Was am Brüsseler Urteil gegen Abdeslam nicht stimmt


Islamischer Terrorismus
Islamischer Terrorismus: In Brüssel wurde ein Terrorist nicht als Terrorist verurteilt. Die bedenklichen Seiten eines gespaltenen Rechtsstaates.

(Brüs­sel) Salah Abdes­lam wur­de in Bel­gi­en wegen Mord­ver­suchs ver­ur­teilt, nicht aber wegen Ter­ro­ris­mus. Ein Ter­ro­rist, der auf Poli­zi­sten schießt, die ihn wegen blu­ti­ger Ter­ror­an­schlä­ge ver­haf­ten wol­len, schießt als Ter­ro­rist. Seit gestern steht die Fra­ge im Raum, wie­viel direk­ten oder indi­rek­ten Ein­fluß Sala­fi­sten, Mus­lim­bru­der­schaft und über­haupt die isla­mi­sche Gemein­schaft auf die Justiz in euro­päi­schen Staa­ten hat.

Das Bataclan-Massaker

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Salah Abdes­lam wur­de gestern in Brüs­sel wegen „ver­such­ten Mor­des“ zu 20 Jah­ren Haft ver­ur­teilt. Er gilt als Haupt­ver­däch­ti­ger für die Ter­ror­an­schlä­ge vom 13. Novem­ber 2015 (Mas­sa­ker im Bata­clan-Thea­ter), bei denen in Paris 137 Men­schen getö­tet und 683 ver­letzt wurden.

Im März 2016 wur­de Abdes­lam in der Gemein­de Vorst bei Brüs­sel auf­ge­spürt. Dabei kam es zu einem Schuß­wech­sel, bei dem meh­re­re Poli­zi­sten ver­letzt wur­den. Der Schüt­ze, der Alge­ri­er Moha­med Bel­kaid, wur­de dabei erschos­sen. Abdes­lam wur­de kurz dar­auf in Molen­beek in Brüs­sel fest­ge­nom­men. Dabei schoß er auf die Poli­zei und ver­letz­te drei Poli­zi­sten. Vier Tage nach sei­ner Fest­nah­me kam es in Brüs­sel zu meh­re­ren isla­mi­schen Atten­ta­ten, die als Reak­ti­on auf den Poli­zei­zu­griff ein­ge­stuft wurden.

Die Brüs­se­ler Rich­ter ent­le­dig­ten sich den­noch des Ter­ror­vor­wur­fes. Der Pro­zeß wegen der Pari­ser Ter­ror­an­schlä­ge fin­de in Frank­reich statt. In Brüs­sel habe es sich „nur“ um eine Schie­ße­rei gehan­delt. Die­se will­kür­li­che Aus­le­gung, daß ein Ter­ro­rist, ein­mal als Ter­ro­rist, ein ander­mal als gewöhn­li­cher Straf­tä­ter han­delt, sorgt für Erstau­nen und Befremden.

Das Pari­ser Mas­sa­ker der Dschi­ha­di­sten for­der­te den Tod von 137 unschul­di­gen Men­schen und zog eine Ter­ror­wel­le auf euro­päi­schen Boden nach sich. Der Maß­stab, der bei der Urteils­fin­dung in Brüs­sel ange­legt wur­de, wird scharf kri­ti­siert. Wie kann Abdes­lams Schuß­waf­fen­ge­brauch in Brüs­sel nur als „ver­such­ter Mord“ ein­ge­stuft wer­den und der ter­ro­ri­sti­sche Zusam­men­hang aus­ge­blen­det werden?

Die Kri­tik geht soweit, daß eini­ge Medi­en von „Scha­ria-kon­trol­lier­ten Rich­tern“ spre­chen. Anders aus­ge­drückt: Es steht die Fra­ge im Raum, wie besorg­nis­er­re­gend und über­prü­fungs­be­dürf­tig die Vor­ge­hens­wei­se der bel­gi­schen Justiz ist.

Der allgegenwärtige, aber ignorierte rote Faden

Obwohl Abdes­lams Ver­bin­dung zur isla­mi­schen Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on Isla­mi­scher Staat (IS) der rote Faden im gan­zen Ver­fah­ren war, wur­de im Urteil ein ter­ro­ri­sti­scher Hin­ter­grund sei­ner Tat aus­ge­klam­mert. Wie läßt sich das recht­fer­ti­gen? Mei­nen bel­gi­sche Rich­ter ernst­haft, Abdes­lam habe aus Not­wehr geschlos­sen, weil er der Über­zeu­gung war, die bel­gi­sche Poli­zei übe unrecht­mä­ßi­ge Gewalt aus? Offen gesagt wur­de das im Pro­zeß nicht. Den­noch tut sich ein gefähr­li­cher Spalt auf.

