Die „Sowjetisierung“ der Klöster

Römische Geringschätzung der kontemplativen Frauenklöster


Frauenorden
Betreiben Papst Franziskus und die Ordenskongregation die „Sowjetisierung“ der kontemplativen Frauenklöster?

In der Kir­che ist eine Zer­stö­rung der kon­tem­pla­ti­ven Frau­en­klö­ster im Gan­ge. Die Grund­la­ge dafür fin­den sich schwarz auf weiß in der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on über das kon­tem­pla­ti­ve Leben Vul­tum Dei quae­re­re, die von Papst Fran­zis­kus am 29. Juni 2016 ver­öf­fent­licht wur­de. Cor­ri­spon­den­za Roma­na bezeich­ne­te die Kon­sti­tu­ti­on als ein „Pro­gramm zur ‚Sowje­ti­sie­rung‘ der Klöster.

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Der kon­kre­te Schritt in die­se Rich­tung erfolg­te vor kur­zem mit der Instruk­ti­on Cor orans der römi­schen Kon­gre­ga­ti­on für Insti­tu­te geweih­ten Lebens und für die Gesell­schaf­ten apo­sto­li­schen Lebens. Sie wur­de am ver­gan­ge­nen 1. April erlas­sen und stellt die Durch­füh­rungs­be­stim­mung zur Kon­sti­tu­ti­on dar. Prä­fekt der Kon­gre­ga­ti­on ist der Bra­si­lia­ner João Kar­di­nal Bráz de Aviz, der bei der Unter­drückung des männ­li­chen und des weib­li­chen Zwei­ges des Ordens der Fran­zis­ka­ner der Imma­ku­la­ta seit 2013 eine unrühm­li­che Rol­le spielt.

Der RAI-Vati­ka­nist Aldo Maria Val­li, seit dem umstrit­te­nen nach­syn­oda­len Schrei­ben Amo­ris lae­ti­tia ein ent­schie­de­ner Kri­ti­ker der Amts­füh­rung von Papst Fran­zis­kus, wid­me­te sich als einer der weni­gen die­sen Doku­men­ten und warn­te vor ihren Folgen.

Von der Wüste der Väter zur Klausur der Klöster

Die Kir­che ermu­tig­te zu allen Zei­ten das kon­tem­pla­ti­ve Leben der Ordens­leu­te. Die Abson­de­rung von der Welt stellt ein kon­sti­tu­ti­ves Ele­ment des Ordens­le­bens dar. Es ent­stand aus den Wüsten­vä­tern, die sich als Ere­mi­ten in abge­le­ge­ne und unwirt­li­che Gegen­den zurück­zo­gen. Dar­aus bil­de­ten sich erste Gemein­schaf­ten, aus denen sich das heu­ti­ge Ordens­we­sen ent­wickel­te. Den Grund­stein dazu leg­ten die Bene­dik­ti­ner, der älte­ste Mönchs­or­den der latei­ni­schen Kir­che, und damit Vor­bild und Aus­gangs­punkt aller nach­fol­gen­den Ordens­grün­dun­gen. Sie errich­te­ten ihre Klö­ster an abge­schie­de­nen Orten, abseits von Städ­ten und bewohn­ten Orten.

Klausurschranke: Sprechzimmer
Klau­sur­schran­ke: Sprechzimmer

Zu den Wesens­merk­ma­len der monasti­schen Gemein­schaft gehört ihre Rechts­form. Gemäß der kirch­li­chen Tra­di­ti­on sind die Frau­en­klö­ster sui iuris, das heißt, sie sind auto­nom und in ihrer inter­nen Ord­nung unab­hän­gig. Die Kir­che räum­te damit den Frau­en lan­ge vor jeder Frau­en­be­we­gung Rech­te ein, die ihnen die Welt noch vie­le Jahr­hun­der­te verweigerte.

