Pastorale Mitarbeiter sollen Protestanten für Kommunionempfang „werben“

Ausverkauf des Allerheiligsten im Bistum Rottenburg-Stuttgart


Ausverkauf des Allerheiligsten durch Bischof Fürst in Rottenburg-Stuttgart.
Ausverkauf des Allerheiligsten durch Bischof Fürst in Rottenburg-Stuttgart.

Von einer Katholikin

Anzei­ge

Der Bischof der Diö­ze­se Rot­ten­burg-Stutt­gart, Geb­hard Fürst, hat kürz­lich an alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in den pasto­ra­len Beru­fen einen Brief geschickt nebst einem Fly­er für den Schrif­ten­stand der Kir­chen. Es geht um den Kom­mu­nion­emp­fang in kon­fes­si­ons­ver­bin­den­den Ehen.

Das Bis­tum Rot­ten­burg-Stutt­gart setz­te im Juli die von der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz ver­öf­fent­lich­te „Ori­en­tie­rungs­hil­fe“ zum Kom­mu­nion­emp­fang in kon­fes­si­ons­ver­bin­den­den Ehen in Kraft. Danach kön­nen mit Katho­li­ken ver­hei­ra­te­te evan­ge­li­sche Chri­sten in Ein­zel­fäl­len auch im katho­li­schen Got­tes­dienst die Kom­mu­ni­on emp­fan­gen. „Ich möch­te, dass die Ori­en­tie­rungs­hil­fe in unse­rer Diö­ze­se zukünf­tig beach­tet wird“, schrieb Fürst vor den Som­mer­fe­ri­en in einem Schrei­ben an alle Mit­ar­bei­ter in der Seelsorge.

Mit dem neu­en Schrei­ben vom Okto­ber 2018 beschreibt der Bischof nun ganz klar, wel­ches Vor­ge­hen er von den pasto­ra­len Mit­ar­bei­tern in der Fra­ge des Kom­mu­nion­emp­fangs für evan­ge­li­sche Ehe­part­ner erwar­tet. Sie sol­len für die in der Ori­en­tie­rungs­hil­fe emp­foh­le­nen Gesprächs­an­ge­bo­te und die Mög­lich­keit zum Kom­mu­nion­emp­fang im Rah­men einer Gewis­sens­ent­schei­dung „wer­ben“.

Es ist schon schlimm genug, dass die hei­li­ge Eucha­ri­stie feil­ge­bo­ten wird, aber dass er die pasto­ra­len Mit­ar­bei­ter nach­drück­lich dazu anhält, auch noch Wer­bung für die Mög­lich­kei­ten zum Gespräch zu machen, ist eine Zumu­tung und eine Auf­for­de­rung zum Unter­gra­ben der katho­li­schen Glau­bens­leh­re. Bischof Fürst setzt pasto­ra­le Mit­ar­bei­ter mit sei­nem Schrei­ben letzt­lich unter Druck, denn was sol­len die­je­ni­gen von ihnen oder gar ein Pfar­rer tun, wenn sie sich nicht am Aus­ver­kauf des Aller­hei­lig­sten betei­li­gen möch­ten, weil ihnen ihr Gewis­sen sagt, dass sie sich dafür vor unse­rem Herrn Jesus Chri­stus ver­ant­wor­ten müs­sen? Auch weil sie wis­sen, dass sie Men­schen dazu ver­füh­ren kön­nen, sich das Gericht zu essen. Und der Bischof müss­te sich eigent­lich im Kla­ren dar­über sein, dass die Ver­brei­tung von Infor­ma­ti­ons­fly­ern auch sol­che kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehe­paa­re unter Druck set­zen kann, die bis­her gar nicht die Absicht haben, bei­de zur Kom­mu­ni­on zu gehen. Dass der Bischof anregt, sogar ande­re pasto­ra­le Gesprä­che wie Ehe- oder Kom­mu­ni­on­vor­be­rei­tung als Rah­men für sol­che Gesprä­che zu nut­zen, zeigt deut­lich, wie sehr er den Kom­mu­nion­emp­fang durch evan­ge­li­sche Ehe­part­ner gera­de­zu forciert.

In der Sache ori­en­tiert er sich selbst­ver­ständ­lich an der soge­nann­ten „Ori­en­tie­rungs­hil­fe“ der Bischofs­kon­fe­renz, wenn er auf die indi­vi­du­el­le Gewis­sens­ent­schei­dung als Ziel einer Gesprächs­be­glei­tung hin­weist und betont, dass man die­se Ent­schei­dung respek­tie­re und nie­man­den bei der Kom­mu­ni­on abwei­se. Und natür­lich ver­ant­wor­tet die Bischofs­kon­fe­renz in ihrer Ganz­heit, dass Men­schen damit in die Irre geführt wer­den. Denn das geschieht, indem so getan wird, als sei eine Ent­schei­dung eine Gewis­sens­ent­schei­dung, auch wenn sie gar nicht auf dem Hin­ter­grund einer dem mensch­li­chen Wol­len über­ge­ord­ne­ten objek­ti­ven Wahr­heit getrof­fen wird, gegen die man eben auch ver­sto­ßen kann.

Wenn jeder evan­ge­li­sche Ehe­part­ner davon aus­ge­hen kann, dass er bei der Kom­mu­ni­on nicht abge­wie­sen wird, wird der viel­be­schwo­re­ne Ent­schei­dungs­fin­dungs­pro­zess, den die pasto­ra­le Kir­che beglei­ten will, zur Far­ce. Der Bischof ver­weist bezeich­nen­der­wei­se auch noch auf die Aus­füh­rung von Papst Fran­zis­kus zum Gewis­sen in Amo­ris Lae­ti­tia (AL37) und belegt damit ‑gewollt oder ungewollt‑, dass die Rela­ti­vie­rung der Wahr­heit und des Gewis­sens in AL der Ein­stieg in den Aus­stieg aus der katho­li­schen Moral­leh­re war.

Zwar wird auch schon in der Ori­en­tie­rungs­hil­fe dar­auf Wert gelegt, dass in den beglei­ten­den Gesprä­chen das Eucha­ri­stie­ver­stän­dis der katho­li­schen Kir­che, der Glau­be an die Real­prä­senz Chri­sti im eucha­ri­sti­schen Brot und die Ein­heit von Eucha­ri­stie- und Kir­chen­ge­mein­schaft the­ma­ti­siert werden.

Es ist und bleibt aber absurd, so zu tun, als kön­ne man durch das Gespräch auf ein Aner­ken­nen der Real­prä­senz Chri­sti und der Kir­chen­ge­mein­schaft hin­wir­ken, die aber eine nur anlass­ge­bun­de­ne Aner­ken­nung ist und nicht dau­er­haft bestehen muss, denn sonst wür­de das geist­li­che Bedürf­nis nach der Kom­mu­ni­on ja in eine Bekeh­rung zum katho­li­schen Glau­ben münden.

Der Bischof spricht von den „Ver­wun­dun­gen“, die v.a. bei den evan­ge­li­schen Ehe­part­nern in kon­fes­si­ons­ver­schie­de­nen Ehen durch die Dis­kus­si­on um die Hand­rei­chung ent­stan­den seien.
Von den Ver­wun­dun­gen, wel­che die Per­ver­tie­rung des Begriffs des geist­li­chen Bedürf­nis­ses in den Her­zen und See­len wahr­haft lie­ben­der Katho­li­ken, die sich nach dem Eucha­ri­sti­schen Herrn seh­nen, anrich­tet, spricht er nicht.

Text: Eine Katholikin
Bild: Wikicommons

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