Das unver­ständ­li­che Urteil ver­mit­telt, wenn auch unaus­ge­spro­chen, den Ein­druck, als wer­de auch von der Justiz bis zu einem bestimm­ten Grad eine angeb­li­che „Miß­hand­lung“ von Mus­li­men in Bel­gi­en unter­stellt. Da liegt Spreng­kraft drin­nen. Isla­mi­sche Grup­pen und Gemein­schaf­ten schlüpf­ten bereits in der Ver­gan­gen­heit ger­ne in eine Opfer­rol­le. Will die bel­gi­sche Justiz eine sol­che unan­ge­mes­se­ne Hal­tung wirk­lich för­dern? Abdes­lam behaup­te­te gleich am Beginn des Brüs­se­ler Gerichtsverfahrens:

„Die Mus­li­me wer­den auf die übel­ste Wei­se behan­delt. Für sie gilt kei­ne Unschuldsvermutung.“

Er sag­te noch mehr:

„Ich habe kei­ne Angst vor euch und auch nicht vor euren Ver­bün­de­ten. Ich ver­traue allein auf Allah“.

Islamische Opferrolle

Sein Rechts­an­walt ver­such­te die Annul­lie­rung des Ver­fah­rens zu errei­chen, weil eini­ge Akten nicht über­setzt wur­den. Über­setzt in wel­che Spra­che? In Bel­gi­en gibt es drei aner­kann­te Spra­chen: Nie­der­län­disch, Fran­zö­sisch und Deutsch. Abdes­lam ist der Sohn von Marok­ka­nern, der in Alge­ri­en gebo­ren wur­de und etli­che Jah­re in Frank­reich leb­te, wes­halb er die fran­zö­si­sche Staats­bür­ger­schaft besitzt. Der fran­zö­si­schen Spra­che soll­te er also mäch­tig sein. Oder wird der Ein­füh­rung von Ara­bisch als Amts­spra­che das Wort geredet?

Der im Brüs­se­ler Urteil erkenn­ba­re Ent­la­stungs­me­cha­nis­mus gehört seit Jahr­zehn­ten zu einer schwer­wie­gen­den Fehl­ent­wick­lung der Recht­spre­chung in euro­päi­schen Staa­ten. Eine Fehl­ent­wick­lung, die seit den 90er Jah­ren mas­si­ve zuge­nom­men hat. Bei Tätern „mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund“ wer­den ande­re „kul­tu­rel­le“ Maß­stä­be als mil­dern­de Umstän­de gewer­tet. Ob in Bel­gi­en, Frank­reich, Deutsch­land oder Öster­reich führ­te die­se zwei­fel­haf­te Form der „Inkul­tu­ra­ti­on“ des Rechts­we­sens zu hoch­be­denk­li­chen Urtei­len. Rich­ter unter­mi­nie­ren auf die­se Wei­se was sie zu ver­tei­di­gen hät­ten: den Rechts­staat und sein eher­nes Prin­zip der Gleich­heit aller vor dem Gesetz.

Ideologische Scheuklappen im Gerichtssaal

Ideo­lo­gi­sche Scheu­klap­pen haben jedoch Ein­zug in die Gerichts­sä­le gehal­ten. Das Brüs­se­ler Urteil ist der jüng­ste Beweis dafür. Aus einem Ter­ro­ri­sten wur­de ein poten­ti­el­ler Mör­der. Dabei schoß Abdes­lam nicht aus irgend­ei­nem Grund auf die Poli­zei, son­dern weil sie ihn wegen der Ter­ror­an­schlä­ge von Paris fest­neh­men wollte.