Die ein­zi­ge Abhän­gig­keit bestand dar­in, daß sie zu eini­gen Fra­gen, vor allem in Streit­fäl­len, dem zustän­di­gen Bischof oder den Obe­ren des männ­li­chen Zwei­ges ihres Ordens unter­stan­den. In die­ser Rechts­form spie­gelt sich die Eigen­stän­dig­keit eines jeden Non­nen­klo­sters wider, die gera­de auch in der Abson­de­rung von der welt­li­chen Gesell­schaft besteht, da die Klo­ster­ge­mein­schaft eine eige­ne Gesell­schaft in der Gesamt­ge­sell­schaft bil­det. Das Wort Mönch, von kir­chen­la­tei­nisch mona­chus, das vom grie­chi­schen monachós her­rührt, meint den Ein­sied­ler und bedeu­tet allein. Das Allein­sein und das Gebet sind die Säu­len des Mönchstums.

Die Klau­sur ist zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Rechts­form und bringt den Schutz, aber auch die Abson­de­rung von der Welt zum Aus­druck, nicht von der Gesell­schaft an sich, denn die­se unter­stüt­zen die Ordens­frau­en mit ihrem Gebet und ihrer Buße. Die Klau­sur bil­det den Ersatz für die Wüste der Ein­sied­ler und umfaßt fest­ge­leg­te Tei­le des Klo­sters, die nur von Kon­vents­an­ge­hö­ri­gen betre­ten wer­den dür­fen, von Außen­ste­hen­den aber nur ein­ge­schränkt und nach genau­en Vor­ga­ben. Die Gast­freund­schaft wur­de dabei immer gewahrt. Die päpst­li­che Klau­sur stellt die streng­ste Form dar.

Papst Franziskus, die Strukturen und der Zwang

Papst Pius XII. erklärt in sei­ner Enzy­kli­ka Sacra Vir­gini­tas vom 25. März 1954, daß der Ver­zicht der Non­nen auf die Welt, der durch die Klau­sur geschützt wird, nicht eine sozia­le Flucht ist, son­dern viel­mehr einen ande­ren Dienst für die Kir­che und die Gesell­schaft ermög­licht, wie er in die­ser Form in der Welt nicht mög­lich ist.

Einkleidung einer Klausurschwester
Ein­klei­dung einer Klausurschwester

In der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Spon­sa Chri­sti vom 21. Novem­ber 1950 sah Pius XII. die Grün­dung von Kon­fö­de­ra­tio­nen von Klö­stern vor. Damit blieb die Eigen­stän­dig­keit der ein­zel­nen Klö­ster gewahrt. Zugleich woll­te er aber ein Instru­ment schaf­fen, damit die Klö­ster des­sel­ben Cha­ris­mas sich gegen­sei­tig hel­fen kön­nen, weil ver­schie­de­ne Frau­en­klö­ster wegen des Krie­ges sich in mate­ri­el­ler Not oder gan­ze Kon­ven­te sich durch Ver­trei­bung in Schwie­rig­kei­ten befan­den. Die Erfah­run­gen mit den Kon­fö­de­ra­tio­nen erwie­sen sich aber nicht als glücklich.

Die nega­ti­ven Erfah­run­gen hät­ten eigent­lich nahe­ge­legt, ähn­li­che Bestre­bun­gen fal­len­zu­las­sen. Statt­des­sen wer­den sie unter Papst Fran­zis­kus wie­der mas­siv vor­an­ge­trie­ben. Die Frau­en­klö­ster wer­den vom Vati­kan gezwun­gen, sich zusam­men­zu­schlie­ßen und ihre Eigen­stän­dig­keit auf­zu­ge­ben. „Das bedeu­tet aber einen Todes­stoß für die kon­tem­pla­ti­ven Frau­en­klö­ster“, so Cor­ri­spon­den­za Roma­na.

Die von Cor orans vor­ge­se­he­ne neue Ord­nung will näm­lich nicht nur eine För­de­rung von Zusam­men­schlüs­sen aus „prak­ti­schen“ Grün­den, son­dern zielt auf die Besei­ti­gung der jahr­hun­der­te­al­ten, spe­zi­fi­schen Rechts­form der Frau­en­klö­ster ab, von der bereits die Rede war. An die Stel­le der recht­li­chen Unab­hän­gig­keit tre­ten Groß­ge­mein­schaf­ten, die als „Gemein­schafts­struk­tu­ren“ bezeich­net wer­den. Im Zuge die­ser „Neu­ord­nung“ wur­de vom Vati­kan eine gan­ze Rei­he neu­er, büro­kra­ti­scher, schwer­fäl­li­ger und auch ent­behr­li­cher Insti­tu­tio­nen erfun­den, die in der päpst­li­chen Instruk­ti­on minu­ti­ös auf­ge­li­stet sind.

