Der Bischof von Limburg und sein Bekenntnis zur Abtreibung


Der Bischof von Lim­burg, Dr. Georg Bät­zing, hetzt auf einen Lebens­recht­ler den Gerichts­voll­zie­her. Bis zum 25. Mai 2018 muß der Lebens­recht­ler 1.718,17 Euro an Bischof Bät­zing bezah­len. Der Fami­li­en­va­ter von vier Kin­dern kann das Geld aber nicht auf­brin­gen. Nun droht ihm, nach eige­nem Anga­ben die Ver­haf­tung. Das „Ein­ver­ständ­nis des Gläu­bi­gers“, also von Bischof Bät­zing, „mit der Ver­ta­gung und Ein­zie­hung von Teil­be­trä­gen wur­de ver­wei­gert“, schreibt der Gerichtsvollzieher.

Wie kam es dazu?

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Der Betrof­fe­ne ist Chef­re­dak­teur einer unab­hän­gi­gen Wochen­zei­tung im deutsch­spra­chi­gen Raum, die sich, nach eige­nen Anga­ben, bedin­gungs­los zum Lebens­recht von der Emp­fäng­nis bis zum natür­lich Tod bekennt.

Durch inve­sti­ga­ti­ve Recher­che hat die Zeit­schrift einen Skan­dal auf­ge­deckt: abge­trie­be­ne Kin­der aus ganz Deutsch­land wer­den heim­lich in den Sär­gen ver­steckt, die für Kin­der vor­ge­se­hen sind, die in Wies­ba­de­ner Kli­ni­ken vor der Geburt eines natür­li­chen Todes star­ben. Auch die jähr­lich etwa 5.000 Mord­op­fer aus Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik in Mün­chen von Fried­rich Andre­as Stapf wer­den auf die­se Wei­se in Wies­ba­den „dis­kret ent­sorgt“. Bei der Beer­di­gung der Sär­ge wird die Grab­re­de von einer Mit­ar­bei­te­rin des Bis­tums Lim­burg gehal­ten. Die­sen gesam­ten Sach­ver­halt wur­de auf der Inter­net­sei­te http://​www​.kin​der​mord​.org bekannt gemacht.

Am 14. März 2018 fand wie­der ein­mal eine sol­che Bei­set­zung statt. Als sich gera­de die Trau­er­ge­mein­de vor dem Fried­hof ver­sam­mel­te, fuhr der Redak­teur mit einem Last­wa­gen vor. Auf der Pla­ne war ein Kin­der­sarg abge­bil­det mit der Erläu­te­rung „Heu­te wie­der mit im Sarg: Die Mord­op­fer aus Deutsch­lands größ­ter Abtrei­bungs­kli­nik in Mün­chen“ und dem Ver­weis auf http://​www​.kin​der​mord​.org.

Am Tag dar­auf erließ das Land­ge­richt Frank­furt am Main auf Antrag von Bischof Dr. Georg Bät­zing eine „Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung“. Der Text auf der Inter­net­sei­te http://​www​.kin​der​mord​.org soll umge­hend gelöscht wer­den. Bischof Bät­zing hat­te durch sei­nen Anwalt einen 9‑seitigen Schrift­satz bei Gericht ein­rei­chen las­sen. Dar­in ist sie­ben­mal die Rede von „lega­len Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen“ und vier­mal von einer „angeb­li­chen Abtrei­bungs­in­du­strie“, schreibt der Ver­klag­te. Außer­dem wer­den die Opfer des Kin­der­mords im Mut­ter­leib euphe­mi­stisch als „Kin­der, die nicht zum Leben kom­men konn­ten“ verhöhnt.

Eine Anhö­rung fand nicht statt. Wie Fach­leu­te ver­si­chern, hät­te er zwar gute Pro­zeß­chan­cen, die­se Ver­fü­gung auf­he­ben zu las­sen. Doch lei­der kann er sich einen Anwalt nicht mehr lei­sten, um zu sei­nem Recht zu kom­men, schreibt er abschlie­ßend in einer Mitteilung.

Auch Katho​li​sches​.info woll­te der Lim­bur­ger Bischof Dr. Georg Bät­zing ver­fol­gen. Lebens­recht­ler die gemäß der katho­li­schen Leh­re das Recht auf Leben ver­tei­ti­gen sind ihm wahr­schein­lich so zuwi­der, daß sie  ver­folgt, ver­klagt und in den Ruin getrie­ben werden.

