­che bezeich­net wurde.

Das Staats­se­kre­ta­ri­at des Vati­kans, die höch­ste dem Papst die­nen­de Regie­rungs­be­hör­de des Hei­li­gen Stuhls, behan­delt in einem Ant­wort­schrei­ben vom 18. Febru­ar 2019 Bene­dikt XVI. als wäre er noch regie­ren­der Papst.

Die Erste Sek­ti­on – All­ge­mei­ne Ange­le­gen­hei­ten ant­wor­te­te einem Prie­ster in den USA. Anlaß und Inhalt des Schrei­bens tun nichts zur Sache. Bemer­kens­wert ist, daß das vati­ka­ni­sche Staats­se­kre­ta­ri­at dar­in Bene­dikt XVI. bezeich­net und beti­telt wie einen amtie­ren­den Papst. Das Schrei­ben hät­te vor dem 28. Febru­ar 2013 nicht anders ver­faßt wer­den können. 

Bene­dikt XVI. wird mit sei­nem Papst­na­men und als „Hei­lig­keit“ bezeich­net. Genau so kommt es einem Papst zu, und genau so woll­te es Bene­dikt XVI. auch. Zur Unter­schei­dung von sei­nem Nach­fol­ger füg­te er aber mit dem „eme­ri­tus“ den Ruhe­stand hin­zu. Die­se Unter­schei­dung fehlt im Ant­wort­schrei­ben des Staats­se­kre­ta­ri­ats, das von Msgr. Pao­lo Bor­gia unter­zeich­net ist, immer­hin die Num­mer Zwei der Ersten Sek­ti­on hin­ter dem Sub­sti­tu­ten des Kardinalstaatssekretärs.

Ob es sich um ein Ver­säum­nis oder um eine beson­de­re Form der Höf­lich­keit han­delt, sei dahin­ge­stellt. Man soll­te auch nicht zuviel hin­ein­in­ter­pre­tie­ren. Aller­dings soll­te man sich im Vati­kan auch nicht wun­dern, wenn Gläu­bi­ge es anders aus­le­gen und dar­in Zei­chen sehen. Sie sind Aus­druck einer Ver­un­si­che­rung und der erwähn­ten Anoma­lie, und bei­de gehen vom Vati­kan aus.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Ann Barn­hardt

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