Seit zehn Jahren Heilige Messe im überlieferten Ritus verweigert

Probleme eines Bischofs


Seit zehn Jahren verweigern die Bischöfe von Cremona die Zelebration der Heiligen Messe in der überlieferten Form des Römischen Ritus.
Seit zehn Jahren verweigern die Bischöfe von Cremona die Zelebration der Heiligen Messe in der überlieferten Form des Römischen Ritus.

(Rom) Der Bischof von Cre­mo­na ver­wei­gert Gläu­bi­gen die Hei­li­ge Mes­se im über­lie­fer­ten Ritus. Die Feind­se­lig­kei­ten der kirch­li­chen Hier­ar­chie wol­len kein Ende neh­men. Dage­gen erhebt sich aller­dings Kri­tik von unver­däch­ti­ger Seite. 

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Der Pasto­ral­theo­lo­ge Msgr. Anto­nio Napo­lio­ni wur­de 2015 von Papst Fran­zis­kus zum Bischof von Cre­mo­na ernannt. „Die latei­ni­sche Mes­se wird von den Sozio­lo­gen ent­deckt, aber von den Bischö­fen behin­dert“, schrieb die Nuo­va Bus­so­la Quo­ti­dia­na (NBQ) am 2. März. Das gilt beson­ders in Italien.

Seit zehn Jah­ren bit­ten Gläu­bi­ge den Orts­bi­schof, ihnen die Meß­fei­er im über­lie­fer­ten Ritus zu erlau­ben. Ver­geb­lich. Das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum scheint nicht bis Cre­mo­na gelangt zu sein.

Bereits der Vor­gän­ger des amtie­ren­den Bischofs, Msgr. Dan­te Lafran­co­ni, 2001 von Johan­nes Paul II. ernannt, woll­te nichts von der „latei­ni­schen Mes­se“ wis­sen. Sein Nach­fol­ger tut es ihm gleich. Das bischöf­li­che Ver­hal­ten von Cre­mo­na zei­ge, so NBQ, „daß vie­le ita­lie­ni­sche Bischö­fe eine regel­rech­te Pho­bie gegen die latei­ni­sche Mes­se haben“.

Eine neuer Anlauf nach dem Bischofswechsel

Nach­dem der Bischofs­wech­sel erfolgt war, stell­te eine neue Grup­pe von Gläu­bi­gen einen Antrag in der Hoff­nung, daß nun die Zeit end­lich reif sein müß­te. Am 27. März 2017 erfolg­te die Ant­wort von Bischof Napolioni: 

„Die­ses Ansu­chen wur­de bereits mei­nem Vor­gän­ger vor­ge­bracht, der in der Diö­ze­se die Vor­aus­set­zun­gen nicht gege­ben sah, das Ansu­chen anneh­men zu kön­nen und es daher ablehn­te, vor allem auf­grund der Tat­sa­che, daß in mehr als 40 Jah­ren die Umset­zung der Lit­ur­gie­re­form des Kon­zils in der gan­zen Diö­ze­se in Ruhe ange­nom­men wurde.“

Bischof Antonio Napolioni
Bischof Anto­nio Napolioni

Die Gläu­bi­gen ver­such­ten dem Bischof ver­ständ­lich zu machen, daß es aber eine ansehn­li­che Zahl von Gläu­bi­gen sei­nes Bis­tums gibt, die die­sen Wunsch haben. Dies sei nach­prüf­bar, weil die Gläu­bi­gen auf die Klo­ster­kir­che der Barn­abiten aus­wi­chen, die somit nicht direkt der bischöf­li­chen Juris­dik­ti­on unter­steht, wo ein Prie­ster sich nach der wie­der­hol­ten Ableh­nung der Bischö­fe bereit erklär­te, im über­lie­fer­ten Ritus zu zelebrieren. 

