Papst Franziskus stellt Weihbischof Athansius Schneider unter Beobachtung


Bischof Athanasius Schneider, ein treuer Streiter Gottes, aber dem Vatikan unbequem?
Bischof Athanasius Schneider, ein treuer Streiter Gottes, aber dem Vatikan unbequem?

(Rom/​Astana) Msgr. Atha­na­si­us Schnei­der ist Weih­bi­schof von Ast­a­na in Kasach­stan. Der Bischof ist ruß­land­deut­scher Abstam­mung und wur­de in Mit­tel­asi­en gebo­ren, wohin sei­ne Fami­lie, da Deut­sche, von Sta­lin aus der Schwarz­meer­ge­gend depor­tiert wor­den war. Nach­dem die Fami­lie aus­ge­sie­delt war, ver­brach­te Schnei­der sei­ne Jugend in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, trat dem Orden der Regu­lar­ka­no­ni­ker vom Hei­li­gen Kreuz bei und kehr­te für die­sen, auf­grund sei­ner Sprach­kennt­nis­se, nach Zen­tral­asi­en zurück. Papst Bene­dikt XVI. ernann­te ihn 2006 zum Weih­bi­schof des Bis­tums Kara­gan­da und 2011 zum Weih­bi­schof des Erz­bis­tums Ast­a­na. Heu­te zählt der Bischof, der regel­mä­ßig in der über­lie­fer­ten Form des Römi­schen Ritus zele­briert, zu den her­aus­ra­gen­den Bischö­fen des gesam­ten Weltepiskopats. 

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Mutig erhob er sei­ne Stim­me zur Ver­tei­di­gung des Ehe­sa­kra­ments und ver­öf­fent­lich­te im Vor­feld der Fami­li­en­syn­ode eine maß­geb­li­che Ori­en­tie­rungs­hil­fe mit 100 Fra­gen und Ant­wor­ten. Er mel­de­te sich auch nach der Ver­öf­fent­li­chung des Viganò-Dos­siers zu Wort, um zu sagen, was zu sagen war:

„Es gibt kei­nen ver­nünf­ti­gen und plau­si­blen Grund am Wahr­heits­ge­halt des Doku­ments von Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò zu zweifeln“.

Und da dem so ist, sei­en kla­re Kon­se­quen­zen zu zie­hen und ein Werk der Rei­ni­gung zu begin­nen und die Kir­che von Homo-Cli­quen zu befreien.

Mit sei­nen offe­nen, sanft, klug, aber klar vor­ge­tra­ge­nen Wor­ten mach­te sich der Weih­bi­schof in der Kir­che nicht nur Freun­de – erst recht nach dem Macht­wech­sel in Rom. Sei­ne Umge­bung fürch­te­te schon län­ger, daß gegen den Bischof Sank­tio­nen ver­hängt wer­den könn­ten. Nach der Wort­mel­dung zum Fall McCar­ri­ck und dem Homo-Skan­dal, in den höch­ste Kir­chen­krei­se ver­wickelt sind, ist es nun soweit. Aller­dings geht die Sank­ti­on schon auf die Zeit davor zurück, wur­de aber erst jetzt bekannt.

Wenn Täter zu Opfern und Unschuldige zu Schuldigen gemacht werden

Gegen Bischof Schnei­der wur­den vom Vati­kan Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men ergrif­fen, als wäre er ein Schul­di­ger, obwohl er nur die Glau­bens­leh­re der Kir­che ver­tei­digt und Kon­se­quen­zen aus den Ver­feh­lun­gen und schuld­haf­ten Ver­hal­ten von Kir­chen­ver­tre­tern for­dert. Dem Weih­bi­schof wur­de münd­lich mit­ge­teilt, sei­ne Aus­lands­rei­sen „zu redu­zie­ren“. Im Klar­text: Bischof Schnei­der wur­de unter Beob­ach­tung gestellt. Dies gab der Vati­ka­nist Mar­co Tosat­ti bekannt, der im Früh­jahr auch den Anstoß zum Dos­sier des ehe­ma­li­gen Apo­sto­li­schen Nun­ti­us in den USA, Erz­bi­schof Car­lo Maria Viganò, gege­ben hat­te und die­ses am ver­gan­ge­nen 26. August ver­öf­fent­lich­te.

Die Restrik­ti­on wur­de bereits im ver­gan­ge­nen Früh­jahr ver­hängt und Weih­bi­schof Schnei­der im April mit­ge­teilt. Schnei­der wird welt­weit ein­ge­la­den, um als guter Hir­te die Gläu­bi­gen im Glau­ben zu stär­ken. Es waren vor allem tra­di­ti­ons­ver­bun­de­ne, glau­bens­treue Kir­chen­krei­se, die ihn zu sich baten. Damit erhielt sei­ne Stim­me Gewicht und Bedeu­tung, die weit über das unbe­deu­ten­de, und vie­len Men­schen völ­lig unbe­kann­te Kasach­stan hin­aus­reicht. Doch nicht jede Stim­me von „den Rän­dern“ und aus „der Peri­phe­rie“ scheint in Rom gewünscht zu sein. Das wach­sen­de Gewicht von Msgr. Schnei­der, das nicht an ein rang­ho­hes Amt gekop­pelt ist, stört offen­sicht­lich die der­zei­ti­ge Kir­chen­füh­rung in Rom. Dabei erwies der Weih­bi­schof Papst Fran­zis­kus stets den größ­ten, dem Amt geschul­de­ten Respekt.