Text: Linus Schneider
Bild: Bild­schirm­fo­to von kin​der​mord​.org

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8 Kommentare

  1. So sind sie, unse­re Kirchensteuerschützer …

    Sofort zum Anwalt und Pro­zeß­ko­sten­hil­fe bean­tra­gen und vor Gericht von Anfang an die Ver­let­zung betrof­fe­ner Grund­rech­te gel­tend machen mit allen Kon­se­quen­zen. Und nun, das hät­te längst pas­siert sein müs­sen (und die Einst­wei­li­ge Ver­fü­gung ver­hin­dert), Schutz­schrif­ten bei allen infra­ge­kom­men­den Gerich­ten hin­ter­le­gen. Es tut mir immer wie­der leid, doch es macht nun ein­mal sehr viel Arbeit, Idea­list zu sein.

  2. Dies ver­ste­he, wer will. Ein deut­scher Bischof ver­sucht den Mord an Klein­kin­dern im Mut­ter­leib durch den Segen der Kir­che einen huma­nen Anstrich zu geben. Dass die ermor­de­ten Kin­der den Segen der Kir­che bekom­men ist nicht mehr als ver­ständ­lich. Es ist der letz­te Lie­bes­be­weis, den wir Chri­sten ihnen schul­den. Aber dass die Mör­der gleich mit ent­schul­di­gend rein gewa­schen wer­den, so als hät­ten sie ein huma­nes Werk getan, bleibt unverständlich.

    Hier nährt der Bischof die Ver­wir­rung vor allem durch sein Han­deln. Bischof Bät­zing hat­te durch sei­nen Anwalt einen 9‑seitigen Schrift­satz bei Gericht ein­rei­chen las­sen. Dar­in ist sie­ben­mal die Rede von „lega­len Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen“ und vier­mal von einer „angeb­li­chen Abtrei­bungs­in­du­strie“. Außer­dem wer­den die Opfer des Kin­der­mords im Mut­ter­leib euphe­mi­stisch als „Kin­der, die nicht zum Leben kom­men konn­ten“ verhöhnt.

    Schlim­mer geht es nim­mer. Einen lega­len Schwan­ger­schafts­a­bruch gibt es nicht. Der Schwan­ger­schafts­a­bruch ist und bleibt ein Straf­tat­be­stand, der unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen nicht bestraft wird. Bät­zing weiß die­ses, lasst aber anders schreiben.

    Genau die­ses erklärt, dass er für das Amt, das er in der Kir­che Jesu Chri­sti beklei­det voll­kom­men unge­eig­net ist. Er lässt fer­ner schrei­ben, dass die Kin­der nicht zum Leben kom­men konn­ten, ver­schweigt aber dass die­se Aus­sa­ge kei­ne medi­zi­ni­sche ist, son­dern die­ses Urteil ein unbe­grün­de­tes Todes­ur­teil einer mora­lisch frag­wür­di­gen Orga­ni­sa­ti­on ist. Die­ses Todes­ur­teil für die klei­nen Men­schen im Mut­ter­leib ist genau so unbe­grün­det, wie das Todes­ur­teil Jesu Chri­sti und genau die­ses ist für Gläu­bi­ge die gro­ße Hoff­nung für die Kin­der. Aber ein Bischof, der die­sem Urteil durch sein Han­deln einen „huma­nen Rah­men“ gibt und offen­sicht­lich nur nach Popu­la­ri­tät strebt, hat aus christ­li­cher Sicht sein Amt ver­fehlt. Er scha­det der Kir­che mehr, als er nützt.

  3. Geht so ein gläu­bi­ger Bischof mit einem Gläu­bi­gen um? Hier wäre, wenn die­ser sich über­haupt unrecht ver­hal­ten hat, eine bischöf­li­che Zurecht­wei­sung ange­bracht gewe­sen. Es ist nach Pau­lus unge­hö­rig, einen Glau­bens­bru­der vor ein welt­li­ches Gericht zu zer­ren. Doch den DBK-Bischö­fen ist wohl der natio­nal­de­mo­kra­ti­sche Staat näher als das katho­li­sche Hemd. Auch hier gilt Jesu Wort ana­log: Wer zum Staat greift, wird durch den Staat umkommen.