Der Bischof zeig­te sich nicht beein​druckt​.Er bekräf­tig­te sei­ne Ableh­nung und zitier­te den Barn­abiten­pa­ter zu sich. Ihm mach­te er schwe­re Vor­wür­fe und ver­lang­te, daß er sich beu­ge und die Zele­bra­tio­nen ein­stel­le. Andern­falls mache er sich eines Bruchs der kirch­li­chen Gemein­schaft schul­dig. Alle Argu­men­te nütz­ten nichts. Der Bischof blieb unzu­gäng­lich. Da er sich nicht beu­gen woll­te, wur­de dem Ordens­mann vor zwei Wochen die Zele­bra­ti­on sine popu­lo ver­bo­ten. Dabei nimmt das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum pri­va­te Zele­bra­tio­nen von jeder Geneh­mi­gungs­pflicht aus. Der Barn­abit kapi­tu­lier­te. Die Gläu­bi­gen ste­hen wie­der ohne Hei­li­ge Mes­se da.

„Was für Probleme hat der Bischof?“

Seit Sum­morum Pon­ti­fi­cum kommt es dem Bischof gar nicht mehr zu, eine Zustim­mung oder Ableh­nung aus­zu­spre­chen. Das war vor­her so, gilt aber seit­her nicht mehr.

„Die über­all herr­schen­de lit­ur­gi­sche Krea­ti­vi­tät und der pasto­ra­le Rela­ti­vis­mus ist über­all vor­herr­schend, aber das schein kein Pro­blem zu sein“, so NBQ.

Unter­stüt­zung erhal­ten die Gläu­bi­gen inzwi­schen von unver­däch­ti­ger Seite. 

Am 6. März mel­de­te sich Gio­van­ni Bat­ti­sta Kar­di­nal Re zu Wort. Er war bis 2000 Sub­sti­tut des Kar­di­nal­staats­se­kre­tärs und anschlie­ßend bis 2010 Prä­fekt der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on. Seit 2017 ist er Kar­di­nal­sub­de­kan. In der loka­len Tages­zei­tung La Pro­vin­cia di Cre­mo­na zeig­te er sich „erstaunt vom Bischof von Cre­mo­na“ und stell­te fest: „Die triden­ti­ni­sche Mes­se ist erlaubt“. Er fügt hinzu:

„Ich ver­ste­he die Grün­de nicht, wer­de die Sache aber ver­tie­fen. Sie wird auf der gan­zen Welt zelebriert.“

Am 8. März folg­te ein Tweet von Matteo Mat­zuzzi dem Vati­ka­ni­sten der Tages­zei­tung Il Foglio. Der Jour­na­list spar­te auch einen Sei­ten­hieb nicht aus, der auf Urtei­le von Papst Fran­zis­kus anspielt:

 „Ich bin kein Besu­cher von Vetus-Ordo-Mes­sen, fra­ge mich aber: Was für Pro­ble­me hat der Bischof von Cre­mo­na, daß er Gläu­bi­gen, die ihn dar­um bit­ten, eine nach einem von einem Papst auto­ri­sier­ten Ritus voll­kom­men erlaub­te Mes­se ver­bie­tet? Wer ist in die­sem Fall der ‚Stren­ge‘, der sich von einer Ideo­lo­gie lei­ten läßt?“

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Nuo­va Bus­so­la Quotidiana

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7 Kommentare

  1. Schön, dass ein Barn­abit zele­brie­ren wür­de. Gavan­tus, einer der berühm­te­sten Rubri­zi­sten mit sei­nem The­sau­rus sacrorum ritu­um, war Barnabit.

