Der Bischof von Limburg und sein Bekenntnis zur Abtreibung


Der Bischof von Lim­burg, Dr. Georg Bät­zing, hetzt auf einen Lebens­recht­ler den Gerichts­voll­zie­her. Bis zum 25. Mai 2018 muß der Lebens­recht­ler 1.718,17 Euro an Bischof Bät­zing bezah­len. Der Fami­li­en­va­ter von vier Kin­dern kann das Geld aber nicht auf­brin­gen. Nun droht ihm, nach eige­nem Anga­ben die Ver­haf­tung. Das „Ein­ver­ständ­nis des Gläu­bi­gers“, also von Bischof Bät­zing, „mit der Ver­ta­gung und Ein­zie­hung von Teil­be­trä­gen wur­de ver­wei­gert“, schreibt der Gerichtsvollzieher.

Wie kam es dazu?

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Der Betrof­fe­ne ist Chef­re­dak­teur einer unab­hän­gi­gen Wochen­zei­tung im deutsch­spra­chi­gen Raum, die sich, nach eige­nen Anga­ben, bedin­gungs­los zum Lebens­recht von der Emp­fäng­nis bis zum natür­lich Tod bekennt.

Durch inve­sti­ga­ti­ve Recher­che hat die Zeit­schrift einen Skan­dal auf­ge­deckt: abge­trie­be­ne Kin­der aus ganz Deutsch­land wer­den heim­lich in den Sär­gen ver­steckt, die für Kin­der vor­ge­se­hen sind, die in Wies­ba­de­ner Kli­ni­ken vor der Geburt eines natür­li­chen Todes star­ben. Auch die jähr­lich etwa 5.000 Mord­op­fer aus Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik in Mün­chen von Fried­rich Andre­as Stapf wer­den auf die­se Wei­se in Wies­ba­den „dis­kret ent­sorgt“. Bei der Beer­di­gung der Sär­ge wird die Grab­re­de von einer Mit­ar­bei­te­rin des Bis­tums Lim­burg gehal­ten. Die­sen gesam­ten Sach­ver­halt wur­de auf der Inter­net­sei­te http://​www​.kin​der​mord​.org bekannt gemacht.

Am 14. März 2018 fand wie­der ein­mal eine sol­che Bei­set­zung statt. Als sich gera­de die Trau­er­ge­mein­de vor dem Fried­hof ver­sam­mel­te, fuhr der Redak­teur mit einem Last­wa­gen vor. Auf der Pla­ne war ein Kin­der­sarg abge­bil­det mit der Erläu­te­rung „Heu­te wie­der mit im Sarg: Die Mord­op­fer aus Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik in Mün­chen“ und dem Ver­weis auf http://​www​.kin​der​mord​.org.

Am Tag dar­auf erließ das Land­ge­richt Frank­furt am Main auf Antrag von Bischof Dr. Georg Bät­zing eine „Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung“. Der Text auf der Inter­net­sei­te http://​www​.kin​der​mord​.org soll umge­hend gelöscht wer­den. Bischof Bät­zing hat­te durch sei­nen Anwalt einen 9‑seitigen Schrift­satz bei Gericht ein­rei­chen las­sen. Dar­in ist sie­ben­mal die Rede von „lega­len Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen“ und vier­mal von einer „angeb­li­chen Abtrei­bungs­in­du­strie“, schreibt der Ver­klag­te. Außer­dem wer­den die Opfer des Kin­der­mords im Mut­ter­leib euphe­mi­stisch als „Kin­der, die nicht zum Leben kom­men konn­ten“ verhöhnt.

Eine Anhö­rung fand nicht statt. Wie Fach­leu­te ver­si­chern, hät­te er zwar gute Pro­zeß­chan­cen, die­se Ver­fü­gung auf­he­ben zu las­sen. Doch lei­der kann er sich einen Anwalt nicht mehr lei­sten, um zu sei­nem Recht zu kom­men, schreibt er abschlie­ßend in einer Mitteilung.

Auch Katho​li​sches​.info woll­te der Lim­bur­ger Bischof Dr. Georg Bät­zing ver­fol­gen. Lebens­recht­ler die gemäß der katho­li­schen Leh­re das Recht auf Leben ver­tei­ti­gen sind ihm wahr­schein­lich so zuwi­der, daß sie  ver­folgt, ver­klagt und in den Ruin getrie­ben werden.

Text: Linus Schneider
Bild: Bild­schirm­fo­to von kin​der​mord​.org

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