Das Resü­mee ist bedenk­lich: Die west­eu­ro­päi­schen Gren­zen ste­hen für die Ein­wan­de­rung wei­ter­hin offen und die Schutz­me­cha­nis­men im Inne­ren funk­tio­nie­ren nicht oder jeden­falls nicht in aus­rei­chen­dem Maße. Nicht die der Legis­la­ti­ve, nicht die der Exe­ku­ti­ve und beson­ders schwer­wie­gend auch nicht die der Judi­ka­ti­ve. Ande­re Schutz­me­cha­nis­men gibt es in der zivi­li­sier­ten Welt aber nicht. Islam­ver­ste­her und Mul­ti­kul­tu­ra­li­sten för­dern eine Spal­tung des Rechts­staa­tes. Für die ein­hei­mi­sche, euro­päi­sche Bevöl­ke­rung gel­ten ande­re Maß­stä­be, als für Ein­wan­de­rer mit oder ohne Staatsbürgerschaft.

Die leicht­fer­ti­ge Ver­lei­hung von Staats­bür­ger­schaf­ten, dem for­mal ersten und ent­schei­den­den Instru­ment zur Defi­ni­ti­on von Staat und Gemein­we­sen und damit auch des Rechts­staa­tes, trägt zur Erhö­hung des Gefähr­dungs­po­ten­ti­als und zur Desta­bi­li­sie­rung der euro­päi­schen Staats­we­sen dar. Oder haben Poli­tik und Rich­ter bereits Angst, ange­mes­se­ne Urtei­le (und damit ist nicht das Straf­maß gemeint) könn­ten die immer stär­ker wer­den­de isla­mi­sche Gemein­schaft im Land „irri­tie­ren“?

Von den fal­schen Prä­mis­sen der Anti-Ter­ror-Geset­ze erst ganz zu schweigen.

Solange Roß und Reiter nicht genannt werden

Solan­ge Roß und Rei­ter nicht beim Namen genannt wer­den, wird Abhil­fe nicht mög­lich sein. Die Bedro­hung geht nicht von hun­dert Pro­zent der Bevöl­ke­rung aus, ganz im Gegen­teil. Sie geht von einer bestimm­ten, klar umris­se­nen Grup­pe aus. Dem­entspre­chend haben sich Anti-Ter­ror­maß­nah­men aus objek­ti­ven Grün­den auf die­se Grup­pe zu kon­zen­trie­ren, und nicht aus sub­jek­ti­ver, eben ideo­lo­gi­scher Ver­blen­dung auf unschul­di­ge Bür­ger. Alle Bür­ger unter einen Gene­ral­ver­dacht zu stel­len, weil man die poten­ti­el­le Bedro­hungs­grup­pe aus poli­ti­scher Kor­rekt­heit nicht beim Namen nen­nen will, ist eine objek­tiv inak­zep­ta­ble Dis­kri­mi­nie­rung, die eines Rechts­staa­tes nicht wür­dig ist.

Dazu gehört auch die Erkennt­nis, daß der Ter­ro­ris­mus das Pro­dukt einer ver­fehl­ten Ein­wan­de­rungs­po­li­tik ist.

Das Brüs­se­ler Urteil signa­li­siert unüber­seh­bar, daß im Bereich der Justiz ein Umden­ken erfor­der­lich ist. Ein Ter­ro­rist vom Schlag eines Abdes­lam ist als das zu behan­deln, was er ist. Wenn sich der Rechts­staat dazu nicht mehr auf­raf­fen kann, indem er sei­ne eige­nen Maß­stä­be igno­riert, wird er den Kampf gegen den Ter­ro­ris­mus nicht gewin­nen können.

Jede Mini­mie­rung sei­ner Ver­ant­wor­tung bedeu­tet eine Ver­kür­zung sei­ner Haft­stra­fe und schnel­le­ren Zugang zu Haft­er­leich­te­run­gen. Noch weit schwer­wie­gen­der am bel­gi­schen Urteil ist, daß indi­rekt damit die Tat­mo­ti­ve baga­tel­li­siert und impli­zit aner­kannt werden.

