Was hat das Alder Hey Hospital zu verbergen?


Alfie Evans
Thomas Evans, der Vater von Alfie.

(Lon­don) Seit Mona­ten zieht sich der Rechts­streit zwi­schen den Eltern des klei­nen Alfie Evans und dem Alder Hey Hos­pi­tal hin. War­um? Die beklem­men­de Fra­ge lau­tet: Hat das Kran­ken­haus etwas zu ver­ber­gen? Will es etwas vertuschen?

Anzei­ge

Wer gesund­heit­li­che Pro­ble­me hat oder ernst­haft besorgt ist, wen­det sich an ein Kran­ken­haus. Das ist der Nor­mal­fall. Kein Nor­mal­fall ist der Fall Alfie. Den Eltern wur­de ab einem bestimm­ten Moment klar, daß sich das Kran­ken­haus nicht mehr um die Gesund­heit ihres Soh­nes küm­mern will. Es wur­de die Dia­gno­se „irrever­si­bler“ Schä­den gestellt, wes­halb eine wei­te­re Ver­sor­gung „sinn­los“ sei. Kurz­um, Alfies Leben sei ein „sinn­lo­ses“ Leben. Es sei „lebens­un­wert“.

Die Eltern, Tho­mas und Kate Evans, ver­stan­den mit einem Schlag, daß der Ort, an dem sie sich Hil­fe erhoff­ten, und des­sen Auf­trag es ist, Hil­fe zu bie­ten, zur töd­li­chen Bedro­hung wur­de. Im Alder Hey Hos­pi­tal war das Leben von Alfie nicht mehr sicher. Es droh­te ihm Lebens­ge­fahr. Die Ärz­te hat­ten sie die gan­ze Zeit im Glau­ben gelas­sen, daß ihr Sohn nur durch künst­li­che Beatmung leben kön­ne. Es war daher undenk­bar, das Kind auf eige­ne Ver­ant­wor­tung ein­fach aus dem Kran­ken­haus zu neh­men und in einer lebens­freund­li­che­ren und siche­re­ren Ein­rich­tung unter­zu­brin­gen. Gegen den Wil­len des Kran­ken­hau­ses wäre das bei Kin­dern ohne­hin nicht mög­lich. Das Kran­ken­haus droh­te aber mit dem Abstel­len der künst­li­chen Beatmung, was laut Aus­kunft der­sel­ben behan­deln­den Ärz­te, den Tod des Klei­nen inner­halb weni­ger Minu­ten zur Fol­ge haben werde.

Die Eltern taten, was die Stan­des­pflicht aller Eltern ist. Die nah­men den Kampf um das Leben ihres Kin­des auf. Als sie die Lebens­ge­fahr erkann­ten, wand­ten sie sich als gute Bür­ger eines Rechts­staa­tes die Justiz, um die vom Alder Hey Hos­pi­tal ver­wei­ger­te Ent­las­sung ihres Soh­nes aus dem Kran­ken­haus zu erwir­ken. Sie woll­ten ihren Sohn aus dem Alder Hey ent­fer­nen, in dem ihr Sohn mit dem Tod bedroht wurde.

Mit ihrem Antrag gerie­ten sie an Rich­ter Sir Antho­ny Paul Hay­den, der sich die Posi­ti­on des Kran­ken­hau­ses zu eigen mach­te. Die­se Linie wur­de auch von Beru­fungs­in­stan­zen der eng­li­schen Gerichts­bar­keit bei­be­hal­ten. Genau aus wel­chem Grund auch immer, weil die Evans Katho­li­ken sind, als gene­rel­le mora­li­sche Auf­rü­stung oder auch nur aus einer gewis­sen Iro­nie, begrün­de­te Hay­den sein Todes­ur­teil für Alfie mit Papst Fran­zis­kus. Er über­nahm voll­in­halt­lich ein päpst­li­ches Schrei­ben an eine Euthan­sie­ta­gung, die im Novem­ber 2017 im Vati­kan stattfand.

Die Eltern for­der­ten im Ver­fah­ren die Ein­ho­lung eines zwei­ten medi­zi­ni­schen Gut­ach­tens. Was eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein soll­te, wenn es um Leben oder Tod eines Men­schen geht, wur­de von Rich­ter Hay­den aber abge­lehnt. War­um die­se Ableh­nung? Rich­ter Hay­den ver­fügt über kei­ne medi­zi­ni­schen Kennt­nis­se. Es müß­te objek­tiv in sei­nem eige­nen Inter­es­se sein, allein zur Absi­che­rung und Fun­die­rung sei­nes lebens­ent­schei­den­den Urteils, eine zwei­te Stim­me zu hören.

