Zur Frage von Meßbesuch und Sonntagspflicht bei der Piusbruderschaft


Levitenamt in der Kirche St. Mariä Himmelfahrt (Stuttgart), zelebiert von Patres der Piusbruderschaft.

von Cle­mens Vic­tor Oldendorf

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Immer wie­der fra­gen sich Gläu­bi­ge, die in der über­lie­fer­ten Römi­schen Lit­ur­gie prak­ti­zie­ren wol­len, ob sie dies auch in hei­li­gen Mes­sen tun kön­nen und dür­fen, die von einem Prie­ster der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius‘ X. gefei­ert wer­den. Man­che Patres – bei­spiels­wei­se der Prie­ster­bru­der­schaft St. Petrus – ver­nei­nen dies.

Sowohl kano­ni­stisch als auch nach den Grund­sät­zen der Moral­theo­lo­gie ist es schwer nach­voll­zieh­bar, wie ein solch ableh­nen­des Urteil begrün­det wer­den könn­te. Dies nicht erst, aber erst recht, seit­dem Papst Fran­zis­kus es den Gläu­bi­gen aus­drück­lich ermög­licht hat, bei den Prie­stern der Pius­bru­der­schaft im Buß­sa­kra­ment gül­tig die Los­spre­chung zu emp­fan­gen und auch erklärt hat, daß Pius­pa­tres prin­zi­pi­ell recht­mä­ßig die Dele­ga­ti­on zu gül­ti­ger Ehe­as­si­stenz erhal­ten kön­nen. In letz­te­rem Fall soll der betref­fen­de Prie­ster sogar mög­lichst im Anschluß an die Ehe­schlie­ßung das dar­auf fol­gen­de Braut­amt zele­brie­ren. Die­ser Aspekt ist des­we­gen von all­ge­mei­ner Bedeu­tung, weil es wider­sin­nig wäre, anneh­men zu wol­len, Prie­ster der Pius­bru­der­schaft dürf­ten nur dann zele­brie­ren, wenn sie zuvor eine Ehe ein­ge­seg­net hätten.

Frei­lich ist die Situa­ti­on der Pius­bru­der­schaft rein for­mal­ju­ri­stisch noch nicht abschlie­ßend geklärt, und for­mal gese­hen, mag man sagen, die Patres dürf­ten zumin­dest des­halb nicht zele­brie­ren, weil ihnen eine gül­ti­ge Inkar­di­na­ti­on, die recht­mä­ßi­ge Zuge­hö­rig­keit zu einer Diö­ze­se oder einem ande­ren Inkar­di­na­ti­ons­ver­band, bei­spiels­wei­se einer Ordens­ge­mein­schaft feh­le und sie schon aus die­sem Grund sus­pen­diert seien.

Jedoch behan­delt Papst Fran­zis­kus die Ange­hö­ri­gen der Pius­bru­der­schaft offen­sicht­lich nicht wie sus­pen­dier­te Vagan­ten, sonst könn­te er die Beich­ten nicht für gül­tig und die­se Geist­li­chen auch nicht fall­wei­se zu mög­li­chen Trä­gern der Voll­macht zur Ehe­as­si­stenz erklären.

Die Kapel­len und Kir­chen der Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius‘ X. sind nun weni­ge­stens de fac­to zumin­dest als halb-öffent­li­che Ora­to­ri­en anzu­se­hen, in denen von aus­wärts kom­men­de Katho­li­ken auch die Sonn­tags­pflicht erfül­len kön­nen. Denn damit dies mög­lich ist, benö­tigt kein Prie­ster, anders als bei Beich­te und Ehe­schlie­ßungs­as­si­stenz, zusätz­lich zur Wei­he und dem all­ge­mei­nen Recht zu zele­brie­ren, dem Cele­bret, eine wei­te­re Autorisation.

Um das Bild abzu­run­den, muß man sich auch vor Augen füh­ren, daß die gro­ße Mehr­heit der nomi­nel­len Katho­li­ken im Regel­fall die Sonn­tags­pflicht nicht mehr erfüllt. Sie inter­es­sie­ren sich nicht für die Sonn­tags­pflicht oder wis­sen schon gar nicht mehr, was sie ist und bedeutet.