Text: Andre­as Becker
Bild: MiL

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2 Kommentare

  1. Ein sehr gedie­ge­ner Artikel.
    De fac­to ist es so, daß es sich hier um einen ech­ten Krieg von fana­ti­sier­ten Mus­lims gegen die west­eu­ro­päi­sche Natio­nen han­delt, und daß die­se Aktio­nen von einem nicht gerin­gen Teil der inzwi­schen zah­len­mä­ßig nicht mehr weni­gen mus­li­mi­schen Ein­wan­de­rer und deren Nach­kom­men unter­stützt und mit Sym­pa­thie beglei­tet werden.
    ein hoch­ex­plo­si­ves Gemisch, gera­de in Einwandererballungsgebieten.
    Die Justiz macht hier dann mal prä­ven­tiv den Kotau.
    Bel­gi­en hat die Erfah­rung gemacht, daß Anti­ter­ror­ak­tio­nen mei­stens neue und ver­lust­rei­che Ter­ror­ak­tio­nen zufol­ge haben.
    Illu­stra­tiv nach dem Atten­tat von Char­lie Heb­do in Janu­ar 2015 in Paris die Aus­he­bung der isla­mi­sti­sche Ter­ror­zel­le am 15. Janu­ar 2015 in Verviers:
    9 Flüch­ti­gen, davon 2 Bel­gi­er, 5 Fran­zo­sen, 1 Marok­ka­ner und 1 Nie­der­län­der (hier merkt man schon wie die west­eu­ro­päi­sche Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten wie mit der Gieß­kan­ne aus­ge­teilt wur­den- alle mit maghre­bi­ni­scher Herkunft);
    2 erschos­sen, die ande­re zwi­schen 8 und 12 Jah­ren verurteilt.
    In Anschluß dann eine lan­ge Rei­he von Haus­durch­su­chun­gen, Ver­haf­tun­gen, Ver­ur­tei­lun­gen, Auf­stän­de, Mili­tär auf der Straße;
    die bekann­te Atten­ta­te von Paris (Bata­clan usw.) und Brüs­sel (Zaven­tem; Maelbeek).
    Am 22. März 2016 dann die Neu­tra­li­sie­rung eines Ter­ro­ri­sten In Schaer­beek (Place Mey­ser) mit sehr merk­wür­di­gem Ablauf: nach dem Schuß kam erst über 20 Minu­ten ein klei­nes fern­ge­steu­er­tes Rau­pen­ge­rät mit ABC(Atomic-Biological-Chemical Warfare)abwehr in Ein­satz, gefolgt von einem in dicker Schutz­klei­dung gehüll­ten Mili­tär um den Rück­sack zu untersuchen;
    dann sah man in den sofor­tig aus­ge­strahl­ten Vide­os deut­lich wie der Sol­dat das gan­ze Paket weg­warf und in Schutz­hal­tung ging.
    Noch am glei­chen Tag (Sams­tag) wur­de Alarm für Bio­lo­gi­sche Kriegs­füh­rung aus­ge­löst; und dann am Diens­tag dar­auf aufgehoben.
    Sofort wur­de von der Obrig­keit dann alles zu dele­ten und zu unter­drücken ver­sucht (das ist natür­lich auch Fake news).
    Des Rät­sels Lösung: in dem Ruck­sack des Flüch­ti­gen befan­den sich neben schwe­fel­säu­ren Pul­ver­re­sten auch eine rosa Plstik­tü­te mit 2 frisch geschlach­te­ten Rat­ten, inklu­siv den abge­trenn­ten Schwän­zen und Hoden.
    Das ist Teil der maghre­bi­ni­schen Folk­lo­re, stell­te ander­seits das Anti-ABC-gerät vor gro­ßen Pro­ble­men und löste dann erst ein­mal kurz den Bio­lo­gi­schen-Kriegs­alarm aus (die Rat­ten waren gesund und ohne Pest/​Leptospiren).
    Die Pres­se wird gemaul­korbt um nicht noch mehr Auf­stän­de zu haben (N.B. Es fin­den gera­de wie­der wel­che in Ander­lecht (Sozi­al­ge­gend „Peter­bos“), Nach­bar­ge­mein­de von Molen­beek, statt).
    Das ist „Dees­ka­lie­rung durch Ver­tu­schen“ und „Weg­schau­en und unter den Tep­pich kehren“.
    Und de Rechts­an­wäl­te ver­die­nen ein schö­nes Brot daran.

  2. Up-to-date:
    Kei­ne 24 Stun­den nach die­sem Arti­kel mit Kom­men­tar führ­te die brüs­se­ler Poli­zei eine Raz­zia im Peter­bos aus mit Unter­su­chung von 60 Per­so­nen, 50 Fahr­zeu­gen, meh­re­ren Haus­durch­su­chun­gen und 4 Verhaftungen.
    Alles „mit prä­ven­ti­vem Cha­rak­ter“ und „zur Abschreckung“.
    Wie der Autor Andre­as Becker sehr rich­tig schreibt:
    „Eine total­ver­fehl­te Einwanderungspolitik“.

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