Warum wird anderen Ärzten der Zugang zu Alfie verweigert?

Tat­sa­che ist, daß das Kran­ken­haus bereits vor der rich­ter­li­chen Anhö­rung ande­ren Ärz­ten den Zugang zu Alfie ver­wei­ger­te. Die Wei­ge­rung von Rich­ter Hay­den, ein zwei­tes Gut­ach­ten ein­zu­ho­len, ent­sprach somit ganz der Linie des Kran­ken­hau­ses. Das Kran­ken­haus läßt bis zum heu­ti­gen Tag kei­ne ande­ren Ärz­te zu Alfie. Sie dür­fen ihn weder sehen noch untersuchen.

Gebetsvigil für Alfie auf dem Petersplatz
Gebets­vi­gil für Alfie auf dem Petersplatz

Eng­li­sche, deut­sche und ita­lie­ni­sche Ärz­te waren im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Mona­te nach Liver­pool gereist und muß­ten unver­rich­te­ter Din­ge wie­der abzie­hen. Dazu gehör­te am Mon­tag auch die Prä­si­den­tin des Päpst­li­chen Kin­der­kran­ken­hau­ses Bam­bi­no Gesù, Mari­el­la Enoc.

ENOC heißt auch das Euro­pean Net­work of Ombud­s­peo­p­le für Child­ren, das als Teil der Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on ent­stan­den ist. Auch Ver­tre­tern die­ses Netz­wer­kes der Kin­der­an­walt­schaf­ten wur­de der Zugang zu Alfie verweigert.

Müß­te das Kran­ken­haus nicht alles tun, was für das Leben des Kin­des mög­lich ist? Wäre daher der Aus­tausch unter Fach­kol­le­gen nicht eine Selbst­ver­ständ­lich­keit? Nichts der­glei­chen gilt am Kin­der­kran­ken­haus von Liver­pool, das auf eine nicht unbe­denk­li­che Ver­gan­gen­heit zurück­blicken muß. Es stand bereits wegen mas­sen­haf­ter Organ­ent­nah­me an Klein­kin­dern unter Anklage.

Die blo­ße Lust das Kind tot zu sehen, weil eine Dia­gno­se gestellt wur­de, an der nicht gerüt­telt wer­den darf, kann es nicht sein. Die Unter­stel­lung einer so ver­bre­che­ri­schen Gesin­nung wäre zu skan­da­lös, um sie wirk­lich in Betracht zu zie­hen. Das gan­ze Ver­hal­ten der Kran­ken­haus­lei­tung vor Ort und vor Gericht wirft jedoch schwer­wie­gen­de Fra­gen auf.

Was hat das Liverpooler Krankenhaus zu verbergen?

Die bedrückend­ste Fra­ge ist: Hat das Alder Hey Hos­pi­tal etwas zu ver­stecken? Könn­te von einem ande­ren Arzt viel­leicht etwas ent­deckt wer­den, was man ver­bor­gen hal­ten will?

In den ver­gan­ge­nen 83 Stun­den wur­den die behan­deln­den Ärz­te offen­sicht­lich wider­legt. Das Kind ist nicht nach weni­gen Minu­ten gestor­ben als am Mon­tag 22 Uhr die künst­li­che Beatmung abge­stellt wur­de. So aber war es vom Kran­ken­haus als töd­li­che Dro­hung in den ver­gan­ge­nen Mona­ten in den Raum gestellt wor­den. Die­se Dia­gno­se war ein nicht unwe­sent­li­cher Punkt im gesam­ten Gerichts­ver­fah­ren. Das Kran­ken­haus hält jedoch unbe­irrt an sei­ner Todes­pro­gno­se fest. Von der Behaup­tung, das Kind ster­be umge­hend, will man im Alder Hey Hos­pi­tal seit­her nie gehört haben.

Vie­le Stun­den ließ das Kran­ken­haus das Kind ohne Flüs­sig­keit. Noch viel mehr Stun­den ohne Nah­rung. Es braucht kei­ner wei­te­ren Bewei­se: Das Kran­ken­haus woll­te den Tod des Kin­des her­bei­füh­ren. Gestützt auf ein Todes­ur­teil von Rich­ter Antho­ny Hay­den. Und das, wohl­ge­merkt, obwohl in Groß­bri­tan­ni­en die Eutha­na­sie ver­bo­ten ist.

Damit nicht genug: Dem Kind wur­de Stun­den nach Abstel­len der künst­li­chen Beatmung eine unter­stüt­zen­de Sau­er­stoff­mas­ke gewährt. Die­se wur­de in der Nacht auf Don­ners­tag plötz­lich ent­zo­gen. Die Begrün­dung war hane­bü­chen: Weil sie nicht dem Kran­ken­haus gehö­re. Als die Eltern für ihren Sohn um eine Sau­er­stoff­mas­ke des Kran­ken­hau­ses baten, wur­de sie ver­wei­gert. Stundenlang.

