Der Bischof von Limburg, Dr. Georg Bätzing, hetzt auf einen Lebensrechtler den Gerichtsvollzieher. Bis zum 25. Mai 2018 muß der Lebensrechtler 1.718,17 Euro an Bischof Bätzing bezahlen. Der Familienvater von vier Kindern kann das Geld aber nicht aufbringen. Nun droht ihm, nach eigenem Angaben die Verhaftung. Das „Einverständnis des Gläubigers“, also von Bischof Bätzing, „mit der Vertagung und Einziehung von Teilbeträgen wurde verweigert“, schreibt der Gerichtsvollzieher.
Wie kam es dazu?
Der Betroffene ist Chefredakteur einer unabhängigen Wochenzeitung im deutschsprachigen Raum, die sich, nach eigenen Angaben, bedingungslos zum Lebensrecht von der Empfängnis bis zum natürlich Tod bekennt.
Durch investigative Recherche hat die Zeitschrift einen Skandal aufgedeckt: abgetriebene Kinder aus ganz Deutschland werden heimlich in den Särgen versteckt, die für Kinder vorgesehen sind, die in Wiesbadener Kliniken vor der Geburt eines natürlichen Todes starben. Auch die jährlich etwa 5.000 Mordopfer aus Deutschlands größter Abtreibungsklinik in München von Friedrich Andreas Stapf werden auf diese Weise in Wiesbaden „diskret entsorgt“. Bei der Beerdigung der Särge wird die Grabrede von einer Mitarbeiterin des Bistums Limburg gehalten. Diesen gesamten Sachverhalt wurde auf der Internetseite http://www.kindermord.org bekannt gemacht.
Am 14. März 2018 fand wieder einmal eine solche Beisetzung statt. Als sich gerade die Trauergemeinde vor dem Friedhof versammelte, fuhr der Redakteur mit einem Lastwagen vor. Auf der Plane war ein Kindersarg abgebildet mit der Erläuterung „Heute wieder mit im Sarg: Die Mordopfer aus Deutschlands größter Abtreibungsklinik in München“ und dem Verweis auf http://www.kindermord.org.
Am Tag darauf erließ das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag von Bischof Dr. Georg Bätzing eine „Einstweilige Verfügung“. Der Text auf der Internetseite http://www.kindermord.org soll umgehend gelöscht werden. Bischof Bätzing hatte durch seinen Anwalt einen 9‑seitigen Schriftsatz bei Gericht einreichen lassen. Darin ist siebenmal die Rede von „legalen Schwangerschaftsabbrüchen“ und viermal von einer „angeblichen Abtreibungsindustrie“, schreibt der Verklagte. Außerdem werden die Opfer des Kindermords im Mutterleib euphemistisch als „Kinder, die nicht zum Leben kommen konnten“ verhöhnt.
Eine Anhörung fand nicht statt. Wie Fachleute versichern, hätte er zwar gute Prozeßchancen, diese Verfügung aufheben zu lassen. Doch leider kann er sich einen Anwalt nicht mehr leisten, um zu seinem Recht zu kommen, schreibt er abschließend in einer Mitteilung.
Auch Katholisches.info wollte der Limburger Bischof Dr. Georg Bätzing verfolgen. Lebensrechtler die gemäß der katholischen Lehre das Recht auf Leben verteitigen sind ihm wahrscheinlich so zuwider, daß sie verfolgt, verklagt und in den Ruin getrieben werden.
Text: Linus Schneider
Bild: Bildschirmfoto von kindermord.org