Erzbischof Viganò muß 1,8 Millionen Euro zahlen

Urteil erster Instanz in einem Rechtsstreit


Erzbischof Carlo Maria Viganò brachte Papst Franziskus in schwere Bedrängnis. Sether steht der Vatikandiplomat im Scheinwerferlicht. Das brachte auch einen Rechtsstreit mit seinem Bruder an die Öffentlichkeit.
Erzbischof Carlo Maria Viganò brachte Papst Franziskus in schwere Bedrängnis. Sether steht der Vatikandiplomat im Scheinwerferlicht. Das brachte auch einen Rechtsstreit mit seinem Bruder an die Öffentlichkeit.

(Rom) Die Ange­le­gen­heit wäre von der Öffent­lich­keit unbe­ach­tet geblie­ben, doch der­zeit rich­ten sich die Schein­wer­fer auf den ehe­ma­li­gen Nun­ti­us in den USA, Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò – beson­ders auch die sei­ner Geg­ner, seit er Ende August mit einem Dos­sier Papst Fran­zis­kus im sexu­el­len Miß­brauchs­skan­dal in schwe­re Bedräng­nis brachte.

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In dem seit­her toben­den Krieg, an klei­ne­ren und grö­ße­ren Fron­ten, fin­det ein viel­schich­ti­ger Schlag­ab­tausch statt. Dazu gehört auch eine heu­te von der ita­lie­ni­schen Pres­se­agen­tur ANSA ver­brei­te­te Mel­dung, die bereits auf den 9. Okto­ber zurückgeht.

Damals ent­schied eine Ein­zel­rich­te­rin in Mai­land in erster Instanz, daß Erz­bi­schof Viganò sei­nem leib­li­chen Bru­der Loren­zo Viganò, der eben­falls Prie­ster ist, 1,8 Mil­lio­nen Euro bezah­len muß. Grund ist ein Erb­schafts­streit zwi­schen den bei­den Brü­dern. Der Bru­der des ehe­ma­li­gen Spit­zen­di­plo­ma­ten des Vati­kans fühlt sich um einen Teil des väter­li­chen Erbes gebracht. Die Rich­te­rin in Mai­land gab ihm Recht.

Ins­ge­samt gibt es sechs Geschwi­ster, unter denen das Erbe des Vaters auf­ge­teilt wur­de. Die ande­ren vier Geschwi­ster, die vom Rechts­streit nicht betrof­fen sind, gaben bereits 2013 eine öffent­li­che Erklä­rung ab, mit der sie Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò ver­tei­dig­ten und gegen die Angrif­fe von Bru­der Loren­zo in Schutz nah­men. Die­ser führ­te jedoch sei­nen Rechts­streit weiter.

Erz­bi­schof Viganò ver­wal­tet das väter­li­che Erbe, das im Jahr 2010 aus sie­ben Mil­lio­nen Euro Bar­geld und aus 20 Mil­lio­nen Euro an Immo­bi­li­en­be­sitz bestand. Laut Urteil von Rich­te­rin Susan­na Ter­ni muß Erz­bi­schof Viganò sei­nem Bru­der Loren­zo eine „Aus­gleichs­zah­lung“ von 1,8 Mil­lio­nen Euro leisten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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