(Rom) Antonio Socci, einer der bekanntesten Journalisten Italiens legte vor kurzem ein neues Buch vor: „Das Geheimnis Benedikts XVI. Warum er noch Papst ist“. Darin kehrt er nicht, wie der Titel vermuten lassen könnte, zu seiner These zurück, mit der er zwischen 2014 und 2016 die Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus in Frage stellte. Er greift aber die Mutmaßung auf, daß Benedikt XVI. noch immer Papst sei, wenn auch in einer anderen, „rätselhaften“, ja „mystischen“ Form. Am 4. Januar veröffentlichte Catholic Family News eine Besprechung des Buches durch den Historiker Roberto de Mattei, der Socci in wesentlichen Punkten widerspricht.
„Das Geheimnis Benedikts XVI.“ – Soccis Thesen halten dem Anspruch nicht stand
Von Roberto de Mattei*
„Die Heilige Mutter Kirche befindet sich in einer Krise, die in ihrer ganzen Geschichte beispiellos ist.“
Dieses Bild des Theologen Serafino M. Lanzetta, mit dem das jüngste Buch von Antonio Socci „Das Geheimnis von Benedikt XVI. Warum er noch Papst ist“ (Il segreto di Benedetto XVI. Perché è ancora Papa, Rizzoli, Mailand 2018) beginnt, reizt jeden zur Lektüre, der die Natur der Krise und die möglichen Auswege daraus besser verstehen will.
Socci ist ein brillanter Journalist, der bereits drei Bücher der kirchlichen Entwicklung unter Papst Franziskus gewidmet hat: „Er ist nicht Franziskus. Die Kirche im großen Sturm“ (Non è Francesco. La Chiesa nella grande tempesta, Rizzoli, Mailand 2014), „Die letzte Prophezeiung” (La profezia finale, Rizzoli, Mailand 2016) und nun „Das Geheimnis von Benedikt XVI.”
Von diesen drei Büchern ist das zweite das beste, vor allem im genau mit Quellen belegten Teil, in dem er die umstrittensten Handlungen und Worte der ersten drei Regierungsjahre von Papst Franziskus einer akribischen Untersuchung unterzieht. Im jüngsten Buch entfaltet Socci hingegen seine bereits im Buch „Er ist nicht Franziskus“ vorgelegte These, laut der die Wahl von Jorge Mario Bergoglio fraglich, ja vielleicht sogar ungültig sei, und Benedikt XVI. noch immer Papst ist, weil er nicht ganz auf das Petrusamt verzichtet habe. Sein Rücktritt vom Papsttum sei nur „relativ“, so Socci, denn er habe ihn so verstanden, „noch Papst zu bleiben, wenn auch auf rätselhafte Weise und in einer bisher unbekannten Form, die nicht erklärt wurde (zumindest nicht bis zu einem bestimmten Datum)“. (1)
Die universale Anerkennung von Papst Franziskus
Zu den Zweifeln an der Wahl von Kardinal Bergoglio ist allerdings, jenseits juristischer Spitzfindigkeiten, anzumerken, daß es keinen Kardinal gab, der Teilnehmer des Konklaves von 2013 war, der Zweifel an der Gültigkeit dieser Wahl äußerte. Die ganze Kirche hat Franziskus als rechtmäßigen Papst akzeptiert und anerkannt, und laut Kirchenrecht ist die eindeutige universalis ecclesiae adhaesio Zeichen und unfehlbare Wirkung einer gültigen Wahl und eines rechtmäßigen Pontifikats. Frau Prof. Geraldina Boni verweist in ihrer gründlichen Studie „Über einen Verzicht. Die Entscheidung von Papst Benedikt XVI. und das Recht“ (2) auf die geltenden kanonischen Konstitutionen, laut denen eine Wahl, die das Ergebnis eines Ausgleichs oder von Abmachungen, Versprechungen oder anderen Verpflichtungen jeder Art ist, wie die mögliche Planung der Wahl von Kardinal Bergoglio, nicht ungültig ist.