Die neuen Zwangsstrukturen

Die Gesamt­aus­rich­tung ist ein Kampf­an­sa­ge an die bis­her kon­sti­tu­ti­ven Ele­men­te der kon­tem­pla­ti­ven Klö­ster. Was bis­her wesent­lich war, wird in der Instruk­ti­on als nega­tiv und reform­be­dürf­tig dar­ge­stellt. Man könn­te auch sagen, das kon­tem­pla­ti­ve Ordens­we­sen wird „ratio­na­li­siert“.

  • Neu ist bei­spiels­wei­se die „Föde­ra­ti­on von Klö­stern“. Die Begrün­dung dazu lau­tet, auf daß „damit im Tei­len des glei­chen Cha­ris­mas die zusam­men­ge­schlos­se­nen Klö­ster die Iso­la­ti­on über­win­den und die Obser­vanz der Regel und das kon­tem­pla­ti­ve Leben för­dern“ (Cor orans, Nr. 7).
  • Neu ist auch die „Ver­ei­ni­gung der Klö­ster“, auf daß „damit im Tei­len des glei­chen Cha­ris­mas die ver­bun­de­nen Klö­ster unter­ein­an­der zusam­men­ar­bei­ten“ (Cor orans, Nr. 8).
  • Eben­so neu ist die „Kon­fe­renz der Klö­ster“ zum Zweck, „das kon­tem­pla­ti­ve Leben zu för­dern und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Klö­stern in geo­gra­phi­schen oder beson­de­ren sprach­li­chen Kon­tex­ten zu begün­sti­gen“ (Cor orans, Nr. 9).
  • Doch damit nicht genug: Neu ist zudem die „Kon­fö­de­ra­ti­on der Klö­ster“ als eine „Ver­bin­dungs­struk­tur zwi­schen den Föde­ra­tio­nen von Klö­stern zum Stu­di­um von The­men, die das kon­tem­pla­ti­ve Leben in Bezug auf das­sel­be Cha­ris­ma betref­fen; um den Akti­vi­tä­ten der ein­zel­nen Föde­ra­tio­nen eine gemein­sa­me Aus­rich­tung und eine gewis­se Koor­di­na­ti­on zu geben (Cor orans, Nr. 10).
  • Es geht noch wei­ter: Neu ist auch die „Inter­na­tio­na­le Kom­mis­si­on“ als „zen­tra­les Dienst­lei­stungs- und Stu­di­en­or­gan zum Nut­zen der Non­nen des­sel­ben Insti­tuts für das Stu­di­um von The­men, die das kon­tem­pla­ti­ve Leben in Bezug auf das glei­che Cha­ris­ma betref­fen“ (Cor orans, Nr. 11).
  • Dann gibt es neu auch noch eine „Monasti­sche Kon­gre­ga­ti­on“, die eine „Lei­tungs­struk­tur zwi­schen meh­re­ren auto­no­men Klö­stern des­sel­ben Insti­tuts unter der Lei­tung einer Prä­si­den­tin“ ist, „die Höhe­re Obe­rin ist, und eines Gene­ral­ka­pi­tels, das in der monasti­schen Kon­gre­ga­ti­on die höch­ste Auto­ri­tät dar­stellt“ (Cor orans, Nr. 12).
  • Und noch eine letz­te neue Insti­tu­ti­on: die „För­de­ra­le Ver­samm­lung“. Dazu heißt es in Cor orans Nr. 133:

„Die Gemein­schaft, die zwi­schen den Klö­stern besteht, wird in der föde­ra­len Ver­samm­lung sicht­bar, Zei­chen der Ein­heit in der Lie­be, die haupt­säch­lich die Auf­ga­be hat, den cha­ris­ma­ti­schen Schatz des Insti­tu­tes zwi­schen den föde­rier­ten Klö­stern zu bewah­ren und eine ange­mes­se­ne Erneue­rung zu för­dern, die damit har­mo­ni­siert, vor­be­halt­lich der Tat­sa­che, daß kei­ne Föde­ra­ti­on von Non­nen­klö­stern oder Kon­fö­de­ra­ti­on von Föde­ra­tio­nen das gesam­te Insti­tut repräsentiert.“

Geringschätzung des kontemplativen Lebens

Die Mit­glied­schaft in die­sen büro­kra­ti­schen Insti­tu­tio­nen ist ver­pflich­tend. Papst Fran­zis­kus ver­ord­ne­te den teils vie­le Jahr­hun­der­te alten und eigen­stän­di­gen Frau­en­klö­stern, jedes mit sei­ner eige­nen Geschich­te, Zwangsmitgliedschaften.