  4. Die Art und Wei­se des bischöf­li­chen Vor­ge­hens ver­wun­dert sehr.

    Gleich­zei­tig ver­ste­he ich nicht, wie ein katho­li­scher Redak­teur und Lebens­schüt­zer der­art gegen die Beer­di­gung von abge­trie­be­nen Kin­dern Stel­lung bezie­hen kann.

    Durch sei­ne Akti­on ver­hin­dert er nicht nur evtl. zukünf­ti­ge Bestat­tun­gen und damit das barm­her­zi­ge Werk der Bestat­tung, son­dern er stört auch eine katho­li­sche Sakra­men­ta­lie! Das ist nicht zu tole­rie­ren! Wo bleibt das Mit­leid mit der Frau, der hier psy­chisch zuge­setzt wird, die ver­sucht den Kin­dern die Wür­de zu geben, die ihnen sonst ver­wei­gert wür­de. Lasst uns beten und auf die Stra­ße gehen gegen das Ver­bre­chen der Abtrei­bung, aber wie kann man sich posi­tiv zur Stö­rung einer Sakra­men­ta­lie äußern?

  5. Ist es mög­lich, den Text der einst­wei­li­gen Ver­fü­gung öffent­lich zu machen, damit man sich ein Urteil bil­den kann?

    • Ich glau­be nicht, mut­maß­lich erfolgt dann die näch­ste wegen Urheberrechtsverletzung.

      • Vie­len Dank, Herr Schnei­der, der Hin­weis auf die Urhe­ber­rechts­ver­let­zung ist der wesent­li­che und ent­schei­den­de Hin­weis. Dies ist lei­der juri­stisch betrach­tet so, aber es bleibt die Fra­ge, war­um betreibt ein Bischof es so, dass kei­ner sei­ner im Grun­de ein­fa­chen und harm­lo­sen Schäf­chen sein Tun ver­ste­hen kann und es sogar als christ­lich gerecht­fer­tigt ein­ord­nen kann? Bei Betrach­tung des Bis­he­ri­gen weiß der Gläu­bi­ge sehr wohl, dass jedes öffent­li­che Amt, wie ein Bischof es repre­sän­tiert auf zwei Säu­len steht, der pote­stas oder im demo­kra­ti­schen Sinn der Ver­ant­wor­tung und der Aukt­ori­tas, dem Anse­hen. Einem Anse­hen, das ein Bischof Kraft sei­nes Amtes pri­mär ein­mal genießt und dass für mich als Gläu­bi­ger pri­mär außer Dis­kus­si­on steht. Hier scheint Bät­zing jedes Gefühl zu feh­len. Er glaubt – nach der bis­he­ri­gen Erfah­rung – sei­ne Posi­ti­on mit Mit­teln der Justiz zu sichern zu kön­nen und ist blind dafür, dass er so die Aukt­ori­tas des Amtes ver­liert. Er beschä­digt so pri­mär nicht nur sich, son­dern das Amt des Bischofs gene­rell, indem er das Amt sei­nes bis­he­ri­gen Anse­hens beraubt, frei nach dem Mot­to, wenn Bischö­fe schon so han­deln, wel­che Moral soll dann schon für den ein­fa­chen Gläu­bi­gen ohne Amt gel­ten? Ich schrei­be die­se Zei­len mit tie­fer Depres­si­on, der­weil ich das Han­deln des Trie­rer Gene­ral­vi­ka­ria­tes in der Amts­zeit von Gene­ral­vi­kar Bät­zing im Umgang mit ver­dien­ten und gläu­bi­gen Prie­stern in der Pres­se ver­fol­gen konn­te und weiß wie gute Prie­ster behan­delt wur­den. Ich habe mich geschämt und habe nach Über­prü­fung der mir neu­en und hier dis­ku­tier­ten Sach­la­ge fest­stel­len müs­sen, dass ich mich wie­der mei­ner Kir­che und ihrer Reprae­sen­tan­ten schä­men muss, der­weil sie oder bes­ser er nicht begreift, dass die Ver­tei­di­gung der Wür­de und Unver­sehrt­heit des Men­schen, und hier vor allem des Hilf­lo­sen unse­re Auf­ga­be als Christ ist. Ich emp­feh­le hier­zu ein­mal Papst Johan­nes Paul II zu lesen.

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