Was Frau Prof. Boni schreibt, stimmt mit dem überein, was Robert Siscoe und John Salza auf der Grundlage der bedeutendsten Theologen und Kanonisten anmerkten:
„Es ist allgemeine Lehre der Kirche, daß die eindeutige und universale Akzeptanz eines Papstes die unfehlbare Gewißheit seiner Rechtmäßigkeit darstellt.“ (3)
Es gibt keinen Zweifel, daß ein Papst das Recht hat, zurückzutreten. Der neue Codex des Kirchenrechts regelt den eventuellen Amtsverzicht des Papstes im Can. 332 § 2 mit den Worten:
„Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.“
Der Amtsverzicht von Benedikt XVI. geschah frei und wurde hinreichend kundgemacht. Sollte auf Benedikt XVI. Druck ausgeübt worden sein, hätte er es sagen oder zumindest zu verstehen geben müssen. In seinen „Letzten Gesprächen“ mit Peter Seewald (Droemer, München 2016) erklärte er aber das Gegenteil, indem er bekräftigte, daß seine Entscheidung völlig frei und ohne jeden Zwang erfolgte.
Die Moralität des Amtsverzichts von Papst Benedikt
Der Schritt von Benedikt XVI., der aus theologischer und kirchenrechtlicher Sicht völlig legitim ist, zeigt sich zugleich aber als völliger Bruch mit der Tradition und der Praxis der Kirche und ist deshalb moralisch zu beanstanden. Der Rücktritt eines Papstes ist kanonisch propter necessitatem vel utilitatem Ecclesiae universalis (zum Wohl der Weltkirche) möglich. Damit er aber moralisch zulässig ist, bedarf es einer iusta causa, andernfalls ist der Schritt zwar gültig, wäre aber moralisch verwerflich und würde eine schwere Schuld vor Gott darstellen. In keinem Verhältnis zum Ernst des Aktes scheint aber der Grund, den Benedikt XVI. selbst am 11. Februar 2013 nannte:
„Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Körpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß.“
Socci kennt die kanonische Lehre und schreibt dazu:
„Da Benedikt XVI. keine außergewöhnlichen Motive nennt, und es nicht denkbar scheint, daß er ‚schwere Schuld‘ auf sich laden wollte, gibt es – schließt man den Zwang aus – nur zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um einen wirklichen Verzicht auf das Papsttum, oder die außergewöhnlichen Gründe wurden nicht genannt“. (4)
Man versteht nicht, warum Socci a priori die Möglichkeit einer „schweren Schuld“ von Benedikt XVI. ausschließt. Leider handelt es sich genau darum. Die Entscheidung von Papst Benedikt hat eine beispiellose Situation geschaffen. In den Augen der Welt handelte es sich um ein Entsakralisieren des Petrusamtes, das wie ein Unternehmen verstanden wird, wo der Präsident aus Altergründen, oder weil er sich physisch zu schwach fühlt, zurücktreten kann. Prof. Gian Enrico Rusconi merkte an, daß Benedikt XVI. „mit seiner Entscheidung zurückzutreten, sagt, daß es keinen besonderen Schutz des Heiligen Geistes gibt, der die mentale und psychische Festigkeit des Stellvertreters Christi auf Erden garantieren kann, wenn er von Alter oder Krankheit heimgesucht wird“. (5)
Die Päpste wurden in der Geschichte immer erst im hohen Alter und häufig bei schlechter physischer Verfassung gewählt, ohne daß ihnen die Medizin ihrer Zeit helfen konnte, wie es hingegen heute der Fall ist. Dennoch haben sie nie auf die Ausübung ihres Auftrags verzichtet. Das physische Wohlergeben war nie ein Regierungskriterium für die Kirche.