Will man da ernst­haft so for­ma­li­stisch sein und sagen, Gläu­bi­ge, die gern jeden Sonn- und gebo­te­nen Fei­er­tag zur hei­li­gen Mes­se kom­men möch­ten und dies auch und zu Recht in dem Bewußt­sein tun, die Sonn­tags­pflicht erfül­len zu müs­sen, dürf­ten nicht an Mes­sen der Pius­bru­der­schaft teil­neh­men oder könn­ten das zwar tun, wür­den dadurch aber nicht die Sonn­tags­pflicht erfüllen?

Frei­lich, es gibt auch Prie­ster der Pius­bru­der­schaft, die selbst vom aus­nahms­wei­sen Besuch von hei­li­gen Mes­sen abra­ten, die auf­grund von Sum­morum Pon­ti­fi­cum gefei­ert wer­den. So selb­stän­dig muß auch der durch­schnitt­li­che Gläu­bi­ge den­ken und han­deln kön­nen, sich von sol­chen Zuspit­zun­gen nicht beir­ren zu las­sen. Das gilt auch von dem, was man in Pre­dig­ten hört. Mit­den­ken muß man über­all. Manch­mal ist es auch nicht ver­kehrt, die Ohren auf Durch­zug zu stel­len. Das kann einem bei der Pius­bru­der­schaft genau­so wie bei der Petrus­bru­der­schaft oder sonst­wo passieren.

Offi­zi­el­le Posi­ti­on der Petrus­bru­der­schaft ist es ja bei­spiels­wei­se, daß man als Gläu­bi­ger ver­pflich­tet sei, auch die neue Lit­ur­gie zu besu­chen, um die Sonn­tags­pflicht zu erfül­len, wenn man die alte nicht errei­chen kann. Da kann man viel eher argu­men­tie­ren, daß man in einem sol­chen Fall der Sonn­tags­pflicht nicht unter­liegt, zumal es in der Pra­xis den soge­nann­ten Usus Ordi­na­ri­us prak­tisch gar nicht gibt. Ver­ein­facht gesagt: Im Nor­mal­fall muß man weit weni­ger weit fah­ren, um eine Mes­se nach Sum­morum Pon­ti­fi­cum zu errei­chen als einen Got­tes­dienst zu fin­den, der wirk­lich ord­nungs­ge­mäß und im Gei­ste lit­ur­gi­scher Kon­ti­nui­tät und orga­ni­scher Ent­wick­lung nach dem Mis­sa­le Pauls VI. gefei­ert wird.

Eine sol­che Ver­pflich­tung der Gläu­bi­gen, die Sonn­tags­pflicht gege­be­nen­falls auch in Got­tes­dien­sten erfül­len zu müs­sen (!), die nach dem Mis­sa­le Pauls VI. gefei­ert wer­den, könn­ten mei­nes Erach­tens – wenn denn über­haupt – höch­stens Prie­ster behaup­ten, die auch selbst gege­be­nen­falls nach dem MR1970/​2002 zele­brie­ren und es dabei nicht bei einer theo­re­ti­schen Bereit­schaft belassen.

Man könn­te mir viel­leicht noch ent­ge­gen­hal­ten, zumin­dest dann, wenn an einem Ort (oder in ver­gleich­bar wei­ter Ent­fer­nung) sowohl hei­li­ge Mes­sen nach Sum­morum Pon­ti­fi­cum als auch sol­che, die von der Pius­bru­der­schaft ange­bo­ten wer­den, statt­fin­den, könn­te jeden­falls die Sonn­tags­pflicht nur in Fei­ern gemäß Sum­morum Pon­ti­fi­cum erfüllt werden.

Das wäre ein­mal eine der weni­gen Gele­gen­hei­ten, wo man völ­lig berech­tigt erwi­dern könn­te: „Sei­en Sie nicht päpst­li­cher als der Papst!“ Das gilt in die­sem Fall nicht nur all­ge­mein, son­dern ganz kon­kret vom Hei­li­gen Vater Fran­zis­kus, und sein Ver­hal­ten unter­streicht völ­lig zutref­fend, daß in der Kir­che nicht ein for­ma­li­sti­scher oder rechts­po­si­ti­vi­sti­scher Gehor­sam, son­dern das Heil der See­len das höch­ste Gesetz ist.