Zudem das gro­tes­ke Thea­ter von Kran­ken­haus­lei­tung und behan­deln­den Ärz­ten vor Gericht wegen eines angeb­lich „feind­se­li­gen Kli­mas“, das durch die Fami­lie und die Unter­stüt­zer mit Gebets­wa­chen und Kund­ge­bun­gen vor dem Kran­ken­haus geschaf­fen wor­den sei. Der Pro­test ist legi­tim. Was sonst, ange­sichts einer betrie­be­nen staat­lich sank­tio­nier­ten Hin­rich­tung. Was die Ärz­te und Direk­to­ren durch die Mahn­wa­chen aus­zu­hal­ten haben, ist nichts im Ver­gleich zu dem, was die Eltern von Alfie Evans durch­ma­chen müs­sen, von Alfie selbst ganz zu schwei­gen. Für Rich­ter Hay­den war es jedoch eine offen­bar will­kom­me­ne Gele­gen­heit, erneut eine Art von Güter­ab­wä­gung vor­zu­neh­men. Sie mün­de­te in einer offen­kun­di­gen Nöti­gung. Hay­den ent­schied am Diens­tag, daß es „nicht zum Wohl“ von Alfie sei, nach Rom oder Mün­chen gebracht zu wer­den, wo Ein­rich­tun­gen bereit sind, das Kind zu behan­deln. Er dür­fe aber nach Hau­se gehen. Nach Mona­ten wür­de damit end­lich enden, was Ursa­che des Gan­zen ist: die Gei­sel­haft durch das Alder Hey Hos­pi­tal.

Wie das plötz­lich? War­um nicht früher?

Weder von Rich­ter Hay­den noch vom Kran­ken­haus gab es bis­her ein Wort des Bedau­erns oder gar das Ein­ge­ständ­nis eines Einschätzungsfehlers.

Von einer Geiselhaft in die andere

Hay­den ent­schied viel­mehr per­fid: Die Gei­sel­haft des Kran­ken­hau­ses wur­de durch eine Gei­sel­haft Eng­lands ersetzt. Man könn­te auch von Sadis­mus spre­chen. Das Kind darf nicht aus­rei­sen. War­um nicht? Wir hat­ten es schon: Das näm­lich sei „nicht zum Wohl des Kin­des“. Was die Eltern woll­ten, sei im Ver­gleich zum Kin­des­wohl irrele­vant, so Hay­den, der selbst­herr­lich das Eltern­recht der Evans in die­ser Sache für null und nich­tig erklärte

Und noch ein aber: Wann Alfie aus dem Kran­ken­haus ent­las­sen wer­den „kön­ne“, ent­schei­det das Kran­ken­haus. Das war am Diens­tag. Zur sel­ben Zeit ver­wei­ger­te das Kran­ken­haus dem Kind die Nah­rung. Man woll­te ihn ver­hun­gern las­sen. Für Rich­ter Hay­den kein Pro­blem. Er begnüg­te sich, dem Kran­ken­haus die Ver­sor­gung zu emp­feh­len, um einer mög­li­chen Anzei­ge durch die Eltern zu entgehen.

In der Sache aber: Wenn Alfie schon nicht ster­ben will, woll­te man offen­sicht­lich nach­hel­fen. Nach­dem die Nah­rungs­ver­sor­gung wie­der­auf­ge­nom­men wur­de, ent­zog man ihm die Sau­er­stoff­mas­ke. Die beste Obsor­ge für das Leben des Kin­des ist das mit Sicher­heit nicht. Im Gegen­teil. Es ist Quä­le­rei. Der Ver­dacht steht im Raum, daß mit Hay­dens Urteil vom Diens­tag das gewoll­te Ziel, den Tod des Klei­nen, nur etwas bes­ser ver­packt wurde.

Die­ses selt­sa­me Ver­hal­ten läßt Mut­ma­ßun­gen auf­kom­men. Um rei­ne Recht­ha­be­rei und Ver­bohrt­heit des Alder Hey Hos­pi­tals kön­ne es sich nicht han­deln. Was aber dann? Liegt ein schwer­wie­gen­der Behand­lungs­feh­ler vor? Wur­de Alfie dadurch beein­träch­tigt oder schwer geschä­digt? Oder wur­de am ohne­hin für tod­ge­weiht erklär­ten Kind ein Expe­ri­ment durch­ge­führt? Wur­de Alfie Evans als Ver­suchs­ka­nin­chen mißbraucht?

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Nuo­va Bus­so­la Quotidiana

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