Historische Beispiele
Der alte Erzbischof von Goa in Indien, gebrechlich und von vielen Leiden geplagt, bat den Papst, ihn von seinem Amt zu entbinden. Pius V. antwortete ihm aber, daß er als guter Soldat auf dem Feld zu sterben habe. Um ihm Mut zu machen, erinnerte er ihn an seine eigenen Leiden mit den Worten:
„Wir empfinden brüderliches Mitgefühl, daß Ihr, alt wie Ihr seid, Euch wegen so vieler Entbehrungen inmitten so vieler Gefahren müde fühlt. Bedenkt aber, daß Leiden der normale Weg ist, der in den Himmel führt, und daß wir den Platz nicht verlassen dürfen, den uns die Vorsehung zugewiesen hat. Glaubt Ihr denn, daß wir inmitten so vieler Sorgen und so großer Verantwortung nicht auch manchmal des Lebens müde sind? Und daß wir nicht auch wünschen, zu unserem ursprünglichen Status eines einfachen Ordensmannes zurückzukehren? Dennoch sind wir entschlossen, unser Joch nicht abzuschütteln, sondern es mutig zu tragen, bis uns Gott zu sich rufen wird. Verzichtet daher auf jede Hoffnung, Euch in ein ruhigeres Leben zurückziehen zu können.“
Am 10. September 1571, wenige Tage vor der Schlacht von Lepanto, richtete derselbe heilige Pius V. einen bewegenden Brief an den Großmeister der Malteserritter, Pietro del Monte, in dem er, um dem alten Heerführer Mut zu machen, schrieb:
„Ihr wißt ohne Zweifel, daß mein Kreuz schwerer ist als das Eure, daß mir inzwischen die Kräfte fehlen, und wie zahlreich jene sind, die mich zum Erliegen bringen wollen. Ich hätte bereits aufgegeben und hätte auf meine Würde verzichtet (woran ich mehr als einmal dachte), wenn ich es nicht geliebt hätte, mich lieber ganz in die Hände des Meisters zu begeben, der sagte: Wer mir nachfolgen will, der verleugne sich selbst.“
Die Abdankung von Benedikt XVI. läßt keine Selbstverleugnung erkennen, wie sie in den Worten des heiligen Pius V. zum Ausdruck kommt, sondern spiegelt vielmehr den Geist der Selbstaufgabe wider, wie er unter den Kirchenmänner unserer Zeit anzutreffen ist. Es ist der Verzicht, den höchsten Auftrag auszuführen, den ein Mensch auf Erden ausführen kann: Die Kirche Christi zu leiten. Es ist die Flucht dessen vor den Wölfen, der in seiner ersten Predigt am 24. April 2005 gesagt hatte:
„Betet für mich, daß ich nicht furchtsam vor den Wölfen fliehe.“
Die letzte öffentliche Ansprache von Benedikt XVI. – ein Punkt der Zerrissenheit
Antonio Socci zitiert die letzte offizielle und öffentliche Ansprache des Pontifikats von Benedikt XVI. am 27. Februar 2013, in der er über sein Amt sprach:
„Das Schwere der Entscheidung lag gerade auch darin, daß ich nun vom Herrn immer und für immer beansprucht war. […]Das ‚immer‘ ist auch ein ‚für immer‘ – es gibt keine Rückkehr ins Private. Meine Entscheidung, auf die aktive Ausführung des Amtes zu verzichten, nimmt dies nicht zurück.“
Dazu Socci:
„Eine brisante Aussage, denn wenn Benedikt mit diesem Akt nur ‚auf die aktive Ausübung des Amtes‘ verzichtet hat, bedeutet das, daß er nicht beabsichtigte, auf das Amt an sich zu verzichten. (…) Im Licht seiner letzten Ansprache versteht man, warum Joseph Ratzinger im ‚Bezirk des Petrus‘ blieb, nach wie vor als Benedikt XVI. unterschreibt, sich als ‚emeritierter Papst‘ bezeichnet, die päpstlichen heraldischen Insignien gebraucht und sich weiterhin als Papst kleidet.“ (6)
Nimmt man diese Behauptung wörtlich, wie Socci es tut, dann ist sie theologisch falsch. Durch die Wahl erhält der Papst die höchste Jurisdiktion, aber kein Sakrament, mit dem ihm ein unauslöschlicher Stempel aufgedrückt wird. Das Papsttum ist nicht ein spiritueller oder sakramentaler Zustand, sondern vielmehr ein „Amt“ oder genauer eine Institution.
Laut der Ekklesiologie des Zweiten Vaticanum ist die Kirche hingegen in erster Linie „Sakrament“ und muß ihrer institutionellen Dimension entkleidet werden. Man vergißt dabei, daß der Papst aufgrund seiner Bischofsweihe jedem anderen Bischof gleich ist, aber aufgrund seines Amtes, das ihm die volle Jurisdiktion über alle Bischöfe der Welt sichert, ob einzeln oder in ihrer Gesamtheit, über jedem anderen Bischof steht.
Violi und Msgr. Gänswein tragen zur Verwirrung bei
Socci beruft sich auch auf die umstrittene Studie von Prof. Stefano Violi „Der Verzicht von Benedikt XVI. Zwischen Geschichte, Recht und Gewissen“ (La rinuncia di Benedetto XVI. Tra storia, diritto e coscienza, in: Rivista Teologica di Lugano, Nr. 2/2013, S. 203–214), die eine Unterscheidung einführt zwischen dem „Amt“, auf das Benedikt XVI. verzichtet habe, und dem Petrinischen Munus, das er weiterhin innehabe.