  2. Die von Papst Bene­dikt XVI. für der­ar­ti­ge Streit­fäl­le auf­ge­wer­te­te vati­ka­ni­sche Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei exi­stiert nicht mehr.
    Papst Fran­zis­kus hat sie aufgelöst.
    Seit­dem gibt es für Gläu­bi­ge, wel­che die Hl. Mes­se in der „außer­or­dent­li­chen Form“ nach dem Mis­sa­le Roma­num von 1962 wün­schen, kei­ne Beschwer­de­stel­le mehr.
    Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, in wel­che die Kom­mis­si­on Eccle­sia Dei auf­ge­gan­gen ist, ist ja nur noch für die Eini­gung mit der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. da (was das Motu Pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum anbelangt). 

    War­um die betrof­fe­nen Eccle­sia-Dei Gemein­schaf­ten nicht lei­den­schaft­lich gegen die Auf­lö­sung ihrer Beschwer­de­stel­le pro­te­stie­ren, ist mir aller­dings ein Rätsel.

    • Nun ja, man kann sich jetzt auch bei der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on beschwe­ren. Aber man weiß nicht mehr recht, an wen man sich wen­den soll, das stimmt. Aber war­um hat man sich das 10 Jah­re lang gefal­len las­sen, ohne sich an die Kom­mis­si­on zu wen­den, solan­ge sie existierte?

  3. wenn die Bug­nini-Mes­se der triden­ti­ni­schen wirk­lich so über­le­gen wäre, wie die Lit­ur­gie­re­for­m­an­hän­ger immer behaup­ten, wovor haben sie dann Angst?

  4. Woll­te die Kir­che nicht jüngst die Struk­tu­ren ver­än­dern, die ihre Gläu­bi­gen in unzu­läs­si­ger Wei­se bevormunden?
    Bestehen­de Macht­struk­tu­ren hin­ter­fra­gen, hat­te Kar­di­nal Marx gesagt. Gilt komi­scher­wei­se schein­bar nicht, wenn
    es um ein kla­res Recht der Gläu­bi­gen geht, die ori­gi­na­le Mes­se zu erhal­ten, mit der der neue Mess­ri­tus ja ledig­lich gleich gestellt ist, und ledig­lich „pasto­ral“ zum ordent­li­chen Ritus „im Zei­chen der Zeit“ gemacht wurde.

  5. Kei­ner kann die über­lie­fer­te Mes­se ver­bie­ten, denn sie ist nie ver­bo­ten worden.
    Das Schrei­ben von Papst Bene­dikt unter­streicht das nur noch einmal.
    Natür­lich kann ein Bischof /​Pfarrer ver­bie­ten, das in „sei­nem“ Hau­se eine Mes­se von Nicht-Pfarr­mit­glie­dern gehal­ten wird.
    Aber dann macht man das woan­ders, es gibt Insti­tu­te, Ver­eins­hei­me etc. wo man treff­lich die alte Mes­se fei­ern kann.
    Wo ein Wil­le da ein Weg.
    Wie hat es Bischof Leb­fe­v­re gemacht ?
    Ganz klein ange­fan­gen und was ist Gewal­ti­ges dar­aus gewor­den, nicht weni­ger als die klei­ne Her­de, die Chri­stus noch erken­nen wird wenn er wiederkommt.
    Also nach­ma­chen und sich der FSSPX anschlie­ßen, da macht man nichts falsch.
    Ich ver­ste­he sowie­so nicht, war­um sich die Mas­se der gede­mü­tig­ten Prie­ster und Lai­en immer noch bei den „Kon­zils­se­li­gen“ aufhält?
    Ist es die war­me Bade­wan­ne der Kirchensteuer ?
    Dann aber ganz schnell raus, lesen wir nur das heu­ti­ge Evan­ge­li­um vom Mon­tag nach dem 1.Fastensonntag.
    Das soll­te einem Angst machen, nicht ein paar häre­ti­sche Kirchenführer.

  6. War­um fra­gen die Gläu­bi­gen den Bischof über­haupt um Erlaub­nis? Ich dach­te, dies sei nach Sum­morum Pon­ti­fi­cum nicht mehr nötig, und es kön­ne auch kein Bischof verbieten.

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