Das genügt aber offen­sicht­lich nicht, denn der Kampf geht eben nicht um Per­so­nen, son­dern um Inhal­te, und da ste­hen sich die Posi­tio­nen von Bischof Schnei­der und dem päpst­li­chen Hof­staat in man­chen Berei­chen gera­de­zu dia­me­tral gegenüber.

Tosat­ti spricht von einer „außer­ge­wöhn­li­chen restrik­ti­ven Maß­nah­me“, die dem Weih­bi­schof vom Apo­sto­li­schen Nun­ti­us für Kasach­stan, Erz­bi­schof Fran­cis Assi­si Chul­li­k­att, mit­ge­teilt wur­de. Msgr. Chul­li­k­att wur­de 2016 von Papst Fran­zis­kus als diplo­ma­ti­scher Ver­tre­ter des Hei­li­gen Stuhls nach Zen­tral­asi­en ent­sandt, wo er für Kasach­stan, Tadschi­ki­stan und Kir­gi­si­stan zustän­dig ist.

Kein Rechtsweg möglich

Unge­wöhn­lich an der gan­zen Sache ist noch mehr. Die Straf­maß­nah­me wur­de direkt vom Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin unter­zeich­net. Das Straf­de­kret wur­de dem Betrof­fe­nen vom Nun­ti­us zur Lek­tü­re vor­ge­legt, aber nicht aus­ge­hän­digt. Weih­bi­schof Schnei­der hält laut Tosat­ti nichts in der Hand, auf­grund des­sen er Ein­spruch gegen die Maß­nah­me erhe­ben könn­te, etwa bei der Bischofs­kon­gre­ga­ti­on oder dem Ober­sten Gerichts­hof der Apo­sto­li­schen Signa­tur.

„Bis zum Auf­tre­ten von Papst Berg­o­glio war die Apo­sto­li­sche Signa­tur die zustän­di­ge Instanz, an die sich Lai­en, Prie­ster und Bischö­fe gegen Maß­nah­men wen­den konn­ten, die sie für unge­recht hiel­ten“, so Tosatti.

Der ordent­li­che Rechts­weg, wie er jede Rechts­ord­nung aus­zeich­net, die die­ser Bezeich­nung wür­dig ist, gehört in der Kir­che jedoch der Ver­gan­gen­heit an. Das Exem­pel dazu sta­tu­ier­te Papst Fran­zis­kus gegen die Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta, die er im Juli 2013 über die Ordens­kon­gre­ga­ti­on unter kom­mis­sa­ri­sche Ver­wal­tung stell­te. Zugleich ord­ne­te er an, daß den betrof­fe­nen Ordens­an­ge­hö­ri­gen der Rechts­weg ver­wehrt ist. Seit mehr als fünf Jah­ren haben sie kei­ne Mög­lich­keit, die gegen sie ver­häng­ten, schwer­wie­gen­den Maß­nah­men auf ihre Rechts­mä­ßig­keit prü­fen zu las­sen. Ihr Recht auf Ver­tei­di­gung wird ihnen ver­wehrt. Sie hat­ten bis­her kei­ne Mög­lich­keit, ange­hört zu wer­den. Fran­zis­kus ent­schied auto­ri­tär und Punkt.

Ähn­lich ergeht es nun Weih­bi­schof Schnei­der. Ohne schrift­li­che Aus­fer­ti­gung der Restrik­ti­on ist auch ihm der Rechts­weg ver­wehrt. Ein Schritt, der von Rom offen­sicht­lich in vol­ler Absicht gesetzt wurde.

Wie den Fran­zis­ka­nern der Imma­ku­la­ta wur­de auch Weih­bi­schof Schnei­der kein Grund für die Beschrän­kung sei­ner Frei­heit mit­ge­teilt. Wann immer Msgr. Schnei­der Kasach­stan ver­las­sen möch­te, muß er dem Nun­ti­us Mit­tei­lung machen. Rom will genau Bescheid wis­sen, wohin er reist und auf wes­sen Ein­la­dung er reist, um nach Mög­lich­keit zu wis­sen, mit wem er Kon­takt hat. Eine sol­che Ein­schrän­kung der per­sön­li­chen Frei­hei­ten hat­te Fran­zis­kus bereits im Juni 2017 für die in Rom resi­die­ren­den Kar­di­nä­le ins Auge gefaßt. Wann immer sie Rom ver­las­sen, soll­ten sie Mel­dung machen. Die Maß­nah­me rich­te­te sich damals kon­kret vor allem gegen Kar­di­nal Ray­mond Bur­ke, wur­de aber in die­ser Form bis­her nicht umgesetzt.