Die absonderlichen Thesen Violis scheinen Erzbischof Georg Gänswein, den Sekretär von Benedikt XVI., bei seiner Rede am 20. Mai 2016 an der Päpstlichen Universität Gregoriana inspiriert zu haben, wo er sagte:
„Seit dem 11. Februar 2013 ist das Papstamt deshalb nicht mehr, was es vorher war. Fundament der katholischen Kirche wird es bleiben. Doch diesen Grund hat Benedikt XVI. nachhaltig verändert in seinem Ausnahmepontifikat […]. Seit der Wahl seines Nachfolgers Franziskus am 13. März 2013 gibt es also keine zwei Päpste, aber de facto ein erweitertes Amt – mit einem aktiven und einem kontemplativen Teilhaber. Darum hat Benedikt XVI. weder den weißen Talar noch seinen Namen abgelegt. Darum ist seine korrekte Anrede auch heute noch ‚Heiliger Vater‘, und darum zog er sich auch nicht in ein abgelegenes Kloster zurück, sondern in das Innere des Vatikans – als sei er nur beiseite getreten, um seinem Nachfolger und einer neuen Etappe in der Geschichte des Papsttums Raum zu geben […].“
Benedikt habe auf sein Jurisdiktionsamt verzichtet, wie Socci betont, übe aber weiterhin „das in höchstem Maße spirituelle Wesen des Petrinischen Munus“ aus. (7) Sein Verzicht verwandle den päpstlichen Dienst in ein Ausnahmepontifikat, um den Begriff von Erzbischof Gänswein aufzugreifen. Socci schreibt:
„Benedikt XVI. hatte nicht die Absicht, das Papsttum aufzugeben, und er hat auch nicht seine Annahme des Amtes vom April 2005 zurückgenommen (die er sogar für ‚unwiderruflich‘ hält). Daher ist er – nach aller Logik – noch immer Papst“. (8)
„Es gibt objektiv einen ‚Ausnahmezustand‘, nach Msgr. Gänswein sogar ein ‚Ausnahmepontifikat‘, das eine völlige Ausnahmesituation in der Geschichte der Kirche und der Welt voraussetzt.“ (9).
Zu den besten Arbeiten, die einen solchen Versuch einer Neudefinition des päpstlichen Primats entkräften, gehört der sorgfältige Aufsatz von Kardinal Walter Brandmüller mit dem Titel „Renuntiatio Papae. Einige kirchenrechtsgeschichtliche Überlegungen” (Renuntiatio Papae. Alcune riflessioni storico-canonistiche, in: Archivio Giuridico, 3–4 (2016), S. 655–674). Die Tradition und die Praxis der Kirche bezeugen eindeutig, so der Kardinal, daß nur einer Papst ist, und zwar einer allein, und seine Vollmacht in ihrer Einheit unteilbar ist.
„Das Wesentliche des Papsttums ist von der Heiligen Schrift und der authentischen Tradition so eindeutig definiert, daß kein Papst berechtigt ist, sein Amt neu zu definieren.“ (10)
Sollte Benedikt XVI. wirklich meinen, gleichzeitig mit Franziskus Papst zu sein, würde er also die Glaubenswahrheit leugnen, daß es nur einen Stellvertreter Christi gibt, und müßte als Häretiker betrachtet oder der Häresie verdächtigt werden.
Andererseits: Wenn der wahre Papst nicht Franziskus, sondern Benedikt wäre, müßte dies jemand feststellen, doch kein Bischof oder Kardinal hat das je getan. Die Folgen wären verheerend. Was würde beim Tod von Benedikt XVI. passieren? Müßte ein Konklave abgehalten werden, während Papst Franziskus noch auf dem päpstlichen Stuhl sitzt? Und wenn Franziskus wirklich ein Gegenpapst wäre, wer würde bei seinem Tod den wahren Papst wählen, da die große Zahl von Kardinälen, die von ihm ernannt wurde, als ungültig betrachtet werden müßte?
Socci behauptet nicht, daß es zwei Päpste gibt, auch nicht, daß Franziskus ein Gegenpapst ist, aber unter den Katholiken herrscht diesbezüglich viel Verwirrung. Und wenn er als guter Journalist ein Problem aufwerfen und nicht eine theologische These behaupten will, muß man sich fragen, ob sein Buch dazu beiträgt, Klarheit zu schaffen, oder noch mehr Verwirrung zu stiften, vor allem auf den letzten Seiten seines Werkes.
Der Rücktritt von Benedikt: eine mystische Mission?
Für Socci muß der Verzicht von Benedikt XVI. auf sein Pontifikat als eine mystische Entscheidung gesehen werden.