[Update 27. Novem­ber 2018, 20:20: Die Bild­un­ter­schrift wur­de korrigiert.]

Bild: Jens Falk

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9 Kommentare

  1. Aktu­el­les Bei­spiel aus dem Bis­tum Ham­burg, dem Hol­stei­ni­schen, das ich gera­de gehört habe. Eine Korea­ne­rin, an den Got­tes­dienst­voll­zug ihrer Hei­mat, schon etwas zurück­lie­gend, gewöhnt, besucht eine „Mes­se“. Bringt sogar eine Man­til­la mit. Kommt nahe­zu irri­tiert zurück, kann gar nicht ein­ord­nen, in was sie da gera­ten ist: Ein­zug von „Kin­dern“ mit vor­an­ge­tra­ge­nem Kreuz. Die „Mess­die­ner“ rufen dabei, statt Schel­len­ge­läut, „Klin­ge­ling­ling“. Lesun­gen und „Predigt“-Ansprache von z.T. sehr jun­gen, wenig rei­fen Lai­en, Kom­mu­ni­ons­pen­dung aus Holz­scha­le von Lai­en (?) und Ver­ab­schied­nung durch Pfar­rer (?) am Kir­chen­aus­gang im Stra­ssen­an­zug. Die­se in kei­ner Wei­se tra­di­tio­nell beein­fluss­te oder ent­spre­chend reflek­tier­te, naiv gut­wil­li­ge Gläu­bi­ge ist eher irri­tiert, tat­säch­lich wohl abge­sto­ssen. Für mich sehr inter­es­sant. Die­se Ultra-Pro­te­stan­ti­sie­rung treibt auch die „nor­ma­len“, eher kir­chen­fer­nen, aber in einer vagen Erwar­tung des Numi­no­sen und Hei­li­gen ent­täusch­ten Men­schen aus der Kir­che fort! Die tra­di­tio­nel­len oder wenig­stens im Sin­ne baye­ri­scher Bene­dik­ti­ner­klö­ster wür­di­gen Mes­sen sind weit ent­fernt – wie soll es da noch eine Sonn­tags­pflicht geben?!

  2. Nur eine Bemer­kung zur Bild­le­gen­de: Das Foto zeigt durch­aus eine Auf­nah­me der Kir­che des Stutt­gar­ter Prio­ra­tes St. Atha­na­si­us, jedoch hat die Kir­che selbst das Patro­zi­ni­um Mariæ Himmelfahrt.

  3. Also, dass das von eini­gen der FSSP ver­neint wird, ist schon merk­wür­dig. Wenn ich rich­tig infor­miert bin ist die FSSP aus der FSSPX her­aus ent­stan­den. Es sieht so aus, als ob man mit der FSSPX nichts zu tun haben will.

    Ich habe am Besuch der hl. Mes­se bei der FSSPX abso­lut kein Pro­blem und auch kein schlech­tes Gewis­sen. Und was die Bischofs­wei­hen betrifft, wer wür­de nicht ein Kind not­tau­fen, wenn man sieht es ist am Ster­ben. Damals blieb wohl nichts ande­res übrig.

    Wer­fen wir einen Blick auf Aus­sa­gen von Heiligen:

    Bru­der Klaus (Schweiz):
    „Seid bestän­dig im Glau­ben eurer Väter; denn es wird sich ein gro­ßer Auf­ruhr erhe­ben in der Chri­sten­heit. Als dann hütet euch, dass ihr durch Neue­rung und Listig­keit des Teu­fels nicht betro­gen wer­det. Hal­tet zusam­men, bleibt in den Fuß­stap­fen eurer from­men Väter, behal­tet und befolgt ihre Leh­re. Als dann mögen euch Anschlä­ge und Stür­me nicht schaden.“

    Pater Pio 1968 zu einer gei­sti­gen Tochter:
    „Nicht ver­ges­sen, mei­ne Toch­ter, Stand­fe­stig­keit und Beharr­lich­keit im Glau­ben unse­rer Väter“ und wie­der­hol­te noch ein­mal mit Nach­druck: „Im Glau­ben unse­rer Väter!“

    Und der Glau­ben unse­rer Väter ist nicht der NOM.