In den Schluß­be­stim­mun­gen von Cor orans heißt es:

„Was in der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Vul­tum Dei quae­re­re für alle Klö­ster zur Bei­tritts­pflicht zu einer Föde­ra­ti­on von Klö­stern fest­ge­legt ist, gilt auch für ande­re Gemein­schafts­struk­tu­ren wie der Ver­ei­ni­gung von Klö­stern und der Kon­fe­renz von Klö­stern.“

Einkleidung: kontemplativer Frauenorden
Ein­klei­dung: kon­tem­pla­ti­ver Frauenorden

Mit der Zwangs­mit­glied­schaft in die­sen Struk­tu­ren ver­lie­ren die Klö­ster de fac­to, wenn auch nicht de iure, ihre Eigen­stän­dig­keit, „um in einer anony­me Mas­se von Groß­ge­mein­schaf­ten auf­zu­ge­hen, die Bil­dungs­kur­se, Dis­kus­sio­nen, Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen orga­ni­sie­ren, die zwangs­wei­se dazu füh­ren, daß die in stren­ger Klau­sur leben­den Ordens­frau­en ihre Klö­ster ver­las­sen müs­sen“ wie Ange­hö­ri­ge von Orden mit ganz ande­ren Cha­ris­men und vor allem ganz ande­ren Rechts- und Orga­ni­sa­ti­ons­for­men. Kri­ti­ker wie Aldo Maria Val­li spre­chen davon, daß die kon­tem­pla­ti­ven Ordens­frau­en aus ihren Klö­stern her­aus­ge­zwun­gen wer­den sol­len. Was aber, so Val­li, wider­spricht mehr dem von ihnen gewähl­ten Charisma?

Hin­ter den neu­en Bestim­mun­gen ste­he eine Abnei­gung gegen die kon­tem­pla­ti­ve Abge­schie­den­heit. Sie klin­ge auch an ande­ren Stel­len der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on von Papst Fran­zis­kus an. Die­se Abnei­gung gegen das Mönchs­tum war bis­her vor allem dem Pro­te­stan­tis­mus zu eigen und wird mit „Nutz­lo­sig­keit“ für die Gesell­schaft begrün­det. Und wenn es kei­ne Abnei­gung ist, dann zumin­dest eine Geringschätzung.

„Permanente Ausbildung“ durch Aggiornamento

Cor orans sieht noch mehr vor: Jede Gemein­schaft muß „ein Pro­gramm für eine per­ma­nen­te und inte­gra­le Aus­bil­dung erar­bei­ten, das die gesam­te Exi­stenz der Per­son umfaßt“. Die Ordens­frau brau­che die­se „per­ma­nen­te Fort­bil­dung“, so die römi­sche Anord­nung, um „die geist­li­che, dok­tri­nel­le und pro­fes­sio­nel­le Fähig­keit, die Aktua­li­sie­rung [Aggior­na­men­to, im vati­ka­ni­schen Ori­gi­nal] und die Rei­fung der kon­tem­pla­ti­ven Fähig­keit“ zu pfle­gen, damit „sie auf immer ange­mes­se­ne­re Wei­se ihren Dienst für das Klo­ster, die Kir­che und die Welt lei­sten kön­ne“ (Cor orans, Nr. 236).

Kontemplatives Leben
Kon­tem­pla­ti­ves Leben

Jede Non­ne „wird ermu­tigt, Ver­ant­wor­tung für ihr mensch­li­ches, christ­li­ches und cha­ris­ma­ti­sches Wach­sen zu über­neh­men durch das Pro­jekt des per­sön­li­chen Lebens, den Dia­log mit den Schwe­stern der monasti­schen Gemein­schaft und beson­ders mit ihrer Höhe­ren Obe­rin“ (Cor orans, Nr. 237).