„Wir stehen vor einem wirklichen Ruf Gottes, dem Ruf zu einer Mission“. (11)
Um welche Mission handelt es sich dabei?
„Benedikt läßt die bedrohte Herde nicht im Stich. Er ist im Gebet in seiner Eremitage, um für die Kirche und für die Welt einzutreten, und sein Trost und seine erhellende Lehre ergießen sich über tausend Bäche“. (12)
Die schweigende Gestalt Benedikts sei, laut Socci, eine „Gegenwart“ im „Bezirk des Petrus“, die Schismen und Spaltungen abwendet, den Vormarsch der Revolution bremst und den Frieden in der Welt sichert.
Die „mystische“ Mission von Benedikt XVI. ist demnach eine politische Mission, die Socci am Ende seines Buches so beschreibt:
„Hier sieht man die Größe von Benedikts Entwurf: In einem wahnhaften, historischen Moment, in dem der immer mehr entchristlichte Westen absurderweise Rußland zurückgewiesen und angegriffen hat (das endlich freie und wieder christlich gewordene Rußland), und es auszugrenzen versuchte, indem es in die asiatische Isolation zurückgedrängt oder dem kommunistischen China in die Arme getrieben werden sollte, zielte der Dialog, den der Papst mit der russisch-orthodoxen Kirche begonnen hatte, auf die Verwirklichung des Traumes von Johannes Paul II.: ein Europa der Völker, die durch ihre christlichen Wurzeln vom Atlantik bis zum Ural geeint sind.“ (13)
Der Mystizismus, den Socci Benedikt XVI. zuschreibt, scheint allerdings mehr eine phantasievolle, literarische Suggestion des Autors zu sein, der in seinem Buch die große theologische Debatte zwischen Modernismus und Antimodernismus ebenso übergeht, wie er das Zweite Vatikanische Konzil und seine dramatischen Folgen ignoriert. Das Papsttum wird seiner institutionellen Dimension entkleidet und „personalisiert“. Johannes Paul II. und Benedikt XVI. verkörpern das „Gute“, Franziskus ist hingegen Ausdruck des „Bösen“. In Wirklichkeit ist die Verbindung zwischen Franziskus und seinen Vorgängern weit enger, als Socci sich vorstellen kann, nicht zuletzt auch deshalb, weil es erst der leichtsinnige Amtsverzicht von Benedikt XVI. war, der Kardinal Bergoglio den Weg ebnete.
Die jüngsten Fotografien von Benedikt XVI. zeigen einen erschöpften Mann, der von der Göttlichen Vorsehung gezwungen wird, dem von ihm ausgelösten Debakel zuzusehen. Jorge Mario Bergoglio, der Besiegte des Konklaves von 2005, ist zum Sieger im Konklave von 2013 geworden, und Benedikt XVI., der Sieger des ersten Konklaves, geht aus der Geschichte als der große Verlierer hervor.
Ich schätze Antonio Socci wegen seines echten katholischen Glaubens und wegen seiner Unabhängigkeit des Denkens. Ich teile sein strenges Urteil über Papst Franziskus, aber der Amtsverzicht von Benedikt XVI., die er als Mission sieht, ist für mich ein Symbol für die Kapitulation der Kirche vor der Welt.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: „Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi“, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Radio Libera/Vatican.va (Screenshots)
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(1) Antonio Socci, Il segreto di Benedetto XVI, Rizzoli, Milano 2018, S. 82.
(2) Geraldina Boni, Sopra una rinuncia. La decisione di papa Benedetto XVI e il diritto, Bononia University Press, Bologna 2015.
(3) Robert Siscoe / JohnSalza, Is Francis or Benedict the True Pope?, Aufsatz in zwei Teilen, in: Catholic Family News, September-Oktober 2016.
(4) Socci: Il segreto, S. 101f.
(5) Gian Enrico Rusconi, Teologia laica. La rivoluzione di Benedetto, in: La Stampa v. 12. Februar 2013.
(6) Socci: Il segreto, S. 83.
(7) Socci: Il segreto, S. 106.
(8) Socci: Il segreto, S. 121.
(9) Socci: Il segreto, S. 149f.
(10) Card. Walter Brandmüller, Renuntiatio Papae. Alcune riflessioni storico-canonistiche, in: Archivio Giuridico, 3–4 (2016), S. 660.
(11) Socci: Il segreto, S. 144.
(12) Socci: Il segreto, S. 163.
(13) Socci: Il segreto, S. 199.