    Man beden­ke, eine Unter­schrift und Eini­gung mit dem Vati­kan, dann ist die Sonn­tags­pflicht plötz­lich gültig?
    Die­se Blen­dun­gen mit der hl. Mes­se bei der FSSPX ist wie­der ein Werk des Teufels.

    Wie „Gast“ schreibt, der NOM ist eine Kata­stro­phe, eine Pro­te­stan­ti­sie­rung hoch 3, eine Volks­un­ter­hal­tung mit Klat­schen und allem anderem.

    Ecô­ne wird am Ende sie­gen, damit sind alle Bru­der­schaf­ten gemeint, die Ecô­ne folgen.

      • Damit ist die hei­li­ge Mes­se gemeint. Und ich bin mir sicher unse­re hei­li­ge Got­tes­ge­bä­re­rin wird ihre schüt­zen­de Hand dar­über hal­ten bis Sturm und Drang vor­bei sind. Sie ist schließ­lich das Urbild der Kir­che. Somit tri­um­phiert auch das hei­li­ge unbe­fleck­te Herz.

  4. Selbst von „Pro­te­stan­ti­sie­rung“ kann man in der heu­ti­gen Kir­che nicht mehr spre­chen. Ich war neu­lich auf einer pro­te­stan­ti­schen Beer­di­gungs­fei­er. Dort sag­te der pro­te­stan­ti­sche Geist­li­che unge­fähr fol­gen­des: „Der Tod muss nicht das letz­te Wort haben. Es kann nach dem Tod auch wei­ter­ge­hen. Hof­fen und beten wir, dass es auch für unse­ren lie­ben Ver­stor­be­nen weitergeht.“
    Wor­te, die in der Kon­zils­kir­che sicher­lich als skan­da­lös emp­fun­den wor­den wären.
    Das war etwas völ­lig ande­res, als der bil­li­ge Heils­op­ti­mis­mus, der von der Kon­zils­kir­che pro­pa­giert wird und der letzt­lich aus der opti­mi­sti­schen, semi­pe­la­gia­ni­schen Jesui­ten­theo­lo­gie stammt.
    Bei den Pro­te­stan­ten war hin­ge­gen die augu­sti­ni­sche Gna­den­leh­re von der dop­pel­ten Prä­de­sti­na­ti­on durch­aus erkenn­bar. Was sich dage­gen in der Kon­zils­kir­che abspielt hat mei­nes Erach­tens selbst mit Pro­te­stan­tis­mus nichts mehr zu tun, son­dern ist blan­kes Heidentum.

  5. mit dem gesun­den Haus­ver­stand ist die Sache ganz ein­fach: Man kann bei FSSPX gül­tig beich­ten, dass haben wir vom Papst schrift­lich. Wenn also jemand vor der Sonn­tags­mes­se der FSSPX dort beich­tet, ist das gül­tig. Und dann soll die Mes­se danach plötz­lich nicht gül­tig sein, um die Sonn­tags­pflicht zu erfül­len? Lächer­lich wäre da noch ein Euphemismus

  6. „Der Tod muss nicht das letz­te Wort haben. Es kann nach dem Tod auch wei­ter­ge­hen. Hof­fen und beten wir, dass es auch für unse­ren lie­ben Ver­stor­be­nen weitergeht.“
    Wor­te, die in der Kon­zils­kir­che sicher­lich als skan­da­lös emp­fun­den wor­den wären.

    Wie­so, liegt doch ganz auf der Linie von Papst Franziskus:
    https://​katho​li​sches​.info/​2​0​1​7​/​1​0​/​2​0​/​t​o​d​-​g​e​r​i​c​h​t​-​h​i​m​m​e​l​-​o​d​e​r​-​h​o​e​l​l​e​-​d​i​e​-​l​e​t​z​t​e​n​-​d​i​n​g​e​-​n​a​c​h​-​p​a​p​s​t​-​f​r​a​n​z​i​s​k​us/

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