Die „Höhe­re Obe­rin“, wie bereits auf­ge­zeigt, ist aber nicht die Prio­rin oder Äbtis­sin des Klo­sters, dem die Ordens­frau ange­hört, son­dern die „Prä­si­den­tin“ der „Monasti­schen Kon­gre­ga­ti­on“, einer „Lei­tungs­struk­tur zwi­schen meh­re­ren auto­no­men Klö­stern des­sel­ben Insti­tuts“. Die Eigen­stän­dig­keit des ein­zel­nen Klo­sters wird auch dadurch besei­tigt, daß die Auto­ri­tät der Prio­rin oder Äbtis­sin des Klo­sters oder der Abtei durch die Auto­ri­tät einer „Höhe­ren Obe­rin“ mit Sitz an einem ganz ande­ren Ort ersetzt wird.

Die Ent­schei­dungs­be­fug­nis über das erwähn­te „per­ma­nen­te“ Aus­bil­dungs­pro­gramm liegt bei dieser„Höheren Obe­rin“. Sie „för­dert die per­ma­nen­te Aus­bil­dung der Gemein­schaft, die Ein­kehr­ta­ge, die jähr­li­chen geist­li­chen Exer­zi­ti­en, das Tei­len des Wor­tes Got­tes, die peri­odi­schen Über­prü­fun­gen des Lebens, die gemein­sa­me Rekrea­ti­on, die Stu­di­en­ta­ge, den per­sön­li­chen Dia­log mit den Schwe­stern, die brü­der­li­chen Begeg­nun­gen“ (Cor orans, Nr. 238).

Um die­se „per­ma­nen­te Aus­bil­dung“ durch­füh­ren zu kön­nen, wird de fac­to die päpst­li­che Klau­sur auf­ge­ho­ben, da jenen die Erlaub­nis erteilt wird, die Klö­ster zu betre­ten, deren „Kom­pe­ten­zen“ für dies „per­ma­nen­te Aus­bil­dung“ not­wen­dig sind (Cor orans, Nr. 203).

Die Schlüsselworte und ein umgekehrter Paradigmenwechsel

Zur Zusam­men­fas­sung: Die Schlüs­sel­wor­te der päpst­li­chen Neu­ord­nung sind „die Iso­la­ti­on über­win­den“ (Cor orans, Nr. 7), die „dyna­mi­sche Treue zum eige­nen Cha­ris­ma“ (Cor orans, Nr. 70) und der „unver­zicht­ba­re Wert der Gemein­schaft“ (Cor orans, Nr. 86). Im Umkehr­schluß, so Val­li, kön­nen Klö­ster, in denen die­se „Vor­aus­set­zun­gen“ nicht gege­ben sind, auf­ge­ho­ben wer­den. In jenen Klö­stern, die die Neue­rung über­ste­hen, indem sie in Groß­ver­bän­den auf­ge­löst wer­den, wer­de die Atmo­sphä­re des Frie­dens und der Ord­nung in der Kon­tem­pla­ti­on zer­stört, die bis­her cha­rak­te­ri­stisch für die kon­tem­pla­ti­ven Frau­en­klö­ster war.

Dra­stisch fiel das Urteil von Cor­ri­spon­den­za Roma­na zur neu­en Instruk­ti­on aus und deu­tet einen umge­kehr­ten Para­dig­men­wech­sel an:

„Einst streb­ten die Non­nen die kano­ni­sche Aner­ken­nung durch den Bischof und schließ­lich durch den Papst an als höch­ste Garan­ten ihrer Eigen­stän­dig­keit und ihres gemein­schaft­li­chen Lebens. Wer heu­te ein kon­tem­pla­ti­ves Leben füh­ren und sei­ne Beru­fung nicht ver­lie­ren will, tut bes­ser dar­an, die Bil­dung einer fak­ti­schen Gemein­schaft von Ordens­frau­en anzu­stre­ben, die unab­hän­gig von der kirch­li­chen Auto­ri­tät ist, und wird sich davor hüten, um die kano­ni­sche Aner­ken­nung anzu­su­chen, die das Ende des eige­nen geist­li­chen Lebens bedeu­ten würde.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana/​Carmelitane (Screen­shot)

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