Papst verhängt weitere Sanktionen – Kanonisches Verfahren gegen Kardinal Pell

Vatikansprecher Gisotti


Vatikan leitete kanonisches Verfahren gegen Kardinal Pell ein.
Vatikan leitete kanonisches Verfahren gegen Kardinal Pell ein.

(Rom) Kar­di­nal Geor­ge Pell wur­de gestern in Unter­su­chungs­haft genom­men. Die Maß­nah­me ist für kon­ti­nen­tal­eu­ro­päi­sche Rechts­stan­dards unge­wöhn­lich, nicht aber für den angel­säch­si­schen Raum. In 70 Pro­zent der Fäl­le wird sie in Austra­li­en nach einer Ver­ur­tei­lung ersten Gra­des wegen eines Sexu­al­de­likts ver­hängt. Wäh­rend in Austra­li­en Zwei­fel an der Ver­ur­tei­lung laut wer­den, weil sie nur auf­grund einer Zeu­gen­aus­sa­ge, aber ohne Bewei­se erfolg­te, unter­stützt der Vati­kan die Vor­ver­ur­tei­lung des Kar­di­nals. Papst Fran­zis­kus ver­häng­te wei­te­re Sank­tio­nen, die vom Pres­se­amt auf unge­wöhn­li­che Wei­se bekannt­ge­ge­ben wurden.

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Noch am Diens­tag, dem Tag der Urteils­ver­kün­dung – das Urteil selbst war bereits am 11. Dezem­ber 2018 gefällt wor­den –, ver­öf­fent­lich­te das vati­ka­ni­sche Pres­se­amt eine offi­zi­el­le Erklä­rung des Hei­li­gen Stuhls.

Der inte­ri­mi­sti­sche Vati­kan­spre­cher Gisot­ti erklär­te, daß sich der Hei­li­ge Stuhl dem anschließt, was der Vor­sit­zen­de der Austra­li­schen Bischofs­kon­fe­renz zur Ver­ur­tei­lung ersten Gra­des von Kar­di­nal Pell sag­te. Er sprach zudem von einer „schmerz­li­chen Nach­richt“, die „sehr vie­le Men­schen schockiert“ habe. Der Hei­li­ge Stuhl bekun­de­te aus dem Mund Gisot­tis „größ­ten Respekt für die austra­li­schen Gerichts­be­hör­den“. Man war­te nun das Beru­fungs­ver­fah­ren ab und erin­ne­re dar­an, „daß Kar­di­nal Pell sei­ne Unschuld beteu­ert hat und das Recht hat, sich bis zur letz­ten Instanz zu verteidigen“.

In Erwar­tung eines rechts­kräf­ti­gen Urteils, so der Hei­li­ge Stuhl, „schlie­ßen wir uns den austra­li­schen Bischö­fen im Gebet für alle Opfer des Miß­brauchs an“. Zugleich bekräf­tig­te Gisot­ti, daß der Hei­li­ge Stuhl alles Men­schen­mög­li­che tun wer­de, damit die Kir­che „ein siche­rer Ort für alle ist, beson­ders für die Kin­der und die Schutzlosesten“.

Gisot­ti gab in der Erklä­rung auch die erst­mals von Papst Fran­zis­kus ver­häng­ten „Prä­ven­tiv­maß­nah­men“ bekannt. Fran­zis­kus unter­sag­te Kar­di­nal Pell „prä­ven­tiv“ die öffent­li­che Aus­übung sei­nes Prie­ster­tums und „jed­we­den Kon­takt“ mit Minderjährigen.

Einen gan­zen Arbeits­tag spä­ter folg­te Unge­wöhn­li­ches. Abseits der offi­zi­el­len Kanä­le ent­hüll­te Gisot­ti am spä­ten Abend des­sel­ben Tages auf sei­nem pri­va­ten Twit­ter-Kanal plötz­lich noch mehr:

„Ich kann bestä­ti­gen, daß Kar­di­nal Geor­ge Pell nicht län­ger Prä­fekt des Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats ist.“

Das Amt übte der austra­li­sche Pur­pur­trä­ger bereits seit dem Som­mer 2017 nicht mehr aus, als er Rom ent­täuscht ver­ließ und nach Austra­li­en zurück­kehr­te, um sich vor Gericht den gegen ihn erho­be­nen Anschul­di­gun­gen zu stel­len. Offi­zi­ell war er aber wei­ter­hin Dikasterienleiter.

Das Detail sei­ner Ent­las­sung als Prä­fekt sei­nes römi­schen Dik­aste­ri­ums war in der Erklä­rung des Hei­li­gen Stuhls nicht ent­hal­ten gewe­sen. Die Vor­ge­hens­wei­se eines Pres­se­spre­chers, der pri­vat ent­hüllt, was er offi­zi­ell bekannt­ge­ben soll­te, dürf­te zumin­dest unge­wöhn­lich sein. Erst gestern ver­öf­fent­lich­te das vati­ka­ni­sche Pres­se­amt eine wei­te­re Stellungnahme:

„In Beant­wor­tung von Jour­na­li­sten­fra­ge erklär­te der Direk­tor ‚ad inte­rim‘ des Pres­se­am­tes des Hei­li­gen Stuhls, Ales­san­dro Gisotti:

Ich bestä­ti­ge, daß Kar­di­nal Geor­ge Pell nicht mehr Prä­fekt des Wirt­schafts­se­kre­ta­ri­ats ist. Ich kann auch bekannt­ge­ben, daß sich nach der Ver­ur­tei­lung erster Instanz von Kar­di­nal Pell nun die Kon­gre­ga­ti­on für die Glau­bens­leh­re mit dem Fall in den von den kano­ni­schen Bestim­mun­gen fest­ge­leg­ten For­men und Zei­ten beschäf­ti­gen wird.“

In der nach­ge­reich­ten, zwei­ten Erklä­rung wur­de nicht demen­tiert, was Gisot­ti bereits am Tag zuvor auf Twit­ter ent­hüllt hat­te, son­dern noch mehr Zusätz­li­ches ver­kün­det, was in der offi­zi­el­len Reak­ti­on auf das Urteil zunächst fehl­te, näm­lich die Ein­lei­tung eines kano­ni­schen Pro­zes­ses gegen Kar­di­nal Pell. Ein sol­cher Schritt kann nur mit Geneh­mi­gung des Pap­stes erfolgen.

Text: Giu­sep­pe Nar­di
Bild: Twit­ter (Screen­shot)

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