Nicht bekannt ist, wie Tosat­ti ver­merkt, ob der Nun­ti­us auch über die Voll­macht ver­fügt, Weih­bi­schof Schnei­der eine Rei­se zu verbieten.

Zweierlei römisches Maß: Der Fall McCarrick und der Fall Pineda/​Maradiaga

Tosat­ti ver­weist auf die gänz­lich ver­schie­de­ne Vor­ge­hens­wei­se von Papst Fran­zis­kus gegen Kar­di­nal McCar­ri­ck. McCar­ri­ck hat­te durch sein Homo-Dop­pel­le­ben auf schwer­wie­gen­de Wei­se gegen das Kir­chen­recht ver­sto­ßen. Von der Ver­füh­rung und Zer­stö­rung von Beru­fun­gen und See­len erst gar nicht zu spre­chen. Obwohl Papst Fran­zis­kus über McCar­ri­cks Fehl­ver­hal­ten genau infor­miert war, wie inzwi­schen gesi­chert fest­steht, reha­bi­li­tier­te er ihn durch Auf­he­bung der Sank­tio­nen, die Papst Bene­dikt XVI. gegen ihn ver­hängt hat­te. Bene­dikt XVI. hat­te McCar­ri­ck u.a. ein Rei­se­ver­bot auf­er­legt. Fran­zis­kus mach­te ihn hin­ge­gen zu sei­nem per­sön­li­chen Ver­trau­ten für die USA und sand­te McCar­ri­ck in sei­nem Namen auf Rei­sen, so auf beson­ders heik­le Mis­si­on in die Volks­re­pu­blik Chi­na, auf die Phil­ip­pi­nen, auf Kuba und nach Armenien.

Weih­bi­schof Schnei­der, der sich nichts zuschul­den kom­men ließ, wird dage­gen in sei­nen Frei­hei­ten beschnit­ten, weil er es mit allem Respekt wagt, Miß­stän­de auf­zu­zei­gen und Abhil­fe einzufordern.

Tosat­ti erwähnt noch einen zwei­ten Fall, um das zwei­er­lei Maß deut­lich zu machen, das Fran­zis­kus anwen­det. Es geht um den Papst-Ver­trau­ten Oscar Kar­di­nal Rodri­guez Mara­dia­ga, der auf eige­ne Initia­ti­ve und im Namen von Fran­zis­kus in der gan­zen Welt und vor allem in Rom unter­wegs ist, sodaß er sein Erz­bis­tum Tegu­ci­gal­pa sei­nem Weih­bi­schof über­ließ. Die­ser instal­lier­te dort ein Homo-Netz­werk, das im ver­gan­ge­nen Früh­jahr zusam­men mit finan­zi­el­len Unre­gel­mä­ßig­kei­ten auf­flog und ihn Ende Juli zum Rück­tritt zwang. Kar­di­nal Mara­dia­ga reist wei­ter­hin durch alle Welt, obwohl er selbst schwer in der Kri­tik steht. In bei­den Fäl­len, bei Kar­di­nal McCar­ri­ck in den USA und bei Weih­bi­schof Pine­da in Hon­du­ras, wur­de Papst Fran­zis­kus erst aktiv, als die Medi­en die Skan­da­le der Genann­ten in alle Welt posaun­ten. Dar­aus darf geschlos­sen wer­den, daß McCar­ri­ck heu­te noch Kar­di­nal wäre und in San­ta Mar­ta ein und aus gin­ge, und daß Pine­da wei­ter­hin in Tegu­ci­gal­pa wie ein Statt­hal­ter des Feu­dal­für­sten schal­ten und wal­ten wür­de, wäre es nach Fran­zis­kus gegan­gen. Eine Tat­sa­che, die vie­le Fra­gen auf­wirft. Fra­gen, die von man­chen Katho­li­ken, vor allem in den USA, bereits öffent­lich gestellt wur­den. Dazu gehört die Fra­ge, war­um Papst Fran­zis­kus so vie­le Homo­se­xu­el­le in einem enge­ren und wei­te­ren Umfeld för­der­te und beförderte?

Das Pon­ti­fi­kat Berg­o­glio wird nicht nur durch umstrit­te­nen und zwei­fel­haf­te Gesten, Aus­sa­gen und Regie­rungs­ak­te gekenn­zeich­net, von denen eini­ge unter dem Ver­dacht der Ver­brei­tung von Häre­si­en ste­hen, son­dern auch durch eine offen­kun­di­ge Unter­drückung frei­er Stim­men. Kri­ti­sche Beob­ach­ter spre­chen daher von einem „Regime Berg­o­glio“. Das vor einem Jahr erschie­ne­ne und inzwi­schen auch in deut­scher Über­set­zung vor­lie­gen­de Buch „Der Dik­ta­tor-Papst“ bringt die­se Aus­sa­ge im Titel beson­ders pla­ka­tiv zum Ausdruck.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: MiL

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